VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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23. Dec, 10:00:49 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
M
Maremarco5, 27.08.2023 11:11 Uhr
0
Verstehe ich das richtig? Wenn ich jetzt das Angebot nicht annehme, aber mind. 90% der Aktionäre zugestimmt haben und die Bieterin mind 95% der Unternehmensanteile hält, wird es ziemlich sicher einen Squeeze Out geben für die restlichen Aktionäre (wie mich), der dann aber höher ausfallen wird, oder? Und wenn nicht bzw wenn unangemessen vom Betrag, kann man dagegen gerichtlich vorgehen. Muss das dann jeder einzeln machen oder gibt es dann so ne Art Sammelklage?
D
Dibidob, 16.08.2023 21:30 Uhr
0
1.) Bis zum 16. August 2023, 13:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 07:00 Uhr (Ortszeit New York) (der "Meldestichtag"), ist das Delisting-Angebot für insgesamt 3.843 va‑Q‑tec-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,03 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der va‑Q‑tec AG. Zum Meldestichtag betrug die Gesamtzahl der von der Bieterin gehaltenen oder ihr zugerechneten Stimmrechte daher 12.845.320; das entspricht rund 87,05 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der va‑Q‑tec AG.
M
Maremarco5, 16.08.2023 10:25 Uhr
0
Und wie funktioniert das genau?
M
Maremarco5, 16.08.2023 10:24 Uhr
0
Das würde mich auch interessieren, kann man jetzt noch mit einem höheren Angebot rechnen?
T
Tycoon5c69baaf698f9, 12.08.2023 8:46 Uhr
0

Ich würde es nicht annehmen.

,und warum nicht?hast du auch welche noch!
c
ckkaufmann, 11.08.2023 11:33 Uhr
0

Heute habe ich ein Abfindungs/ Delistingangebot bekommen von 26 € Eingang bis 30.8. 2023. Was macht ihr jetzt? Annehmen oder Absagen

Ich würde es nicht annehmen.
B
Bibisnob, 08.08.2023 10:00 Uhr
0

Wow. Was genau hat der KURS vom 22.11.2021 mit dem aktuellen Kurs von ca. 185 zu tun. Und was bringt ein wiki, das NICHT INVESTIERBAR ist und wo Letzter Login: 21.01.2021 war? Einfach nur neuer Bullshit von Dir ...

Mir ging es nur darum Dir die Schreibweise zu zeigen, dass es auch eine Dividente gibt, die nicht gerupft und gebraten wird und dass Du Dich durch Deine wiederholte Schuhmacherei wieder mal zum Affen gemacht hast.
D
Dibidob, 07.08.2023 16:27 Uhr
0

Zur geflissentlichen Horizont Erweiterung! ...Goosetrade, Dividente und Technologie 22.11.2021... ...Dieses wikifolio hat mit dem Kurs von EUR 228,25 ein neues Jahreshoch erreicht... schau mal rein 😉

Wow. Was genau hat der KURS vom 22.11.2021 mit dem aktuellen Kurs von ca. 185 zu tun. Und was bringt ein wiki, das NICHT INVESTIERBAR ist und wo Letzter Login: 21.01.2021 war? Einfach nur neuer Bullshit von Dir ...
B
Bibisnob, 07.08.2023 15:16 Uhr
0

Hast Du Deine BardividenTe eigentlich schon verspeist? Unterschied BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH vs. BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH vermutlich immer noch nicht verstanden. Schade eigentlich.

Zur geflissentlichen Horizont Erweiterung! ...Goosetrade, Dividente und Technologie 22.11.2021... ...Dieses wikifolio hat mit dem Kurs von EUR 228,25 ein neues Jahreshoch erreicht... schau mal rein 😉
waagemutig
waagemutig, 07.08.2023 7:23 Uhr
0

Er kannst nicht lassen abfällig zu sein. Meine Beiträge sind die Wiedergabe der Ergebnisse von Recherche. Bist du wirklich so bescheuert? Dann lass es Dir mit einem Hammer in deinen Schädel hinein hämmern. Dir muss doch klar sein, dass Deine Vorwürfe an mich absolut ins Leere laufen. Ganz davon abgesehen, daß Du wirklich eine total beschissene Art hast, und traurigerweise, scheinbar nur die Gossensprache Sprache verstehst.

Ein Posting der **** Art 👏
M
Manzai, 05.08.2023 15:51 Uhr
0
Heute habe ich ein Abfindungs/ Delistingangebot bekommen von 26 € Eingang bis 30.8. 2023. Was macht ihr jetzt? Annehmen oder Absagen
D
Dibidob, 05.08.2023 0:06 Uhr
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"Die Betonung liegt auf "B A R " nicht auf zusätzlich, das wäre sonst meiner Meinung nach völlig unlogisch, da nicht kausal. Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein B A R A U S G L E I C H gezahlt, ist dieser ebenso wie eine B A R D I V I D E N T E nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt sofort (!) der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG).

Hast Du Deine BardividenTe eigentlich schon verspeist? Unterschied BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH vs. BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH vermutlich immer noch nicht verstanden. Schade eigentlich.
D
Dibidob, 05.08.2023 0:00 Uhr
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...und dazu noch die sofortige Versteuerung des in bar ausgezahlten Gewinn in Höhe des Aufschlages...

Hier kann es jeder nachlesen. Ein Postulat welches sich als absolut FALSCH erwiesen hat!
D
Dibidob, 04.08.2023 23:57 Uhr
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Er kannst nicht lassen abfällig zu sein. Meine Beiträge sind die Wiedergabe der Ergebnisse von Recherche. Bist du wirklich so bescheuert? Dann lass es Dir mit einem Hammer in deinen Schädel hinein hämmern. Dir muss doch klar sein, dass Deine Vorwürfe an mich absolut ins Leere laufen. Ganz davon abgesehen, daß Du wirklich eine total beschissene Art hast, und traurigerweise, scheinbar nur die Gossensprache Sprache verstehst.

Das einfachste Gegenargument war, dass es sich NICHT um einen AKTIENTAUSCH handelt. Hast Du komplett ignoriert. Genauso wie ALLE anderen GLEICHGELAGERTEN Fälle der letzten JAHRE. WARUM hätte es anders laufen sollen als bei SLM? WARUM? Bitte erklären! Wir warten alle auf eine Antwort, SEIT FEBRUAR!!!
B
Bibisnob, 04.08.2023 22:45 Uhr
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"mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen" Hahahahahahahaha. Hier nochmal der völlige Schwachsinn Schwarz auf Weiß. "mit Sicherheit" hat er geschrieben! Haahahahahahaa. "im Einzelfall" hat er geschrieben! Hahahahhahahhaa. Wie erwartet kam alles genau so wie es bei solchen Fällen schon immer war. Siehe SLM etc.pp.

Er kannst nicht lassen abfällig zu sein. Meine Beiträge sind die Wiedergabe der Ergebnisse von Recherche. Bist du wirklich so bescheuert? Dann lass es Dir mit einem Hammer in deinen Schädel hinein hämmern. Dir muss doch klar sein, dass Deine Vorwürfe an mich absolut ins Leere laufen. Ganz davon abgesehen, daß Du wirklich eine total beschissene Art hast, und traurigerweise, scheinbar nur die Gossensprache Sprache verstehst.
D
Dibidob, 04.08.2023 13:27 Uhr
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Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.

"mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen" Hahahahahahahaha. Hier nochmal der völlige Schwachsinn Schwarz auf Weiß. "mit Sicherheit" hat er geschrieben! Haahahahahahaa. "im Einzelfall" hat er geschrieben! Hahahahhahahhaa. Wie erwartet kam alles genau so wie es bei solchen Fällen schon immer war. Siehe SLM etc.pp.
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