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Wie Trumps Aussagen die Krypto-Landschaft verändern könnten
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VARTA WKN: A0TGJ5 ISIN: DE000A0TGJ55 Kürzel: VAR1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,486 EUR
-2,27 %-0,035
27. Dec, 11:27:54 Uhr, Lang & Schwarz
Kommentare 150.893
Huntigo
Huntigo, 23.07.2024 13:01 Uhr
0
Das mag sauer aufstoßen, nur in der ganzen Struktur seid ihr als Aktionäre ganz ganz zum Schluss in der Nahrungskette. Ihr werdet leer ausgehen, zu gut deutsch. Wundert mich eh das in einem so verbraucherfreundlichem Land wie Deutschland dieses Gesetz überhaupt durch ging
Shortbuyer
Shortbuyer, 23.07.2024 13:01 Uhr
0
Kennt jemand die Adresse von wallstreetbets? Roaring Kitty hilf uns!!!!
D
Demokrator, 23.07.2024 13:00 Uhr
0

Das Pferd ist tot, wird aber von einigen noch geritten. Was soll man dazu noch sagen.

Den Ausgang dieser Börsenspielereien haben die alten Hasen doch alle schon zigmal gesehen. Diejenigen, die zu wenig Erfahrung haben, werden später dann ggfls. mit einer weiteren Depotleiche im Depot aus der Zockerei herausgehen. Und die anderen reiben sich die Hände mit deren Geld. Sobald das Gericht StaRUG bestätigt, ist das Spiel vorbei und der Ernst des Börsenmarktes beginnt in Form der MAR 2016.
Shortbuyer
Shortbuyer, 23.07.2024 13:00 Uhr
0
Das tick-tock community muss uns helfen!
Huntigo
Huntigo, 23.07.2024 12:58 Uhr
5
Ihr versteht das nicht oder? Das Unternehmen möchte euch als Aktionäre los werden. Ihr könnt dann gerne bei den neuen Aktien neues Geld investieren. Aber was die alten Aktien angeht, seid ihr leider eine Plage für Varta
H
Haubentaucher08, 23.07.2024 12:58 Uhr
0

Wenn du Gläubigern mehr schuldest, als du zahlen kannst oder gar mehr schuldest als dein Unternehmen wert ist, dann hast du sozusagen dein Unternehmen unfreiwillig verkauft. Dann hilft eben nur Insolvenz oder andere Regelungen, die zumindest die Wirtschaftskraft schützen sollen. Wie manche an den Glauben kommen, dass der Investor in Schieflage an erster Stelle zu stehen hat, ist echt fraglich. Wenn man sich als Investor direkt als Eigentümer sieht, sollte man froh sein, wenn man nicht für Schulden gerade stehen muss.

Klingt toll, ist aber nicht 100-prozentig richtig. Jeder Aktionär ist Anteilseigner und damit MitEigentümer der Aktiengesellschaft. Seine Haftung ist auf das EinlageKapital beschränkt. Irgendwie hat das Ganze dann schon ein Geschmäckle und geht zumindest Richtung Enteignung. Bisher aber nicht, die Anteilseigner flüchten ja gerade von allein. Auch das kann das Ziel sein
l
lassgutseinboschko, 23.07.2024 12:58 Uhr
0

Wer ist der Insolvenzverwalter?

E. Honecker
T
Testman, 23.07.2024 12:57 Uhr
0
Wer ist der Insolvenzverwalter?
D
Donidoni, 23.07.2024 12:55 Uhr
0

Wenn du Gläubigern mehr schuldest, als du zahlen kannst oder gar mehr schuldest als dein Unternehmen wert ist, dann hast du sozusagen dein Unternehmen unfreiwillig verkauft. Dann hilft eben nur Insolvenz oder andere Regelungen, die zumindest die Wirtschaftskraft schützen sollen. Wie manche an den Glauben kommen, dass der Investor in Schieflage an erster Stelle zu stehen hat, ist echt fraglich. Wenn man sich als Investor direkt als Eigentümer sieht, sollte man froh sein, wenn man nicht für Schulden gerade stehen muss.

ich denke mal wenn varta zeigt das ohne StaRUG sowieso die insolvenz kommt ist es wahrscheinlich das der antrag durch geht, weil die aktionäre so oder so nichts hätten, weil selbst bei verkauf der vermögenswerte nicht wirklich was übrig ist und dann erstmal angestellte und alle möglichen anderen gläubiger bedient werden. wie gesagt ich rechne die beiden möglichkeiten insolvent oder starug auf 95% und 5 prozent, dass varta es igendwie noch anders schafft und das waere der einzige fall bei dem ein nachhaltiger rebound kommt. aber ich weiss jedenfalls nicht wirklich wie das kommen sollte.
S
Sixfeetunder81, 23.07.2024 12:55 Uhr
0
Bei Varta steigt die Spannung 🤔
L
Lula398, 23.07.2024 12:55 Uhr
0
Das Pferd ist tot, wird aber von einigen noch geritten. Was soll man dazu noch sagen.
D
Demokrator, 23.07.2024 12:53 Uhr
0

Die AG haftet maximal mit dem Stammkapital. Daneben kann es noch eine Durchgriffshaftung geben, das ist dann eine Sachverhaltsfrage.

Und wie haftet eine AG im Falle einer Überschuldung ?
A
Auctor, 23.07.2024 12:52 Uhr
0
Die AG haftet maximal mit dem Stammkapital. Daneben kann es noch eine Durchgriffshaftung geben, das ist dann eine Sachverhaltsfrage.
D
Demokrator, 23.07.2024 12:52 Uhr
0
Mit "hin und wieder möglich" würde ich auch sparsamer umgehen angesichts der bekannten Verfahren von Leoni & Co.
r
ratschi, 23.07.2024 12:51 Uhr
0
5 ???
P
PabloEskibar, 23.07.2024 12:51 Uhr
2

Erstmal kann man noch zocken, denke Kurse zw. 2 - 5€ sind hin und wieder möglich

5€ ganz bestimmt in deinen Träumen vielleicht
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