VARTA WKN: A0TGJ5 ISIN: DE000A0TGJ55 Kürzel: VAR1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Was Du bei Deiner Betrachtung (bewusst?) unterschlägst: Dem nicht bezifferten Markenwert stehen klar zu beziffernde Verbindlichkeiten gegenüber. Und unterm Strich bleibt da nix. Und da Du offenbar eine Vorliebe für formale Argumentationen hast: Als (Mit-) Eigentümer hast Du auch eine (Mit-) Verantwortung. Wenn die Eigentümer mehrheitlich das Gebahren des Managements billigen, sind sie eben auch für den Fall des Mißerfolges (mit-) verantwortlich. Ich gehe auch seltenst zu Hauptversammlungen. Aber dann darf ich mich im Nachhinein eben auch nicht beschweren.
Darum geht es nicht. Deine Argumentation ist richtig, aber unpräzise. Der Punkt ist der: Wenn es eine Insolvenz gibt, so hat diese in einem juristischen Verfahren festgestellt zu werden und meine Anteile als Teilhaber gehen meinethalben nach Abzug von Verbindlichkeiten gegen null oder SIND defacto null. Aber unbenommen jenseits einer Berechnung von Anlagevermögen und Rücklagen einfach mal die shareholder enteignen, damit ein Dritter den Laden für einen Euro übernimmt und munter weiter wirtschaften mag oder die Anlagevermögen verjubelt (Stichwort Benko) ist absurd im normalen Rechtsverständnis und ein völlig skurriles Konstrukt namens StaRUG, das dem BGB und HGB aus meiner Sicht nicht standhält.
Es erschreckt mich, dass hier immer noch Manche mit dem Insolvenzrecht argumentieren. Bei Varta wird das Insolvenzrecht nicht zur Anwendung kommen. Im Gegenteil: Eine Insolvenz soll gerade verhindert werden. Und zwar mit Hilfe des Unternehmensstabilisierungs- und restukturierungsgesetzes (StaRUG). Das kann jeder selber mal nachschlagen. Und das bietet sehr wohl die Möglichkeit, die Aktionäre -auch gegen ihren Willen- ohne Entschädigung aus dem Unternehmen zu drängen. Und genau das wird passieren, sollte das zuständige Gericht dem entsprechenden Antrag des Unternehmens stattgeben - und davon ist auszugehen.
Für wen kämpfst du eigentlich so bist du aus der Presseabteilung von Varta oder hast du das Gesetz verzapft? Ich kenne mich mit Insolvenzen ganz gut aus. Und Einigungen mit den Gläubigern stehen an oberster Stelle. Ohne einen Schuldenschnitt und frisches Kapital kannst du keine Insolvenz abschließen, Nur das hab ich gesagt weiß nicht, was du willst.
Das gleiche Gesetz. Und das gehört weg. Als Teilhaber hat man mir ein Angebot zu unterbreiten. Und wenn der Laden null ist wird es kein Angebot geben. Gut dann ist das so. Aber mal nebenbei: Allein der MARKENWERT VARTA dürfte auf jeden Fall weiterhin verwendbar sein. Warum bekommt den dann jemand zum Nulltarif weil es keinen Eigentümer mehr gibt?????
Das gleiche Gesetz. Und das gehört weg. Als Teilhaber hat man mir ein Angebot zu unterbreiten. Und wenn der Laden null ist wird es kein Angebot geben. Gut dann ist das so. Aber mal nebenbei: Allein der MARKENWERT VARTA dürfte auf jeden Fall weiterhin verwendbar sein. Warum bekommt den dann jemand zum Nulltarif weil es keinen Eigentümer mehr gibt?????
Für wen kämpfst du eigentlich so bist du aus der Presseabteilung von Varta oder hast du das Gesetz verzapft? Ich kenne mich mit Insolvenzen ganz gut aus. Und Einigungen mit den Gläubigern stehen an oberster Stelle. Ohne einen Schuldenschnitt und frisches Kapital kannst du keine Insolvenz abschließen, Nur das hab ich gesagt weiß nicht, was du willst.
Darum geht es nicht. Deine Argumentation ist richtig, aber unpräzise. Der Punkt ist der: Wenn es eine Insolvenz gibt, so hat diese in einem juristischen Verfahren festgestellt zu werden und meine Anteile als Teilhaber gehen meinethalben nach Abzug von Verbindlichkeiten gegen null oder SIND defacto null. Aber unbenommen jenseits einer Berechnung von Anlagevermögen und Rücklagen einfach mal die shareholder enteignen, damit ein Dritter den Laden für einen Euro übernimmt und munter weiter wirtschaften mag oder die Anlagevermögen verjubelt (Stichwort Benko) ist absurd im normalen Rechtsverständnis und ein völlig skurriles Konstrukt namens StaRUG, das dem BGB und HGB aus meiner Sicht nicht standhält.
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