Quantum-KI-Sturm:
Die größte Bedrohung für Hightech – Milliarden-Chance für Anleger!
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VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

24,20 EUR
-0,41 %-0,10
28. Nov, 17:47:37 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
A
Aktiensurfer, 12.12.2022 8:49 Uhr
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Was sagt Lupus alpha dazu?

Weißt Du, was für Deals da hinter den Kulissen stattfinden? Wo steht geschrieben, dass EQT einzelnen Aktionären nicht einen Paketaufschlag in welcher Form auch immer gibt? VQT hat nicht erst einmal gezeigt, dass ihnen die Kleinaktionäre herzlich egal sind und sie am Ende immer die Deppen waren.
T
TobiEE, 12.12.2022 8:27 Uhr
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Es ist aber, lt. ad-hoc von VQT, beabsichtigt. Natürlich braucht EQT dazu erst mal die erforderliche Mehrheit
M
Manzai, 12.12.2022 8:25 Uhr
0
Der Aktionär hat heute nichts von einer Delisting gesagt
L
Legoland, 12.12.2022 7:04 Uhr
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Würzburg, 10. November 2021. Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), hat heute im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts 325.498 neue, auf den Namen lautende Stückaktien zu 26,10 Euro pro Aktie[https://www.finanzen.net/aktienkurse] platziert. Damit erhöht sich das Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 13.089.502,00 Euro um 325.498,00 Euro (entsprechend knapp 2,5% des Grundkapitals) auf 13.415.000,00 Euro. Die neuen Aktien[https://www.finanzen.net/aktienkurse] wurden in vollem Umfang von Lupus alpha Asset Management gezeichnet, va-Q-tec erzielte dabei einen Bruttoemissionserlös in Höhe von 8,5 Mio. Euro. Mit der Kapitalerhöhung gewinnt va-Q-tec in Lupus alpha einen weiteren renommierten, langfristig orientierten Investor hinzu und stärkt neben der Aktionärsbasis vor dem Hintergrund des erwarteten Wachstums der Gesellschaft in den kommenden Jahren auch die Bilanzstruktur.

Was sagt Lupus alpha dazu?
L
Legoland, 12.12.2022 7:02 Uhr
0
Würzburg, 10. November 2021. Die va-Q-tec AG (ISIN DE0006636681 / WKN 663668), Pionier hocheffizienter Produkte und Lösungen im Bereich der thermischen Isolation (sog. Super-Wärmedämmung) und der temperaturgeführten Lieferketten (sog. TempChain-Logistik), hat heute im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen und unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts 325.498 neue, auf den Namen lautende Stückaktien zu 26,10 Euro pro Aktie[https://www.finanzen.net/aktienkurse] platziert. Damit erhöht sich das Grundkapitals der Gesellschaft von derzeit 13.089.502,00 Euro um 325.498,00 Euro (entsprechend knapp 2,5% des Grundkapitals) auf 13.415.000,00 Euro. Die neuen Aktien[https://www.finanzen.net/aktienkurse] wurden in vollem Umfang von Lupus alpha Asset Management gezeichnet, va-Q-tec erzielte dabei einen Bruttoemissionserlös in Höhe von 8,5 Mio. Euro. Mit der Kapitalerhöhung gewinnt va-Q-tec in Lupus alpha einen weiteren renommierten, langfristig orientierten Investor hinzu und stärkt neben der Aktionärsbasis vor dem Hintergrund des erwarteten Wachstums der Gesellschaft in den kommenden Jahren auch die Bilanzstruktur.
L
Legoland, 12.12.2022 7:01 Uhr
0

Wir Kleinaktionäre fallen doch nicht ins Gewicht. Meine 5.662 Aktien von VA-Q-TEC sind nur ein Sandkorn. Gekauft zu 31,15 EUR ....... gleich 29000 Euro Verlust. BEI 26 euro Was mich nur bestätigt Aktien nach gewinn verkaufen und nicht mehr zu halten. Die Hoffnung stirbt zuletzt also warten wir erst einmal ab was kommt. Klar bin ich auch Sauer... CEO Kuhn erzählte vor nicht all zu langer Zeit das Va q etc eine Aktie sei, die man unter das Kopfkissen legen könnte und es für die Enkel ein lukratives Geschenk sei .... nun für seine Enkel schon!

Würde ich so nicht sagen, da sind doch einige, deren EK über 26 € ( mich eingeschlossen mit über 2000 Stück) ist. Leider wissen wir die Gesamtstückzahl nicht. Wie sagt man so schön Klein...macht auch ...!
wagenfeld
wagenfeld, 12.12.2022 1:18 Uhr
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Wir Kleinaktionäre fallen doch nicht ins Gewicht. Meine 5.662 Aktien von VA-Q-TEC sind nur ein Sandkorn. Gekauft zu 31,15 EUR ....... gleich 29000 Euro Verlust. BEI 26 euro Was mich nur bestätigt Aktien nach gewinn verkaufen und nicht mehr zu halten. Die Hoffnung stirbt zuletzt also warten wir erst einmal ab was kommt. Klar bin ich auch Sauer... CEO Kuhn erzählte vor nicht all zu langer Zeit das Va q etc eine Aktie sei, die man unter das Kopfkissen legen könnte und es für die Enkel ein lukratives Geschenk sei .... nun für seine Enkel schon!
A
Aktiensurfer, 11.12.2022 20:39 Uhr
0
Der Vorstand zögert hier nichts heraus. Im Gegenteil; Herr Dr. Kuhn hat ja schon im vorauseilendem Gehorsam seine Unterstützung signalisiert. Er wird am besten Wissen, was sein Laden wert ist😂
Tipitop
Tipitop, 11.12.2022 18:34 Uhr
0

Jetzt heißt es durchhalten, das kann sich auszahlen: AKTIEN-ÜBERNAHME - DAS SOLLTEN SIE TUN 1 Eine Aktien-Übernahme lässt immer die Gerüchteküche brodeln und die Aktienkurse in die Höhe schießen. Für Anleger heißt es hier erst einmal: Ruhe bewahren! 2 Bei einer Aktien-Übernahme macht Ihnen der Großaktionär ein Angebot und setzt Ihnen eine Frist. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen und nehmen Sie das Angebot ganz genau unter die Lupe. 3 Sollte das Angebot Ihnen nicht zusagen, können Sie es auch ablehnen. Ein Zögern zahlt sich in der Regel aus - die Großaktionäre bessern das Angebot dann oft noch nach. 4 Durch einen Squeeze-Out kann der Großaktionär die verbliebenen Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Erscheint Ihnen das Angebot unangemessen können Sie es vor Gericht durch ein Spruchverfahren anfechten. 5 Grundsätzlich kann eine Aktien-Übernahme eher nicht verhindert werden. Allerdings können die Aktionäre und der Vorstand die Übernahme hiauszögern und damit den angebotenen Preis in die Höhe treiben. Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.                      

👍🏻👍🏻👍🏻
Tipitop
Tipitop, 11.12.2022 18:32 Uhr
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...steuerlich auch noch interessant... Aktientausch: Steuerfalle "Barabfindung" ist rechtmäßig… Wenn Aktiengesellschaften fusionieren oder sich spalten, müssen die beteiligten Aktionäre häufig die Aktien ihres alten Unternehmens hergeben und bekommen dafür Aktien des neuen Unternehmens. Beim Aktientausch treten die erhaltenen Anteile steuerlich an die Stelle der bisherigen Anteile… Allerdings gibt es eine fiese Steuerfalle: Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, ist dieser ebenso wie eine Bardividende nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig…
L
Legoland, 11.12.2022 18:30 Uhr
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Jetzt heißt es durchhalten, das kann sich auszahlen: AKTIEN-ÜBERNAHME - DAS SOLLTEN SIE TUN 1 Eine Aktien-Übernahme lässt immer die Gerüchteküche brodeln und die Aktienkurse in die Höhe schießen. Für Anleger heißt es hier erst einmal: Ruhe bewahren! 2 Bei einer Aktien-Übernahme macht Ihnen der Großaktionär ein Angebot und setzt Ihnen eine Frist. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen und nehmen Sie das Angebot ganz genau unter die Lupe. 3 Sollte das Angebot Ihnen nicht zusagen, können Sie es auch ablehnen. Ein Zögern zahlt sich in der Regel aus - die Großaktionäre bessern das Angebot dann oft noch nach. 4 Durch einen Squeeze-Out kann der Großaktionär die verbliebenen Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Erscheint Ihnen das Angebot unangemessen können Sie es vor Gericht durch ein Spruchverfahren anfechten. 5 Grundsätzlich kann eine Aktien-Übernahme eher nicht verhindert werden. Allerdings können die Aktionäre und der Vorstand die Übernahme hiauszögern und damit den angebotenen Preis in die Höhe treiben. Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.                      
Tipitop
Tipitop, 11.12.2022 18:20 Uhr
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Absolute lesenswerte Information für Unsereiner unter folgendem Link: https://www.finanzen.net/ratgeber/aktien-uebernahmen Einige Auszüge: ...Übernahmegerüchte sorgen meistens für volatile Kurse bei den entsprechenden Aktien. Warum das so ist, wie eine Aktien-Übernahme genau funktioniert und wie Sie als Anleger davon profitieren können, zeigen wir Ihnen hier. Lesen Sie gleich zu Beginn die besten Tipps und die Antworten auf die wichtigsten Fragen die wichtigsten Fragen!... …Ein Übernahmeangebot kann in bar, aber auch in Form eines Aktientausches stattfinden… …Zumeist halten sich einige Kleinaktionäre noch eine Zeit lang standhaft im Unternehmen. Möchte der Investor die verbliebenen Aktionäre aus dem Unternehmen drängen, kann er dafür den sogenannten „Squeeze-Out“ wählen… …Allerdings sind die Anforderungen und Voraussetzungen hierfür strikt im deutschen Gesetz durch die Übernahmeangebots-Richtlinien von 2004 verankert und die Durchführung eines solchen Verfahrens gilt deshalb auch als zeitraubend und äußert schwer… u.s.w.
L
Legoland, 11.12.2022 17:42 Uhr
0
Habe gelesen, dass die Nachbesserung bis zu 30 % betragen kann, damit könnte ich dann leben
L
Legoland, 11.12.2022 17:41 Uhr
0
Hoffentlich Halten viele, dann erst haben wir eine Chance auf Nachbesserung
L
Legoland, 11.12.2022 17:40 Uhr
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AKTIEN-ÜBERNAHME - DAS SOLLTEN SIE TUN 1 Eine Aktien-Übernahme lässt immer die Gerüchteküche brodeln und die Aktienkurse in die Höhe schießen. Für Anleger heißt es hier erst einmal: Ruhe bewahren! 2 Bei einer Aktien-Übernahme macht Ihnen der Großaktionär ein Angebot und setzt Ihnen eine Frist. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen und nehmen Sie das Angebot ganz genau unter die Lupe. 3 Sollte das Angebot Ihnen nicht zusagen, können Sie es auch ablehnen. Ein Zögern zahlt sich in der Regel aus - die Großaktionäre bessern das Angebot dann oft noch nach. 4 Durch einen Squeeze-Out kann der Großaktionär die verbliebenen Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Erscheint Ihnen das Angebot unangemessen können Sie es vor Gericht durch ein Spruchverfahren anfechten. 5 Grundsätzlich kann eine Aktien-Übernahme eher nicht verhindert werden. Allerdings können die Aktionäre und der Vorstand die Übernahme hiauszögern und damit den angebotenen Preis in die Höhe treiben. Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.                      
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