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VA-Q-TEC AG NA O.N. WKN: 663668 ISIN: DE0006636681 Kürzel: VQT Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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1. Nov, 08:16:04 Uhr, Hamburg
Kommentare 4.468
waagemutig
waagemutig, 12.12.2022 11:09 Uhr
0
Lupus Alpha hat die KE für 26,10€ gezeichnet. Ich glaube nicht das sie auch nur einen Cent Verlust machen wollen/werden. Kuhn und Konsorten werden also noch etwas zum Anreiz bieten oder auch schon geboten haben. Hat schon jemand von euch verkauft?
L
Legoland, 12.12.2022 11:16 Uhr
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Lupus Alpha hat die KE für 26,10€ gezeichnet. Ich glaube nicht das sie auch nur einen Cent Verlust machen wollen/werden. Kuhn und Konsorten werden also noch etwas zum Anreiz bieten oder auch schon geboten haben. Hat schon jemand von euch verkauft?

Nein, ich verkaufe nicht. Hoffe, habe ich viele Gleichgesinnte. Erstmal abwarten!!!
L
Legoland, 12.12.2022 11:19 Uhr
1
Jetzt heißt es durchhalten, das kann sich auszahlen: AKTIEN-ÜBERNAHME - DAS SOLLTEN SIE TUN 1 Eine Aktien-Übernahme lässt immer die Gerüchteküche brodeln und die Aktienkurse in die Höhe schießen. Für Anleger heißt es hier erst einmal: Ruhe bewahren! 2 Bei einer Aktien-Übernahme macht Ihnen der Großaktionär ein Angebot und setzt Ihnen eine Frist. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen und nehmen Sie das Angebot ganz genau unter die Lupe. 3 Sollte das Angebot Ihnen nicht zusagen, können Sie es auch ablehnen. Ein Zögern zahlt sich in der Regel aus - die Großaktionäre bessern das Angebot dann oft noch nach. 4 Durch einen Squeeze-Out kann der Großaktionär die verbliebenen Aktionäre aus dem Unternehmen drängen. Erscheint Ihnen das Angebot unangemessen können Sie es vor Gericht durch ein Spruchverfahren anfechten. 5 Grundsätzlich kann eine Aktien-Übernahme eher nicht verhindert werden. Allerdings können die Aktionäre die Übernahme hiauszögern und damit den angebotenen Preis in die Höhe treiben. Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.                      
r
ricardo.grg, 12.12.2022 11:06 Uhr
0
Also alle schon fleißig das Erste Angebot ablehnen
A
Aktiensurfer, 12.12.2022 11:04 Uhr
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Ja, vielleicht. Glaube es aber nicht, die wollen den Laden so günstig wie möglich haben. Gut wäre es für uns schon, wenn Lupus auch nur 26 € angeboten bekommt, denn dieser Investor würde zu unserer Strategie voll passen. Meine eher, dass Ceo Kuhn noch ein Zuckerchen für eine reibungslose Übernahme bekommt.

Kuhn denkt in erster Linie immer nur an sich. Das hat er schon mehrmals bewiesen.
M
Manzai, 12.12.2022 10:58 Uhr
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Und wenn wir uns alle einig wären täte es gar nicht anders über die Bühne gehen.
L
Legoland, 12.12.2022 10:58 Uhr
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Weißt Du, was für Deals da hinter den Kulissen stattfinden? Wo steht geschrieben, dass EQT einzelnen Aktionären nicht einen Paketaufschlag in welcher Form auch immer gibt? VQT hat nicht erst einmal gezeigt, dass ihnen die Kleinaktionäre herzlich egal sind und sie am Ende immer die Deppen waren.

Ja, vielleicht. Glaube es aber nicht, die wollen den Laden so günstig wie möglich haben. Gut wäre es für uns schon, wenn Lupus auch nur 26 € angeboten bekommt, denn dieser Investor würde zu unserer Strategie voll passen. Meine eher, dass Ceo Kuhn noch ein Zuckerchen für eine reibungslose Übernahme bekommt.
Tipitop
Tipitop, 12.12.2022 10:56 Uhr
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Das ist richtig, der Meinung bin auch ich! Zu den Eigengeschäften lesenswertes unter folgendem Link. https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Datenbanken/DirectorsDealings/directorsdealings_node.html Kleiner Auszug:... Meldepflichten Gemäß Art. 19 MAR müssen Führungskräfte dem Emittenten und der zuständigen Behörde jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln dieses Emittenten oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten unverzüglich, spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts melden. Die Meldepflicht gilt auch für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unterhaltspflichtige Kinder und andere Verwandte, die seit mindestens einem Jahr demselben Haushalt angehören…
L
Legoland, 12.12.2022 10:52 Uhr
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Wir kleinen dürfen sie gar nicht unter 45 bis 50 € anbieten ,das war das hoch aus der Corona Zeit. Und viele von uns haben Sie auch bestimmt so teuer eingekauft. Da müssen wir uns eigentlich alle einig sein.

Bin Ihrer Meinung! Alle Investierten, die einen EK über 26 € dürfen die Barabfindung nicht annehmen. Auf jeden Fall auf eine Nachbesserung plädieren!!!!!!
M
Manzai, 12.12.2022 10:46 Uhr
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Wir kleinen dürfen sie gar nicht unter 45 bis 50 € anbieten ,das war das hoch aus der Corona Zeit. Und viele von uns haben Sie auch bestimmt so teuer eingekauft. Da müssen wir uns eigentlich alle einig sein.
r
ricardo.grg, 12.12.2022 10:37 Uhr
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Bräuchte nochmal ca 30% Aufschlag dann wäre ich knapp über EK😅
r
ricardo.grg, 12.12.2022 10:36 Uhr
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Dh wenn viele Altaktionäre dagegen stimmen ist die Wahrscheinlichkeit hoch das das Angebot nachgebessert wird?
A
Aktiensurfer, 12.12.2022 8:49 Uhr
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Was sagt Lupus alpha dazu?

Weißt Du, was für Deals da hinter den Kulissen stattfinden? Wo steht geschrieben, dass EQT einzelnen Aktionären nicht einen Paketaufschlag in welcher Form auch immer gibt? VQT hat nicht erst einmal gezeigt, dass ihnen die Kleinaktionäre herzlich egal sind und sie am Ende immer die Deppen waren.
T
TobiEE, 12.12.2022 8:27 Uhr
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Es ist aber, lt. ad-hoc von VQT, beabsichtigt. Natürlich braucht EQT dazu erst mal die erforderliche Mehrheit
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