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Die Goldaktie, die kurz davor steht, Geschichte zu schreiben
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VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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1. Nov, 08:16:04 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
D
Dibidob, 06.02.2023 16:33 Uhr
1

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

In Deinem Urteil heißt es: WENN es einen BARAUSGLEICH gibt BEI EINEM AKTIENTAUSCH. Es IMPLIZIERT das Vorhandensein eines AKTIENTAUSCHES. Wenn Du es nicht verstehen willst kann Dir auch keiner mehr helfen! Was jetzt hier anders sein soll als bei SLM hast Du auch noch immer NICHT beantwortet!
D
Dibidob, 06.02.2023 16:35 Uhr
1

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.

Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:48 Uhr
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Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:49 Uhr
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Meine Wette steht immer noch. 1.000€ wenn Dein Hirngespinst eintritt! Wegen mir auch 10.000€. Ist das genug für Dich als Hedge?

Deine Beiträge sind unsachlich!
D
Dibidob, 06.02.2023 16:55 Uhr
1

Das genannte Urteil erging für die Versteuerung einer zusätzlich zu einem Aktientausch gezahlten Barabfindung. Für den Fall einer im Raum stehenden Versteuerung der Barabfindung wie sie bei uns vorliegt, wird hier meiner Meinung nach keineswegs zwingend ein zusätzlich notwendiger Aktientausch impliziert. Letztendlich liegt die endgültige Entscheidung im Einzelfall sicher erstmal beim zuständigen Finanzamt. Die Bank wird jedoch aufgrund der gültigen Rechtssprechung mit Sicherheit zumindest für den Aufschlag eine Ertragssteuer abführen.

Ich argumentiere unsachlich??? HAHAHA. FAKT ist, dass es bei einer Übernahme gg. Barausgleich einfach WIE EIN VERKAUF versteuert wird. So war das die letzten 20 Jahre IMMER. Zuletzt bei SLM. Weshalb IGNORIERST Du das? Was ist hier ANDERS als bei SLM? SAG ES UNS? Und die BANK wird SICHER was abführen??? DANN WETTE DOCH ENDLICH WENN ES SICHER IST! Junge Junge. "Gültige Rechtssprechung". Das ist ein Urteil bzgl. eines AKTIENTAUSCHES. Es hat mit einem ÜBERNAHMEANGEBOT einfach ÜBERHAUPT GAR NICHTS GEMEINSAM!
Tipitop
Tipitop, 06.02.2023 16:29 Uhr
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Trotzdem steht da BARABFINDUNG BEI AKTIENTAUSCH und nicht BARABFINDUNG OHNE AKTIENTAUSCH..

Zur Tiefenentspannung: Es steht: Aktientausch mit zusätzlicher Barabfindung. Uns wird der Aktientausch erst gar nicht angeboten, sondern ohne wenn und aber einzig allein eine Barabfindung. Meine Recherche ergab eindeutig, dass diese Barabfindung, oder zumindest der darin enthaltene Aufschlag, 'ja das steht so im Angebot!", einer direkten Besteuerung unterliegt.
ETF_HAMSTER
ETF_HAMSTER, 05.02.2023 15:18 Uhr
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Erstmal nimmst Du da gar nichts. Selbst wenn die Quote erreicht wird und die Kartellbehörden zustimmen wird das alles noch mehrere Monate dauern!

Das ist richtig. Deshalb gibt es genügend Anleger, die sich erst gar nicht auf eine lange Hängepartie mit ungewissem Ausgang einlassen wollen, und lieber schon gleich über die Börse vorab verkaufen ! Die letzten 30 Tage sind im XETRA-Handel im Schnitt über 25 Tsd. Stücke täglich gehandelt worden. Die können auch alle locker über Strohmänner der EQT gekauft worden sein und werden anschließend zur Abfindung angedient. Von daher habe ich wenig Zweifel daran, daß die notwendige Stückzahl zur Übernahme zusammenkommen wird.
D
Dibidob, 05.02.2023 14:31 Uhr
1

Ich nehme die Barabfindung an. Anweisung ist schon raus. Durchaus möglich, das es sogar eine Verlängerung der Annahmefrist geben wird. Darauf zu spekulieren, ob die Abfindung irgendwann mal erhöht wird, halte ich für sehr gewagt. Da nehme ich lieber die Abfindung und gehe damit derweil in aussichtsreichere Werte rein 😎

Erstmal nimmst Du da gar nichts. Selbst wenn die Quote erreicht wird und die Kartellbehörden zustimmen wird das alles noch mehrere Monate dauern!
ETF_HAMSTER
ETF_HAMSTER, 05.02.2023 13:22 Uhr
0
Ich nehme die Barabfindung an. Anweisung ist schon raus. Durchaus möglich, das es sogar eine Verlängerung der Annahmefrist geben wird. Darauf zu spekulieren, ob die Abfindung irgendwann mal erhöht wird, halte ich für sehr gewagt. Da nehme ich lieber die Abfindung und gehe damit derweil in aussichtsreichere Werte rein 😎
Allesodernix
Allesodernix, 04.02.2023 16:14 Uhr
0
Habt ihr schon euer Übernahmeangebot von 26 € erhalten. Wer verkauft seine Anteile für den Preis?
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 18:39 Uhr
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Einfach auf der EQT Offer Seite schauen, die veröffentlichen alles. Da erkennt man auch das Leute die 10% Kapitalerhöhung dazuzählen offensichtlich keine Ahnung haben , dass das nicht dazugezählt wird. Genauso wenig wie EQT gerade an der Börse Stücke Einkauft, denn das wäre auch Veröffentlichungspflichtig. Scheitert die Übernahme, bricht der Kurs ein. Ggf gibt es ein neues Angebot von EQT , dass aber dann deutlich niedriger sein wird vermute ich. Ähnlich wie es Musk mit Twitter vorhatte , aber aus dem Deal nicht mehr rauskam

Bzgl. der 10% hast Du recht. Die werden erst vollständig mit Vollzug des Übernahmeangebots zum Angebotspreis gezeichnet. Was die Kursentwicklung nach einem eventuellen Scheitern - was ich nicht glaube - angeht, hast Du offensichtlich eine bessere Glaskugel als ich. Ich halte es mit Joachim Kuhn, der meinte, Aktieninvestitionen seien eine langfristige Angelegenheit und die va-Q-tec-Aktie wäre etwas für die Enkel, die man sich unter das Kopfkissen legt.
E
EmilH, 03.02.2023 18:19 Uhr
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Einfach auf der EQT Offer Seite schauen, die veröffentlichen alles. Da erkennt man auch das Leute die 10% Kapitalerhöhung dazuzählen offensichtlich keine Ahnung haben , dass das nicht dazugezählt wird. Genauso wenig wie EQT gerade an der Börse Stücke Einkauft, denn das wäre auch Veröffentlichungspflichtig. Scheitert die Übernahme, bricht der Kurs ein. Ggf gibt es ein neues Angebot von EQT , dass aber dann deutlich niedriger sein wird vermute ich. Ähnlich wie es Musk mit Twitter vorhatte , aber aus dem Deal nicht mehr rauskam
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 17:10 Uhr
1

Man kann den nicht verlinken. Suche va-Q-tec und dann nach Datum sortieren. Name: Fahrenheit AcquiCo GmbH Frankfurt am Main

Super, herzlichen Dank!
D
Dibidob, 03.02.2023 17:05 Uhr
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Man kann den nicht verlinken. Suche va-Q-tec und dann nach Datum sortieren. Name: Fahrenheit AcquiCo GmbH Frankfurt am Main
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 16:52 Uhr
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Ich habe es doch schon geschrieben wo die 4% stehen: Nennt sich Bundesanzeiger: Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 30.01.2023, 15:33:03

Veröffentliche doch bitte mal einen Link, denn ich habe im Bundesanzeiger nichts gefunden.
A
Aktiensurfer, 03.02.2023 16:37 Uhr
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Ich habe es doch schon geschrieben wo die 4% stehen: Nennt sich Bundesanzeiger: Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) 30.01.2023, 15:33:03

Sorry, übersehen
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