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VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

24,40 EUR
+0,41 %+0,10
22. Nov, 16:16:03 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
waagemutig
waagemutig, 23.01.2023 14:44 Uhr
0
wie wir Informationen der Wertpapiermitteilungen entnehmen, bietet die Fahrenheit AcquiCo GmbH, München den Aktionären der va-Q-tec AG, bis zum 16.02.2023 an, ihre Aktien für EUR 26,00 je Aktie zu übernehmen. Der Kurs der va-Q-tec AG Aktie betrug am 16.01.2023 an der Börse in Frankfurt EUR 25,10 (Angaben ohne Gewähr). Bei Annahme des Angebots werden wir die angebotenen Aktien zunächst im Verhältnis 1 : 1 in zum Verkauf eingereichte Aktien (ISIN DE000A32VPJ3 - handelbar) umbuchen. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren gehen zu Deinen Lasten. Ich habe es so gelesen das Gewinn/Verlust dem normalen Aktienhandel gleichgestellt sind. Ergo kostet es mich - hoffentlich - ein Euro Ordergebühr und 25% Steuern auf den Gewinn welcher über die 1000€ Freibetrag liegt.
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 14:43 Uhr
0

Und wo kriegst du die „Zuzahlung“?

Wenn Du Deine Aktien in Aktien eines anderen Unternehmens eingetauscht bekommst und darüber hinaus eine Zuzahlung erhältst. Das hatte ich heute schon mal erläutert. Bei va-Q-tec findet kein Eintausch Deiner Aktien in andere Aktien statt.
T
TobiEE, 23.01.2023 14:41 Uhr
0
Du bekommst keine Barauszahlung zusätzlich zu deinen Aktien. Du gibst die Aktien in die neue ISIN und dann kriegst du dafür die 26€ Cash. Sonst bekommst du nichts
T
TobiEE, 23.01.2023 14:33 Uhr
0

Infos an alle: https://www.google.com/amp/s/m.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/steuertipp-aktientausch-kann-steuer-probleme-verursachen-15014546.amp.html Kurzer Auszug: …Problematisch wird es, wenn der Anleger – wie meist – neben der Einbuchung der anderen Aktien auch eine Barzahlung erhält. Denn eine solche Zuzahlung wird als steuerpflichtige Dividende behandelt, so dass die Bank des Anlegers hierauf Abgeltungsteuer einbehält. Der Gesetzgeber war bei dieser Regelung davon ausgegangen, dass die Zuzahlung den Wert der erhaltenen Aktien und damit den steuerpflichtigen späteren Veräußerungsgewinn mit den neuen Aktien mindert….

Und wo kriegst du die „Zuzahlung“?
Tipitop
Tipitop, 23.01.2023 14:01 Uhr
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Infos an alle: https://www.google.com/amp/s/m.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/steuertipp-aktientausch-kann-steuer-probleme-verursachen-15014546.amp.html Kurzer Auszug: …Problematisch wird es, wenn der Anleger – wie meist – neben der Einbuchung der anderen Aktien auch eine Barzahlung erhält. Denn eine solche Zuzahlung wird als steuerpflichtige Dividende behandelt, so dass die Bank des Anlegers hierauf Abgeltungsteuer einbehält. Der Gesetzgeber war bei dieser Regelung davon ausgegangen, dass die Zuzahlung den Wert der erhaltenen Aktien und damit den steuerpflichtigen späteren Veräußerungsgewinn mit den neuen Aktien mindert….
T
TobiEE, 23.01.2023 13:51 Uhr
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Ich nehme die Barabfindung von 26€ um es korrekt auszudrücken.

Dann haben dir deine Broker das mit dem Verlustvortrag anders erklärt wie es TipTop darstellt, oder?
waagemutig
waagemutig, 23.01.2023 13:48 Uhr
1
Ich nehme die Barabfindung von 26€ um es korrekt auszudrücken.
T
TobiEE, 23.01.2023 13:30 Uhr
1

Ich habe einige hundert Aktien zum EK von 22€. Somit mache ich etwas Gewinn. Da Geld arbeiten soll habe ich beschlossen zu verkaufen. Ich danke allen hier für den konstruktiven Austausch. Wie auch immer ihr für euch entscheidet, wünsche ich ein glückliches Händchen.

Geraten zu verkaufen oder anzudienen?
T
TobiEE, 23.01.2023 13:29 Uhr
0
Wenn doch die 62,5% erreicht werden, kriegen die anderen eine Nachfrist zum Andienen. Habt ihr das anders gelesen?
waagemutig
waagemutig, 23.01.2023 12:55 Uhr
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Ich habe einige hundert Aktien zum EK von 22€. Somit mache ich etwas Gewinn. Da Geld arbeiten soll habe ich beschlossen zu verkaufen. Ich danke allen hier für den konstruktiven Austausch. Wie auch immer ihr für euch entscheidet, wünsche ich ein glückliches Händchen.
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 12:30 Uhr
0
Man muss sich halt die Frage stellen, was passiert, wenn die 62,5% erreicht werden? Für ein Squeeze Out reicht das nicht. Also wird man versuchen, den Anteil über Käufe an der Börse zu erhöhen, was den Kurs vermutlich antreibt. Und EQT ist eine Private Equity Gesellschaft und da spielt Zeit eine große Rolle....
wagenfeld
wagenfeld, 23.01.2023 12:06 Uhr
1
Prozentual wurde hier nicht erfasst, wie viel Anteile wir insgesamt halten, die die 62,5 % beeinflussen könnten. Aufgrund dessen habe ich mit zwei Brokern telefoniert, beide haben mir geraten zu verkaufen. Daraufzusetzen, dass ein zweites Angebot kommt, ist wie russisches Roulette spielen. Bei 29000 Euro Verlust fühle ich mich mehr als betrogen keine frage. Aber ich werde nach den beiden Telefonaten nicht alles in eine Waagschale werfen und das Risiko eingehen, noch mehr Verlust zu machen. Bis jetzt ist es mein größter Verlust an der Börse, zum Glück überwiegen noch meine Gewinne aus dem Jahr 2020. Das Minus kommt in den Verlusttopf und wird in den kommenden Jahren verrechnet. Ich wünsche allen viel Glück, egal wie sie handeln, und sollte ich verkehrt liegen und es kommt ein zweites Angebot, so freue ich mich für alle die einen besseren Deal gemacht haben als ich selber.
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 11:40 Uhr
0

Ich bin der Meinung man kann auf alle Fälle mal abwarten, was bei der ersten Frist passiert. Ich denke nicht, dass hier im Forum irgendjemand relevante Anteilsmengen hält, die die 62,5% beeinflussen werden.

Vermutlich hast Du recht. Aber ich finde Aufklärung kommt allen zu Gute und man sollte sich nicht von den kolportierten Schreckensszenarien fallender Kurse nach Ablauf des Übernahmeangebotes, egal ob die 62,5% erreicht werden, irritieren lassen. Damit wird nur das Ziel verfolgt, die Aktionäre, die nichts so tief in der Materie stecken, zur Annahme des Angebotes zu bewegen. Warst Du mal auf einer HV? Mein Eindruck war, da sind viele unbedarfte Aktionäre aus der Umgebung, die einfach aus lokaler Verbundenheit die Aktien gekauft haben. Egal was passiert, die Gewinnaussichten von va-Q-tec in den nächsten Jahren sind äußerst positiv. Und die Großaktionäre, egal ob mit oder ohne EQT werden Druck ausüben, dass der Vorstand an seiner größten Baustelle (Margenentwicklung), arbeitet.
T
TobiEE, 23.01.2023 11:29 Uhr
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Also kann man abwarten, ob ein besseres Angebot kommt oder der Aktienkurs aufgrund des Kaufs der Papiere über die Börse durch EQT zustande kommt oder ein Squeeze out Verfahren durchgeführt wird😊 So werde ich es machen.

Ich bin der Meinung man kann auf alle Fälle mal abwarten, was bei der ersten Frist passiert. Ich denke nicht, dass hier im Forum irgendjemand relevante Anteilsmengen hält, die die 62,5% beeinflussen werden.
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 11:18 Uhr
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Genau so sehe ich das auch. Ich kann auch nirgends etwas finden, dass man neben der Umwandlung der Aktien in die andere ISIN eine zusätzliche Baranbfindung zu irgendeinem Kurs bekommen würde. Was die da als „Prämie“ anpreisen ist einfach die Heraushebung zum Durchschnittskurs der letzten Zeit. Nicht aber, dass daraus in irgendeiner Form eine Differenz gezogen würde und ein Teil in Aktien, ein Teil in Geld beglichen wird?

Also kann man abwarten, ob ein besseres Angebot kommt oder der Aktienkurs aufgrund des Kaufs der Papiere über die Börse durch EQT zustande kommt oder ein Squeeze out Verfahren durchgeführt wird😊 So werde ich es machen.
T
TobiEE, 23.01.2023 11:12 Uhr
0

Ich habe auch mal recherchiert. Wie ich es verstanden habe, muss man meiner Meinung nach steuerlich zwei Fälle unterscheiden. 1. Barabfindung bei Aktientausch 2. Barabfindung ohne Aktientausch Im erstem Fall muss man für die erhaltene Barabfindung wie bei einer Dividende Kapitalertragsteuer zahlen. Die erhaltenen Aktien landen im Depot. Bei einem späteren Verkauf der im Tausch erhaltenen Aktien wird dann die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis der eingetauschten Aktien ermittelt und diese ggf. auch versteuert. Im zweiten Fall und der liegt bei dem Übernahmeangebot von EQT an die Aktionäre der va-Q-tec AG vor, wird gleich die Differenz zwischen erhaltener Barabfindung und den Anschaffungskosten für die va-Q-tec-Aktien ermittelt. Ein eventueller Gewinn unterliegt der Kapitalertragsteuer, ein Verlust wird vorgetragen. Ich bin kein Steuerexperte. Daher keine Garantie für meine Ausführungen. Wenn Ihr es besser wisst, lasst es das Forum doch wissen.

Genau so sehe ich das auch. Ich kann auch nirgends etwas finden, dass man neben der Umwandlung der Aktien in die andere ISIN eine zusätzliche Baranbfindung zu irgendeinem Kurs bekommen würde. Was die da als „Prämie“ anpreisen ist einfach die Heraushebung zum Durchschnittskurs der letzten Zeit. Nicht aber, dass daraus in irgendeiner Form eine Differenz gezogen würde und ein Teil in Aktien, ein Teil in Geld beglichen wird?
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