VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Du bist einfach nur BERATUNGSRESISTENT und extrem TIEFBEGABT! Ich habe Dir x-fach FAKTEN dargebracht, die Du IGNORIERT hast. Auch viele Bsp. zB SLM Solutions haben Dich von Deinem WAHN nicht abgebracht. FAKT ist, es wurde als ganz normaler VERKAUF steuerlich verbucht. Genau das habe ich Dir prophezeit und Du glaubst immer noch an Deine Märchen! ROFL
Ich argumentiere unsachlich??? HAHAHA. FAKT ist, dass es bei einer Übernahme gg. Barausgleich einfach WIE EIN VERKAUF versteuert wird. So war das die letzten 20 Jahre IMMER. Zuletzt bei SLM. Weshalb IGNORIERST Du das? Was ist hier ANDERS als bei SLM? SAG ES UNS? Und die BANK wird SICHER was abführen??? DANN WETTE DOCH ENDLICH WENN ES SICHER IST! Junge Junge. "Gültige Rechtssprechung". Das ist ein Urteil bzgl. eines AKTIENTAUSCHES. Es hat mit einem ÜBERNAHMEANGEBOT einfach ÜBERHAUPT GAR NICHTS GEMEINSAM!
Dieses Forum dient meiner Meinung nach als Plattform gegenseitigen Wissens - Austausches unter zivilisierten Erwachsenen. Deine Kommentare zu Beiträgen, übrigens auch gegenüber anderen Usern als nur mehr der meinigen alleine, strotzen vor unerträglicher Arroganz und Boshaftigkeit. Du lässt nicht den geringsten Willen zu einem sachlichen Austausch erkennen. Deine Ausfälligkeit disqualifiziert Dich. Mir wirfst Du etwas vor, dessen Du Dich selber immer wieder bedienst. Lass es endlich gut sein. Das..."zur allgemeinen Belustigung"... Heranziehen alter Beiträge ist zum speien. Offensichtlich neuropathologisch auffällig ist, dass es dir auch noch Spass macht...!!!
Deine erste halbwegs vernünftige Antwort, aber mit einem Haken: Entscheidest jetzt Du, wer hier was wovon weiß? Keiner hat hier das Recht Beiträge, auch falsche, mit beleidigenden, ja beleidigenden!, Kommentaren herabzukanzeln. Das geht so einfach nicht. Unter Gleichgesinnten sollten Anstand und Respekt an allererster Stelle stehen. Die Richtigkeit eines Sachbeitrages kann , soll und muss auch immer mit Argumenten korrigiert werden dürfen. Oberlehrerhaftes Gehabe geht nicht, ist völlig daneben!
Falsche Behauptungen als einzig gültige Wahrheit gebetsmühlenartig stubide vorgetragen....nichts, aber auch wirklich gar-nie-nichts dergleichen kam von mir! Es waren drei User, einschließlich Deiner Wenigkeit, welche meine sachlich zur Kenntnis gebrachten Fakten aus rational nicht erklärbaren Gründen aufs übelste persönlich abwertend kommentierten. Wenn man meint über Wissen zu verfügen, welches geeignet sei unrichtige Beiträge zu berichtigen, müsse man schon auch selber sachlich argumentieren. Eure Einwände aber kamen für mich direkt aus dem Kohlenkeller, und waren, offensichtlich provozierend. Sie waren Anlass meiner fortgesetzten Neuauflage.
Hör doch einfach mal auf selber hier herum zu jaulen. Halt lieber die Luft an, als meine sachlichen Beiträge ständig zu verunglimpfen. Warum machst du das?? Entweder hast du keine Ahnung oder du bist bösartig. Fakt ist, der Auszahlbetrag unterlag einer ganz normalen Versteuerung als Kapitalertrag, genau wie von mir dargestellt. Bei Verkauf der Aktien greift diese Versteuerung nur für den erzielten Gewinn in Bezug zum Wert des EK. Also, erstmal abwarten was das Finanzamt dazu noch mitteilen wird.
Du hast deine Falschbehauptungen hier mehrfach als einzig gültige Wahrheit dargestellt und dies auch noch stupide gebetsmühlenartig wiederholt. Und das obwohl man dich mehrfach höflich darauf hingewiesen hat, dass das absoluter Schwachsinn ist. So ein penetrantes Auftreten wie du das hier veranstaltet hast ist absolut einzigartig 👌🏻
Es ging doch um die Frage ob Kapitalerträge durch Barabfindung steuerrechtlich anders behandelt werden als Kapitalerträge durch Aktienhandel. Meine Beiträge hierzu waren eine unverbindliche Wiedergabe eigener Recherche, ohne jeglichen Anspruch auf 100 prozentige Korrektheit. Schade war, dass der dibidob ohne Grund zynische, beleidigende Kommentare hierzu veröffentlicht hat und regelrecht bösartig auf meine hierzu erfolgten Berichtigungen reagierte. Ein Fall von neuropathologischer Auffälligkeit.
Letzte Warnung zur Steuerfrage!!! https://www.google.com/amp/s/www.capital.de/amp/geld-versicherungen/leserfrage-barabfindung-beim-aktienverkauf Auszüge: "…Barabfindung beim Aktienverkauf…" "…fürchtet finanzielle Einbußen: „Bei einem Verkauf hätte mir der Kursgewinn steuerfrei zugestanden. Die vollzogene Barabfindung muss ich jedoch in voller Höhe wie Kapitalerträge versteuern…“ "… Sollte die Bank Steuern einbehalten haben, so tat sie das, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet ist… "
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