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STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 584
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burnerle, 11.04.2023 8:18 Uhr
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Ich denke da wird nichts mehr passieren und wir damit alleine stehen gelassen.
p
perry12345, 01.04.2023 16:39 Uhr
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Jemand schon das Geld zurück bekommen?

👎
K
Kani89, 01.04.2023 7:51 Uhr
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Jemand schon das Geld zurück bekommen?
S
Saleva, 19.03.2023 12:20 Uhr
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Übrigens ist mir noch etwas aufgefallen, dass das ganze noch mehr ad absurdum zieht. Bei der Veräußerung von Store hat die ING nach der Differenzmethode den Kursgewinn komplett vom Sparerfreibetrag abgezogen. Um Dann später noch mal erneut komplett die hier schon erwähnte Steuer abzuziehen. Das kann so wirklich nicht richtig sein. Mit diesem neuen Hinweis werde ich auch noch an ING herantreten.

Die Fusion wird von Deutschland und den USA steuertechnisch unterschiedlich behandelt. Der deutsche Fiskus wertet die erhaltende Zahlung als Verkaufserlös und wendet auf die Kursgewinne Abgeltungssteuer an. Zu einer US-Quellensteuer wie bei Dividenden kommt es bei diesem Vorgang nicht. Die US-Behörden werten die Zahlung als Abfindung und diese wird zunächst in voller Höhe mit 21% Quellensteuer belastet. Der US-Bürger kann aber im Rahmen seiner Steuererklärung Verluste in Höhe seines Einkaufpreises gegenrechnen lassen. Damit wird auch beim ihm die Differenzmethode angewendet. Nur mit einer vollständigen Erstattung der 21% würden wir ebenfalls diesen Status bekommen. Derzeit liegt also noch eine Doppelbesteuerung vor, Denke, dass dieser spezielle Sachverhalt im Gegensatz zu der steuerlichen Behandlung bei Dividendenzahlungen nicht automatisiert in einer Abrechnung abgewickelt werden kann. Hier wären es mit der erwarteten Erstattung dann drei. Da sich zwei davon aufheben verrechnen andere Lagerstellen diese evtl. intern wie schon geschildert. Hoffe ich liege damit richtig und wir bekommen die Erstattung dann irgendwann zurück.
b
burnerle, 16.03.2023 23:11 Uhr
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Übrigens ist mir noch etwas aufgefallen, dass das ganze noch mehr ad absurdum zieht. Bei der Veräußerung von Store hat die ING nach der Differenzmethode den Kursgewinn komplett vom Sparerfreibetrag abgezogen. Um Dann später noch mal erneut komplett die hier schon erwähnte Steuer abzuziehen. Das kann so wirklich nicht richtig sein. Mit diesem neuen Hinweis werde ich auch noch an ING herantreten.
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Kani89, 14.03.2023 19:42 Uhr
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@Saleva - Vielen lieben Dank für die Info! Ich hoffe das Beste. Danke fürs teilen!
w
watschen, 14.03.2023 18:38 Uhr
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Danke Für Eure Recherchen, das ist ja halbwegs vielversprechend.
b
burnerle, 14.03.2023 14:56 Uhr
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Denke auch, dass hier die Ursache in der unterschiedlichen Abwicklung der Lagerstellen liegen könnte. Die von TR genutzte wickelt alles über ein eigenes Vorschusskonto ab welches nach der Erstattung wieder ausgeglichen ist. Hier wird die Belastung nicht an den Broker/Kunden weitergegeben. Die von der ING gibt die Belastung direkt weiter und geht hier nicht in Vorleistung. Dort wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Erstattung an den Broker/Kunden direkt weitergegeben. Danke für die Info von TR.

Das ist interessanter Input.
S
Saleva, 14.03.2023 14:33 Uhr
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Denke auch, dass hier die Ursache in der unterschiedlichen Abwicklung der Lagerstellen liegen könnte. Die von TR genutzte wickelt alles über ein eigenes Vorschusskonto ab welches nach der Erstattung wieder ausgeglichen ist. Hier wird die Belastung nicht an den Broker/Kunden weitergegeben. Die von der ING gibt die Belastung direkt weiter und geht hier nicht in Vorleistung. Dort wird dann zu einem späteren Zeitpunkt die Erstattung an den Broker/Kunden direkt weitergegeben. Danke für die Info von TR.
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lw2023, 14.03.2023 11:18 Uhr
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Rückmeldung von TR: "Die steuerliche Verrechnung erfolgt durch die Lagerstelle. Weitere Informationen wären durch diese abzufragen." Spricht mE auch dafür, dass ING hier etwas erreichen könnte.
p
perry12345, 14.03.2023 9:43 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

Danke dir das hört sich doch schonmal gut an.
s
sabirei, 13.03.2023 18:22 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

Das ist doch ein Hoffnungsschimmer, ganz vielen Dank fürs Teilen und fürs Dranbleiben.
b
burnerle, 13.03.2023 16:18 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."

Danke für das Teilen dieser Information.
S
Saleva, 13.03.2023 14:32 Uhr
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Nach unermüdlichen Nachhaken bei der ING heute eine weitere Antwort: "Guten Tag, aus unserer Erfahrung können wir Ihnen mitteilen, dass wir - und damit natürlich dann Sie - die Steuer normalerweise wieder zurückbekommen. Zumindest war das in der Vergangenheit so und wir haben dazu auch schon alles Nötige bei unserer Lagerstelle veranlasst. Bitte haben Sie aber dafür Verständnis, dass wir die Steuer immer erst einmal abführen müssen und im Vorfeld eben nicht mitteilen können, wie, ob wirklich und ggf. wann wir in so einem Fall dann die Erstattung zurück bekommen. Wir versprechen Ihnen aber: Sobald wir das Geld zurück erhalten, schreiben wir es Ihnen und den anderen betroffenen Kunden gut. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Tag."
b
burnerle, 13.03.2023 9:06 Uhr
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Hoffentlich löst das nichts aus.

Sollte ein Kunde mit einer E-Mail einen Steuerabzug, der dann ja anscheinend rechtlich zwingenden ist, auslösen, hast Du ganz andere Probleme bei deinem Broker.
Olli2111
Olli2111, 12.03.2023 13:13 Uhr
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Erste Reaktion des Kundenservice von TR war, dass die Anfrage an die zuständigen Kollegen weitergeleitet wurde. Derzeit noch keine Rückmeldung von dort.

Hoffentlich löst das nichts aus.
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