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VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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1. Nov, 08:16:04 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 11:18 Uhr
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Genau so sehe ich das auch. Ich kann auch nirgends etwas finden, dass man neben der Umwandlung der Aktien in die andere ISIN eine zusätzliche Baranbfindung zu irgendeinem Kurs bekommen würde. Was die da als „Prämie“ anpreisen ist einfach die Heraushebung zum Durchschnittskurs der letzten Zeit. Nicht aber, dass daraus in irgendeiner Form eine Differenz gezogen würde und ein Teil in Aktien, ein Teil in Geld beglichen wird?

Also kann man abwarten, ob ein besseres Angebot kommt oder der Aktienkurs aufgrund des Kaufs der Papiere über die Börse durch EQT zustande kommt oder ein Squeeze out Verfahren durchgeführt wird😊 So werde ich es machen.
T
TobiEE, 23.01.2023 11:12 Uhr
0

Ich habe auch mal recherchiert. Wie ich es verstanden habe, muss man meiner Meinung nach steuerlich zwei Fälle unterscheiden. 1. Barabfindung bei Aktientausch 2. Barabfindung ohne Aktientausch Im erstem Fall muss man für die erhaltene Barabfindung wie bei einer Dividende Kapitalertragsteuer zahlen. Die erhaltenen Aktien landen im Depot. Bei einem späteren Verkauf der im Tausch erhaltenen Aktien wird dann die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis der eingetauschten Aktien ermittelt und diese ggf. auch versteuert. Im zweiten Fall und der liegt bei dem Übernahmeangebot von EQT an die Aktionäre der va-Q-tec AG vor, wird gleich die Differenz zwischen erhaltener Barabfindung und den Anschaffungskosten für die va-Q-tec-Aktien ermittelt. Ein eventueller Gewinn unterliegt der Kapitalertragsteuer, ein Verlust wird vorgetragen. Ich bin kein Steuerexperte. Daher keine Garantie für meine Ausführungen. Wenn Ihr es besser wisst, lasst es das Forum doch wissen.

Genau so sehe ich das auch. Ich kann auch nirgends etwas finden, dass man neben der Umwandlung der Aktien in die andere ISIN eine zusätzliche Baranbfindung zu irgendeinem Kurs bekommen würde. Was die da als „Prämie“ anpreisen ist einfach die Heraushebung zum Durchschnittskurs der letzten Zeit. Nicht aber, dass daraus in irgendeiner Form eine Differenz gezogen würde und ein Teil in Aktien, ein Teil in Geld beglichen wird?
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 11:07 Uhr
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Ich habe auch mal recherchiert. Wie ich es verstanden habe, muss man meiner Meinung nach steuerlich zwei Fälle unterscheiden. 1. Barabfindung bei Aktientausch 2. Barabfindung ohne Aktientausch Im erstem Fall muss man für die erhaltene Barabfindung wie bei einer Dividende Kapitalertragsteuer zahlen. Die erhaltenen Aktien landen im Depot. Bei einem späteren Verkauf der im Tausch erhaltenen Aktien wird dann die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis der eingetauschten Aktien ermittelt und diese ggf. auch versteuert. Im zweiten Fall und der liegt bei dem Übernahmeangebot von EQT an die Aktionäre der va-Q-tec AG vor, wird gleich die Differenz zwischen erhaltener Barabfindung und den Anschaffungskosten für die va-Q-tec-Aktien ermittelt. Ein eventueller Gewinn unterliegt der Kapitalertragsteuer, ein Verlust wird vorgetragen. Ich bin kein Steuerexperte. Daher keine Garantie für meine Ausführungen. Wenn Ihr es besser wisst, lasst es das Forum doch wissen.
T
TobiEE, 23.01.2023 10:54 Uhr
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@Tipitop: Du beziehst diese ganze steuerliche Sache auf die „Prämie“ unter Punkt 6. „Wieviel Geld bekommen ich, wenn ich meine Anteile andiene?“, richtig?
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 2:24 Uhr
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Naja, das mit der Versteuerung der Baranfindung mitsamt der Prämie hab ich jetzt erst gecheckt. Ein kurzer Hinweis, daß man sich steuerlich beraten lassen solle war ja schon in der zweiten Mitteilung über das Prozedere der Übernahme zu lesen. Nun habe ich das genauer recherchiert. Denke langsam, daß es keine bessere Lösung mehr gibt.

Was hat denn Deine Recherche bzgl. der anfallenden Steuern ergeben?
Tipitop
Tipitop, 23.01.2023 1:07 Uhr
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Tipitop, schmeiß doch nicht schon jetzt die Flinte ins Korn😉. Wenn ich mir Deine früheren Posts ansehe, warst Du deutlich optimistischer😊

Naja, das mit der Versteuerung der Baranfindung mitsamt der Prämie hab ich jetzt erst gecheckt. Ein kurzer Hinweis, daß man sich steuerlich beraten lassen solle war ja schon in der zweiten Mitteilung über das Prozedere der Übernahme zu lesen. Nun habe ich das genauer recherchiert. Denke langsam, daß es keine bessere Lösung mehr gibt.
T
TobiEE, 22.01.2023 20:26 Uhr
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In deinem verlinkten Fall geht es außerdem um einen Aktientausch, das ist ja keine Veräußerung von Anteilen.
T
TobiEE, 22.01.2023 20:20 Uhr
0
Bin nicht der Meinung, dass das hier gilt. Was ist denn der aktuelle Kurswert? In dem Moment, wo du andienst?
Tipitop
Tipitop, 22.01.2023 19:59 Uhr
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Es geht in erster Linie um die steuerliche Behandlung der Prämie, die im Übernahmeangebot von EQT enthalten ist. Die Prämie ist der Baranfindung als Gewinn zum aktuellen Kurswert hinzugefügt und ergibt den Gesamtbetrag des Angebots. Wer natürlich die https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktientausch-steuerfalle-barabfindung-ist-rechtmaessig/
T
TobiEE, 22.01.2023 19:37 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Für mich ist die Aussage, die du hier unter 1. tätigst, faktisch falsch. Ich lasse mich aber gerne berichtigen. Wenn du andienst, „verkaufst“ du deine Aktien in die neue ISIN. D.h. dein Verlust wird bei dieser Transaktion berücksichtigt. Und kommt in den Verlustvortrag. Genau so würde das auch mit deinem Gewinn passieren. Sonst würde ja jeder der andient 100% der Abfindung mit 25% versteuern! Das ergibt doch keinen Sinn?
T
TobiEE, 22.01.2023 19:11 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Die Quellen zu 1. würde mich auch mal interessieren? Nach Überführung in die neue ISIN ist doch dennoch ein Zusammenhang zur alten heregestellt und der EK ist verbrieft?!
A
Aktiensurfer, 22.01.2023 19:02 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Tipitop, schmeiß doch nicht schon jetzt die Flinte ins Korn😉. Wenn ich mir Deine früheren Posts ansehe, warst Du deutlich optimistischer😊
T
TobiEE, 22.01.2023 18:16 Uhr
1

Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Dann kannst du immer noch ein Stop Loss setzen, anstatt nun vorher schon aufzugeben. Wenn der Deal „platzt“, wird sich EQT sicherlich nicht damit zufrieden geben. Dann kommt ein neues Angebot
Tipitop
Tipitop, 22.01.2023 18:10 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!
A
Aktiensurfer, 22.01.2023 17:25 Uhr
0

Wow, hier so einfach einen solchen Stuss zu posten. Glückwunsch. Stimme Aktiensurfer zu. Du scheinst hier eine der beiden Parteien unterstützen zu wollen. Sehr zwielichtig… Ich stelle mich dann mal dagegen: Sollte die Übernahme im ersten Durchgang scheitern, wird ein verbessertes Angebot erfolgen. Und dann sollten sich alle, die wegen deiner Äußerung angedient haben, zusammentun und sich von dir die Differenz holen. Good Luck, Emil

Danke, TobiEE! Es entsteht der Eindruck, dass da mit allen Tricks gearbeitet wird. Ich hatte ja mal in einem Post auf Basis der Einschätzung aller Analysten, die im seriösen Portal Aktienfinder.net dargestellt werden, über den bereinigten Cashflow eine mögliches Kursentwicklung bis Ende 2024 hergeleitet. Selbst wenn Du das durchschnittliche KGV, das bisher im Schnitt bei sagenhaften 564 (!!!) lag, auf 100 reduzierst, besteht bis Ende 2024 ein Renditepotential von 155%. Der Kurs läge dann bei 64 €. Die Analysten gehen von einer Steigerung des Cashflow in 2023 um 167% und in 2024 von 54% aus. Wie gesagt, das ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Aber ich denke EQT hat das auch erkannt und will jetzt mit Hilfe von Herrn Kuhn dicke Gewinne einfahren und die Kleinaktionäre mit ein paar Bröseln abspeisen.
T
TobiEE, 22.01.2023 16:14 Uhr
0

@Bröselbörse: habe mich bei einem Experten erkundigt: wenn du das Angebot nicht annimmst, und die Übernahme scheitert, wird der Kurs massiv einbrechen. Wenn du das Angebot nicht annimmst, aber die Übernahme klappt, wird der Kurs wohl auch fallen, wird die Aktie weiter gehandelt aber der Kurs wohl auch fallen: Grund: Das neue Unternehmen kann ausschließen, dass du am Gewinn beteiligt wirst. Man erhält dann zwar irgendeinen jährlichen Zins, der an der Zinsentwicklung hängt, aber das bringt dir auch nichts bei Kursverlusten. Deswegen steigen jetzt sogar viele Experten ein, um das Übernahmeangebot am letzten Tag anzunehmen und kurzfristig 2-3 % in einem Monat zu machen. Wer noch detaillier Bescheid weiß darf gern mich korrigieren /etwas ergänzen

Wow, hier so einfach einen solchen Stuss zu posten. Glückwunsch. Stimme Aktiensurfer zu. Du scheinst hier eine der beiden Parteien unterstützen zu wollen. Sehr zwielichtig… Ich stelle mich dann mal dagegen: Sollte die Übernahme im ersten Durchgang scheitern, wird ein verbessertes Angebot erfolgen. Und dann sollten sich alle, die wegen deiner Äußerung angedient haben, zusammentun und sich von dir die Differenz holen. Good Luck, Emil
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