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VARTA WKN: A0TGJ5 ISIN: DE000A0TGJ55 Kürzel: VAR1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,521 EUR
-3,40 %-0,054
23. Dec, 22:58:46 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 150.893
Huntigo
Huntigo, 23.07.2024 14:02 Uhr
2
Was sagt Maydorn dazu? Kaufchance? 😁
B
BetterAsYou, 23.07.2024 14:03 Uhr
0
Sehe ich nicht so. Die Teilnahme an HV als kleiner Aktionär hätte hier das Problem nicht gelöst. Ich bin gespannt, was Porsche vielleicht am Ende hat und zu welchem Preis. Bitter für alle die nach der Porsche News kurzfristig drauf gesetzt haben, dass es aufwärts geht. Ebenfalls bitter, wär hier höhere EK's hat Ich bin persönlich nicht investiert .
B
BetterAsYou, 23.07.2024 14:04 Uhr
0

hatten hier nicht welche behauptet, die Shorties brennen?

Das ging so schnell nunner dass es Feuer gefangen hat 😜
AliGator
AliGator, 23.07.2024 14:05 Uhr
0
Hmm kann nicht Short gehen bei EToro, schade.
H
Holst, 23.07.2024 14:11 Uhr
0
Oh wer sich getraut hat bei 1,9 rein und bei 2,3 raus . Mein Respekt
O
O_long_johnsen, 23.07.2024 13:58 Uhr
0

Shorties decken sich mit Varta-Aktien ein : https://www.n-tv.de/wirtschaft/der_boersen_tag/Der-Boersen-Tag-Dienstag-23-Juli-2024-article25106841.html

hatten hier nicht welche behauptet, die Shorties brennen?
H
Haubentaucher08, 23.07.2024 13:57 Uhr
0

Das mag ja sein, dass Du Dich mit Insolvenzen super auskennst. Das Problem: Um eine Insolvenz geht es hier eben gerade nicht.

🤣 klar, um mich zu verstehen, müsstest du jetzt weiter oben die ganze Diskussion lesen. Kann ich dir aber nicht empfehlen hat, keinenMehrwert
H
Helmut_Kohl, 23.07.2024 13:55 Uhr
0
Wenn ich einem Pleiteladen Sachgüter oder Dienstleistungen oder Kredite liefere, muss ich mich absichern in einem bilateralen Vertragswerk oder nach BGB, HGB. Und zigtausende Gläubiger bleiben auf ihren Rechnungen sitzen. Dann hilft der zivilrechtliche Inkasso und Klageweg.
H
Helmut_Kohl, 23.07.2024 13:51 Uhr
1

Was Du bei Deiner Betrachtung (bewusst?) unterschlägst: Dem nicht bezifferten Markenwert stehen klar zu beziffernde Verbindlichkeiten gegenüber. Und unterm Strich bleibt da nix. Und da Du offenbar eine Vorliebe für formale Argumentationen hast: Als (Mit-) Eigentümer hast Du auch eine (Mit-) Verantwortung. Wenn die Eigentümer mehrheitlich das Gebahren des Managements billigen, sind sie eben auch für den Fall des Mißerfolges (mit-) verantwortlich. Ich gehe auch seltenst zu Hauptversammlungen. Aber dann darf ich mich im Nachhinein eben auch nicht beschweren.

Ja. Aber. Die Verrechnung von Assets und Schulden möge bitte ein unabhängiger Insolvenzverwalter vornehmen. Und nicht auf Antrag nur einer Seite, nämlich die der Gläubiger, eine Enteignung.
j
jentzschi, 23.07.2024 13:51 Uhr
0

Darum geht es nicht. Deine Argumentation ist richtig, aber unpräzise. Der Punkt ist der: Wenn es eine Insolvenz gibt, so hat diese in einem juristischen Verfahren festgestellt zu werden und meine Anteile als Teilhaber gehen meinethalben nach Abzug von Verbindlichkeiten gegen null oder SIND defacto null. Aber unbenommen jenseits einer Berechnung von Anlagevermögen und Rücklagen einfach mal die shareholder enteignen, damit ein Dritter den Laden für einen Euro übernimmt und munter weiter wirtschaften mag oder die Anlagevermögen verjubelt (Stichwort Benko) ist absurd im normalen Rechtsverständnis und ein völlig skurriles Konstrukt namens StaRUG, das dem BGB und HGB aus meiner Sicht nicht standhält.

Kraft des Gesetztes, geht es halt so. Das mag man als unfair sehen, aber das Gesetz richtet sich nunmal nicht die die Aktionäre, sondern will den Wirtschaftsbetrieb halten und stabilisieren. Kritisieren kann man das Gesetz sicherlich in gewissen Sinne. Am Ende obliegt aber die Entscheidung zur "Enteignung" der Aktionäre in meinen Augen nicht einfach einer netten Versammlung, sondern die wird auch gerichtlich am Ende bestätigt. Auch bekommst du das Recht, am Ende dagegen zu klagen und vorzuweisen, dass dieser Weg unnötig war. Der Weg ist ja nicht verschlossen, nur wird es wohl schwer werden.
M
MaLiMo, 23.07.2024 13:50 Uhr
0
Shorties decken sich mit Varta-Aktien ein : https://www.n-tv.de/wirtschaft/der_boersen_tag/Der-Boersen-Tag-Dienstag-23-Juli-2024-article25106841.html
r
ramirezifan, 23.07.2024 13:50 Uhr
0
StaRUG, endlich mal wieder was neues, um Anleger legal bescheißen zu dürfen. Fi**verein (zählt für Varta und unsere Regierung 😊)
H
Helmut_Kohl, 23.07.2024 13:48 Uhr
0

Es erschreckt mich, dass hier immer noch Manche mit dem Insolvenzrecht argumentieren. Bei Varta wird das Insolvenzrecht nicht zur Anwendung kommen. Im Gegenteil: Eine Insolvenz soll gerade verhindert werden. Und zwar mit Hilfe des Unternehmensstabilisierungs- und restukturierungsgesetzes (StaRUG). Das kann jeder selber mal nachschlagen. Und das bietet sehr wohl die Möglichkeit, die Aktionäre -auch gegen ihren Willen- ohne Entschädigung aus dem Unternehmen zu drängen. Und genau das wird passieren, sollte das zuständige Gericht dem entsprechenden Antrag des Unternehmens stattgeben - und davon ist auszugehen.

Dieses Gesetz wird kassiert werden. Nur bei den Pommesbuden Compleo und Leoni hat niemand geklagt. Was wenn Varta nach Enteignung in drei oder fünf Jahren Gewinne schreibt? Wer hat das Anlagevermögen bezahlt? Wem gehörten alle Assets? Wenn mir ein pleiteladen gehört, ist es arm, meinethalben, klar, aber er gehört halt immer noch mir.
Z
Zuspät, 23.07.2024 13:45 Uhr
0

Für wen kämpfst du eigentlich so bist du aus der Presseabteilung von Varta oder hast du das Gesetz verzapft? Ich kenne mich mit Insolvenzen ganz gut aus. Und Einigungen mit den Gläubigern stehen an oberster Stelle. Ohne einen Schuldenschnitt und frisches Kapital kannst du keine Insolvenz abschließen, Nur das hab ich gesagt weiß nicht, was du willst.

Das mag ja sein, dass Du Dich mit Insolvenzen super auskennst. Das Problem: Um eine Insolvenz geht es hier eben gerade nicht.
C
CAP1, 23.07.2024 13:44 Uhr
0

Das gleiche Gesetz. Und das gehört weg. Als Teilhaber hat man mir ein Angebot zu unterbreiten. Und wenn der Laden null ist wird es kein Angebot geben. Gut dann ist das so. Aber mal nebenbei: Allein der MARKENWERT VARTA dürfte auf jeden Fall weiterhin verwendbar sein. Warum bekommt den dann jemand zum Nulltarif weil es keinen Eigentümer mehr gibt?????

Das läuft aktuell so an der Börse, man kann keinem Laden mehr trauen. Als Aktionär hat man scheinbar keine Rechte mehr.... Traurig
Z
Zuspät, 23.07.2024 13:43 Uhr
0

Das gleiche Gesetz. Und das gehört weg. Als Teilhaber hat man mir ein Angebot zu unterbreiten. Und wenn der Laden null ist wird es kein Angebot geben. Gut dann ist das so. Aber mal nebenbei: Allein der MARKENWERT VARTA dürfte auf jeden Fall weiterhin verwendbar sein. Warum bekommt den dann jemand zum Nulltarif weil es keinen Eigentümer mehr gibt?????

Was Du bei Deiner Betrachtung (bewusst?) unterschlägst: Dem nicht bezifferten Markenwert stehen klar zu beziffernde Verbindlichkeiten gegenüber. Und unterm Strich bleibt da nix. Und da Du offenbar eine Vorliebe für formale Argumentationen hast: Als (Mit-) Eigentümer hast Du auch eine (Mit-) Verantwortung. Wenn die Eigentümer mehrheitlich das Gebahren des Managements billigen, sind sie eben auch für den Fall des Mißerfolges (mit-) verantwortlich. Ich gehe auch seltenst zu Hauptversammlungen. Aber dann darf ich mich im Nachhinein eben auch nicht beschweren.
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