VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
24,60 EUR
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23. Dec, 14:57:32 Uhr,
Hamburg
Kommentare 4.468
A
Aktiensurfer,
10.02.2023 10:11 Uhr
0
Frist zur Annahme des Übernahmeangebots
von EQT Private Equity für va-Q-tec endet am 16. Februar 2023
Erreichen der Mindestannahmequote von 62,5% – neben dem Eintritt weiterer Vollzugsbedingungen – Voraussetzung für Erhalt der attraktiven Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs zum 9. Dezember 2022
Vorstand und Aufsichtsrat der va-Q-tec AG empfehlen Aktionären die Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity
Bieterin beabsichtigt ein Delisting von va-Q-tec nach Vollzug des Übernahmeangebots zu veranlassen
Mit EQT gewinnt va-Q-tec einen finanzstarken, unternehmerischen Partner, der die langfristige Unternehmensentwicklung unterstützt
Würzburg, 10. Februar 2023 Die va-Q-tec AG („va-Q-tec“), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), macht seine Aktionäre auf das anstehende Fristende zur Annahme des Übernahmeangebots von EQT Private Equity für die va-Q-tec-Aktien aufmerksam.
Die Annahmefrist für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Fahrenheit AcquiCo GmbH („Bieterin“), eine von EQT Private Equity kontrollierte Holdinggesellschaft, zum Angebotspreis von 26,00 Euro je Aktie endet voraussichtlich am 16. Februar 2023, 24:00 Uhr (MEZ). Im Falle des Erreichens der Mindestannahmeschwelle von 62,5% bietet das Angebot für die va-Q-tec-Aktionäre die Möglichkeit, von einer attraktiven Prämie von 98% auf den volumengewichteten Durchschnittskurs der va-Q-tec-Aktie der vergangenen drei Monate bis zum 9. Dezember 2022 zu profitieren[1]. Nach Vollzug des Übernahmeangebots beabsichtigt die Bieterin unter anderem ein Delisting von va-Q-tec zu veranlassen. Im Zuge der erfolgreichen Übernahme gewinnt va-Q-tec mit EQT einen das weitere Wachstum fördernden sowie finanzstarken und unternehmerisch agierenden Partner, der die langfristige Unternehmensentwicklung unterstützt.
Vorstand und Aufsichtsrat von va-Q-tec unterstützen das Übernahmeangebot
Wie in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme vom 25. Januar 2023 bekannt gegeben, sind Vorstand und Aufsichtsrat der Ansicht, dass das Angebot den Interessen und Zielsetzungen von va-Q-tec, den Aktionären von va-Q-tec wie auch den Arbeitnehmern innerhalb der va-Q-tec-Gruppe in besonderem Maße gerecht wird. Daher empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat - ausweislich der gemeinsamen begründeten Stellungnahme - den Aktionären von va-Q-tec das Angebot anzunehmen.
Informationen zur Annahme des Angebots
Alle relevanten Details zur Annahme des Angebots sind in der Angebotsunterlage dargestellt, die auf der folgenden Internetseite der Bieterin abrufbar ist: http://www.offer-eqt.com. Auf dieser Webseite finden Aktionäre auch eine Telefonnummer, an die sie sich für Nachfragen wenden können. Um ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen, sollten sich die Aktionäre direkt an ihre depotführende Bank wenden. Wichtig ist dabei die Frist der jeweiligen Bank im Blick zu behalten, die von der offiziellen Annahmefrist abweichen kann.
Wichtiger Hinweis
Diese Pressemitteilung stellt keine Stellungnahme oder Ergänzung der Stellungnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat zu dem Angebot dar. Alleinverbindlich für das Angebot selbst ist die Angebotsunterlage der Bieterin.
+++ENDE+++
IR Kontakt
va-Q-tec AG
Felix Rau
Telefon: +49 931 35942 – 2973
E-Mail: Felix.Rau@va-q-tec.com cometis AG
Claudius Krause
Telefon: +49 611 - 20 5
Gingo,
10.02.2023 1:40 Uhr
1
https://www.brigitta-kemner.com/wp-content/uploads/2021/10/Was-steckt-hinter-Rechthaberei.pdf
D
Dibidob,
09.02.2023 22:37 Uhr
1
Gerne. So Neo-Broker-Pfosten brauchen immer ne extra Erklärung, da ihre Müllbroker nichts bieten und die Mitarbeiter zusätzlich auch keine Ahnung haben! Frag doch mal nach wie die Barabfindung bei Andienung versteuert wird. Hahahahaaa.
waagemutig,
09.02.2023 21:52 Uhr
0
Vielen Dank für deine arroganten Ausführungen Horst, ups, **** meinte ich natürlich:)
D
Dibidob,
09.02.2023 21:42 Uhr
1
Du brauchst Dich nicht zu beschweren wenn Du Dinge VERALLGEMEINERST! Woher soll jemand wissen, dass Du bei TR bist? Wo hast Du das geschrieben? Fakt ist, dass die eingereichten Papiere in Frankfurt BÖRSENNOTIERT sind. Damit handelbar. Wenn Dir das bei Deinem Broker nicht gefällt, dann musst Du die Papiere eben woanders hin übertragen. Ganz einfach.
waagemutig,
09.02.2023 21:23 Uhr
0
Ich beziehe mich auf mein Depot bei TR. Da steht eine WKN ohne Stückzahl und Wert. Sie ist nicht zu öffnen und somit nicht handelbar.
Im übrigen muss ich mich nicht beleidigen lassen wenn ich schildere. Dein letzter Satz ist voll daneben.
D
Dibidob,
09.02.2023 21:17 Uhr
1
Leute, lest ihr nicht mit? Schon 100* geschrieben, dass die Aktien umgebucht werden in A32VPJ. Diese sind BÖRSENNOTIERT. Je nach Broker hast Du bestenfalls zu KEINEM Zeitpunkt nichts handelbares im Depot. Also "keinerlei Zugriff und Kontrolle" ist absoluter Blödsinn.
A
Aktiensurfer,
09.02.2023 18:55 Uhr
0
Vielleicht hast Du den Zugriff schon bald wieder. Ich hatte nach dem Brief in der letzten Woche heute eine Ansichtskarte im Briefkasten, wo mir nochmal wärmstens die Annahme des Übernahmeangebotes ans Herz gelegt wurde. Ich lege sie zusammen mit dem Brief zu meinen Aktien unters Kopfkissen ;-)
Vielleicht macht sich mittlerweile Unruhe breit, denn laut Veröffentlichung vom 06.02.2023 hatte Fahrenheit Aquito erst 32,82% eingesammelt. Wobei ich mir vorstellen kann, dass ein guter Teil der Papiere, die in den letzten Wochen an der Börse gehandelt wurden, irgendwann auf wundersame Weise bei EQT ankommen könnten.
waagemutig,
09.02.2023 18:31 Uhr
0
Ärgerlich ist die Tatsache, keinerlei Zugriff und Kontrolle über seine Aktien seit Annahme des Angebotes zu haben.
Für diese wurden schließlich mal viel Geld bezahlt.
B
BvB9519,
08.02.2023 13:21 Uhr
0
Hab das Angebot von va-Q-Tec auch angenommen, alles andere macht in meinen Augen wenig Sinn.
A
Aktiensurfer,
06.02.2023 17:15 Uhr
2
Nimm doch das Angebot an, nimm die Abrechnung mit und triff Dich anschließend mit Dibidop auf ein oder ein paar mehr Bier. Dann könnt Ihr das ausdiskutieren, bis Ihr unterm Tisch liegt😂
D
Dibidob,
06.02.2023 17:14 Uhr
1
Die liegst ja schon wieder FALSCH!
Muss man die Wettgewinne versteuern?
Auf Einkommen verschiedener Art muss grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Allerdings werden dafür sieben verschiedene Kategorien vorgesehen. Diese betreffen Einkommen aus
Land- und Forstwirtschaft
Gewerbebetrieb
selbstständiger Arbeit
nichtselbstständiger Arbeit
Kapitalvermögen
Vermietung und Verpachtung
sonstigen Einkünften
Geregelt ist dies in den §§ 13 bis 23 des Einkommenssteuergesetzes (kurz EStG). Wett- und Spieleinnahmen fallen allerdings unter keine dieser Kategorien. Grundsätzlich fallen daher auch keine Steuern an. Dies gilt zumindest für private Wetten.
D
Dibidob,
06.02.2023 17:02 Uhr
1
Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.
Warum wird denn bei einem Squeeze Out eigentlich die Gegenleistung in Geld als normaler VERKAUF versteuert? Ist doch eine reine BARABFINDUNG. Genau Dein Fall. Würden ALLE MINDERHEITSAKTIONÄRE ja jedes Mal steuerlich übervorteilt werden. Komisch, dass sich da noch nie einer beschwert hat ...
D
Dibidob,
06.02.2023 16:57 Uhr
1
Ein AKTIENTAUSCH ist OBLIGATORISCH. Eine ZWANGSMASSNAHME. Ein Angebot ist FREIWILLIG. Es ist etwas VÖLLIG ANDERES.
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