Vivoryon Therapeutics WKN: A2QJV6 ISIN: NL00150002Q7 Kürzel: VVY Forum: Aktien User: Support

1,969 EUR
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22. Dec, 19:00:24 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 12.974
m
max13188, Freitag 20:40 Uhr
1

für Ihr Schreiben vom 16.12.2024 danke ich Ihnen. Die BaFin wird Ihren Hinweis im Hinblick insbesondere auf Verstöße gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) prüfen (Insiderhandel und/oder Marktmanipulation). Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Ordnungswidrigkeiten verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt, das Ergebnis oder etwaige aufsichtsrechtliche Maßnahmen meiner Prüfungen zur Verfügung zu stellen (§ 21 WpHG). Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis. Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 4 FinDAG). Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein noch Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich aber beispielsweise an einen Rechtsbeistand, eine Verbraucherschutzorganisation oder Aktionärsvereinigungen wenden. Sofern Sie uns weitere Informationen zu demselben Sachverhalt übermitteln, werden diese ebenfalls unter dem o.g. Aktenzeichen Geschäftszeichen bearbeitet. Eine erneute Eingangsbestätigung wird in diesem Fall nicht mehr versandt.

Mega 👍🏻 wenigstens eine Antwort
M
Monedo, Freitag 20:38 Uhr
0
Sebsche Erläuter das doch bitte mal genauer ?
S
Sebsche, Freitag 20:08 Uhr
1
Wenn ich mir mal die Daten so ansehe, dürfe vivo dieses Jahr noch ein ordentlich Sprung nach oben machen. Ab Montag/Dienstag dürften wir über 2 Euro bleiben.
Markus68
Markus68, Freitag 19:27 Uhr
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Ok. Weil manchmal ist es genau das doppelte. Also 1038. Oder auch manchmal nur 20 Stück. Und da komme ich nicht hinter wie das berechnet wird.
Consti22
Consti22, Freitag 19:26 Uhr
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Warum sind es immer 519?

Da steckt System dahinter oder eine automatisierte Order.
Markus68
Markus68, Freitag 17:44 Uhr
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Warum sind es immer 519?
Consti22
Consti22, Freitag 17:44 Uhr
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Wenn ich mir die Quotes anschaue dann verstehe ich die Stückzahlen nicht. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Was meinst du damit?
Markus68
Markus68, Freitag 17:14 Uhr
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Wenn ich mir die Quotes anschaue dann verstehe ich die Stückzahlen nicht. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Markus68
Markus68, Freitag 17:13 Uhr
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https://www.ls-x.de/de/aktie/1338657
M
Monedo, Freitag 17:09 Uhr
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Freak gut Arbeit 😉🫱🏼‍🫲🏽
fr3ak94
fr3ak94, Freitag 17:01 Uhr
1

für Ihr Schreiben vom 16.12.2024 danke ich Ihnen. Die BaFin wird Ihren Hinweis im Hinblick insbesondere auf Verstöße gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) prüfen (Insiderhandel und/oder Marktmanipulation). Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Ordnungswidrigkeiten verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt, das Ergebnis oder etwaige aufsichtsrechtliche Maßnahmen meiner Prüfungen zur Verfügung zu stellen (§ 21 WpHG). Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis. Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 4 FinDAG). Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein noch Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich aber beispielsweise an einen Rechtsbeistand, eine Verbraucherschutzorganisation oder Aktionärsvereinigungen wenden. Sofern Sie uns weitere Informationen zu demselben Sachverhalt übermitteln, werden diese ebenfalls unter dem o.g. Aktenzeichen Geschäftszeichen bearbeitet. Eine erneute Eingangsbestätigung wird in diesem Fall nicht mehr versandt.

Hab ich auch bekommen 😅
Consti22
Consti22, Freitag 15:08 Uhr
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Ich hoffe das es nicht zum Nachteil für uns ist. Was wäre wenn die was finden würden?

Na dann wird das von der Börse genommen und wir sind enteignet. 🤷‍♂️ War Spaß. 😉🤣
Markus68
Markus68, Freitag 14:58 Uhr
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Ich hoffe das es nicht zum Nachteil für uns ist. Was wäre wenn die was finden würden?
M
Monedo, Freitag 13:39 Uhr
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für Ihr Schreiben vom 16.12.2024 danke ich Ihnen. Die BaFin wird Ihren Hinweis im Hinblick insbesondere auf Verstöße gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) prüfen (Insiderhandel und/oder Marktmanipulation). Marktmanipulation und Insiderhandel können Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten darstellen. Ordnungswidrigkeiten verfolgt die BaFin selbst. Sofern der Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde, erstattet die BaFin nach Abschluss ihrer Prüfung Strafanzeige bei einer Staatsanwaltschaft. Diese führt dann das weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch und wird gegebenenfalls Anklage erheben. Aufgrund gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten ist es mir nicht möglich, Ihnen Informationen über den Fortschritt, das Ergebnis oder etwaige aufsichtsrechtliche Maßnahmen meiner Prüfungen zur Verfügung zu stellen (§ 21 WpHG). Mir ist bewusst, dass dies für Sie unbefriedigend sein mag – ich bitte dennoch um Ihr Verständnis. Die BaFin hat die Aufgabe, ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem zu gewährleisten. Sie handelt dabei ausschließlich im öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 4 FinDAG). Das heißt, sie kann weder rechts- oder anlageberatend tätig sein noch Sie bei der Geltendmachung etwaiger (Schadenersatz-) Ansprüche unterstützen. Zu diesem Zweck können Sie sich aber beispielsweise an einen Rechtsbeistand, eine Verbraucherschutzorganisation oder Aktionärsvereinigungen wenden. Sofern Sie uns weitere Informationen zu demselben Sachverhalt übermitteln, werden diese ebenfalls unter dem o.g. Aktenzeichen Geschäftszeichen bearbeitet. Eine erneute Eingangsbestätigung wird in diesem Fall nicht mehr versandt.
M
Monedo, Freitag 11:56 Uhr
0
Hmm weiß ich jetzt nicht sieht positiv aus für Anfang neues Jahres dann doch lieber etwas warten aber werden die Leute schon wissen was sie machen
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