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VARTA WKN: A0TGJ5 ISIN: DE000A0TGJ55 Kürzel: VAR1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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27. Dec, 08:51:42 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 150.893
Z
Zuspät, 23.07.2024 13:43 Uhr
0

Das gleiche Gesetz. Und das gehört weg. Als Teilhaber hat man mir ein Angebot zu unterbreiten. Und wenn der Laden null ist wird es kein Angebot geben. Gut dann ist das so. Aber mal nebenbei: Allein der MARKENWERT VARTA dürfte auf jeden Fall weiterhin verwendbar sein. Warum bekommt den dann jemand zum Nulltarif weil es keinen Eigentümer mehr gibt?????

Was Du bei Deiner Betrachtung (bewusst?) unterschlägst: Dem nicht bezifferten Markenwert stehen klar zu beziffernde Verbindlichkeiten gegenüber. Und unterm Strich bleibt da nix. Und da Du offenbar eine Vorliebe für formale Argumentationen hast: Als (Mit-) Eigentümer hast Du auch eine (Mit-) Verantwortung. Wenn die Eigentümer mehrheitlich das Gebahren des Managements billigen, sind sie eben auch für den Fall des Mißerfolges (mit-) verantwortlich. Ich gehe auch seltenst zu Hauptversammlungen. Aber dann darf ich mich im Nachhinein eben auch nicht beschweren.
D
Demokrator, 23.07.2024 13:39 Uhr
0

Für wen kämpfst du eigentlich so bist du aus der Presseabteilung von Varta oder hast du das Gesetz verzapft? Ich kenne mich mit Insolvenzen ganz gut aus. Und Einigungen mit den Gläubigern stehen an oberster Stelle. Ohne einen Schuldenschnitt und frisches Kapital kannst du keine Insolvenz abschließen, Nur das hab ich gesagt weiß nicht, was du willst.

"Einigung mit den Gläubigern" heißt in der Realität entweder Forderungsverlust der Gläubiger (bei Überschuldung ist die Wahrscheinlichkeit bei 100% angesiedelt) oder Debt-to-Equity-Swap über neue Aktien im Rahmen eines Insolvenzplans. Von diesen neuen Aktien sehen die Gläubiger nur einen Teil, falls sie nicht zufällig gleichzeitig Investor sind. Ich kenne mich ebenfalls gut mit Insolvenzverfahren aus und bin eher auf der Seite der Realisten zu finden. "Einigungen" sind da eher selten, das ist auch auf deren Seite Zwang auf Grund Gesetzes.
D
Drillischfan1, 23.07.2024 13:37 Uhr
1
Ich kaufe den Schxxx-Laden für 1€! Die Geschäftsführer würde ich gleich rausschmeissen - ohne Abfindung!
Z
Zuspät, 23.07.2024 13:36 Uhr
1
Es erschreckt mich, dass hier immer noch Manche mit dem Insolvenzrecht argumentieren. Bei Varta wird das Insolvenzrecht nicht zur Anwendung kommen. Im Gegenteil: Eine Insolvenz soll gerade verhindert werden. Und zwar mit Hilfe des Unternehmensstabilisierungs- und restukturierungsgesetzes (StaRUG). Das kann jeder selber mal nachschlagen. Und das bietet sehr wohl die Möglichkeit, die Aktionäre -auch gegen ihren Willen- ohne Entschädigung aus dem Unternehmen zu drängen. Und genau das wird passieren, sollte das zuständige Gericht dem entsprechenden Antrag des Unternehmens stattgeben - und davon ist auszugehen.
H
Helmut_Kohl, 23.07.2024 13:35 Uhr
0
Wie hoch ist der globale MARKENWERT VARTA? Wieviel Batteriehersteller kennt ihr beim Namen? Und diese MARKE verjubele ich nun an einen schlauen Investor der nichts bezahlen muss weil die Eigentümer von Varta enteignet sind durch StaRUG??
H
Helmut_Kohl, 23.07.2024 13:32 Uhr
0

Läuft doch schon eine Zeit lang so.... Oder wars bei Leoni oder Compleo etc anders?? 🤷🏻‍♀️

Das gleiche Gesetz. Und das gehört weg. Als Teilhaber hat man mir ein Angebot zu unterbreiten. Und wenn der Laden null ist wird es kein Angebot geben. Gut dann ist das so. Aber mal nebenbei: Allein der MARKENWERT VARTA dürfte auf jeden Fall weiterhin verwendbar sein. Warum bekommt den dann jemand zum Nulltarif weil es keinen Eigentümer mehr gibt?????
Z
Zuspät, 23.07.2024 13:31 Uhr
0
VARTA-Chef Ostermann: "Die Varta-Aktionäre gehen leer aus, da gibt es keine Alternative" https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/varta-in-der-krise-warum-die-aktionaere-leer-ausgehen-19873828.html
C
CAP1, 23.07.2024 13:29 Uhr
0

Darum geht es nicht. Deine Argumentation ist richtig, aber unpräzise. Der Punkt ist der: Wenn es eine Insolvenz gibt, so hat diese in einem juristischen Verfahren festgestellt zu werden und meine Anteile als Teilhaber gehen meinethalben nach Abzug von Verbindlichkeiten gegen null oder SIND defacto null. Aber unbenommen jenseits einer Berechnung von Anlagevermögen und Rücklagen einfach mal die shareholder enteignen, damit ein Dritter den Laden für einen Euro übernimmt und munter weiter wirtschaften mag oder die Anlagevermögen verjubelt (Stichwort Benko) ist absurd im normalen Rechtsverständnis und ein völlig skurriles Konstrukt namens StaRUG, das dem BGB und HGB aus meiner Sicht nicht standhält.

Läuft doch schon eine Zeit lang so.... Oder wars bei Leoni oder Compleo etc anders?? 🤷🏻‍♀️
TheTraderMakesMoney
TheTraderMakesMoney, 23.07.2024 13:26 Uhr
1
ALLE RAUS! HIER DROHT DER TOTALVERLUST!
H
Helmut_Kohl, 23.07.2024 13:25 Uhr
1

Natürlich bleibt man als Aktionär erstmal Eigentümer, wenn ich aber Schulden nicht bezahlen kann, muss ich [als Aktionär] aber eben die Hose runter lassen - nicht der Gläubiger. Und das ist nunmal Insolvenz, oder ein anderen Konstrukt. Und das ist in aller Regel begrenzt durch dine Beteiligung, selbst wenn die Forderungen der Gläubiger höher sind. Was wollen hier manche, einige sollten man an ihrer Wirtschaftsvorstellung arbeiten. Am kaputten Unternehmen wird der Investor nicht als Gewinner hervor gehen, mal abgesehen, dass es sicherlich so manch Spielerei gibt, bei der dann einige wenige doch besser da stehen als sie sollten. Einiger Vorstellung ist aber wohl, dass die Gläubiger am besten noch den Aktionären ihre Beteiligung auszahlen.

Darum geht es nicht. Deine Argumentation ist richtig, aber unpräzise. Der Punkt ist der: Wenn es eine Insolvenz gibt, so hat diese in einem juristischen Verfahren festgestellt zu werden und meine Anteile als Teilhaber gehen meinethalben nach Abzug von Verbindlichkeiten gegen null oder SIND defacto null. Aber unbenommen jenseits einer Berechnung von Anlagevermögen und Rücklagen einfach mal die shareholder enteignen, damit ein Dritter den Laden für einen Euro übernimmt und munter weiter wirtschaften mag oder die Anlagevermögen verjubelt (Stichwort Benko) ist absurd im normalen Rechtsverständnis und ein völlig skurriles Konstrukt namens StaRUG, das dem BGB und HGB aus meiner Sicht nicht standhält.
R
Robber, 23.07.2024 13:25 Uhr
1

Ohh da geht einer mit den LVs sehr behutsam um. Die Leerverkäufer sind genau Eins: PARASITEN Punkt!

Kannst du diese Ansicht auch mit Fakten untermauern? Wer immer nur auf steigende Kurse hofft, ist ein Spieler / Spekulant. Wer auf fallende Kurse setzt, weiß in aller Regel deutlich besser, warum er das tut! Es gab da mal eine sehr aufschlussreiche Doku über Shortseller im Fall Wirecard. Die hatten sogar angeboten unsere Dummbratzen in der Regierung über ihre Faktenlage aufzuklären...aber nein, es wurde von Seite der BaFin ein Leerverkaufsverbot verhängt und damit noch mehr Geld in die Kasse eines Betrügers gespült. Und wer hatte am Ende Recht und die Korken knallen lassen...?? Bitte nüchtern die jeweilige Faktenlage checken! Und mein Hinweis muss ja nicht jedem gefallen...ich wollte es nur erwähnt haben. ;-)
H
Haubentaucher08, 23.07.2024 13:24 Uhr
1

Soso, dann lies mal in der Insolvenzordnung nach, was wirklich passiert in Insolvenzverfahren hier in Deutschland. Zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit, was übrigens ein Ausschlusskriterium für StaRUG wäre: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/

Für wen kämpfst du eigentlich so bist du aus der Presseabteilung von Varta oder hast du das Gesetz verzapft? Ich kenne mich mit Insolvenzen ganz gut aus. Und Einigungen mit den Gläubigern stehen an oberster Stelle. Ohne einen Schuldenschnitt und frisches Kapital kannst du keine Insolvenz abschließen, Nur das hab ich gesagt weiß nicht, was du willst.
D
Demokrator, 23.07.2024 13:23 Uhr
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Am Times&Sales gestern und heute kann man leicht erkennen, dass viele Verkäufer dankbar sind, dass ihnen jemand ihre Aktien noch zu Kursen deutlich über Null abkauft. Nur meine Meinung.
D
Demokrator, 23.07.2024 13:21 Uhr
0

In einem Insolvenzverfahren würde man die Verbindlichkeiten neu verhandeln, Schuldenschnitt. Die Banken müssten Federn lassen, bei dem hier gewähltem verfahren sind es hauptsächlich die Aktionäre

Soso, dann lies mal in der Insolvenzordnung nach, was wirklich passiert in Insolvenzverfahren hier in Deutschland. Zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit, was übrigens ein Ausschlusskriterium für StaRUG wäre: https://www.gesetze-im-internet.de/inso/
Huntigo
Huntigo, 23.07.2024 13:19 Uhr
1
Die werden einfach von der Börse genommen, die kannst du dann nicht mehr handeln und fertig. Das geht problemloser als man meinen mag. Und ja man mag es ggf. als Enteignung sehen, aber das ist nun mal das Risiko als Anteilseigner 🤷‍♂️ gehört zum Geschäft
H
Haubentaucher08, 23.07.2024 13:17 Uhr
0

Natürlich bleibt man als Aktionär erstmal Eigentümer, wenn ich aber Schulden nicht bezahlen kann, muss ich [als Aktionär] aber eben die Hose runter lassen - nicht der Gläubiger. Und das ist nunmal Insolvenz, oder ein anderen Konstrukt. Und das ist in aller Regel begrenzt durch dine Beteiligung, selbst wenn die Forderungen der Gläubiger höher sind. Was wollen hier manche, einige sollten man an ihrer Wirtschaftsvorstellung arbeiten. Am kaputten Unternehmen wird der Investor nicht als Gewinner hervor gehen, mal abgesehen, dass es sicherlich so manch Spielerei gibt, bei der dann einige wenige doch besser da stehen als sie sollten. Einiger Vorstellung ist aber wohl, dass die Gläubiger am besten noch den Aktionären ihre Beteiligung auszahlen.

Das ist wieder nicht ganz korrekt, was du schreibst. Man könnte ja die Anteile stehen lassen. Was die dann wert sind, ist die nächste Frage, aber die Anteil am Unternehmen entschädigungslos einzuziehen,, geht Richtung Enteignung.
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