Die strategische TRUMP-Aktie
548 % Kurspotenzial…
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VARTA WKN: A0TGJ5 ISIN: DE000A0TGJ55 Kürzel: VAR1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,521 EUR
-3,40 %-0,054
23. Dec, 22:58:46 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 150.893
Sicher1
Sicher1, 11. Dez 12:59 Uhr
0
Genau so sieht's aus 👍
M
MMF1718, 11. Dez 12:57 Uhr
0
Jeder kann das Gleiche argumentieren ... Wer kann garantieren, dass Sie nicht hier sind, um die Aktie zugunsten von Herrn T. in die Höhe zu treiben??? So wie ich es sehe, könnte Herr T., selbst wenn er keine Aktien verkaufen würde, Geld verdienen, indem er Aktien an Verkäufer verleiht ... Wenn er den Preis bis zum Ende aufrechterhalten würde, würde er Millionen verdienen
D
Demokrator, 11. Dez 12:43 Uhr
0

Post wurde gelöscht.

So ein Unsinn. Wie heute hier bewiesen...
D
Demokrator, 11. Dez 12:40 Uhr
0

Wie Sie argumentieren, ist die Aktie um mehr als 10 % gefallen und der Aktienmarkt hat den Handel dreimal eingestellt. Man kann es leugnen, aber am Ende bleiben noch ein paar Handelstage und selbst die hartnäckigsten Leute werden es erkennen

Wie viele Handelstage "bleiben denn noch" ?
D
Demokrator, 11. Dez 12:39 Uhr
0

Deshalb musst du es nochmal wiederholen?

Vergleich mal deine Aussage ohne Quelle mit meinem Zitat aus meiner Quelle...
M
MMF1718, 11. Dez 12:36 Uhr
0
Wie Sie argumentieren, ist die Aktie um mehr als 10 % gefallen und der Aktienmarkt hat den Handel dreimal eingestellt. Man kann es leugnen, aber am Ende bleiben noch ein paar Handelstage und selbst die hartnäckigsten Leute werden es erkennen
Sicher1
Sicher1, 11. Dez 12:33 Uhr
1
Starug wurde von der EU Lobby gemacht, um Firmen und Mitarbeiter,während der Corona Zeit zu schützen .. Jetzt Freibrief für alle Österreicher und Stellenbosch Mafia gesogs...
Sicher1
Sicher1, 11. Dez 12:31 Uhr
0

Angeblich...typisch. Wieder keine Quelle angegeben. Die Wahrheit lautet: "Nach Angaben eines Gerichtssprechers in Karlsruhe ist die Klage der Varta-Kleinaktionäre eingegangen. Erfolgreich sind Verfassungsbeschwerden selten: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre lagt laut dem Gericht bei 1,66 Prozent." Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/varta-anleger-reichen-verfassungsbeschwerde-ein-aktie-legt-zweistellig-zu/100090127.html

Deshalb musst du es nochmal wiederholen?
D
Demokrator, 11. Dez 12:19 Uhr
0
Fall LEONI zum Vergleich: "Im Fall LEONI reichten einige Minderheitsaktionäre unter Führung der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW) im September 2023 Verfassungsbeschwerde ein. Zweck war es, klären zu lassen, ob die Minderheitseigner im Rahmen des StaRUG-Verfahrens ausreichend Gehör gefunden hatten und ob die Regelungen des StaRUG gegen den Eigentumsschutz in Art. 14 GG verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung ab. " Quelle: https://www.cmshs-bloggt.de/rechtsthemen/unternehmensrestrukturierung-nach-dem-starug/3-jahre-starug-eine-zwischenbilanz/
D
Demokrator, 11. Dez 12:18 Uhr
0

Verfassungs Gericht muß den Raub noch absegnen .. Angeblich bisher nur bei 1.66 % der Fälle abgelehnt worden

Angeblich...typisch. Wieder keine Quelle angegeben. Die Wahrheit lautet: "Nach Angaben eines Gerichtssprechers in Karlsruhe ist die Klage der Varta-Kleinaktionäre eingegangen. Erfolgreich sind Verfassungsbeschwerden selten: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre lagt laut dem Gericht bei 1,66 Prozent." Quelle: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/varta-anleger-reichen-verfassungsbeschwerde-ein-aktie-legt-zweistellig-zu/100090127.html
D
Demokrator, 11. Dez 12:07 Uhr
0

Kennt jemand die Details? Ich würde vermuten, dass das Verfahren perspektivisch irgendwann beim OLG landen wird, oder?

StaRUG § 66 Sofortige Beschwerde - Die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Restrukturierungsplans ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer 1. dem Plan im Abstimmungsverfahren widersprochen hat (§ 64 Absatz 2), 2. gegen den Plan gestimmt hat und 3. glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird als er ohne den Plan stünde und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/starug/BJNR325610020.html
Sicher1
Sicher1, 11. Dez 12:05 Uhr
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Verfassungs Gericht muß den Raub noch absegnen .. Angeblich bisher nur bei 1.66 % der Fälle abgelehnt worden
H
HisCoolness, 11. Dez 12:03 Uhr
0
Ich meine...wenn das Urteil Bestand hat, kann man als Aktionär, der zu einer 49,9% Minderheit gehört eigentlich einpacken. Der Mehrheitsaktionär trifft falsche Entscheidungen, Kurs stürzt ab, dann StARUG und Übernahme zum Schnäppchenpreis. Cooles Modell. 🤮
H
HisCoolness, 11. Dez 12:01 Uhr
0
Kennt jemand die Details? Ich würde vermuten, dass das Verfahren perspektivisch irgendwann beim OLG landen wird, oder?
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