UBISOFT WKN: 901581 ISIN: FR0000054470 Kürzel: UBI Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Geht es nicht nach dem Durchschnittspreis der letzten 12 Monate? So oder so: Wer auch immer übernehmen möchte, hätte ein hohes Interesse an einem möglichst niedrigen Kurs für 6 bzw. 12 Monate. Bzw. "fishy" ist das halt, wenn die Truppe um den CEO Kaufinteressen hegt, weil dort kann man den Aktienkurs ja durchaus durch Tun/Unterlassen mitsteuern. Und zwar einfacher nach unten als nach oben, meine ich.
Abfindungsangebot nötig Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen. Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden. Falls Ubisoft von der Börse gehen will. Denke der durchschnittlich in den letzten 6 Monaten war um die 20€
Danke für die wertvolle Information. Ich habe dies mit einem Spezialisten gecheckt, der das grundsätzlich bestätigt hat, auch wenn französisches Recht vielleicht leicht anders ist als deutsches im Fall von private to Public. Ich habe mir daraufhin era sind, die ich am Freitag mit großem Gewinn rausgeschmissen habe wieder zurück gekauft. Allen investierten viel Erfolg, keine Empfehlung
Danke für die wertvolle Information. Ich habe dies mit einem Spezialisten gecheckt, der das grundsätzlich bestätigt hat, auch wenn französisches Recht vielleicht leicht anders ist als deutsches im Fall von private to Public. Ich habe mir daraufhin era sind, die ich am Freitag mit großem Gewinn rausgeschmissen habe wieder zurück gekauft. Allen investierten viel Erfolg, keine Empfehlung
Abfindungsangebot nötig Zur Berechnung dieser Abfindung gibt es einen Richtwert. So sollte sie dem Durchschnittspreis der letzten sechs Monate der Aktie entsprechen. Nur in einigen Ausnahmefällen wird die Abfindung mithilfe der Unternehmensbewertung ermittelt. Zu solchen Ausnahmen zählt beispielsweise, wenn sich das Unternehmen bis zu sechs Monate vor Stellen des Abfindungsangebots etwas hat zuschulden kommen lassen, was den Aktienkurs sehr gedrückt hat, zum Beispiel falsche Informationen verbreitet oder Ad-hoc-Meldungen unterlassen. Darüber hinaus legt das Börsengesetz auch fest, dass die Abfindung immer einem Geldbetrag in Euro entsprechen muss, andere Währungen oder auch andere Aktien dürfen nicht bei einem Delisting angeboten werden. Falls Ubisoft von der Börse gehen will. Denke der durchschnittlich in den letzten 6 Monaten war um die 20€
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