VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

24,60 EUR
+0,41 %+0,10
23. Dec, 14:57:32 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
waagemutig
waagemutig, 27.01.2023 12:57 Uhr
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Meine Aktien wurden Heute ausgebucht, wohin weiß der Teufel. Das wurde mit 5€ berechnet. Der Gegenwert meiner Anteile wird mir als Minus im Depot ausgewiesen. Ganz schön dubios die Sache.
M
Manzai, 27.01.2023 12:33 Uhr
0
Gibt es noch welche die das Angebot nicht gleich annehmen
waagemutig
waagemutig, 27.01.2023 11:51 Uhr
0
Besteuerung von Gewinn wird es immer geben wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist. Das hat hier auch niemand bestritten und wer Verluste durch andere Aktien Geschäfte aufweist, kann diese damit verrechnen. Hatte aber im Kern TobiEE schon geschrieben vor Tagen.
T
TobiEE, 27.01.2023 11:44 Uhr
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Lasst doch bitte dieses Kindergartenniveau sein und hört einfach mal zu: Der bei einem Aktientausch gezahlte Barausgleich unterliegt gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG in vollem Umfang als Kapitalertrag der Besteuerung nach § 32d Abs. 1 EStG. Va-Q-tec-Aktionäre, die ihre Aktien andienen, erhalten 26,00 Euro je Aktie in bar. Dies entspricht einer Prämie von 46 Prozent auf den Schlusskurs vom 9. Dezember 2022. Wer den Barausgleich von 26 Euro annimmt, macht demzufolge einen Gewinn von 46 Prozent in Bezug auf den Schlusskurs vom 9.12.22. Von diesem Gewinn wird direkt die Abgeltungssteuer einbehalten. Es gilt genau diesen Abzug durch einen Verkauf der Aktien, auch mit Verlust zu vermeiden.

Weitermachen. Am besten 3 Mal am Tag posten. Der einzige Kindergarten der hier stattfindet wird von dir geleitet
E
EmilH, 27.01.2023 11:17 Uhr
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Das Vorgehen von Vaqtec hat auch nichts mit Unseriösitaet zu tun, sondern mit dem Gegenteil. Es ist die Verantwortung des Unternehmens die Interessen der Aktionäre zu befriedigen. Schon oft hat man von Übernahmen gelesen, bevor eine Firma pleite ging . Muss hier nicht so sein, aber die Risiken von Vaqtec sind deutlich herhoeht und münden in niedrige Aktienkurse ohne die Übernahme mit Gewinn und Umsatzwarnungen wie jetzt.
E
EmilH, 27.01.2023 11:15 Uhr
0
Aktiensurfer, die Umsatz und Gewinnwarnung von Vaqtec vor 2 Tagen ist auf allen Kanälen veröffentlicht. Wenn du nicht mal die Nachricht bei Google findest, solltest du schnellstens die Aktie verkaufen , denn du triffst Entscheidungen auf Basis von Ahnungslosigkeit. Keine Häme, nur ein Rat. Ich glaube immer mehr dass Vaqtec erkannt hat die Story wird nicht so lukrativ sein 2030 wie in der Vision gewünscht und die Übernahme kam genau rechtzeitig, bevor eine Firma ohne Ende Gewinn und Umsatzwarnungen rausgeben muss.
A
Aktiensurfer, 27.01.2023 10:39 Uhr
1
Also für mich ist der ganz Laden und die Stories, die sich mittlerweile um den Deal ranken höchst unseriös. Von der Gewinnwarnung, die neulich hier gepostet wurde, finde ich nichts im IR-Bereich von va-Q-tec. Müsste sowas nicht veröffentlicht werden. Ich lehne mich zurück, warte ab und schlafe gut auf meinem gut "gepolsterten" Kopfkissen.
Tipitop
Tipitop, 27.01.2023 10:20 Uhr
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Lasst doch bitte dieses Kindergartenniveau sein und hört einfach mal zu: Der bei einem Aktientausch gezahlte Barausgleich unterliegt gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG in vollem Umfang als Kapitalertrag der Besteuerung nach § 32d Abs. 1 EStG. Va-Q-tec-Aktionäre, die ihre Aktien andienen, erhalten 26,00 Euro je Aktie in bar. Dies entspricht einer Prämie von 46 Prozent auf den Schlusskurs vom 9. Dezember 2022. Wer den Barausgleich von 26 Euro annimmt, macht demzufolge einen Gewinn von 46 Prozent in Bezug auf den Schlusskurs vom 9.12.22. Von diesem Gewinn wird direkt die Abgeltungssteuer einbehalten. Es gilt genau diesen Abzug durch einen Verkauf der Aktien, auch mit Verlust zu vermeiden.
T
TobiEE, 26.01.2023 20:06 Uhr
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Also ich habe mich bei einem Experten erkundigt, der sich professionell mit Unternehmensübernahmen (als kaufender Aktionär rum kurzfristig 2-3 % zu machen) beschäftigt. Er hat mir erläutert, dass eine Angebotsannahme ganz klar, wie hier schon von so manchem geschrieben, ein ganz normaler Kapitalertrag an der Börse ist, und damit abgeltungssteuerpflichtig und damit niedriger versteuert und für den Verlustvortrag relevant. sonst würde es ja auch keinen Sinn machen zum Teil das Angebot anzunehmen, wenn dadurch der Steuersatz steigen würde. Dem ist aber nicht so. Steuerlich ein ganz normaler Börsenverkauf die Angebotsannahme.

So ist es. Aber Tipitop ist da was ganz heißem auf der Spur… lassen wir ihn weiterforschen 🤷🏼‍♂️
E
EmilH, 26.01.2023 19:57 Uhr
0
Also ich habe mich bei einem Experten erkundigt, der sich professionell mit Unternehmensübernahmen (als kaufender Aktionär rum kurzfristig 2-3 % zu machen) beschäftigt. Er hat mir erläutert, dass eine Angebotsannahme ganz klar, wie hier schon von so manchem geschrieben, ein ganz normaler Kapitalertrag an der Börse ist, und damit abgeltungssteuerpflichtig und damit niedriger versteuert und für den Verlustvortrag relevant. sonst würde es ja auch keinen Sinn machen zum Teil das Angebot anzunehmen, wenn dadurch der Steuersatz steigen würde. Dem ist aber nicht so. Steuerlich ein ganz normaler Börsenverkauf die Angebotsannahme.
Tipitop
Tipitop, 26.01.2023 19:06 Uhr
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Zur Info: Einkommensteuergesetz Neugefasst am 8.10.2009 Zuletzt geändert am 20.12.2022 § 20 [Kapitalvermögen] (1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören… sonstige Bezüge aus Aktien… Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen… …der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft im Sinne des Absatzes 1 …der Gewinn aus der Veräußerung …gilt sinngemäß für die Einnahmen aus der Abtretung von … sonstigen Ansprüchen …wenn die dazugehörigen Anteilsrechte...nicht in einzelnen Wertpapieren verbrieft sind…
Tipitop
Tipitop, 26.01.2023 18:01 Uhr
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Naja, hier sind aber wirklich schon noch andere User präsent als Ihr bornierten Kasper. Mal sehen wie das hier noch endet. Vermutlich werden die Kasper noch viel weinen, spätestens wenn die Steuerbescheide flattern.
waagemutig
waagemutig, 26.01.2023 17:11 Uhr
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Ich möchte mal ganz unparteiisch bilanzieren, dass sich lediglich der User Tipitop mit verwirrenden Thesen und Behauptungen entlarvt. Herabwürdigend ist das weniger, da bevorzuge ich das gute alte deutsche Wort … doof 🤪
Tipitop
Tipitop, 26.01.2023 14:59 Uhr
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Na bravo, weiter so Unqualifiertes abgeben. Da kann EQT unter 26 € schön einsammeln.

Jeder darf / muss seine Entscheidung natürlich selber treffen. Sich sachlich und ehrlich im Forum austauschen und diskutieren zu können, erfordert ebensolche Beiträge. Selbstverständlich sind überhebliche Häme in Form herabwürdigender Kommentierungen absolut deplatziert und entlarven deren Verfasser allenfalls als inkompetent. Ihnen bliebe aber eine letzte Chance: Sich beim Finanzamt mal eine verbindliche Auskunft bezüglich der Besteuerung einer Barabfindung, einschließlich der als dazugehörig aufgeführten Prämie einzuholen und diese hier im Forum einzubringen.
T
TobiEE, 26.01.2023 14:40 Uhr
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Trade…Rep
T
TobiEE, 26.01.2023 14:31 Uhr
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Die Prämie von 46 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 9. Dezember 2022 entspricht in der Tat etwa der Hälfte des Aktienkurses. Geldleistung in bar ist kein börslicher Handel! Steuerliche Beratung wird den Aktionären angeraten Auszug aus der Veröffentlichung vom 16.01.2023 FAQ für Aktionäre ….va-Q-tec-Aktionäre, die ihre Aktien andienen, erhalten 26,00 Euro je Aktie in bar. Dies entspricht einer attraktiven Prämie von 98 Prozent auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittspreis der letzten drei Monate bis einschließlich 9. Dezember 2022 und einer Prämie von 46 Prozent auf den unbeeinflussten Schlusskurs vom 9. Dezember 2022. ….Die Bieterin empfiehlt den va-Q-tec-Aktionären, vor Annahme des Angebots eine steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme des Angebots einzuholen, die ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt.

Also ein letztes zu dir. Ich empfehle dir wirklich ganz dringend, mal deinen Broker anzurufen und dich da aufschlauen zu lassen. Da der aber vermutlich **** heißt, kann ich dir leider nicht helfen. Nur eines: Deine Einlassungen zum Thema werden wirklich immer extremer. Extremer falsch. Zu Beginn hab ich dich wirklich ernst genommen. Nun tue ich das nicht mehr.
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