VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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22. Nov, 16:16:03 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
D
Dibidob, 03.08.2023 12:25 Uhr
1

Deine erste halbwegs vernünftige Antwort, aber mit einem Haken: Entscheidest jetzt Du, wer hier was wovon weiß? Keiner hat hier das Recht Beiträge, auch falsche, mit beleidigenden, ja beleidigenden!, Kommentaren herabzukanzeln. Das geht so einfach nicht. Unter Gleichgesinnten sollten Anstand und Respekt an allererster Stelle stehen. Die Richtigkeit eines Sachbeitrages kann , soll und muss auch immer mit Argumenten korrigiert werden dürfen. Oberlehrerhaftes Gehabe geht nicht, ist völlig daneben!

"Die Richtigkeit eines Sachbeitrages kann , soll und muss auch immer mit Argumenten korrigiert werden dürfen." Ich habe Dich ja JEDESMAL korrigier und erklärt, dass Deine Steuerphantasien völliger Humbug sind. NACHWEISLICH wurde die Abfindung jetzt als GANZ NORMALER VERKAUF abgerechnet. WANN WIRST DU DAS AKZEPTIEREN? Und nicht ich habe entschieden wer hier richtig lag, SONDERN DIE BUCHUNG DER BROKER. WANN WIRST DU DAS AKZEPTIEREN?
B
Bibisnob, 02.08.2023 23:30 Uhr
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"Dieses Forum dient meiner Meinung nach als Plattform gegenseitigen Wissens - Austausches unter zivilisierten Erwachsenen." Da Du aber ja nicht über Wissen verfügst, dürftest Du im Umkehrschluss auch nicht schreiben! Warum tust Du es trotzdem?

Deine erste halbwegs vernünftige Antwort, aber mit einem Haken: Entscheidest jetzt Du, wer hier was wovon weiß? Keiner hat hier das Recht Beiträge, auch falsche, mit beleidigenden, ja beleidigenden!, Kommentaren herabzukanzeln. Das geht so einfach nicht. Unter Gleichgesinnten sollten Anstand und Respekt an allererster Stelle stehen. Die Richtigkeit eines Sachbeitrages kann , soll und muss auch immer mit Argumenten korrigiert werden dürfen. Oberlehrerhaftes Gehabe geht nicht, ist völlig daneben!
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Dibidob, 02.08.2023 20:51 Uhr
1

Dieses Forum dient meiner Meinung nach als Plattform gegenseitigen Wissens - Austausches unter zivilisierten Erwachsenen. Deine Kommentare zu Beiträgen, übrigens auch gegenüber anderen Usern als nur mehr der meinigen alleine, strotzen vor unerträglicher Arroganz und Boshaftigkeit. Du lässt nicht den geringsten Willen zu einem sachlichen Austausch erkennen. Deine Ausfälligkeit disqualifiziert Dich. Mir wirfst Du etwas vor, dessen Du Dich selber immer wieder bedienst. Lass es endlich gut sein. Das..."zur allgemeinen Belustigung"... Heranziehen alter Beiträge ist zum speien. Offensichtlich neuropathologisch auffällig ist, dass es dir auch noch Spass macht...!!!

"Dieses Forum dient meiner Meinung nach als Plattform gegenseitigen Wissens - Austausches unter zivilisierten Erwachsenen." Da Du aber ja nicht über Wissen verfügst, dürftest Du im Umkehrschluss auch nicht schreiben! Warum tust Du es trotzdem?
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Dibidob, 02.08.2023 20:47 Uhr
1

Ich argumentiere unsachlich??? HAHAHA. FAKT ist, dass es bei einer Übernahme gg. Barausgleich einfach WIE EIN VERKAUF versteuert wird. So war das die letzten 20 Jahre IMMER. Zuletzt bei SLM. Weshalb IGNORIERST Du das? Was ist hier ANDERS als bei SLM? SAG ES UNS? Und die BANK wird SICHER was abführen??? DANN WETTE DOCH ENDLICH WENN ES SICHER IST! Junge Junge. "Gültige Rechtssprechung". Das ist ein Urteil bzgl. eines AKTIENTAUSCHES. Es hat mit einem ÜBERNAHMEANGEBOT einfach ÜBERHAUPT GAR NICHTS GEMEINSAM!

Hier steht alles, völlig sachlich!
B
Bibisnob, 02.08.2023 20:11 Uhr
0

Du bist einfach nur BERATUNGSRESISTENT und extrem TIEFBEGABT! Ich habe Dir x-fach FAKTEN dargebracht, die Du IGNORIERT hast. Auch viele Bsp. zB SLM Solutions haben Dich von Deinem WAHN nicht abgebracht. FAKT ist, es wurde als ganz normaler VERKAUF steuerlich verbucht. Genau das habe ich Dir prophezeit und Du glaubst immer noch an Deine Märchen! ROFL

Dieses Forum dient meiner Meinung nach als Plattform gegenseitigen Wissens - Austausches unter zivilisierten Erwachsenen. Deine Kommentare zu Beiträgen, übrigens auch gegenüber anderen Usern als nur mehr der meinigen alleine, strotzen vor unerträglicher Arroganz und Boshaftigkeit. Du lässt nicht den geringsten Willen zu einem sachlichen Austausch erkennen. Deine Ausfälligkeit disqualifiziert Dich. Mir wirfst Du etwas vor, dessen Du Dich selber immer wieder bedienst. Lass es endlich gut sein. Das..."zur allgemeinen Belustigung"... Heranziehen alter Beiträge ist zum speien. Offensichtlich neuropathologisch auffällig ist, dass es dir auch noch Spass macht...!!!
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Dibidob, 02.08.2023 11:46 Uhr
1

Falsche Behauptungen als einzig gültige Wahrheit gebetsmühlenartig stubide vorgetragen....nichts, aber auch wirklich gar-nie-nichts dergleichen kam von mir! Es waren drei User, einschließlich Deiner Wenigkeit, welche meine sachlich zur Kenntnis gebrachten Fakten aus rational nicht erklärbaren Gründen aufs übelste persönlich abwertend kommentierten. Wenn man meint über Wissen zu verfügen, welches geeignet sei unrichtige Beiträge zu berichtigen, müsse man schon auch selber sachlich argumentieren. Eure Einwände aber kamen für mich direkt aus dem Kohlenkeller, und waren, offensichtlich provozierend. Sie waren Anlass meiner fortgesetzten Neuauflage.

Du bist einfach nur BERATUNGSRESISTENT und extrem TIEFBEGABT! Ich habe Dir x-fach FAKTEN dargebracht, die Du IGNORIERT hast. Auch viele Bsp. zB SLM Solutions haben Dich von Deinem WAHN nicht abgebracht. FAKT ist, es wurde als ganz normaler VERKAUF steuerlich verbucht. Genau das habe ich Dir prophezeit und Du glaubst immer noch an Deine Märchen! ROFL
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Dibidob, 02.08.2023 11:43 Uhr
1

Hör doch einfach mal auf selber hier herum zu jaulen. Halt lieber die Luft an, als meine sachlichen Beiträge ständig zu verunglimpfen. Warum machst du das?? Entweder hast du keine Ahnung oder du bist bösartig. Fakt ist, der Auszahlbetrag unterlag einer ganz normalen Versteuerung als Kapitalertrag, genau wie von mir dargestellt. Bei Verkauf der Aktien greift diese Versteuerung nur für den erzielten Gewinn in Bezug zum Wert des EK. Also, erstmal abwarten was das Finanzamt dazu noch mitteilen wird.

"Fakt ist, der Auszahlbetrag unterlag einer ganz normalen Versteuerung als Kapitalertrag, genau wie von mir dargestellt. Bei Verkauf der Aktien greift diese Versteuerung nur für den erzielten Gewinn in Bezug zum Wert des EK." Keine Ahnung was für ein Lügenmärchen Du hier wieder erfindest! FAKT IST, dass die BARABFINDUNG GENAU SO versteuert wurde WIE EIN VERKAUF. WIE EIN GANZ NORMALER VERKAUF. Haben hier auch alle, die angedient haben BESTÄTIGT. Also höre endlich auf zu LÜGEN! Deine Steuermärchen waren allesamt HANBÜCHEN!
B
Bibisnob, 02.08.2023 0:10 Uhr
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Du hast deine Falschbehauptungen hier mehrfach als einzig gültige Wahrheit dargestellt und dies auch noch stupide gebetsmühlenartig wiederholt. Und das obwohl man dich mehrfach höflich darauf hingewiesen hat, dass das absoluter Schwachsinn ist. So ein penetrantes Auftreten wie du das hier veranstaltet hast ist absolut einzigartig 👌🏻

Falsche Behauptungen als einzig gültige Wahrheit gebetsmühlenartig stubide vorgetragen....nichts, aber auch wirklich gar-nie-nichts dergleichen kam von mir! Es waren drei User, einschließlich Deiner Wenigkeit, welche meine sachlich zur Kenntnis gebrachten Fakten aus rational nicht erklärbaren Gründen aufs übelste persönlich abwertend kommentierten. Wenn man meint über Wissen zu verfügen, welches geeignet sei unrichtige Beiträge zu berichtigen, müsse man schon auch selber sachlich argumentieren. Eure Einwände aber kamen für mich direkt aus dem Kohlenkeller, und waren, offensichtlich provozierend. Sie waren Anlass meiner fortgesetzten Neuauflage.
T
TobiEE, 01.08.2023 20:10 Uhr
1

Es ging doch um die Frage ob Kapitalerträge durch Barabfindung steuerrechtlich anders behandelt werden als Kapitalerträge durch Aktienhandel. Meine Beiträge hierzu waren eine unverbindliche Wiedergabe eigener Recherche, ohne jeglichen Anspruch auf 100 prozentige Korrektheit. Schade war, dass der dibidob ohne Grund zynische, beleidigende Kommentare hierzu veröffentlicht hat und regelrecht bösartig auf meine hierzu erfolgten Berichtigungen reagierte. Ein Fall von neuropathologischer Auffälligkeit.

Du hast deine Falschbehauptungen hier mehrfach als einzig gültige Wahrheit dargestellt und dies auch noch stupide gebetsmühlenartig wiederholt. Und das obwohl man dich mehrfach höflich darauf hingewiesen hat, dass das absoluter Schwachsinn ist. So ein penetrantes Auftreten wie du das hier veranstaltet hast ist absolut einzigartig 👌🏻
B
Bibisnob, 01.08.2023 0:36 Uhr
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@ Dibidob - Wenn man fragen darf, welchen Broker nutzt Du für den normalen Aktienhandel?

Es ging doch um die Frage ob Kapitalerträge durch Barabfindung steuerrechtlich anders behandelt werden als Kapitalerträge durch Aktienhandel. Meine Beiträge hierzu waren eine unverbindliche Wiedergabe eigener Recherche, ohne jeglichen Anspruch auf 100 prozentige Korrektheit. Schade war, dass der dibidob ohne Grund zynische, beleidigende Kommentare hierzu veröffentlicht hat und regelrecht bösartig auf meine hierzu erfolgten Berichtigungen reagierte. Ein Fall von neuropathologischer Auffälligkeit.
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ckkaufmann, 31.07.2023 17:20 Uhr
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@ Dibidob - Wenn man fragen darf, welchen Broker nutzt Du für den normalen Aktienhandel?
B
Bibisnob, 31.07.2023 15:03 Uhr
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Nochmals hoch zur allgemeinen Belustigung!

Hör doch einfach mal auf selber hier herum zu jaulen. Halt lieber die Luft an, als meine sachlichen Beiträge ständig zu verunglimpfen. Warum machst du das?? Entweder hast du keine Ahnung oder du bist bösartig. Fakt ist, der Auszahlbetrag unterlag einer ganz normalen Versteuerung als Kapitalertrag, genau wie von mir dargestellt. Bei Verkauf der Aktien greift diese Versteuerung nur für den erzielten Gewinn in Bezug zum Wert des EK. Also, erstmal abwarten was das Finanzamt dazu noch mitteilen wird.
M
Manzai, 28.07.2023 15:01 Uhr
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Es sind 87%. Für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out braucht man 90%. Auf der HV am 29.8. soll ein BGAV beschlossen wertden!

Was ist ein BGAV bitte erklären Danke
D
Dibidob, 28.07.2023 14:19 Uhr
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Letzte Warnung zur Steuerfrage!!! https://www.google.com/amp/s/www.capital.de/amp/geld-versicherungen/leserfrage-barabfindung-beim-aktienverkauf Auszüge: "…Barabfindung beim Aktienverkauf…" "…fürchtet finanzielle Einbußen: „Bei einem Verkauf hätte mir der Kursgewinn steuerfrei zugestanden. Die vollzogene Barabfindung muss ich jedoch in voller Höhe wie Kapitalerträge versteuern…“ "… Sollte die Bank Steuern einbehalten haben, so tat sie das, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist… "

Nochmals hoch zur allgemeinen Belustigung!
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Dibidob, 28.07.2023 14:15 Uhr
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Heute wurde die Abfindung ausgezahlt. Normale Gewinn Verrechnung zum EK.

Hier steht es ja schon! Hat der arme Irre Tippitopp also alle Pferde unnötig aufgescheucht. Aber gut, wenn man beratungsresistent ist und borniert ...
B
BvB9519, 28.07.2023 14:14 Uhr
0
Ganz normal Gewinn mit Kapitalertragssteuer
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