SUNDANCE RESOURCES WKN: A0BK6G ISIN: AU000000SDL6 Kürzel: SFM1 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

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MikAC, 16.12.2020 8:38 Uhr
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Dieses Verfahren wird nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer Handelskammer ("ICC") vor einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Tribunal mit Sitz in London durchgeführt. Congo Iron wird beantragen, dass Kongo Iron wird die Zahlung einer angemessenen Entschädigung für die Enteignung der Bergbaugenehmigung und Schadensersatz für andere Verstöße gegen die Konvention und das anwendbare Recht. Rechtsstreit mit der Republik Kamerun In Übereinstimmung mit dem kamerunischen Bergbaugesetz (2001) beantragte Sundance's Tochtergesellschaft Cam Iron ("Cam Iron") am 9. Oktober 2009 einen Antrag auf eine Abbaugenehmigung gestellt. Der Minister hat den Antrag von Cam Iron nicht abgelehnt oder anderweitig bearbeitet. Der Minister lehnte den Antrag von Cam Iron auf eine Abbaugenehmigung nicht ab oder bearbeitete ihn nicht innerhalb der 90-Tage-Frist, die in Artikel 22 der Regulations to the Mining Code vorgeschrieben ist. Infolgedessen gilt der Antrag von Cam Iron auf eine Betriebsgenehmigung als genehmigt. Allerdings Um die Betriebsgenehmigung zu vervollständigen, die Cam Iron gemäß Artikel 22 der Verordnungen des Bergbaugesetzbuches als erteilt gilt, muss ein Durchführungsdekret des Präsidenten von Kamerun erlassen werden. Ein solches Durchführungserlass für die Abbaugenehmigung von Cam Iron ausgestellt worden. Sundance ist der Ansicht, dass Kamerun durch die Nichterteilung des Durchführungsdekrets gegen bestimmte Verpflichtungen gegenüber Sundance und Cam Iron aus dem Übergangsabkommen vom 30. Juni 2015 verletzt hat, einschließlich der Verpflichtung Kameruns, alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm verlangt wird, um die die in der Übergangsvereinbarung vorgesehenen Transaktionen durchzuführen, zu vollenden oder abzuschließen. Die Übergangsvereinbarung sieht vor, dass Streitigkeiten durch ein 60-tägiges Verhandlungsverfahren und, falls dies nicht gelingt, ein Schiedsverfahren nach den ICC-Regeln vor einem dreiköpfigen Schiedsgericht mit Sitz in Paris. Sundance und Cam Iron beginnen nun mit dem formalen Streitbeilegungsverfahren, das in der Übergangsvereinbarung vorgesehen ist. Sollte der Streit nicht auf dem Verhandlungsweg beigelegt werden können, beabsichtigen Sundance und Cam Iron beabsichtigen, ein internationales Schiedsverfahren gegen Kamerun wegen Verletzung des Übergangsabkommens und des geltenden Rechts. Finanzierung des Rechtsstreits Sundance holt derzeit Angebote von internationalen Prozessfinanzierern ein, die mit der Finanzierung von Klagen der Art, die Sundance und seine Tochtergesellschaften gegen Kongo und Kamerun einleiten müssen, wenn die Streitigkeiten nicht gütlich durch Verhandlungen beigelegt werden können. Neueintragung Unter den beschriebenen Umständen wird das Unternehmen nicht mehr in der Lage sein, die Anforderungen der ASX zu erfüllen. Anforderungen der ASX (die in der Ankündigung der Gesellschaft vom 7. Dezember 2020 dargelegt wurden) um die Aktien des Unternehmens wieder zum Handel zuzulassen, da der Verlust der Bergbaugenehmigung im Kongo bedeutet, dass das Unternehmen nicht mehr über ein Geschäft verfügt, das die Anforderungen von Kapitel 12 der Listing Rules erfüllt. Das Unternehmen hat Gespräche mit der ASX geführt und es wurde vereinbart, dass die Aktien des Unternehmens Aktien des Unternehmens zum Handelsschluss am 21. Dezember 2020 von der Börse genommen werden. Berichtspflichtige Einheit Obwohl die Gesellschaft mit der Einstellung der Börsennotierung nicht mehr den Listing Rules unterliegt, bleibt sie ein berichtendes Unternehmen im Sinne der Obwohl das Unternehmen mit der Einstellung der Börsennotierung nicht mehr den Börsenzulassungsregeln unterliegt, bleibt es ein meldepflichtiges Unternehmen im Sinne des Corporations Act und wird als solches wesentliche der Australian Securities and Investments Commission veröffentlicht. Anleihegläubiger Das Unternehmen und seine Anleihegläubiger, denen 132 Mio. AUD geschuldet werden, beabsichtigen, den Aktionären des Unternehmens den Aktionären des Unternehmens einen Beschluss und begleitende Unterlagen vorzulegen, wonach diese Schulden in Aktien und eine Lizenzgebühr umgewandelt werden sollten. in Aktien und eine Lizenzgebühr umgewandelt werden sollten, was dazu führen würde, dass das Unternehmen schuldenfrei wäre. Angesichts der oben beschriebenen Entwicklung ist diese Vereinbarung ohne Änderung nicht umsetzbar. Das Unternehmen hat Das Unternehmen hat Gespräche mit den Anleihegläubigern aufgenommen, um herauszufinden, ob das Unternehmen eine Änderung vereinbaren kann, um einen schuldenfreien Status zu erreichen. schuldenfreien Status zu erreichen. Wenn die Gesellschaft mit dieser Initiative nicht erfolgreich ist, besteht ein reales Risiko, dass die Gesellschaft
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MikAC, 16.12.2020 8:33 Uhr
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Lese das so, dass die Regierung Sundance die Bergbaugenehmigung entzogen hat, das wäre dann wohl das Ende jeglicher Hoffnung. Sundance hat aber jetzt Klage eingereicht, wir werden sehen was daraus noch wird, oder auch nicht.
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MikAC, 16.12.2020 8:31 Uhr
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SUNDANCE UND SEINE TOCHTERGESELLSCHAFTEN, CONGO IRON UND CAM IRON, STREITMELDUNGEN ÜBER DIE REPUBLIK KONGO UND DIE REPUBLIK KAMERUN ÜBER DEM MBALAM NABEBA IRON ORE PROJECT ➢ Der Republik Kongo wurde eine Streitbeilegung in Bezug auf das Offensichtliche zugestellt Entzug der Bergbaugenehmigung von Congo Iron. ➢ Die Maßnahmen der Republik Kongo verstoßen gegen ihre Verpflichtungen aus dem Bergbauübereinkommen zwischen der Staat und Kongo Eisen. ➢ Der Republik Kamerun wurde auch eine gesonderte Streitbeilegung zugestellt Nichtumsetzung der Nutzungsgenehmigung, die Cam Iron erteilt wurde in 2009. ➢ Sundance hat den erfahrenen internationalen Anwalt für Streitbeilegung Clifford Chance engagiert. ➢ Wenn die Streitigkeiten nicht innerhalb von 60 Tagen beigelegt werden, beginnen Sundance und seine Tochtergesellschaften internationales Schiedsverfahren zur vollständigen Entschädigung. Streit mit der Republik Kongo Sundance Resources Limited („Sundance“ oder „das Unternehmen“) (ASX-Code: SDL) weist darauf hin, dass dies geschehen ist am 7. Dezember 2020 bekannt, dass die Republik Kongo („Kongo“) am 30. November ein Dekret erlassen hatte 2020, das vorgibt, die Bergbaugenehmigung von Sundances Tochtergesellschaft Congo Iron („Congo Eisen"). Zwar wurde das Rücktrittsdekret noch nicht im Amtsblatt des Kongo oder offiziell veröffentlicht Das von Sundance gesehene Dekret, das dem Kongo-Eisen zur Verfügung gestellt wurde, scheint die Unterschriften des Präsidenten zu tragen des Kongo, des Ministers für Bergbau und Geologie, des Ministers für Tourismus und Umwelt und des Ministers von Finanzen und Budget. Infolge des Entzugs der Bergbaugenehmigung ist Sundance der Ansicht, dass der Kongo einen Verstoß begangen hat zahlreiche Bestimmungen des Bergbauübereinkommens vom 24. Juli 2014 zwischen Kongo und Kongo-Eisen ("Konvention"). Das Übereinkommen wurde am 29. April 2016 verabschiedet. Insbesondere und ohne Einschränkung wurde der Widerruf nicht in einer Weise und mit der Begründung durchgeführt, dass die Konvention eingehalten, und der Kongo gab Congo Iron nicht die Möglichkeit, angebliche Abhilfe zu schaffen Nichterfüllung. Unter den gegebenen Umständen stellen die Aktionen des Kongo nicht nur einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Konvention dar. Sie stellen auch eine schwerwiegende Verletzung des ordnungsgemäßen Verfahrens dar. Darüber hinaus verstößt der Rückzug gegen die Verpflichtung des Kongo, nicht alle (durch direkte oder indirekte Maßnahmen) zu enteignen oder ein Teil des Vermögens von Congo Iron. Congo Iron beginnt nun mit dem im Konvent vorgesehenen formellen Streitbeilegungsverfahren. Für den Fall, dass das Streitbeilegungsverfahren nicht innerhalb von 60 Tagen eine Beilegung erreicht, Congo Iron beabsichtigt, ein internationales Schiedsverfahren gemäß Artikel 33 des Übereinkommens einzuleiten.
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MikAC, 16.12.2020 8:31 Uhr
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SUNDANCE AND ITS SUBSIDIARIES, CONGO IRON AND CAM IRON, SERVE NOTICES OF DISPUTE ON THE REPUBLIC OF CONGO AND THE REPUBLIC OF CAMEROON OVER THE MBALAM NABEBA IRON ORE PROJECT ➢ A notice of dispute has been served on the Republic of Congo with respect to the apparent withdrawal of Congo Iron’s mining permit. ➢ The actions of the Republic of Congo breach its obligations under the Mining Convention between the State and Congo Iron. ➢ A separate notice of dispute has also been served on the Republic of Cameroon in respect of its failure to implement the exploitation permit that was deemed to have been granted to Cam Iron in 2009. ➢ Sundance has engaged experienced international dispute resolution counsel Clifford Chance. ➢ If the disputes are not resolved within 60 days, Sundance and its subsidiaries will commence international arbitration proceedings to pursue full compensation. Dispute with Republic of Congo Sundance Resources Limited (“Sundance” or “the Company”) (ASX Code: SDL) advises that it became aware on 7 December 2020 that the Republic of Congo (“Congo”) had issued a decree on 30 November 2020, which purports to withdraw the mining permit from Sundance’s subsidiary Congo Iron (“Congo Iron”). While the withdrawal decree has not yet been published in the Official Journal of Congo or formally provided to Congo Iron, the decree as seen by Sundance appears to bear the signatures of the President of Congo, the Minister of Mines and Geology, the Minister of Tourism and Environment, and the Minister of Finance and Budget. As a result of the withdrawal of the mining permit, Sundance considers that Congo has breached numerous provisions of the Mining Convention dated 24 July 2014 between Congo and Congo Iron (“Convention”). The Convention was passed into law on 29 April 2016. In particular, and without limitation, the withdrawal was not conducted in a manner and on grounds that complied with the Convention, and Congo did not give Congo Iron the opportunity to remedy any alleged non-performance. Given the circumstances, not only do the actions of Congo constitute a serious breach of the Convention, they also constitute a grave violation of due process. Further, the withdrawal breaches Congo's undertaking not to expropriate (by direct or indirect action) all or part of the assets of Congo Iron. Congo Iron is now commencing the formal dispute resolution process provided for in the Convention. In the event the dispute resolution process does not achieve a settlement within 60 days, Congo Iron intends to commence international arbitration proceedings pursuant to Article 33 of the Convention.
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Modernta12, 16.12.2020 7:56 Uhr
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Wo ?
Palau1234
Palau1234, 16.12.2020 0:48 Uhr
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Es gibt news, wenn ich es richtig verstehe, dann wars das 😞
Palau1234
Palau1234, 16.12.2020 0:47 Uhr
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Modernta12, 15.12.2020 19:32 Uhr
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Palau1234
Palau1234, 14.12.2020 0:38 Uhr
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Silizium2017!6
Silizium2017!6, 13.12.2020 4:47 Uhr
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Silizium2017!6
Silizium2017!6, 12.12.2020 4:46 Uhr
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Adler75_
Adler75_, 11.12.2020 11:33 Uhr
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Bin mal gespannt wo die Reise hin geht. Kann mir auch nicht vorstellen das sie einfach den Laden zu machen mal schauen bin auch Investiert
Fantasie
Fantasie, 11.12.2020 10:40 Uhr
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Es geht um dreistellige Millionen Beträge die Aktionäre hier drin haben. Die machen den Laden nicht einfach so dicht. Meine Meinug
lalalavanadiumundlithium
lalalavanadiumundlithium, 11.12.2020 3:32 Uhr
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Silizium2017!6
Silizium2017!6, 10.12.2020 23:38 Uhr
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Dachte ich kann es mir schön reden
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eiwlrkwiwpf, 10.12.2020 13:59 Uhr
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Das gute ist er kann weiter die Tage hier zählen
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