VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Zitat: Wer den Barausgleich von 26 Euro annimmt, macht demzufolge einen Gewinn von 46 Prozent in Bezug auf den Schlusskurs vom 9.12.22. Von diesem Gewinn wird direkt die Abgeltungssteuer einbehalten. Im ungünstigsten Fall bewertet das Finanzamt den versteuerten Gewinn Betrag aus der Barauszahlung nicht als Börsengewinn. Dann greift ein Verlustvortrag auch nicht. Zitat Ende: Wer einen EK von 26€ hatte, macht also zum Kurs vom 09.12.2022 einen Gewinn zu 46% und muss diesen versteuern? Was für ein Schmarrn werter Tiptop.
Hallo Herr Aktiensurfer, das ist nicht korrekt - die ad hoc Mitteilungen inklusive der hier in Rede stehenden Mitteilung werden automatisiert dort hinterlegt, und das schon seit es diese Seite gibt und nicht erst "heute" dort platziert. Sie können ja auch die ganze Historie unserer ad hocs dort nachvollziehen. Könnte es sein, dass Sie bei "Veröffentlichungen" (IR-News) nachgesehen haben? Das wäre nicht dem ersten passiert. Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Zitat: Wer den Barausgleich von 26 Euro annimmt, macht demzufolge einen Gewinn von 46 Prozent in Bezug auf den Schlusskurs vom 9.12.22. Von diesem Gewinn wird direkt die Abgeltungssteuer einbehalten. Im ungünstigsten Fall bewertet das Finanzamt den versteuerten Gewinn Betrag aus der Barauszahlung nicht als Börsengewinn. Dann greift ein Verlustvortrag auch nicht. Zitat Ende: Wer einen EK von 26€ hatte, macht also zum Kurs vom 09.12.2022 einen Gewinn zu 46% und muss diesen versteuern? Was für ein Schmarrn werter Tiptop.
Der bei einem Aktientausch gezahlte Barausgleich unterliegt gemäß § 20 Abs. 4a Satz 2 EStG in vollem Umfang als Kapitalertrag der Besteuerung nach § 32d Abs. 1 EStG. Ein Barausgleich bei Aktientausch wirkt sich steuerlich für die Anleger aus. Das FG Münster urteilte, dass ein im Rahmen eines Aktientauschs gezahlter Barausgleich in vollem Umfang als Kapitalertrag der Abgeltungsteuer unterliegt. Ein Anleger hielt in seinem Depot insgesamt 2.000 Aktien der amerikanischen Firma M. Zum 12.6.2015 führte die depotführende Bank in Folge einer Firmenfusion einen Aktientausch im Verhältnis 1 zu 0,2909 durch, sodass der Anleger 581,8 Aktien der amerikanischen Firma S erhielt. Zum Ausgleich wurden ihm in bar 89.801 EUR ausgezahlt. Die Bank behielt die Abgeltungsteuer von diesem Betrag ein und wies den Barausgleich in der Jahressteuerbescheinigung 2015 in vollem Umfang als Kapitalertrag aus. Va-Q-tec-Aktionäre, die ihre Aktien andienen, erhalten 26,00 Euro je Aktie in bar. Dies entspricht einer Prämie von 46 Prozent auf den Schlusskurs vom 9. Dezember 2022. Wer den Barausgleich von 26 Euro annimmt, macht demzufolge einen Gewinn von 46 Prozent in Bezug auf den Schlusskurs vom 9.12.22. Von diesem Gewinn wird direkt die Abgeltungssteuer einbehalten. Im ungünstigsten Fall bewertet das Finanzamt den versteuerten Gewinn Betrag aus der Barauszahlung nicht als Börsengewinn. Dann greift ein Verlustvortrag auch nicht. Mein Fazit: Es gilt genau diesen Abzug durch einen direkten Verkauf der Aktien, wenn auch mit Verlust, zu vermeiden.
Also für mich ist der ganz Laden und die Stories, die sich mittlerweile um den Deal ranken höchst unseriös. Von der Gewinnwarnung, die neulich hier gepostet wurde, finde ich nichts im IR-Bereich von va-Q-tec. Müsste sowas nicht veröffentlicht werden. Ich lehne mich zurück, warte ab und schlafe gut auf meinem gut "gepolsterten" Kopfkissen.
Aktiensurfer, die Umsatz und Gewinnwarnung von Vaqtec vor 2 Tagen ist auf allen Kanälen veröffentlicht. Wenn du nicht mal die Nachricht bei Google findest, solltest du schnellstens die Aktie verkaufen , denn du triffst Entscheidungen auf Basis von Ahnungslosigkeit. Keine Häme, nur ein Rat. Ich glaube immer mehr dass Vaqtec erkannt hat die Story wird nicht so lukrativ sein 2030 wie in der Vision gewünscht und die Übernahme kam genau rechtzeitig, bevor eine Firma ohne Ende Gewinn und Umsatzwarnungen rausgeben muss.
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