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Kommentare 16.388
B
Boethius, 18.12.2023 17:57 Uhr
1

Bothius S T I K T

Spock versucht wenigstens was zu verstehen. Du bist einfach nur hohl.
B
Boethius, 18.12.2023 17:57 Uhr
0
Und dem eigenen unterirdischen Beitrag noch den Daumen geben. Lächerlich
B
Boethius, 18.12.2023 17:59 Uhr
0

Ach und du hast Staatsrechtslehrbuch, folglich must du ja Recht haben! Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert: "Ein Staat ist eine Gemeinschaft von Menschen." --- Laut Honikel ist der STAAT so definiert: <https://staatsrecht.honikel.de/de/staatsrecht-und-staaten.htm> >>>Definition Staat --- Ein Staat (von lateinisch „status” - Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”). Zurzeit bestehen weltweit über 190 Staaten. Der Begriff Staat wurde erstmals von Machiavelli (1469 - 1527) in seinem Buch „Il Principe” (in deutsch: „Der Fürst”) verwendet. <<< Der Staat ist also NICHT identisch mit den Staatsorganen (Regierung = Exekutive, Parlament = Legislative, Gerichte = Judikative). Folglich ist deine Aussage Unsinn: "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat." Du berufst dich ja auch auf Meinungsfreiheit - UNS gegenüber und nicht gegenüber dem STAAT. Wieso sagst du also "Du kannst sie dem Staat gegenüber einklagen, nicht deinen Mitbürgern gegenüber." Für Klagen gibt es selbstverständlich Gesetze und Gerichte, für die das GG den Rahmen setzt. Bei dir klingt das so: "Ich klage den Staat an, da Spock meine Meinungsfreiheit nicht gewähren will" Nonsens. Lies einfach weiter deine (Staatsrechts-)Bücher und lasse uns hier in Ruhe.

Das GG setzt eben keine Rahmen, sondern steht über den Gesetzen und strahlt in diese aus. Außerdem ruderst du ja inhaltlich zurück, nachdem die scheinbar bewusst wird, wie dumm es war, zu behaupten, dass Grundgesetz regelt Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern :) Vllt macht das ja das Bürgerliche Gesetzbuch 🤣🤣🤣🤣
B
Boethius, 18.12.2023 18:01 Uhr
0
ÖFFENTLICHES RECHT 🤣🤣🤣
B
Boethius, 18.12.2023 18:02 Uhr
1
Dann nicht die objektive Komponente und die Ausstrahlungswirkung kapiert und wirr Sprachreste zitiert. Echt fürchterlich, wenn jemand so planlos ist und den Wissenden raushängt. Hoffe deine Recherchen zu Vulcan sind nicht so beschissen oberfläch mit einem Link der BPB 🤣🤣🤣
T
Thomas123456789, 18.12.2023 17:56 Uhr
1
Bothius S T I K T
B
Boethius, 18.12.2023 17:56 Uhr
0
Historisch sind Grundrechte sehr wohl als subjektive Abwehrrrechte gegen den Staat entstanden, nämlich im Liberalismus..... Das BVerfG hat den klassischen aus dem Liberalismus entstanden Begriff des subjektiven Abwehrreiches durch eine objektive Komponente erweitert!!!! Ansonsten dürftest du nur einklagen, dass der Staat nicht den Recht auf Leben bedrohen darf (subjektives Recht) Die objektive Komponente bedeutet, dass aus diesem Recht auch eine Schutzpflicht menschlichen Lebens durch den Staat abgeleitet wird! Beides ABER betrifft das Rechtsverhältnis vom Staat zu seinen Bürgern und eben nicht zwischen den Bürgern. Verfassungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts und das betrifft das Verhältnis vom Staat zu Bürgern. Das macht man in der neunten Klasse im Gymnasium. Wenn du es nicht weißt, dann zitier nicht Dinge, die damit NICHTS zu tun haben, was ich sage. Wirklich furchtbar, wie du in deiner absoluten Ahnungslosigkeit Dinge wirr zitierst.
B
Boethius, 18.12.2023 17:54 Uhr
1

Da steht: Nach seiner [BVerfG] Auffassung enthalten die Grundrechte, genauer die Freiheitsrechte, „nicht allein Abwehrrechte des einzelnen gegen die öffentliche Gewalt, sondern ... " und nicht "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat."!

Du kannst überhaupt nicht sinnentnehmend lesen! Grundrechte sind in JEDEM Fall subjektive Abwehrrechte gegen den Staat und als solche historisch gewachsen! Hinzu tritt eine objektive Komponente und die Ausstrahlungswirkungen der Grundrechte in ordentliches Recht und die Rechtsprechung. Das ändert aber nichts daran, dass es das Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger Regel als Teil des öffentlichen Rechts.... Fürchterlich diese Arroganz in absoluter Planlosigkeit
B
Boethius, 18.12.2023 17:47 Uhr
1
Außerdem hat es überhaupt nichts damit zu tun, was ich gesagt habe, was du da raussuchst. Es zeigt einfach wirklich deine komplette Ahnungslosigkeit.
B
Boethius, 18.12.2023 17:47 Uhr
1

Ach und du hast Staatsrechtslehrbuch, folglich must du ja Recht haben! Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert: "Ein Staat ist eine Gemeinschaft von Menschen." --- Laut Honikel ist der STAAT so definiert: <https://staatsrecht.honikel.de/de/staatsrecht-und-staaten.htm> >>>Definition Staat --- Ein Staat (von lateinisch „status” - Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”). Zurzeit bestehen weltweit über 190 Staaten. Der Begriff Staat wurde erstmals von Machiavelli (1469 - 1527) in seinem Buch „Il Principe” (in deutsch: „Der Fürst”) verwendet. <<< Der Staat ist also NICHT identisch mit den Staatsorganen (Regierung = Exekutive, Parlament = Legislative, Gerichte = Judikative). Folglich ist deine Aussage Unsinn: "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat." Du berufst dich ja auch auf Meinungsfreiheit - UNS gegenüber und nicht gegenüber dem STAAT. Wieso sagst du also "Du kannst sie dem Staat gegenüber einklagen, nicht deinen Mitbürgern gegenüber." Für Klagen gibt es selbstverständlich Gesetze und Gerichte, für die das GG den Rahmen setzt. Bei dir klingt das so: "Ich klage den Staat an, da Spock meine Meinungsfreiheit nicht gewähren will" Nonsens. Lies einfach weiter deine (Staatsrechts-)Bücher und lasse uns hier in Ruhe.

Das sind keine Juristen und vollkommen irrelevant, was da steht.
B
Boethius, 18.12.2023 17:46 Uhr
0

Da steht: Nach seiner [BVerfG] Auffassung enthalten die Grundrechte, genauer die Freiheitsrechte, „nicht allein Abwehrrechte des einzelnen gegen die öffentliche Gewalt, sondern ... " und nicht "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat."!

Hab ich dir oben bereits erklärt!!!!! Grundrechte haben auch eine objektive Komponente, die den Staat zu bestimmten Leistungen verpflichtet wie etwa aus dem Recht auf Leben in Artikel 2 abgeleitet wird, dass der Staat menschliches Leben auch aktiv schützen muss und nicht nur davon abgehalten wird zu töten durch ein subjektiv einklagbares Recht. Wenn du den Unterschied nicht kapierst zu dem Verhältnis zwischen Bürgern, dann kannst du halt nicht denken
Mr.Spock
Mr.Spock, 18.12.2023 17:42 Uhr
0

https://www.juracademy.de/grundrechte/grundrechte-arten-funktionen-uebersicht.html

Da steht: Nach seiner [BVerfG] Auffassung enthalten die Grundrechte, genauer die Freiheitsrechte, „nicht allein Abwehrrechte des einzelnen gegen die öffentliche Gewalt, sondern ... " und nicht "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat."!
Mr.Spock
Mr.Spock, 18.12.2023 17:39 Uhr
0

Staatsrecht I. Kannst dir ja ein Lehrbuch kaufen, wenn es dich interessiert. So wie du es darstellst ist es jedenfalls so oberflächlich, dass es falsch ist.

Ach und du hast Staatsrechtslehrbuch, folglich must du ja Recht haben! Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert: "Ein Staat ist eine Gemeinschaft von Menschen." --- Laut Honikel ist der STAAT so definiert: <https://staatsrecht.honikel.de/de/staatsrecht-und-staaten.htm> >>>Definition Staat --- Ein Staat (von lateinisch „status” - Zustand) ist eine politische Einheit von Menschen (Staatsvolk), die in einem bestimmten Gebiet (Staatsgebiet) unter einer obersten Herrschaft (Staatsgewalt) leben („Drei-Elementen-Lehre”). Zurzeit bestehen weltweit über 190 Staaten. Der Begriff Staat wurde erstmals von Machiavelli (1469 - 1527) in seinem Buch „Il Principe” (in deutsch: „Der Fürst”) verwendet. <<< Der Staat ist also NICHT identisch mit den Staatsorganen (Regierung = Exekutive, Parlament = Legislative, Gerichte = Judikative). Folglich ist deine Aussage Unsinn: "Grundrechte sind jedenfalls subjektive Abwehrrechte gegen den Staat." Du berufst dich ja auch auf Meinungsfreiheit - UNS gegenüber und nicht gegenüber dem STAAT. Wieso sagst du also "Du kannst sie dem Staat gegenüber einklagen, nicht deinen Mitbürgern gegenüber." Für Klagen gibt es selbstverständlich Gesetze und Gerichte, für die das GG den Rahmen setzt. Bei dir klingt das so: "Ich klage den Staat an, da Spock meine Meinungsfreiheit nicht gewähren will" Nonsens. Lies einfach weiter deine (Staatsrechts-)Bücher und lasse uns hier in Ruhe.
W
Weddogg, 18.12.2023 16:07 Uhr
0
💸
B
Boethius, 18.12.2023 16:03 Uhr
0
Ist nicht perfekt, aber mein Staatsrechtslehrbuch kann ich dir nicht einscannen ;)
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