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TELEFóNICA DTL. WKN: A1J5RX ISIN: DE000A1J5RX9 Kürzel: O2D Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

2,093 EUR
-0,33 %-0,007
23. Dec, 22:58:45 Uhr, L&S Exchange
Kommentare 10.361
Shishatabak1
Shishatabak1, 18.04.2024 21:49 Uhr
0
Was war das heute mit 2,49€ ?
G
Grünling73, 17.04.2024 16:44 Uhr
2
Ursprünglich sollte Telefonica die erste Aktie sein, die ich wegen der Dividende halten wollte. Leider haben die Spanier meine Pläne durchkreuzt. Ich fasse alles für mich wie folgt zusammen:  Verlusttopf über Broker bei rechtzeitigem Verkauf. Verlusttopf über Steuererklärung bei Squeeze Out.  Wenn die Spanier nicht bis zum Squeeze Out gehen habe ich eine Aktie im Depot, die ich irgendwie irgendwann loskriege,  möglicherweise mit höheren Gebühren über den Freihandel. Denke auch dann Verrechnung des Verlustes über die Steuererklärung möglich.  Ich meine das Ziel der Spanier ist der Squeeze Out und hoffe auf eine bessere Bewertung bei diesem Spruchverfahren und geringeren Verlust den ich, denke ich, ebenfalls über die Steuererklärung verrechnen kann.  Bin 700 Euro im Minus und werde drin bleiben. Möglicherweise dauert das Verfahren eine Weile aber mich interessiert wie es weiter geht.  Ob nach dem 18. noch höhere Angebote kommen können, vielleicht.  Fühle mich von den Spaniern vorgeführt und möchte es ihnen nicht zu leicht machen. Ob das Klug ist wird sich zeigen. Irgendwann muss man so ein Prozess durchmachen. Es gibt ja noch ein paar kleine Großaktionäre, welche bestimmt schon änger dabei sind und höhere Verluste haben.  Wenn es bei Unternehmen zu einem gezwungenen Delisting durch die Börse kommt stehen diese meist vor der Pleite. Dann wäre schnell raus besser. Telefonica steht nicht vor der Pleite und ich sehe kein Grund das Schiff zu verlassen
H
Hans09, 16.04.2024 21:28 Uhr
0
Was stimmt denn jetzt? Es macht wirklich keinen Sinn, wenn drei Leute vier verschiedene Antworten geben.
e
egsch, 16.04.2024 12:21 Uhr
0

Werde nicht verkaufen bzw. das Angebot annehmen wollen. Frage: Wenn ich final rausgedrückt werde: Kommt dann mein Verlust in den Verlusttopf bzw. kann ich diesen Verlust zumindest über die Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen? Freue mich auch über Link mit entsprechenden Quellen zum selber lesen.

Wenn Du final rausgedrückt oder abgefunden wirst kommt das natürlich in den Verlust oder Gewinntopf bei Deiner Bank. Du erhälst ja dann deinen Geldbetrag und der wird verglichen mit dem was Du beim Kauf bezahlt hast (abzüglich der Dividenden, die waren ja steuerfrei hier)
G
Goldjung, 16.04.2024 11:52 Uhr
0
Lockstoff du kannst sie nicht mehr über die Börse verkaufen wenn sie nicht mehr handlebar ist! Und über die Steuererklärung geht es auch nicht da du keinen Nachweis hast das es weg ist! Ausbuchen bedeutet nur das es nicht mehr in deinem Portfolio ist. Am besten ist es zum Steuerberater zu gehen,
K
Kani89, 16.04.2024 11:41 Uhr
0
Habe gerade auch verkauft bzw. das Angebot angenommen. Werde in die Telefonica SA umschichten. Auszahlung der Dividende ist im Juni. Passt daher noch☺️
lockstoff
lockstoff, 16.04.2024 9:46 Uhr
0
verlusttopf nur wenn du über die börse verkaufst, bei ausbuchung egal aus welchen grund musst du es über steuererklärung geltend machen, daher würde ich egal wie und wo immer über die börse verkaufen, so ist der aufwand weniger und man muss auch daran denken das bei einer abfindung das geld auch teilweise ewig dauert bis alle gesetzlichen regelungen eingehaltung wurden, bis zu 1 jahr wartet man da auf sein geld,
G
Grünling73, 15.04.2024 11:12 Uhr
0
Werde nicht verkaufen bzw. das Angebot annehmen wollen. Frage: Wenn ich final rausgedrückt werde: Kommt dann mein Verlust in den Verlusttopf bzw. kann ich diesen Verlust zumindest über die Steuererklärung mit Gewinnen verrechnen? Freue mich auch über Link mit entsprechenden Quellen zum selber lesen.
H
Hans09, 12.04.2024 13:11 Uhr
0
In der Stellungnahme wird eine etwaige höhere Abfindung erwähnt. „Nach Ansicht des Vorstands und des Aufsichtsrats ist nicht aus- zuschließen, dass zu einem späteren Zeitpunkt Abfindungsbeträge über dem Betrag des Angebotspreises liegen könnten. Auch wenn sie höher ausfallen, haben die das Angebot annehmenden Aktionäre der Telefónica Deutschland keinen Anspruch auf solche Abfindungszahlungen oder etwaige zusätzliche Zahlungen.“ https://www.telefonica.de/file/public/825/20240326_Gemeinsame-Begruendete-Stellungnahme-von-Vorstand-und-AR-der-Telefonica-Deutschland.pdf?attachment=1
H
Hugelo, 09.04.2024 23:20 Uhr
0

Kannst du ja für dich behaupten nur weisst du selbst noch nicht wie es sich mal entwickelt. Ich habe eine sehr kleine Position drin gelassen die wäre auch nur der Gewinn.

Aber vermuten kann ich:delisting und geringfügige entlohnung.
Shishatabak1
Shishatabak1, 08.04.2024 16:46 Uhr
0
Kannst du ja für dich behaupten nur weisst du selbst noch nicht wie es sich mal entwickelt. Ich habe eine sehr kleine Position drin gelassen die wäre auch nur der Gewinn.
H
Hugelo, 08.04.2024 10:25 Uhr
0
Bin ich froh,dass ich schon vor monaten beim gleichen kurs ausgestiegen bin!😋
Shishatabak1
Shishatabak1, 06.04.2024 19:16 Uhr
0
Die Bieter-Muttergesellschafts-Gruppe hält bereits mehr als 90% des Grundkapitals von Telefónica Deutschland und könnte die Übertragung der Telefónica Deutschland-Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung verlangen (sogenannter Squeeze-out), wenn sie unmittelbar oder mittelbar die hierfür erforderliche Anzahl an Telefónica Deutschland-Aktien hält (vgl. zu den kon- kreten Absichten Ziff. 10.7 dieser Angebotsunterlage). Obwohl die Bieterin und die Bie- ter-Muttergesellschaft keine Absicht dahingehend haben, einen sogenannten „umwand- lungsrechtlichen Squeeze-out“ durchzuführen, könnte die Bieterin gemäß § 62 Abs. 5 UmwG im Zusammenhang mit einer Verschmelzung von Telefónica Deutschland auf die Bieterin die Übertragung der Telefónica Deutschland-Aktien der verbleibenden Telefónica Deutschland-Aktionäre verlangen, sofern sie die Rechtsform einer Aktiengesellschaft an- genommen hat und falls die Hauptversammlung von Telefónica Deutschland eine Über- tragung der Telefónica Deutschland-Aktien der verbleibenden Telefónica Deutschland- Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung be- schließt. Obwohl die Bieterin und die Bieter-Muttergesellschaft keine Absicht dahinge- hend haben, einen sogenannten „aktienrechtlichen Squeeze-out“ durchzuführen, könnte die Bieterin eine Übertragung der Telefónica Deutschland-Aktien gemäß §§ 327a ff. AktG verlangen, falls der Bieter-Muttergesellschafts-Gruppe mindestens 95% des Grundkapitals von Telefónica Deutschland gehören und falls die Hauptversammlung von Telefónica Deutschland die Übertragung der Telefónica Deutschland-Aktien der verbleibenden Te- lefónica Deutschland-Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemes- senen Barabfindung beschließt.
Shishatabak1
Shishatabak1, 06.04.2024 19:14 Uhr
0
Selbst wenn sich das Delisting verzögert oder gar nicht stattfinden sollte, wird die Durch- führung des Delisting-Erwerbsangebots vermutlich zu einer weiteren Verringerung des Streubesitzes von Telefónica Deutschland-Aktien führen. Es ist demnach zu erwarten, dass das Handelsvolumen mit Telefónica Deutschland-Aktien nach Vollzug des Angebots ge- ringer als heute sein wird und somit die Liquidität der Telefónica Deutschland-Aktien sinkt. Infolgedessen ist es möglich, dass Kauf- und Verkaufsaufträge im Hinblick auf die Telefónica Deutschland-Aktien gar nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität der Telefónica Deutsch- land-Aktien dazu führen, dass es in der Zukunft bei den Telefónica Deutschland-Aktien zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen kommt und auch zu einem niedrigeren Aktien- kurs.
Shishatabak1
Shishatabak1, 06.04.2024 19:13 Uhr
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Der gegenwärtige Börsenkurs der Telefónica Deutschland-Aktien reflektiert den Umstand, dass die Bieterin ihre Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots und des Teilangebots zu einem Angebotspreis von EUR 2,35 veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der Telefónica Deutschland-Aktie nach Abwicklung des Angebots weiterhin auf dem der- zeitigen Niveau bewegen oder darüber oder darunter liegen wird oder ob er wieder auf ein ähnliches Niveau wie das vor dem 7. November 2023 beobachtete Niveau zurückkehren wird.
Shishatabak1
Shishatabak1, 06.04.2024 19:11 Uhr
0
Telefónica Deutschland-Aktien, für welche das Angebot nicht angenommen wird, können weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, solange die Börsennotierung fortbesteht. Telefónica Deutschland hat allerdings angekündigt, vor Ablauf der Annahmefrist den Delisting-Antrag bei der Frankfurter Wertpapierbörse zu stellen. Darüber hinaus sollten die folgenden Gesichtspunkte berücksichtigt werden: a) Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage verfügt die Bieter-Mutterge- sellschaft unmittelbar und mittelbar bereits über 2.817.989.053 Telefónica Deutschland- Aktien, was ungefähr 94,74% des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte von Te- lefónica Deutschland entspricht. Die Beteiligung der Bieter-Muttergesellschaft an Te- lefónica Deutschland wird sich mit dem Vollzug des Angebots mittelbar und nach Aktien- erwerben außerhalb des Angebots unmittelbar weiter erhöhen. Die Bieter-Muttergesell- schaft wird über die notwendige Stimmrechtsmehrheit verfügen, um alle wichtigen gesell- schaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen und andere Maßnahmen in der Hauptversammlung von Telefónica Deutschland durchsetzen zu können (vgl. zu den konkreten Absichten Ziff. 10.7 dieser Angebotsunterlage). Dazu gehören z.B. Satzungsänderungen, Kapitaler- höhungen, Ausschluss des Bezugsrechts für Aktionäre bei Kapitalmaßnahmen sowie Un- ternehmensverträge wie ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag, Be- schlüsse zur Umwandlung, Verschmelzung oder Auflösung von Telefónica Deutschland. Nur bei einigen der genannten Maßnahmen wäre die Bieterin nach deutschem Recht ver- pflichtet, den Minderheitsaktionären auf Grundlage einer Unternehmensbewertung von Telefónica Deutschland ein Angebot zum Erwerb ihrer Telefónica Deutschland-Aktien ge- gen eine angemessene Abfindung zu unterbreiten oder einen anderen Ausgleich zu gewäh- ren. Da eine solche Unternehmensbewertung auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Be- schlussfassung der Hauptversammlung von Telefónica Deutschland über die jeweilige Maßnahme abstellen würde, könnte ein derartiges Abfindungsangebot wertmäßig dem An- gebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen
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