Teco WKN: A2QE76 ISIN: NO0010887516 Kürzel: TE9 Forum: Aktien User: Socke2

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20. Dec, 02:10:00 Uhr, Nasdaq OTC

Darüber diskutieren die Nutzer

Die Diskussion dreht sich um den Umgang mit wertlos gewordenen Aktien und deren steuerliche Behandlung. Nutzer berichten von unterschiedlichen Erfahrungen mit Banken wie Trade Republic und ING-DiBa. Sabinemmueller erwähnt, dass Trade Republic empfiehlt, die Angelegenheit über die Steuererklärung zu regeln. mYs und VanTheMan diskutieren, dass ING-DiBa plant, Verluste erst 2025 zu verbuchen.
Kommentare 14.499
NickiOhnePlan
NickiOhnePlan, Gestern 20:03 Uhr
0
Sollte reichen... mehr gibt's bei ingdiba auch nicht
S
Sabinemmueller, Gestern 18:34 Uhr
0
Ich hoffe das dieses einfache Dokument (Info über wertlos ausgebucht( von Trade Republik ausreicht zur Vorlage beim Finanzamt.
BSch
BSch, Gestern 9:53 Uhr
0
Gern
B
Bigge, Gestern 9:46 Uhr
0
Danke
BSch
BSch, Gestern 9:44 Uhr
0

Wie komme ich an die Bescheinigung der Verluste heran? Bin bei der ING-DiBa.

In der Diba App auf das Depot gehen, danach oben rechts auf das Zahnrad. Beim Zahnrad gibt es den Bereich "Wertapiere verwalten". Du müsstest aber auch in deinem Postfach ein Rückzahlungsdokument erhalten haben. Bei mir kam das am 30.12.
B
Bigge, Gestern 9:35 Uhr
0

... https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktienverluste-neue-falle-bei-ausgebuchten-oder-wertlosen-papieren/ ..."Geht es um wertlos gewordene Aktien, also um einen Fall des Streitpunkts Nummer 2, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein! Das gilt selbst dann, wenn Sie nur über ein einziges Depot verfügen, über das Sie alle Aktientransaktionen abwickeln. Sie müssen die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien also zwingend in die Steuererklärung übernehmen! Das BMF verfügt dazu: „Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt:„ Immerhin: Für die Bescheinigung der entsprechenden Verluste benötigen Sie keinen Antrag bei Ihrer Bank und Sie müssen nicht die Frist „15. Dezember“ des laufenden Jahres“ einhalten. ..."

Wie komme ich an die Bescheinigung der Verluste heran? Bin bei der ING-DiBa.
BSch
BSch, Mittwoch 13:33 Uhr
1
... https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktienverluste-neue-falle-bei-ausgebuchten-oder-wertlosen-papieren/ ..."Geht es um wertlos gewordene Aktien, also um einen Fall des Streitpunkts Nummer 2, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein! Das gilt selbst dann, wenn Sie nur über ein einziges Depot verfügen, über das Sie alle Aktientransaktionen abwickeln. Sie müssen die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien also zwingend in die Steuererklärung übernehmen! Das BMF verfügt dazu: „Verluste, auf die die Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 20 Absatz 6 Satz 5 und 6 EStG Anwendung finden, dürfen nicht in den Verlusttopf für sonstige Verluste oder den besonderen Verlusttopf für Aktienverluste eingestellt werden. Der Verlustausgleich findet ausschließlich im Rahmen der Veranlagung statt:„ Immerhin: Für die Bescheinigung der entsprechenden Verluste benötigen Sie keinen Antrag bei Ihrer Bank und Sie müssen nicht die Frist „15. Dezember“ des laufenden Jahres“ einhalten. ..."
BSch
BSch, Mittwoch 10:54 Uhr
1

Es müsste aber ein anderer Topf sein: Seit dem 1. Januar 2020 ist nun klar geregelt, dass Verluste durch Ausbuchung (§ 20 Abs. 1 EstG) oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien und anderer Wertpapiere in Höhe bis 20.000 Euro mit positiven Kapitaleinkünften - nicht jedoch mit anderen Einkünften - ausgeglichen werden dürfen.

Servus zusammen und allen noch ein frohes Neues, aktientechnisch hoffentlich ein besseres 2025 ! Bei mir, ebenfalls ING, auch wertlos ausgebucht. Habe automatisch in der Post Bix ein Rückzahlungsdokument erhalten. Darin stand ganz unten folgendes: ..."Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt, da Veranlagungstatbestand i.S.v. § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG. "...
1000prozentig!!!
1000prozentig!!!, Mittwoch 10:34 Uhr
0

Seite ist wieder online. Kann jemand Veränderungen identifizieren?

Ah okay danke, gleich mal gucken
h
haltdurchlurch, Mittwoch 10:33 Uhr
0

Mal übersetzt.... Die Seite, die Sie anzeigen möchten, ist passwortgeschützt. Dies kann daran liegen, dass der Bereich passwortgeschützt sein muss oder die Seite für Wartungs-, Aktualisierungs- oder ähnliche Zwecke nicht mehr verfügbar ist. Wenn Sie über einen Benutzernamen und ein Passwort verfügen, können Sie diese in das Dialogfeld eingeben, um den Inhalt der Seite anzuzeigen oder während der Durchführung von Wartungsarbeiten damit zu arbeiten

Seite ist wieder online. Kann jemand Veränderungen identifizieren?
NickiOhnePlan
NickiOhnePlan, Dienstag 16:32 Uhr
0
Bei meiner anderen Aktie (voyager) mussten wir die Austragung der Position bei der Bank beantragen...das hat die Ingdiba nicht von selbst gemacht.
NickiOhnePlan
NickiOhnePlan, Dienstag 16:28 Uhr
0
Also ich hatte bereits wertlose Aktien bei Ingdiba... hatte eine Bescheinigung der Bank bekommen und konnte dies bei der Steuer angeben... Dies wurde bereits für das steuerjahr 2023 gemacht und hat auch alles funktioniert.
S
Sabinemmueller, Dienstag 16:14 Uhr
0
Spannend dass es scheinbar nicht gesetzlich geregelt ist
V
VanTheMan, Dienstag 12:02 Uhr
0

Ich habe ING geschrieben und die Info erhalten, dass sie es ins Jahr 2025 einbuchen wollen….

Gut zu wissen, danke
m
mYs, Dienstag 11:38 Uhr
0

Bei der ING auch als wertlos ausgebucht worden, nicht in den Verlusttopf gewandert

Ich habe ING geschrieben und die Info erhalten, dass sie es ins Jahr 2025 einbuchen wollen….
S
Sabinemmueller, Montag 21:41 Uhr
0
Trade Republik hat mir geschrieben: ich soll das über Steuererklärung machen
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