VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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23. Dec, 14:57:32 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
waagemutig
waagemutig, 09.02.2023 21:23 Uhr
0
Ich beziehe mich auf mein Depot bei TR. Da steht eine WKN ohne Stückzahl und Wert. Sie ist nicht zu öffnen und somit nicht handelbar. Im übrigen muss ich mich nicht beleidigen lassen wenn ich schildere. Dein letzter Satz ist voll daneben.
D
Dibidob, 09.02.2023 21:17 Uhr
1

Ärgerlich ist die Tatsache, keinerlei Zugriff und Kontrolle über seine Aktien seit Annahme des Angebotes zu haben. Für diese wurden schließlich mal viel Geld bezahlt.

Leute, lest ihr nicht mit? Schon 100* geschrieben, dass die Aktien umgebucht werden in A32VPJ. Diese sind BÖRSENNOTIERT. Je nach Broker hast Du bestenfalls zu KEINEM Zeitpunkt nichts handelbares im Depot. Also "keinerlei Zugriff und Kontrolle" ist absoluter Blödsinn.
A
Aktiensurfer, 09.02.2023 18:55 Uhr
0
Vielleicht hast Du den Zugriff schon bald wieder. Ich hatte nach dem Brief in der letzten Woche heute eine Ansichtskarte im Briefkasten, wo mir nochmal wärmstens die Annahme des Übernahmeangebotes ans Herz gelegt wurde. Ich lege sie zusammen mit dem Brief zu meinen Aktien unters Kopfkissen ;-) Vielleicht macht sich mittlerweile Unruhe breit, denn laut Veröffentlichung vom 06.02.2023 hatte Fahrenheit Aquito erst 32,82% eingesammelt. Wobei ich mir vorstellen kann, dass ein guter Teil der Papiere, die in den letzten Wochen an der Börse gehandelt wurden, irgendwann auf wundersame Weise bei EQT ankommen könnten.
waagemutig
waagemutig, 09.02.2023 18:31 Uhr
0
Ärgerlich ist die Tatsache, keinerlei Zugriff und Kontrolle über seine Aktien seit Annahme des Angebotes zu haben. Für diese wurden schließlich mal viel Geld bezahlt.
B
BvB9519, 08.02.2023 13:21 Uhr
0
Hab das Angebot von va-Q-Tec auch angenommen, alles andere macht in meinen Augen wenig Sinn.
A
Aktiensurfer, 06.02.2023 17:15 Uhr
2

Sorry, sehe bezüglich der drohenden Gewinnversteuerung von deinem Angebot ab. ;-))

Nimm doch das Angebot an, nimm die Abrechnung mit und triff Dich anschließend mit Dibidop auf ein oder ein paar mehr Bier. Dann könnt Ihr das ausdiskutieren, bis Ihr unterm Tisch liegt😂
D
Dibidob, 06.02.2023 17:14 Uhr
1

Sorry, sehe bezüglich der drohenden Gewinnversteuerung von deinem Angebot ab. ;-))

Die liegst ja schon wieder FALSCH! Muss man die Wettgewinne versteuern? Auf Einkommen verschiedener Art muss grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Allerdings werden dafür sieben verschiedene Kategorien vorgesehen. Diese betreffen Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbstständiger Arbeit nichtselbstständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen Einkünften Geregelt ist dies in den §§ 13 bis 23 des Einkommenssteuergesetzes (kurz EStG). Wett- und Spieleinnahmen fallen allerdings unter keine dieser Kategorien. Grundsätzlich fallen daher auch keine Steuern an. Dies gilt zumindest für private Wetten.
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 17:07 Uhr
0

Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?

Sorry, sehe bezüglich der drohenden Gewinnversteuerung von deinem Angebot ab. ;-))
D
Dibidob, 06.02.2023 17:02 Uhr
1

Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.

Warum wird denn bei einem Squeeze Out eigentlich die Gegenleistung in Geld als normaler VERKAUF versteuert? Ist doch eine reine BARABFINDUNG. Genau Dein Fall. Würden ALLE MINDERHEITSAKTIONÄRE ja jedes Mal steuerlich übervorteilt werden. Komisch, dass sich da noch nie einer beschwert hat ...
D
Dibidob, 06.02.2023 16:57 Uhr
1
Ein AKTIENTAUSCH ist OBLIGATORISCH. Eine ZWANGSMASSNAHME. Ein Angebot ist FREIWILLIG. Es ist etwas VÖLLIG ANDERES.
D
Dibidob, 06.02.2023 16:55 Uhr
1

Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.

Ich argumentiere unsachlich??? HAHAHA. FAKT ist, dass es bei einer Übernahme gg. Barausgleich einfach WIE EIN VERKAUF versteuert wird. So war das die letzten 20 Jahre IMMER. Zuletzt bei SLM. Weshalb IGNORIERST Du das? Was ist hier ANDERS als bei SLM? SAG ES UNS? Und die BANK wird SICHER was abführen??? DANN WETTE DOCH ENDLICH WENN ES SICHER IST! Junge Junge. "Gültige Rechtssprechung". Das ist ein Urteil bzgl. eines AKTIENTAUSCHES. Es hat mit einem ÜBERNAHMEANGEBOT einfach ÜBERHAUPT GAR NICHTS GEMEINSAM!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:49 Uhr
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Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?

Deine Beiträge sind unsachlich!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:48 Uhr
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Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.
D
Dibidob, 06.02.2023 16:35 Uhr
1

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?
D
Dibidob, 06.02.2023 16:33 Uhr
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Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

In Deinem Urteil heißt es: WENN es einen BARAUSGLEICH gibt BEI EINEM AKTIENTAUSCH. Es IMPLIZIERT das Vorhandensein eines AKTIENTAUSCHES. Wenn Du es nicht verstehen willst kann Dir auch keiner mehr helfen! Was jetzt hier anders sein soll als bei SLM hast Du auch noch immer NICHT beantwortet!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:29 Uhr
0

Trotzdem steht da BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH und nicht BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH..

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.
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