VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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20. Dec, 18:14:13 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
D
Dibidob, 07.08.2023 16:27 Uhr
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Zur geflissentlichen Horizont Erweiterung! ...Goosetrade, Dividente und Technologie 22.11.2021... ...Dieses wikifolio hat mit dem Kurs von EUR 228,25 ein neues Jahreshoch erreicht... schau mal rein 😉

Wow. Was genau hat der KURS vom 22.11.2021 mit dem aktuellen Kurs von ca. 185 zu tun. Und was bringt ein wiki, das NICHT INVESTIERBAR ist und wo Letzter Login: 21.01.2021 war? Einfach nur neuer Bullshit von Dir ...
B
Bibisnob, 07.08.2023 15:16 Uhr
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Hast Du Deine BardividenTe eigentlich schon verspeist? Unterschied BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH vs. BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH vermutlich immer noch nicht verstanden. Schade eigentlich.

Zur geflissentlichen Horizont Erweiterung! ...Goosetrade, Dividente und Technologie 22.11.2021... ...Dieses wikifolio hat mit dem Kurs von EUR 228,25 ein neues Jahreshoch erreicht... schau mal rein 😉
waagemutig
waagemutig, 07.08.2023 7:23 Uhr
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Er kannst nicht lassen abfällig zu sein. Meine Beiträge sind die Wiedergabe der Ergebnisse von Recherche. Bist du wirklich so bescheuert? Dann lass es Dir mit einem Hammer in deinen Schädel hinein hämmern. Dir muss doch klar sein, dass Deine Vorwürfe an mich absolut ins Leere laufen. Ganz davon abgesehen, daß Du wirklich eine total beschissene Art hast, und traurigerweise, scheinbar nur die Gossensprache Sprache verstehst.

Ein Posting der **** Art 👏
M
Manzai, 05.08.2023 15:51 Uhr
0
Heute habe ich ein Abfindungs/ Delistingangebot bekommen von 26 € Eingang bis 30.8. 2023. Was macht ihr jetzt? Annehmen oder Absagen
D
Dibidob, 05.08.2023 0:06 Uhr
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"Die Betonung liegt auf "B A R " nicht auf zusätzlich, das wäre sonst meiner Meinung nach völlig unlogisch, da nicht kausal. Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein B A R A U S G L E I C H gezahlt, ist dieser ebenso wie eine B A R D I V I D E N T E nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt sofort (!) der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG).

Hast Du Deine BardividenTe eigentlich schon verspeist? Unterschied BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH vs. BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH vermutlich immer noch nicht verstanden. Schade eigentlich.
D
Dibidob, 05.08.2023 0:00 Uhr
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...und dazu noch die sofortige Versteuerung des in bar ausgezahlten Gewinn in Höhe des Aufschlages...

Hier kann es jeder nachlesen. Ein Postulat welches sich als absolut FALSCH erwiesen hat!
D
Dibidob, 04.08.2023 23:57 Uhr
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Er kannst nicht lassen abfällig zu sein. Meine Beiträge sind die Wiedergabe der Ergebnisse von Recherche. Bist du wirklich so bescheuert? Dann lass es Dir mit einem Hammer in deinen Schädel hinein hämmern. Dir muss doch klar sein, dass Deine Vorwürfe an mich absolut ins Leere laufen. Ganz davon abgesehen, daß Du wirklich eine total beschissene Art hast, und traurigerweise, scheinbar nur die Gossensprache Sprache verstehst.

Das einfachste Gegenargument war, dass es sich NICHT um einen AKTIENTAUSCH handelt. Hast Du komplett ignoriert. Genauso wie ALLE anderen GLEICHGELAGERTEN Fälle der letzten JAHRE. WARUM hätte es anders laufen sollen als bei SLM? WARUM? Bitte erklären! Wir warten alle auf eine Antwort, SEIT FEBRUAR!!!
B
Bibisnob, 04.08.2023 22:45 Uhr
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"mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen" Hahahahahahahaha. Hier nochmal der völlige Schwachsinn Schwarz auf Weiß. "mit Sicherheit" hat er geschrieben! Haahahahahahaa. "im Einzelfall" hat er geschrieben! Hahahahhahahhaa. Wie erwartet kam alles genau so wie es bei solchen Fällen schon immer war. Siehe SLM etc.pp.

Er kannst nicht lassen abfällig zu sein. Meine Beiträge sind die Wiedergabe der Ergebnisse von Recherche. Bist du wirklich so bescheuert? Dann lass es Dir mit einem Hammer in deinen Schädel hinein hämmern. Dir muss doch klar sein, dass Deine Vorwürfe an mich absolut ins Leere laufen. Ganz davon abgesehen, daß Du wirklich eine total beschissene Art hast, und traurigerweise, scheinbar nur die Gossensprache Sprache verstehst.
D
Dibidob, 04.08.2023 13:27 Uhr
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Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.

"mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen" Hahahahahahahaha. Hier nochmal der völlige Schwachsinn Schwarz auf Weiß. "mit Sicherheit" hat er geschrieben! Haahahahahahaa. "im Einzelfall" hat er geschrieben! Hahahahhahahhaa. Wie erwartet kam alles genau so wie es bei solchen Fällen schon immer war. Siehe SLM etc.pp.
D
Dibidob, 04.08.2023 13:22 Uhr
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Besser könnte es Rumpelstilzchen nicht. Es ist langsam wirklich erstaunlich mit welcher Beharrlichkeit Du, zusammen mit Sandmännchen, hier Stimmung zu verbreiten versucht. Macht weiter so und es gelingt euch vielleicht doch noch ein Kartenhaus bis zum Mond aufzurichten.

"Das einfachste Gegenargument war, dass es sich NICHT um einen AKTIENTAUSCH handelt. Hast DU komplett ignoriert. Genauso wie ALLE anderen GLEICHGELAGERTEN Fälle der letzten JAHRE. WARUM hätte es anders laufen sollen als bei SLM? WARUM? Bitte erklären!" Du scheinst also inhaltlich weiterhin Deine kruden Thesen nicht unterfüttern zu können. Kein Wunder, diese waren ja auch komplett Substanzlos!
B
Bibisnob, 04.08.2023 13:15 Uhr
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Kann man lachen oder soll man lieber weinen, das ist hier die Frage. Ich werde es weiter beobachten!!!
B
Bibisnob, 04.08.2023 13:12 Uhr
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Meine Beiträge sind nicht ernsthaft, sie dienen zur allgemeinen Belustigung von Sandmännchen und Rumpelstilzchen!!!
B
Bibisnob, 04.08.2023 13:04 Uhr
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HIER. Deine ANALOGIE in dem LINK zu einem AKTIENTAUSCH kann jeder nachlesen. Das war und ist einfach nur völlig unsinnig und völlig unnötig. Wie JEDE andere ABFINDUNG in BAR vorher wurde es auch steuerlich gebucht. DAS IST FAKT!

Besser könnte es Rumpelstilzchen nicht. Es ist langsam wirklich erstaunlich mit welcher Beharrlichkeit Du, zusammen mit Sandmännchen, hier Stimmung zu verbreiten versucht. Macht weiter so und es gelingt euch vielleicht doch noch ein Kartenhaus bis zum Mond aufzurichten.
B
Bibisnob, 04.08.2023 12:58 Uhr
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Ist der Typ ein Grüner? Das würde einiges erklären 😏

Deine Frage und gleich die Antwort selber dazu zu geben entlarvt Dich wirklich. Dir geht es gar nicht um sachliche Info, sondern um Augenwischerei in der Manier eines Sandmännchens.
D
Dibidob, 04.08.2023 12:30 Uhr
1

Letzte Warnung zur Steuerfrage!!! https://www.google.com/amp/s/www.capital.de/amp/geld-versicherungen/leserfrage-barabfindung-beim-aktienverkauf Auszüge: "…Barabfindung beim Aktienverkauf…" "…fürchtet finanzielle Einbußen: „Bei einem Verkauf hätte mir der Kursgewinn steuerfrei zugestanden. Die vollzogene Barabfindung muss ich jedoch in voller Höhe wie Kapitalerträge versteuern…“ "… Sollte die Bank Steuern einbehalten haben, so tat sie das, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist… "

HIER. Deine ANALOGIE in dem LINK zu einem AKTIENTAUSCH kann jeder nachlesen. Das war und ist einfach nur völlig unsinnig und völlig unnötig. Wie JEDE andere ABFINDUNG in BAR vorher wurde es auch steuerlich gebucht. DAS IST FAKT!
D
Dibidob, 04.08.2023 12:26 Uhr
1

Einigen Usern? Es gibt doch keinen User, der Dir bisher zugestimmt hat. Und klar geht es gegen den Strich weil Du nicht diskutierst sondern Deine hirnrissige Interpretation der Dinge als gegeben postulierst. Viele der User hier werden schon zig solche Übernahmeangebote gespielt haben und wissen genau wie das versteuert wird. WARUM BEANTWORTEST DU NICHT DIE FRAGE WAS DER UNTERSCHIED ZUM SLM CASE SEIN SOLL???

Habe Dich schon im FEBRUAR gefragt was anders laufen soll als bei SLM!
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