200.000 Unzen/Jahr:
Die Goldaktie, die kurz davor steht, Geschichte zu schreiben
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VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

24,30 EUR
-0,41 %-0,10
1. Nov, 08:16:04 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
D
Dibidob, 06.02.2023 16:35 Uhr
1

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?
D
Dibidob, 06.02.2023 16:33 Uhr
1

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

In Deinem Urteil heißt es: WENN es einen BARAUSGLEICH gibt BEI EINEM AKTIENTAUSCH. Es IMPLIZIERT das Vorhandensein eines AKTIENTAUSCHES. Wenn Du es nicht verstehen willst kann Dir auch keiner mehr helfen! Was jetzt hier anders sein soll als bei SLM hast Du auch noch immer NICHT beantwortet!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:29 Uhr
0

Trotzdem steht da BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH und nicht BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH..

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.
ETF_HAMSTER
ETF_HAMSTER, 05.02.2023 15:18 Uhr
0

Erstmal nimmst Du da gar nichts. Selbst wenn die Quote erreicht wird und die Kartellbehörden zustimmen wird das alles noch mehrere Monate dauern!

Das ist richtig. Deshalb gibt es genügend Anleger, die sich erst gar nicht auf eine lange Hängepartie mit ungewissem Ausgang einlassen wollen, und lieber schon gleich über die Börse vorab verkaufen ! Die letzten 30 Tage sind im XETRA-Handel im Schnitt über 25 Tsd. Stücke täglich gehandelt worden. Die können auch alle locker über Strohmänner der EQT gekauft worden sein und werden anschließend zur Abfindung angedient. Von daher habe ich wenig Zweifel daran, daß die notwendige Stückzahl zur Übernahme zusammenkommen wird.
D
Dibidob, 05.02.2023 14:31 Uhr
1

Ich nehme die Barabfindung an. Anweisung ist schon raus. Durchaus möglich, das es sogar eine Verlängerung der Annahmefrist geben wird. Darauf zu spekulieren, ob die Abfindung irgendwann mal erhöht wird, halte ich für sehr gewagt. Da nehme ich lieber die Abfindung und gehe damit derweil in aussichtsreichere Werte rein 😎

Erstmal nimmst Du da gar nichts. Selbst wenn die Quote erreicht wird und die Kartellbehörden zustimmen wird das alles noch mehrere Monate dauern!
ETF_HAMSTER
ETF_HAMSTER, 05.02.2023 13:22 Uhr
0
Ich nehme die Barabfindung an. Anweisung ist schon raus. Durchaus möglich, das es sogar eine Verlängerung der Annahmefrist geben wird. Darauf zu spekulieren, ob die Abfindung irgendwann mal erhöht wird, halte ich für sehr gewagt. Da nehme ich lieber die Abfindung und gehe damit derweil in aussichtsreichere Werte rein 😎
Allesodernix
Allesodernix, 04.02.2023 16:14 Uhr
0
Habt ihr schon euer Übernahmeangebot von 26 € erhalten. Wer verkauft seine Anteile für den Preis?
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 18:39 Uhr
0

Einfach auf der EQT Offer Seite schauen, die veröffentlichen alles. Da erkennt man auch das Leute die 10% Kapitalerhöhung dazuzählen offensichtlich keine Ahnung haben , dass das nicht dazugezählt wird. Genauso wenig wie EQT gerade an der Börse Stücke Einkauft, denn das wäre auch Veröffentlichungspflichtig. Scheitert die Übernahme, bricht der Kurs ein. Ggf gibt es ein neues Angebot von EQT , dass aber dann deutlich niedriger sein wird vermute ich. Ähnlich wie es Musk mit Twitter vorhatte , aber aus dem Deal nicht mehr rauskam

Bzgl. der 10% hast Du recht. Die werden erst vollständig mit Vollzug des Übernahmeangebots zum Angebotspreis gezeichnet. Was die Kursentwicklung nach einem eventuellen Scheitern - was ich nicht glaube - angeht, hast Du offensichtlich eine bessere Glaskugel als ich. Ich halte es mit Joachim Kuhn, der meinte, Aktieninvestitionen seien eine langfristige Angelegenheit und die va-Q-tec-Aktie wäre etwas für die Enkel, die man sich unter das Kopfkissen legt.
E
EmilH, 03.02.2023 18:19 Uhr
0
Einfach auf der EQT Offer Seite schauen, die veröffentlichen alles. Da erkennt man auch das Leute die 10% Kapitalerhöhung dazuzählen offensichtlich keine Ahnung haben , dass das nicht dazugezählt wird. Genauso wenig wie EQT gerade an der Börse Stücke Einkauft, denn das wäre auch Veröffentlichungspflichtig. Scheitert die Übernahme, bricht der Kurs ein. Ggf gibt es ein neues Angebot von EQT , dass aber dann deutlich niedriger sein wird vermute ich. Ähnlich wie es Musk mit Twitter vorhatte , aber aus dem Deal nicht mehr rauskam
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 17:10 Uhr
1

Man kann den nicht verlinken. Suche va-Q-tec und dann nach Datum sortieren. Name: Fahrenheit AcquiCo GmbH Frankfurt am Main

Super, herzlichen Dank!
D
Dibidob, 03.02.2023 17:05 Uhr
0
Man kann den nicht verlinken. Suche va-Q-tec und dann nach Datum sortieren. Name: Fahrenheit AcquiCo GmbH Frankfurt am Main
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 16:52 Uhr
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Ich habe es doch schon geschrieben wo die 4% stehen: Nennt sich Bundesanzeiger: Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 30.01.2023, 15:33:03

Veröffentliche doch bitte mal einen Link, denn ich habe im Bundesanzeiger nichts gefunden.
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 16:37 Uhr
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Ich habe es doch schon geschrieben wo die 4% stehen: Nennt sich Bundesanzeiger: Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 30.01.2023, 15:33:03

Sorry, übersehen
D
Dibidob, 03.02.2023 16:37 Uhr
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Woher hast Du die Info mit den 4%? Was ist mit dem 10%-Anteil, den EQT über die Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) vereinnahmt hat? Schau mal bei Comdirect nach der Aktionärsstruktur von va-Q-tec. Da sind Joachim Kuhn und Roland Caps mit 26,54% ausgewiesen. Außerdem Noa Fridolin Kuhn und Sua Tilla Kuhn mit jeweils 2,98%. Damit sind wir schon bei 32,5%. Welche Deals mit den Institutionellen Anlegern laufen, ist vollkommen offen. Die haben inklusive Goldmann Sachs auch nochmal 18%. Wenn die alle im Boot sind, komme ich auf 60,5%.😏

Ich habe es doch schon geschrieben wo die 4% stehen: Nennt sich Bundesanzeiger: Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 30.01.2023, 15:33:03
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 16:34 Uhr
0

Also neben den 25% die Kuhn und co haben haben nach 2 von 5 Wochen 4 weitere % angenommen und damit stehen wir bei 29 von 62% benötigt.

Woher hast Du die Info mit den 4%? Was ist mit dem 10%-Anteil, den EQT über die Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) vereinnahmt hat? Schau mal bei Comdirect nach der Aktionärsstruktur von va-Q-tec. Da sind Joachim Kuhn und Roland Caps mit 26,54% ausgewiesen. Außerdem Noa Fridolin Kuhn und Sua Tilla Kuhn mit jeweils 2,98%. Damit sind wir schon bei 32,5%. Welche Deals mit den Institutionellen Anlegern laufen, ist vollkommen offen. Die haben inklusive Goldmann Sachs auch nochmal 18%. Wenn die alle im Boot sind, komme ich auf 60,5%.😏
D
Dibidob, 03.02.2023 15:54 Uhr
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Sind diese Zahlen die Sie da nennen öffentlich einsehbar? Wie viele angenommen haben? Natürlich kann es bei geplatzer Übernahme sinken, genauso gut kann der Kurs aber im 3 Jahren auch wieder bei 40 sein. Wer weiß das schon...

Nennt sich Bundesanzeiger: Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 30.01.2023, 15:33:03
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