Vulcan Energy Resources WKN: A2PV3A ISIN: AU0000066086 Kürzel: VUL Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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Kommentare 16.388
B
Boethius, 18.12.2023 17:47 Uhr
1
Außerdem hat es überhaupt nichts damit zu tun, was ich gesagt habe, was du da raussuchst. Es zeigt einfach wirklich deine komplette Ahnungslosigkeit.
B
Boethius, 18.12.2023 17:47 Uhr
1

Ach und du hast Staatsrechtslehrbuch, folglich must du ja Recht haben! Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert: "Ein Staat ist eine Gemeinschaft von Menschen." --- Laut Honikel ist der STAAT so definiert: <https://staatsrecht.honikel.de/de/staatsrecht-und-staaten.htm> >>>Definition Staat --- Ein Staat (von lateinisch „status” - Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”). Zurzeit bestehen weltweit über 190 Staaten. Der Begriff Staat wurde erstmals von Machiavelli (1469 - 1527) in seinem Buch „Il Principe” (in deutsch: „Der Fürst”) verwendet. <<< Der Staat ist also NICHT identisch mit den Staatsorganen (Regierung = Exekutive, Parlament = Legislative, Gerichte = Judikative). Folglich ist deine Aussage Unsinn: "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat." Du berufst dich ja auch auf Meinungsfreiheit - UNS gegenüber und nicht gegenüber dem STAAT. Wieso sagst du also "Du kannst sie dem Staat gegenüber einklagen, nicht deinen Mitbürgern gegenüber." Für Klagen gibt es selbstverständlich Gesetze und Gerichte, für die das GG den Rahmen setzt. Bei dir klingt das so: "Ich klage den Staat an, da Spock meine Meinungsfreiheit nicht gewähren will" Nonsens. Lies einfach weiter deine (Staatsrechts-)Bücher und lasse uns hier in Ruhe.

Das sind keine Juristen und vollkommen irrelevant, was da steht.
B
Boethius, 18.12.2023 17:46 Uhr
0

Da steht: Nach seiner [BVerfG] Auffassung enthalten die Grundrechte, genauer die Freiheitsrechte, „nicht allein Abwehrrechte des einzelnen gegen die öffentliche Gewalt, sondern ... " und nicht "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat."!

Hab ich dir oben bereits erklärt!!!!! Grundrechte haben auch eine objektive Komponente, die den Staat zu bestimmten Leistungen verpflichtet wie etwa aus dem Recht auf Leben in Artikel 2 abgeleitet wird, dass der Staat menschliches Leben auch aktiv schützen muss und nicht nur davon abgehalten wird zu töten durch ein subjektiv einklagbares Recht. Wenn du den Unterschied nicht kapierst zu dem Verhältnis zwischen Bürgern, dann kannst du halt nicht denken
Mr.Spock
Mr.Spock, 18.12.2023 17:42 Uhr
0

https://www.juracademy.de/grundrechte/grundrechte-arten-funktionen-uebersicht.html

Da steht: Nach seiner [BVerfG] Auffassung enthalten die Grundrechte, genauer die Freiheitsrechte, „nicht allein Abwehrrechte des einzelnen gegen die öffentliche Gewalt, sondern ... " und nicht "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat."!
Mr.Spock
Mr.Spock, 18.12.2023 17:39 Uhr
0

Staatsrecht I. Kannst dir ja ein Lehrbuch kaufen, wenn es dich interessiert. So wie du es darstellst ist es jedenfalls so oberflächlich, dass es falsch ist.

Ach und du hast Staatsrechtslehrbuch, folglich must du ja Recht haben! Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert: "Ein Staat ist eine Gemeinschaft von Menschen." --- Laut Honikel ist der STAAT so definiert: <https://staatsrecht.honikel.de/de/staatsrecht-und-staaten.htm> >>>Definition Staat --- Ein Staat (von lateinisch „status” - Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”). Zurzeit bestehen weltweit über 190 Staaten. Der Begriff Staat wurde erstmals von Machiavelli (1469 - 1527) in seinem Buch „Il Principe” (in deutsch: „Der Fürst”) verwendet. <<< Der Staat ist also NICHT identisch mit den Staatsorganen (Regierung = Exekutive, Parlament = Legislative, Gerichte = Judikative). Folglich ist deine Aussage Unsinn: "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat." Du berufst dich ja auch auf Meinungsfreiheit - UNS gegenüber und nicht gegenüber dem STAAT. Wieso sagst du also "Du kannst sie dem Staat gegenüber einklagen, nicht deinen Mitbürgern gegenüber." Für Klagen gibt es selbstverständlich Gesetze und Gerichte, für die das GG den Rahmen setzt. Bei dir klingt das so: "Ich klage den Staat an, da Spock meine Meinungsfreiheit nicht gewähren will" Nonsens. Lies einfach weiter deine (Staatsrechts-)Bücher und lasse uns hier in Ruhe.
W
Weddogg, 18.12.2023 16:07 Uhr
0
💸
B
Boethius, 18.12.2023 16:03 Uhr
0
Ist nicht perfekt, aber mein Staatsrechtslehrbuch kann ich dir nicht einscannen ;)
B
Boethius, 18.12.2023 16:03 Uhr
1
https://www.juracademy.de/grundrechte/grundrechte-arten-funktionen-uebersicht.html
B
Boethius, 18.12.2023 16:01 Uhr
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Zudem gibt es eine objektiv rechtliche Funktion der Grundrechte in dem Sinne, dass der Staat eben Gesetz erlässt, um seiner Schutzpflicht beispielsweise beim Recht auf Leben Art. 2 Abs. 1 zu erfüllen. Aber du kannst nur den Staat belangen, wenn du deine Grundrechte verletzt siehst. Bei Mitbürgern musst du auf einfaches Recht zurückgreifen, das eben keinen Verfassungsrang hat.
B
Boethius, 18.12.2023 15:52 Uhr
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Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat. Du kannst sie dem Staat gegenüber einklagen, nicht deinen Mitbürgern gegenüber. Die Grundrechte strahlen gleichzeitig in die einfache Gesetzgebung aus. Darauf kannst du dich berufen.
R
RaRa, 18.12.2023 15:52 Uhr
0
Herrlich boethius poppt kurz auf und weg ist die Nachricht einfach herrlich dieses Igno🤣
B
Boethius, 18.12.2023 15:50 Uhr
1

@B: "Du weißt ja bestimmt, dass das Grundgesetz öffentliches Recht ist und zu allererst das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt" --- Nein, nicht zuallererst! Das GG regelt AUCH dieses Verhältnis; wobei Staat sind wir alle! Die Grundrechte (§§ 1 - 19 <https://www.bundestag.de/gg/grundrechte>) regeln insbesondere das Verhältnis der Menschen untereinander und verpflichten die staatlichen Organe, diese Rechte zu schützen!

Staatsrecht I. Kannst dir ja ein Lehrbuch kaufen, wenn es dich interessiert. So wie du es darstellst ist es jedenfalls so oberflächlich, dass es falsch ist.
B
Boethius, 18.12.2023 15:49 Uhr
1

Spocki meine Hochachtung

Wenn es für die falsche Darlegung der Bedeutung der Grundrechte ist, bist du ebenfalls halt ahnungslos
B
Boethius, 18.12.2023 15:49 Uhr
1
Nein, das ist zunächst schlicht falsch. Grundrechte sind zunächst Abwehrrechte gegen den Staat, nicht gegen Menschen. Sie strahlen aus in die einfache Gesetzgebung (Ausstrahlungstheorie). Aber sie binden die staatliche Gewalt und schützen den Bürger davor, dass Grundrechte vom Staat verletzt werde . Gleichzeitig setzt der Staat natürlich die einfachen Gesetze durch, die nicht gegen die Grundrechte verstoßen dürfen. Aber du kannst keinen Mitbürger wegen der Verletzung deiner Grundrechte anzeigen oder verklagen. Denn Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat! Anzeigen kannst du nur Dinge, die durch Strafrecht verboten sind und verklagen kannst du Menschen nur nach dem BGB und andere Gesetzbücher des Zivilrechts. Ganz sicher aber kannst du keinen Mitbürger gemäß dem Grundgesetz belangen, sondern nur den Staat. Dass du da Halbweisheiten von Bundestag.de zitierst, zeigt halt deine komplette Ahnungslosigkeit
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