VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
"Denn mit einem Delisting sparen Sie erstens ein Haufen Kosten und zweitens können Sie schalten und walten, wie sie möchten." Was ist los? So teuer ist ein Listing nun auch nicht und was hat das Listing mit den Rechten der Aktionäre zu tun? Die können das Tun was sie tun können mit ihren Mehrheiten. Mit oder ohne Listing, das ist völlig identisch.
Bleibt doch bitte alle mal ruhig und wartet ab. Ich denke, dass EQT die 62,5 % Schwelle erreichen wird und dann weiter versuchen wird, seinen Anteil bis zur Squeeze Out Schwelle zu erhöhen. Denn mit einem Delisting sparen Sie erstens ein Haufen Kosten und zweitens können Sie schalten und walten, wie sie möchten. Beides benötigen Sie, um ihr Ziel, Geld zu verdienen erreichen können. Also lasst euch von diesen ganzen Diskussionen hier und der aktuellen Kursentwicklung die nur dazu führen soll, dass Klein-Aktionäre verunsichert werden und ihre Anteile abgeben, nicht verunsichern. Ich bin mir ziemlich sicher, dass vieles an Nachrichten, Beiträgen in einschlägigen Foren und auch die aktuelle Kursentwicklung von EQT gesteuert ist. Nein ich bin kein Verschwörungstheoretiker und bin dick im Plus und werde weder andienen noch verkaufen, sondern warte bis nach dem 16. Februar.
"Die Betonung liegt auf "B A R " nicht auf zusätzlich, das wäre sonst meiner Meinung nach völlig unlogisch, da nicht kausal. Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein B A R A U S G L E I C H gezahlt, ist dieser ebenso wie eine B A R D I V I D E N T E nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt sofort (!) der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG).
"Die Betonung liegt auf "B A R " nicht auf zusätzlich, das wäre sonst meiner Meinung nach völlig unlogisch, da nicht kausal. Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein B A R A U S G L E I C H gezahlt, ist dieser ebenso wie eine B A R D I V I D E N T E nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt sofort (!) der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG).
"Wird bei einem Aktientausch zusätzlich ein Barausgleich gezahlt, ist dieser ebenso wie eine Bardividende nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig und unterliegt sofort (!) der Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 4a Satz 2 EStG)." ZUSÄTZLICH bedeutet, dass es mehrere BEDINGUNGEN geben muss. Eine davon ist ein AKTIENTAUSCH! Vielleicht solltest Du "gescheiter" lesen oder besser noch "gescheiter" verstehen!
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