VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

24,30 EUR
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1. Nov, 08:16:04 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 11:40 Uhr
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Ich bin der Meinung man kann auf alle Fälle mal abwarten, was bei der ersten Frist passiert. Ich denke nicht, dass hier im Forum irgendjemand relevante Anteilsmengen hält, die die 62,5% beeinflussen werden.

Vermutlich hast Du recht. Aber ich finde Aufklärung kommt allen zu Gute und man sollte sich nicht von den kolportierten Schreckensszenarien fallender Kurse nach Ablauf des Übernahmeangebotes, egal ob die 62,5% erreicht werden, irritieren lassen. Damit wird nur das Ziel verfolgt, die Aktionäre, die nichts so tief in der Materie stecken, zur Annahme des Angebotes zu bewegen. Warst Du mal auf einer HV? Mein Eindruck war, da sind viele unbedarfte Aktionäre aus der Umgebung, die einfach aus lokaler Verbundenheit die Aktien gekauft haben. Egal was passiert, die Gewinnaussichten von va-Q-tec in den nächsten Jahren sind äußerst positiv. Und die Großaktionäre, egal ob mit oder ohne EQT werden Druck ausüben, dass der Vorstand an seiner größten Baustelle (Margenentwicklung), arbeitet.
T
TobiEE, 23.01.2023 11:29 Uhr
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Also kann man abwarten, ob ein besseres Angebot kommt oder der Aktienkurs aufgrund des Kaufs der Papiere über die Börse durch EQT zustande kommt oder ein Squeeze out Verfahren durchgeführt wird😊 So werde ich es machen.

Ich bin der Meinung man kann auf alle Fälle mal abwarten, was bei der ersten Frist passiert. Ich denke nicht, dass hier im Forum irgendjemand relevante Anteilsmengen hält, die die 62,5% beeinflussen werden.
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 11:18 Uhr
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Genau so sehe ich das auch. Ich kann auch nirgends etwas finden, dass man neben der Umwandlung der Aktien in die andere ISIN eine zusätzliche Baranbfindung zu irgendeinem Kurs bekommen würde. Was die da als „Prämie“ anpreisen ist einfach die Heraushebung zum Durchschnittskurs der letzten Zeit. Nicht aber, dass daraus in irgendeiner Form eine Differenz gezogen würde und ein Teil in Aktien, ein Teil in Geld beglichen wird?

Also kann man abwarten, ob ein besseres Angebot kommt oder der Aktienkurs aufgrund des Kaufs der Papiere über die Börse durch EQT zustande kommt oder ein Squeeze out Verfahren durchgeführt wird😊 So werde ich es machen.
T
TobiEE, 23.01.2023 11:12 Uhr
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Ich habe auch mal recherchiert. Wie ich es verstanden habe, muss man meiner Meinung nach steuerlich zwei Fälle unterscheiden. 1. Barabfindung bei Aktientausch 2. Barabfindung ohne Aktientausch Im erstem Fall muss man für die erhaltene Barabfindung wie bei einer Dividende Kapitalertragsteuer zahlen. Die erhaltenen Aktien landen im Depot. Bei einem späteren Verkauf der im Tausch erhaltenen Aktien wird dann die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis der eingetauschten Aktien ermittelt und diese ggf. auch versteuert. Im zweiten Fall und der liegt bei dem Übernahmeangebot von EQT an die Aktionäre der va-Q-tec AG vor, wird gleich die Differenz zwischen erhaltener Barabfindung und den Anschaffungskosten für die va-Q-tec-Aktien ermittelt. Ein eventueller Gewinn unterliegt der Kapitalertragsteuer, ein Verlust wird vorgetragen. Ich bin kein Steuerexperte. Daher keine Garantie für meine Ausführungen. Wenn Ihr es besser wisst, lasst es das Forum doch wissen.

Genau so sehe ich das auch. Ich kann auch nirgends etwas finden, dass man neben der Umwandlung der Aktien in die andere ISIN eine zusätzliche Baranbfindung zu irgendeinem Kurs bekommen würde. Was die da als „Prämie“ anpreisen ist einfach die Heraushebung zum Durchschnittskurs der letzten Zeit. Nicht aber, dass daraus in irgendeiner Form eine Differenz gezogen würde und ein Teil in Aktien, ein Teil in Geld beglichen wird?
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 11:07 Uhr
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Ich habe auch mal recherchiert. Wie ich es verstanden habe, muss man meiner Meinung nach steuerlich zwei Fälle unterscheiden. 1. Barabfindung bei Aktientausch 2. Barabfindung ohne Aktientausch Im erstem Fall muss man für die erhaltene Barabfindung wie bei einer Dividende Kapitalertragsteuer zahlen. Die erhaltenen Aktien landen im Depot. Bei einem späteren Verkauf der im Tausch erhaltenen Aktien wird dann die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Kaufpreis der eingetauschten Aktien ermittelt und diese ggf. auch versteuert. Im zweiten Fall und der liegt bei dem Übernahmeangebot von EQT an die Aktionäre der va-Q-tec AG vor, wird gleich die Differenz zwischen erhaltener Barabfindung und den Anschaffungskosten für die va-Q-tec-Aktien ermittelt. Ein eventueller Gewinn unterliegt der Kapitalertragsteuer, ein Verlust wird vorgetragen. Ich bin kein Steuerexperte. Daher keine Garantie für meine Ausführungen. Wenn Ihr es besser wisst, lasst es das Forum doch wissen.
T
TobiEE, 23.01.2023 10:54 Uhr
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@Tipitop: Du beziehst diese ganze steuerliche Sache auf die „Prämie“ unter Punkt 6. „Wieviel Geld bekommen ich, wenn ich meine Anteile andiene?“, richtig?
A
Aktiensurfer, 23.01.2023 2:24 Uhr
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Naja, das mit der Versteuerung der Baranfindung mitsamt der Prämie hab ich jetzt erst gecheckt. Ein kurzer Hinweis, daß man sich steuerlich beraten lassen solle war ja schon in der zweiten Mitteilung über das Prozedere der Übernahme zu lesen. Nun habe ich das genauer recherchiert. Denke langsam, daß es keine bessere Lösung mehr gibt.

Was hat denn Deine Recherche bzgl. der anfallenden Steuern ergeben?
Tipitop
Tipitop, 23.01.2023 1:07 Uhr
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Tipitop, schmeiß doch nicht schon jetzt die Flinte ins Korn😉. Wenn ich mir Deine früheren Posts ansehe, warst Du deutlich optimistischer😊

Naja, das mit der Versteuerung der Baranfindung mitsamt der Prämie hab ich jetzt erst gecheckt. Ein kurzer Hinweis, daß man sich steuerlich beraten lassen solle war ja schon in der zweiten Mitteilung über das Prozedere der Übernahme zu lesen. Nun habe ich das genauer recherchiert. Denke langsam, daß es keine bessere Lösung mehr gibt.
T
TobiEE, 22.01.2023 20:26 Uhr
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In deinem verlinkten Fall geht es außerdem um einen Aktientausch, das ist ja keine Veräußerung von Anteilen.
T
TobiEE, 22.01.2023 20:20 Uhr
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Bin nicht der Meinung, dass das hier gilt. Was ist denn der aktuelle Kurswert? In dem Moment, wo du andienst?
Tipitop
Tipitop, 22.01.2023 19:59 Uhr
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Es geht in erster Linie um die steuerliche Behandlung der Prämie, die im Übernahmeangebot von EQT enthalten ist. Die Prämie ist der Baranfindung als Gewinn zum aktuellen Kurswert hinzugefügt und ergibt den Gesamtbetrag des Angebots. Wer natürlich die https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktientausch-steuerfalle-barabfindung-ist-rechtmaessig/
T
TobiEE, 22.01.2023 19:37 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Für mich ist die Aussage, die du hier unter 1. tätigst, faktisch falsch. Ich lasse mich aber gerne berichtigen. Wenn du andienst, „verkaufst“ du deine Aktien in die neue ISIN. D.h. dein Verlust wird bei dieser Transaktion berücksichtigt. Und kommt in den Verlustvortrag. Genau so würde das auch mit deinem Gewinn passieren. Sonst würde ja jeder der andient 100% der Abfindung mit 25% versteuern! Das ergibt doch keinen Sinn?
T
TobiEE, 22.01.2023 19:11 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Die Quellen zu 1. würde mich auch mal interessieren? Nach Überführung in die neue ISIN ist doch dennoch ein Zusammenhang zur alten heregestellt und der EK ist verbrieft?!
A
Aktiensurfer, 22.01.2023 19:02 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Tipitop, schmeiß doch nicht schon jetzt die Flinte ins Korn😉. Wenn ich mir Deine früheren Posts ansehe, warst Du deutlich optimistischer😊
T
TobiEE, 22.01.2023 18:16 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!

Dann kannst du immer noch ein Stop Loss setzen, anstatt nun vorher schon aufzugeben. Wenn der Deal „platzt“, wird sich EQT sicherlich nicht damit zufrieden geben. Dann kommt ein neues Angebot
Tipitop
Tipitop, 22.01.2023 18:10 Uhr
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Meine eigene Recherche muss veröffentlicht werden: 1. Die Prämie bei der Barauszahlung wird direkt als sonstiger Gewinn versteuert werden, ohne die Möglichkeit einer steuerlichen Verlustabschreibung, da es sich bei Barauszahlung nicht um ein Börsengeschäft handelt. 2. Wenn die Frist bis 16.02.2023 erfolglos abgelaufen ist, dann platzt erstmal der gesamte Deal. Steht so in der Mitteilung. 3. Werde meine Anteile an der Börse mit Verlust verkaufen - mein Einstandskurs betrug 33 Euro - so bleibt mir wenigstens die Möglichkeit einer Verlustabschreibung, bzw. eines Verlustvortrag. Alles andere ist leider unrealistisch und riskant!
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