VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

24,40 EUR
-0,81 %-0,20
31. Oct, 17:44:33 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
D
Dibidob, 02.08.2023 11:46 Uhr
1

Falsche Behauptungen als einzig gültige Wahrheit gebetsmühlenartig stubide vorgetragen....nichts, aber auch wirklich gar-nie-nichts dergleichen kam von mir! Es waren drei User, einschließlich Deiner Wenigkeit, welche meine sachlich zur Kenntnis gebrachten Fakten aus rational nicht erklärbaren Gründen aufs übelste persönlich abwertend kommentierten. Wenn man meint über Wissen zu verfügen, welches geeignet sei unrichtige Beiträge zu berichtigen, müsse man schon auch selber sachlich argumentieren. Eure Einwände aber kamen für mich direkt aus dem Kohlenkeller, und waren, offensichtlich provozierend. Sie waren Anlass meiner fortgesetzten Neuauflage.

Du bist einfach nur BERATUNGSRESISTENT und extrem TIEFBEGABT! Ich habe Dir x-fach FAKTEN dargebracht, die Du IGNORIERT hast. Auch viele Bsp. zB SLM Solutions haben Dich von Deinem WAHN nicht abgebracht. FAKT ist, es wurde als ganz normaler VERKAUF steuerlich verbucht. Genau das habe ich Dir prophezeit und Du glaubst immer noch an Deine Märchen! ROFL
D
Dibidob, 02.08.2023 11:43 Uhr
1

Hör doch einfach mal auf selber hier herum zu jaulen. Halt lieber die Luft an, als meine sachlichen Beiträge ständig zu verunglimpfen. Warum machst du das?? Entweder hast du keine Ahnung oder du bist bösartig. Fakt ist, der Auszahlbetrag unterlag einer ganz normalen Versteuerung als Kapitalertrag, genau wie von mir dargestellt. Bei Verkauf der Aktien greift diese Versteuerung nur für den erzielten Gewinn in Bezug zum Wert des EK. Also, erstmal abwarten was das Finanzamt dazu noch mitteilen wird.

"Fakt ist, der Auszahlbetrag unterlag einer ganz normalen Versteuerung als Kapitalertrag, genau wie von mir dargestellt. Bei Verkauf der Aktien greift diese Versteuerung nur für den erzielten Gewinn in Bezug zum Wert des EK." Keine Ahnung was für ein Lügenmärchen Du hier wieder erfindest! FAKT IST, dass die BARABFINDUNG GENAU SO versteuert wurde WIE EIN VERKAUF. WIE EIN GANZ NORMALER VERKAUF. Haben hier auch alle, die angedient haben BESTÄTIGT. Also höre endlich auf zu LÜGEN! Deine Steuermärchen waren allesamt HANBÜCHEN!
B
Bibisnob, 02.08.2023 0:10 Uhr
0

Du hast deine Falschbehauptungen hier mehrfach als einzig gültige Wahrheit dargestellt und dies auch noch stupide gebetsmühlenartig wiederholt. Und das obwohl man dich mehrfach höflich darauf hingewiesen hat, dass das absoluter Schwachsinn ist. So ein penetrantes Auftreten wie du das hier veranstaltet hast ist absolut einzigartig 👌🏻

Falsche Behauptungen als einzig gültige Wahrheit gebetsmühlenartig stubide vorgetragen....nichts, aber auch wirklich gar-nie-nichts dergleichen kam von mir! Es waren drei User, einschließlich Deiner Wenigkeit, welche meine sachlich zur Kenntnis gebrachten Fakten aus rational nicht erklärbaren Gründen aufs übelste persönlich abwertend kommentierten. Wenn man meint über Wissen zu verfügen, welches geeignet sei unrichtige Beiträge zu berichtigen, müsse man schon auch selber sachlich argumentieren. Eure Einwände aber kamen für mich direkt aus dem Kohlenkeller, und waren, offensichtlich provozierend. Sie waren Anlass meiner fortgesetzten Neuauflage.
T
TobiEE, 01.08.2023 20:10 Uhr
1

Es ging doch um die Frage ob Kapitalerträge durch Barabfindung steuerrechtlich anders behandelt werden als Kapitalerträge durch Aktienhandel. Meine Beiträge hierzu waren eine unverbindliche Wiedergabe eigener Recherche, ohne jeglichen Anspruch auf 100 prozentige Korrektheit. Schade war, dass der dibidob ohne Grund zynische, beleidigende Kommentare hierzu veröffentlicht hat und regelrecht bösartig auf meine hierzu erfolgten Berichtigungen reagierte. Ein Fall von neuropathologischer Auffälligkeit.

Du hast deine Falschbehauptungen hier mehrfach als einzig gültige Wahrheit dargestellt und dies auch noch stupide gebetsmühlenartig wiederholt. Und das obwohl man dich mehrfach höflich darauf hingewiesen hat, dass das absoluter Schwachsinn ist. So ein penetrantes Auftreten wie du das hier veranstaltet hast ist absolut einzigartig 👌🏻
B
Bibisnob, 01.08.2023 0:36 Uhr
0

@ Dibidob - Wenn man fragen darf, welchen Broker nutzt Du für den normalen Aktienhandel?

Es ging doch um die Frage ob Kapitalerträge durch Barabfindung steuerrechtlich anders behandelt werden als Kapitalerträge durch Aktienhandel. Meine Beiträge hierzu waren eine unverbindliche Wiedergabe eigener Recherche, ohne jeglichen Anspruch auf 100 prozentige Korrektheit. Schade war, dass der dibidob ohne Grund zynische, beleidigende Kommentare hierzu veröffentlicht hat und regelrecht bösartig auf meine hierzu erfolgten Berichtigungen reagierte. Ein Fall von neuropathologischer Auffälligkeit.
c
ckkaufmann, 31.07.2023 17:20 Uhr
0
@ Dibidob - Wenn man fragen darf, welchen Broker nutzt Du für den normalen Aktienhandel?
B
Bibisnob, 31.07.2023 15:03 Uhr
0

Nochmals hoch zur allgemeinen Belustigung!

Hör doch einfach mal auf selber hier herum zu jaulen. Halt lieber die Luft an, als meine sachlichen Beiträge ständig zu verunglimpfen. Warum machst du das?? Entweder hast du keine Ahnung oder du bist bösartig. Fakt ist, der Auszahlbetrag unterlag einer ganz normalen Versteuerung als Kapitalertrag, genau wie von mir dargestellt. Bei Verkauf der Aktien greift diese Versteuerung nur für den erzielten Gewinn in Bezug zum Wert des EK. Also, erstmal abwarten was das Finanzamt dazu noch mitteilen wird.
M
Manzai, 28.07.2023 15:01 Uhr
0

Es sind 87%. Für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out braucht man 90%. Auf der HV am 29.8. soll ein BGAV beschlossen wertden!

Was ist ein BGAV bitte erklären Danke
D
Dibidob, 28.07.2023 14:19 Uhr
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Letzte Warnung zur Steuerfrage!!! https://www.google.com/amp/s/www.capital.de/amp/geld-versicherungen/leserfrage-barabfindung-beim-aktienverkauf Auszüge: "…Barabfindung beim Aktienverkauf…" "…fürchtet finanzielle Einbußen: „Bei einem Verkauf hätte mir der Kursgewinn steuerfrei zugestanden. Die vollzogene Barabfindung muss ich jedoch in voller Höhe wie Kapitalerträge versteuern…“ "… Sollte die Bank Steuern einbehalten haben, so tat sie das, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist… "

Nochmals hoch zur allgemeinen Belustigung!
D
Dibidob, 28.07.2023 14:15 Uhr
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Heute wurde die Abfindung ausgezahlt. Normale Gewinn Verrechnung zum EK.

Hier steht es ja schon! Hat der arme Irre Tippitopp also alle Pferde unnötig aufgescheucht. Aber gut, wenn man beratungsresistent ist und borniert ...
B
BvB9519, 28.07.2023 14:14 Uhr
0
Ganz normal Gewinn mit Kapitalertragssteuer
D
Dibidob, 28.07.2023 14:13 Uhr
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Hab auch am 06.07.23 die Abfindung ausgezahlt bekommen 👍

Und wurde so besteuert wie der User "PippiPopp" hier wochenlang rumgeheult hat? Oder so wie immer bei solchen Vorgängen?
D
Dibidob, 28.07.2023 14:11 Uhr
0

Was passiert mit meinen Aktien bei einer Deisting ( braucht nicht das Unternehmen 98% bevor sie die Aktie von der Börse nehmen können)sie haben doch erst ca. 85%

Es sind 87%. Für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out braucht man 90%. Auf der HV am 29.8. soll ein BGAV beschlossen wertden!
M
Manzai, 19.07.2023 14:29 Uhr
0
Va-q-tec wird wohl von der Börse genommen und die Anleger ausbezahlt. Die Antwort habe ich bekommen.
M
Maremarco5, 14.07.2023 13:38 Uhr
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Ich hab die Aktie noch und würd auch gerne wissen, wie es weiter geht… bzw. was man jetzt am besten macht?
B
BvB9519, 14.07.2023 1:13 Uhr
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Heute wurde die Abfindung ausgezahlt. Normale Gewinn Verrechnung zum EK.

Hab auch am 06.07.23 die Abfindung ausgezahlt bekommen 👍
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