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Tubesolar WKN: A2PXQD ISIN: DE000A2PXQD4 Kürzel: 9TS Forum: Aktien User: Haschi

0,002 EUR
±0,00 %±0,000
25. Nov, 08:45:47 Uhr, München
Kommentare 3.623
S
Sylvana, 21.06.2023 15:09 Uhr
0
Autsch.. wie hoch ist die Chance noch mal die 0,30 - 0,40 Marke zu sehen?
figurehead
figurehead, 21.06.2023 15:08 Uhr
0
Bis zu welchem Zeitpunkt kann noch verkauft werden, damit die Verluste noch verrechnet werden können und die Aktie nicht wertlos ausgebucht wird. Hat da jemand Erfahrungen?
l
llamar85, 21.06.2023 14:41 Uhr
0
Original-Research: tubesolar AG - von First Berlin Equity Research GmbH Einstufung von First Berlin Equity Research GmbH zu tubesolar AG Unternehmen: tubesolar AG ISIN: DE000A2PXQD4 Anlass der Studie: Update Empfehlung: Ausgesetzt seit: 21.06.2023 Kursziel: Ausgesetzt
i
immerneuling, 21.06.2023 14:25 Uhr
0
Mal was Positves: Diese Pleite erspart mir mehrere tausend Euronen an zu zahlenden Steuern;)
i
immerneuling, 21.06.2023 14:23 Uhr
0
Wer jetzt aussteigt, kann zumindest die Verluste mit Gewinnen anderer Werte verrechnen. Wenn der Schrott irgendwann wertlos ausgebucht wird, geht das nicht mehr...
l
llamar85, 21.06.2023 14:22 Uhr
0
- 71 %
l
llamar85, 21.06.2023 14:21 Uhr
0
könnte trotzdem nochmal hoch schießen...
l
llamar85, 21.06.2023 14:19 Uhr
0
wann steigt ihr ein?
l
llamar85, 21.06.2023 14:15 Uhr
0
jetzt knallt es aber ordentlich
l
llamar85, 21.06.2023 14:00 Uhr
0
jetzt werden bestimmt nochmal die Zocker aufmerksam...
i
immerneuling, 21.06.2023 13:22 Uhr
0

tubesolar AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Augsburg, 21. Juni 2023 – Die von der tubesolar AG (ISIN DE000A2PXQD4) angebotene Wandelschuldverschreibung 2023/2027 (ISIN DE000A351U72) konnte nur in Höhe von EUR 127.145,00 platziert werden. Dies reicht nicht dazu aus, um den kurzfristigen Finanzbedarf der Gesellschaft zu decken und um die Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden. Der Vorstand der tubesolar AG hat daher heute entschieden, für die tubesolar AG bis Ende nächster Woche beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen.

War doch klar.
D
Demokrator, 21.06.2023 13:18 Uhr
0
Sehr schade. Die Rettung einer angeschlagenen AG wie Tubesolar wäre für das Gesamtbild in diesem "Genre" von Aktien ein erfreulicher, weil seltener Moment gewesen.
M
Maniac_64, 21.06.2023 13:14 Uhr
0
tubesolar AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Augsburg, 21. Juni 2023 – Die von der tubesolar AG (ISIN DE000A2PXQD4) angebotene Wandelschuldverschreibung 2023/2027 (ISIN DE000A351U72) konnte nur in Höhe von EUR 127.145,00 platziert werden. Dies reicht nicht dazu aus, um den kurzfristigen Finanzbedarf der Gesellschaft zu decken und um die Insolvenz der Gesellschaft abzuwenden. Der Vorstand der tubesolar AG hat daher heute entschieden, für die tubesolar AG bis Ende nächster Woche beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
i
immerneuling, 21.06.2023 12:27 Uhr
0

Es bleiben doch noch ein paar Tage Zeit. "Nicht von den Aktionären innerhalb der Bezugsfrist bezogene Schuld-verschreibungen werden ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis zum Erwerb angeboten." "Sollte es nicht gelingen, die Wandelschuldverschreibung zu platzieren, wird der Vorstand voraussichtlich in der zweiten Junihälfte aufgrund Zahlungsunfähigkeit Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Amtsgericht stellen."

Solange sich immer noch Naivlinge finden, denen man ein paar Aktien andrehen kann, wird es keine insolvenz geben. Erst wenn es sich für die Insider nicht mehr rechnet kommt so eine Nachricht wie Ende letzten Jahres. Damals wollte auch niemand zeichnen. Genaugenommen war das der Zeitpunkt, an dem man seine Aktien hätte verkaufen sollen.
T
Tristan123, 20.06.2023 17:28 Uhr
0
Oder man geht das Risiko nicht mehr ein es läuft auf die Insolvenz hinaus. Wenn ich so viel Geld hätte, könnte ich das an anderer Stelle sicher mit weniger Risiko ausgleichen...
D
Demokrator, 20.06.2023 14:26 Uhr
0
Dann wäre auch ein Kapitalschnitt i.S. §8 AktG nicht mehr erforderlich.
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