VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

24,60 EUR
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23. Dec, 14:57:32 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
B
BvB9519, 08.02.2023 13:21 Uhr
0
Hab das Angebot von va-Q-Tec auch angenommen, alles andere macht in meinen Augen wenig Sinn.
A
Aktiensurfer, 06.02.2023 17:15 Uhr
2

Sorry, sehe bezüglich der drohenden Gewinnversteuerung von deinem Angebot ab. ;-))

Nimm doch das Angebot an, nimm die Abrechnung mit und triff Dich anschließend mit Dibidop auf ein oder ein paar mehr Bier. Dann könnt Ihr das ausdiskutieren, bis Ihr unterm Tisch liegt😂
D
Dibidob, 06.02.2023 17:14 Uhr
1

Sorry, sehe bezüglich der drohenden Gewinnversteuerung von deinem Angebot ab. ;-))

Die liegst ja schon wieder FALSCH! Muss man die Wettgewinne versteuern? Auf Einkommen verschiedener Art muss grundsätzlich Steuern gezahlt werden. Allerdings werden dafür sieben verschiedene Kategorien vorgesehen. Diese betreffen Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbstständiger Arbeit nichtselbstständiger Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstigen Einkünften Geregelt ist dies in den §§ 13 bis 23 des Einkommenssteuergesetzes (kurz EStG). Wett- und Spieleinnahmen fallen allerdings unter keine dieser Kategorien. Grundsätzlich fallen daher auch keine Steuern an. Dies gilt zumindest für private Wetten.
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 17:07 Uhr
0

Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?

Sorry, sehe bezüglich der drohenden Gewinnversteuerung von deinem Angebot ab. ;-))
D
Dibidob, 06.02.2023 17:02 Uhr
1

Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.

Warum wird denn bei einem Squeeze Out eigentlich die Gegenleistung in Geld als normaler VERKAUF versteuert? Ist doch eine reine BARABFINDUNG. Genau Dein Fall. Würden ALLE MINDERHEITSAKTIONÄRE ja jedes Mal steuerlich übervorteilt werden. Komisch, dass sich da noch nie einer beschwert hat ...
D
Dibidob, 06.02.2023 16:57 Uhr
1
Ein AKTIENTAUSCH ist OBLIGATORISCH. Eine ZWANGSMASSNAHME. Ein Angebot ist FREIWILLIG. Es ist etwas VÖLLIG ANDERES.
D
Dibidob, 06.02.2023 16:55 Uhr
1

Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.

Ich argumentiere unsachlich??? HAHAHA. FAKT ist, dass es bei einer Übernahme gg. Barausgleich einfach WIE EIN VERKAUF versteuert wird. So war das die letzten 20 Jahre IMMER. Zuletzt bei SLM. Weshalb IGNORIERST Du das? Was ist hier ANDERS als bei SLM? SAG ES UNS? Und die BANK wird SICHER was abführen??? DANN WETTE DOCH ENDLICH WENN ES SICHER IST! Junge Junge. "Gültige Rechtssprechung". Das ist ein Urteil bzgl. eines AKTIENTAUSCHES. Es hat mit einem ÜBERNAHMEANGEBOT einfach ÜBERHAUPT GAR NICHTS GEMEINSAM!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:49 Uhr
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Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?

Deine Beiträge sind unsachlich!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:48 Uhr
0
Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.
D
Dibidob, 06.02.2023 16:35 Uhr
1

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?
D
Dibidob, 06.02.2023 16:33 Uhr
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Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

In Deinem Urteil heißt es: WENN es einen BARAUSGLEICH gibt BEI EINEM AKTIENTAUSCH. Es IMPLIZIERT das Vorhandensein eines AKTIENTAUSCHES. Wenn Du es nicht verstehen willst kann Dir auch keiner mehr helfen! Was jetzt hier anders sein soll als bei SLM hast Du auch noch immer NICHT beantwortet!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:29 Uhr
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Trotzdem steht da BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH und nicht BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH..

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.
ETF_HAMSTER
ETF_HAMSTER, 05.02.2023 15:18 Uhr
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Erstmal nimmst Du da gar nichts. Selbst wenn die Quote erreicht wird und die Kartellbehörden zustimmen wird das alles noch mehrere Monate dauern!

Das ist richtig. Deshalb gibt es genügend Anleger, die sich erst gar nicht auf eine lange Hängepartie mit ungewissem Ausgang einlassen wollen, und lieber schon gleich über die Börse vorab verkaufen ! Die letzten 30 Tage sind im XETRA-Handel im Schnitt über 25 Tsd. Stücke täglich gehandelt worden. Die können auch alle locker über Strohmänner der EQT gekauft worden sein und werden anschließend zur Abfindung angedient. Von daher habe ich wenig Zweifel daran, daß die notwendige Stückzahl zur Übernahme zusammenkommen wird.
D
Dibidob, 05.02.2023 14:31 Uhr
1

Ich nehme die Barabfindung an. Anweisung ist schon raus. Durchaus möglich, das es sogar eine Verlängerung der Annahmefrist geben wird. Darauf zu spekulieren, ob die Abfindung irgendwann mal erhöht wird, halte ich für sehr gewagt. Da nehme ich lieber die Abfindung und gehe damit derweil in aussichtsreichere Werte rein 😎

Erstmal nimmst Du da gar nichts. Selbst wenn die Quote erreicht wird und die Kartellbehörden zustimmen wird das alles noch mehrere Monate dauern!
ETF_HAMSTER
ETF_HAMSTER, 05.02.2023 13:22 Uhr
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Ich nehme die Barabfindung an. Anweisung ist schon raus. Durchaus möglich, das es sogar eine Verlängerung der Annahmefrist geben wird. Darauf zu spekulieren, ob die Abfindung irgendwann mal erhöht wird, halte ich für sehr gewagt. Da nehme ich lieber die Abfindung und gehe damit derweil in aussichtsreichere Werte rein 😎
Allesodernix
Allesodernix, 04.02.2023 16:14 Uhr
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Habt ihr schon euer Übernahmeangebot von 26 € erhalten. Wer verkauft seine Anteile für den Preis?
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