Thoughtful Brands WKN: A3BMNZ ISIN: CA8854722094 Kürzel: 1WZA Forum: Aktien User: SilverDaFox
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13. Nov, 02:10:00 Uhr,
Nasdaq OTC
Kommentare 1.641
B
Bossy,
14.01.2022 14:03 Uhr
0
Habe gegoogelt, kann mir nicht vorstellen, dass so ein Fall vorliegt.
"Kommt ein Anlageberater seinen Aufklärungspflichten nicht nach, gilt seine Beratung als schlecht und/oder falsch. Laut Wertpapierhandelsgesetz sind Kreditinstitute verpflichtet, Anlageberatungen gewissenhaft vorzugehen. Das bedeutet, dass der Berater Ihnen das Risiko, Ihr Kapital zu verlieren, nicht verschweigen und bei den Renditemöglichkeiten nicht übertreiben darf. Außerdem muss der Anlageberater Konflikte zwischen Ihren Interessen und seinen eigenen – wie zum Beispiel seiner Provision – vermeiden. Kommt es doch zu einem Interessenskonflikt, hat das Interesse des Kunden – also Ihres – Vorrang vor den Interessen des Anlageberaters. Das heißt, Ihr Bankberater darf Ihnen nicht zu einem riskanteren Kauf von Wertpapieren raten, nur weil er dadurch mehr Provision bekommt. In einem korrekt durchgeführten Beratungsgespräch muss er deshalb verständlich auf alle anfallende Gebühren, seine Provision(en), Honorare und Auslagen hinweisen.
Darüber hinaus muss Ihr Bankberater auch berücksichtigen, wie hoch Ihre Risikobereitschaft ist. Risikoscheuen Kunden dürfen keine spekulativen Angebote gemacht werden. Insbesondere dann nicht, wenn der Kunde Geld für seine Altersvorsorge anlegen will."
N
Nik0826,
14.01.2022 13:59 Uhr
0
Was zählt denn als falschberatung?
B
Bossy,
14.01.2022 13:51 Uhr
0
Falschberatung liegt bei mir auch nicht vor, es würde nur Betrug gehen.
B
Bossy,
14.01.2022 13:50 Uhr
0
Tja, bin hin- und hergerissen. Bei geht es um ca. 5.800 Euro.
B
Bossy,
14.01.2022 13:48 Uhr
0
Ich habe soeben noch einmal den Fachanwalt bezüglich einer Sammelklage und Kostenaufteilung angeschrieben. Ich habe die entsprechende Passage aus seiner 1. Mail hier reinkopiert. "Die Kosten für die vorgenannten Leistungen betragen 1.690 € inkl. USt, für 10 Arbeitsstunden. In jedem Fall erstatte ich Ihnen 500 €, sofern die polizeilichen Ermittlungen ohne ein Ergebnis eingestellt werden."
N
Nik0826,
14.01.2022 12:39 Uhr
0
Wäre bei einer Sammelklage auch dabei, frage mich allerdings ob die jetzt aufzuwendenden Kosten im Verhältnis stehen..
D
DaKl,
13.01.2022 22:49 Uhr
0
Frage ist, liegt hier Betrug vor, wenn ja, wie lässt sich dieser beweisen und was kostet uns das am Ende. Lohnt es sich.
D
DaKl,
13.01.2022 22:47 Uhr
0
Erstmal fetten dank an Bossy. Ich habe verglichen zu Silver weitaus mehr investiert und stelle mir auch die Frage, wieviel mehr Geld ich noch ausgeben will. Vielleicht sollten wir klären, ob eine sammelklage möglich ist, um zum einen Kosten zu reduzieren und mehr Druck auszuüben als wenn jeder einzelne klagen würde.
S
SilverDaFox,
13.01.2022 18:58 Uhr
0
Aber Betrug ist schwer zu Belegen . Und bringt nur eine Sammelklage etwas. Ich habe nur ca 4000 Euro Verlust und ich wollte jetzt nicht nochmal 2000,- für einen Anwalt ausgeben mit geringe Erfolgsaussicht
S
SilverDaFox,
13.01.2022 18:56 Uhr
1
Danke.
Das Problem ist das nur der Betrug in Frage kommt. Die unseriöse Beratung in meinem Fall war ich ja quasi selber. 😭
B
Bossy,
13.01.2022 17:44 Uhr
0
Gerne stelle ich meine Kontaktdaten zur Verfügung. Wir können dann außerhalb dieses Chats kommunizieren.
B
Bossy,
13.01.2022 17:43 Uhr
0
Ich habe heute noch einen 2. Fachanwalt angeschrieben. Mal sehen, wie die 2. Meinung aussieht.
B
Bossy,
13.01.2022 17:39 Uhr
0
Ich habe ein Problem damit, einfach gar nichts zu tun. Aus meiner Sicht liegt hier ganz klar ein Betrugsfall vor.
B
Bossy,
13.01.2022 17:37 Uhr
1
Ich habe heute von dem Fachanwalt die Rückinformation erhalten. Den Originalwortlaut habe ich soeben eingestellt. Wie ist eure Meinung.
B
Bossy,
13.01.2022 17:35 Uhr
1
Die in Ihrem Fall von Ihnen erworbenen Aktien der Thoughtfull Brands Inc. beruhen auf einer unseriösen Beratung, möglicherweise auf einem Betrug. Um Ihnen helfen zu können, muss Ihr Sachverhalt im Einzelnen aufgeklärt werden, damit eine unerlaubte Handlung gerichtsfest im Falle einer Falschberatung und gegenüber der Staatsanwaltschaft im Falle eines Betrugs dargelegt werden kann und Sie Ihr investiertes Geld zurückerhalten. Da Sie vermutlich Überweisungen über Bankkonten transferiert haben, kann von Ermittlungsbehörden festgestellt werden, welche Personen Ihr Geld erhalten haben. Diese Personen können sodann in Anspruch genommen werden.
Eine Unterstützung kann Ihnen nur im Rahmen eines anwaltlichen Mandats gewährt werden. Bevor Sie uns mandatieren, biete ich Ihnen an, Sie in Ihrer Angelegenheit über Zoom zu einem Festbetrag von 99,00 € inkl. USt. ausführlichst zu beraten. Der vorgenannte Betrag wird bei Erteilung eines Mandats auf weitere Kosten Ihrer Vertretung vollumfänglich angerechnet. In der Beratung werde ich Sie über die Kosten und die Erfolgsaussicht Ihrer vorgerichtlichen Vertretung ausführlich aufklären. Teilen Sie mir bitte zwei Terminvorschläge für ein Zoom-Meeting mit.
Der Umfang meiner regulären Leistungen nach Erteilung eines Mandats stellt sich wie folgt dar:
1. Schritt
• Ich berate Sie in dieser Angelegenheit und vertrete Sie vorgerichtlich, um für Sie die Rückzahlung Ihres Kapitaleinsatzes zu erwirken.
• Ich erstatte/ergänze für Sie eine Strafanzeige gegen die beteiligten Personen, Inhaber der Konten/Kryptowährungswallets, auf die Sie Überweisungen/Transaktionen geleistet/getätigt haben.
• Ich vertrete Sie im Ermittlungsverfahren, um in Erfahrung zu bringen, auf welche weiteren Bankkonten/Kryptowährungswallets die Täter Ihr Geld/Kryptowährung eingezahlt/transferiert haben und arbeite mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um für Sie Ihr Geld zurückzuholen.
• Die Kosten für die vorgenannten Leistungen betragen 1.690 € inkl. USt, für 10 Arbeitsstunden. In jedem Fall erstatte ich Ihnen 500 €, sofern die polizeilichen Ermittlungen ohne ein Ergebnis eingestellt werden.
2. Schritt
• Nach Abschluss des 1. Schritts/parallel dazu vertrete ich Sie zivilrechtlich vorgerichtlich gegen die Täter und/oder Anlageberater, um die Erstattung Ihres Kapitals, welches auf Bankkonten/ Kryptowährungswallets der Täter/Mittäter transferiert worden ist, zu erwirken.
• Ferner starte ich eine Marketingkampagne, um weitere Betroffene zu akquirieren, die mit Ihnen zusammen die Ermittlung sowie zivilrechtliche Verfolgung von Tätern finanzieren werden. Eine solche Vorgehensweise hat sich für alle Geschädigten als sehr kosteneffektiv und erfolgsfördernd erwiesen.
• Ich prüfe, ob Sie Ihren Verlust und Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung gegenüber dem Finanzamt geltend machen können, damit Sie Ihren Kapitaleinsatz zumindest von der Steuer absetzen können.
• Ich erstelle für Sie auch ein Schreiben, das Sie dem Finanzamt vorlegen können. Die Scheingewinne können unter Umständen versteuert werden. Durch mein Schreiben können Sie das ggfls. vermeiden.
• Die Kosten für die vorgenannten Leistungen betragen 1.690 € inkl. USt, für 10 Arbeitsstunden. In jedem Fall erstatte ich Ihnen 500 €, sofern Ihre zivilrechtliche vorgerichtliche Vertretung ohne ein Ergebnis für Sie verlaufen sollte.
3. Auf folgende Leistungen haben Sie bei Mandatierung einen sofortigen Anspruch:
• Ihre rechtliche Beratung
• Ich erhöhe Ihre Chance auf Rückzahlung Ihres Kapitals
• Erörterung der erzielten Ergebnisse und getroffenen Feststellungen
• Erläuterung der einzelnen zu unternehmenden Schritte
• Beantwortung Ihrer Fragen
• Besprechung der weiteren Vorgehensweise
4. Zu meinem Team gehören auch Cyber-Experten, die mich bei der Nachverfolgung von Tätern und Ihrem Geld unterstützen werden.
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