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Kommentare 15.830
B
Boethius, 18.12.2023 15:52 Uhr
1
Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat. Du kannst sie dem Staat gegenüber einklagen, nicht deinen Mitbürgern gegenüber. Die Grundrechte strahlen gleichzeitig in die einfache Gesetzgebung aus. Darauf kannst du dich berufen.
R
RaRa, 18.12.2023 15:52 Uhr
0
Herrlich boethius poppt kurz auf und weg ist die Nachricht einfach herrlich dieses Igno🤣
B
Boethius, 18.12.2023 15:50 Uhr
1

@B: "Du weißt ja bestimmt, dass das Grundgesetz öffentliches Recht ist und zu allererst das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt" --- Nein, nicht zuallererst! Das GG regelt AUCH dieses Verhältnis; wobei Staat sind wir alle! Die Grundrechte (§§ 1 - 19 <https://www.bundestag.de/gg/grundrechte>) regeln insbesondere das Verhältnis der Menschen untereinander und verpflichten die staatlichen Organe, diese Rechte zu schützen!

Staatsrecht I. Kannst dir ja ein Lehrbuch kaufen, wenn es dich interessiert. So wie du es darstellst ist es jedenfalls so oberflächlich, dass es falsch ist.
B
Boethius, 18.12.2023 15:49 Uhr
1

Spocki meine Hochachtung

Wenn es für die falsche Darlegung der Bedeutung der Grundrechte ist, bist du ebenfalls halt ahnungslos
B
Boethius, 18.12.2023 15:49 Uhr
1
Nein, das ist zunächst schlicht falsch. Grundrechte sind zunächst Abwehrrechte gegen den Staat, nicht gegen Menschen. Sie strahlen aus in die einfache Gesetzgebung (Ausstrahlungstheorie). Aber sie binden die staatliche Gewalt und schützen den Bürger davor, dass Grundrechte vom Staat verletzt werde . Gleichzeitig setzt der Staat natürlich die einfachen Gesetze durch, die nicht gegen die Grundrechte verstoßen dürfen. Aber du kannst keinen Mitbürger wegen der Verletzung deiner Grundrechte anzeigen oder verklagen. Denn Grundrechte sind Abwehrrechte gegen den Staat! Anzeigen kannst du nur Dinge, die durch Strafrecht verboten sind und verklagen kannst du Menschen nur nach dem BGB und andere Gesetzbücher des Zivilrechts. Ganz sicher aber kannst du keinen Mitbürger gemäß dem Grundgesetz belangen, sondern nur den Staat. Dass du da Halbweisheiten von Bundestag.de zitierst, zeigt halt deine komplette Ahnungslosigkeit
R
RaRa, 18.12.2023 15:37 Uhr
0
Spocki meine Hochachtung
WolfofCallTweet
WolfofCallTweet, 18.12.2023 15:26 Uhr
2
@Mr.Spock @Boethius Ihr habt echt zu viel Zeit...das ist der Wahnsinn. Immer diese unnötigen Diskussionen 😮‍💨
Mr.Spock
Mr.Spock, 18.12.2023 14:58 Uhr
0
@B: "Du weißt ja bestimmt, dass das Grundgesetz öffentliches Recht ist und zu allererst das Verhältnis zwischen Staat und Bürger regelt" --- Nein, nicht zuallererst! Das GG regelt AUCH dieses Verhältnis; wobei Staat sind wir alle! Die Grundrechte (§§ 1 - 19 <https://www.bundestag.de/gg/grundrechte>) regeln insbesondere das Verhältnis der Menschen untereinander und verpflichten die staatlichen Organe, diese Rechte zu schützen!
Mr.Spock
Mr.Spock, 18.12.2023 14:43 Uhr
0
Ich möchte dich einfach nur zitieren, vielleicht verstehst du ja, was du schreibst, wenn du mich nicht verstehen willst! --- Boethius, Gestern 22:47 Uhr: "Das Gute an einem freien Land ist, dass du nichts zu melden hast ;)" --- Ich, 0:42 Uhr: "Du hast aber noch weniger zu melden, du bist im falschen Film." --- Boethius, 6:22 Uhr: "Scheinbar ist auch dir die Sache mit dem Grundgesetz unklar: hier hat jeder gleich viel zu melden." --- Aber du erzählst anderen, dass sie nichts zu melden haben ;-))) --- Ich, 14:02 Uhr: "Das Grundgesetz scheint da wohl für dich nicht zu gelten, oder was willst du uns jetzt genau sagen?" --- Boethius, 14:13 Uhr: "Ich verstehe nicht einmal die sinnlose Nachricht. Du weißt ja bestimmt, dass das Grundgesetz öffentliches Recht ist". Ich würde mal sagen: Treffer und versenkt!
Mr.Spock
Mr.Spock, 18.12.2023 14:26 Uhr
0

Post wurde gelöscht.

Warum sollte ich die bei dir überdenken, sie sind doch ziemlich treffsicher ;-)
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