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STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 584
l
lw2023, 12.03.2023 13:02 Uhr
0
Erste Reaktion des Kundenservice von TR war, dass die Anfrage an die zuständigen Kollegen weitergeleitet wurde. Derzeit noch keine Rückmeldung von dort.
z
zrx1200, 10.03.2023 18:06 Uhr
0

Das wäre spannend. Danke dir.

Hast Du schon eine Antwort erhalten? Ich bin auch brennend interessiert und möchte mich mit der lapidaren Antwort von der ING auch nicht zufreiden geben... :-(
S
Saleva, 07.03.2023 12:14 Uhr
0
Hab vorhin die ING erneut angeschrieben hinsichtlich der angesprochenen Ansässigkeitsbescheinigung. Die Antwort kam prombt: "Nein, das hätte die Quellensteuern auch nicht verhindert. Es kann sein, dass eine Erstattung durch die Lagerstelle erfolgt, jedoch liegen dazu aktuell keine Informationen vor". Hier noch ein Forum bei reddit zu dem Thema Store Capital: https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/11dh2sf/comment/jac4iy4/
K
Kani89, 06.03.2023 20:45 Uhr
0
https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf
K
Kani89, 06.03.2023 20:21 Uhr
1
Ich habe der ING jetzt folgendes geantwortet: „Ich wüsste gerne, warum andere Banken in DE nur den Gewinn nach deutschem Recht versteuert haben und die ING hier einen Sonderweg einschlägt, der nicht gerade kundenfreundlich und vertrauensfördernd ist. Des Weiteren würde mich interessieren wann mit einer Entscheidung durch die Lagerstelle zu rechnen ist und wie ich als deutscher Anleger meine Ansprüche in den USA geltend machen kann. Ich kann ja keine Steuererklärung in den USA abgeben, weil ich kein US Staatsbürger bin.“ Ich rechne mit einer inkompetenten Antwort aus dem Katalog. Hat jemand schon mal die ING angerufen und einen Vorgesetzten verlangt?
S
Saleva, 06.03.2023 20:13 Uhr
0

Habe irgendwo gelesen, dass die ING ggf. eine Ansässigkeitsbescheinigung hätte abgeben müssen. Kann damit jemand was anfangen?

Auf jeden Fall wurden wir steuertechnisch wie US-Bürger behandelt. Nur diese holen sich das Geld über ihre Steuererklärung wieder indem sie die Ausbuchung der Aktien als Verlust gegenrechnen lassen. Dieser Weg ist uns wahrscheinlich verbaut. Und der US-Bürger hat dann natürlich auch nur einmal Steuern bezahlt und nicht doppelt wie wir. Insofern könnte es sein dass bei einer Ansässigkeitsbescheinigung und damit der nachgewiesenen deutschen Steuerbarkeit kein Abzug erfolgt wäre. Mit dieser hole ich mir auch regelmäßig Quellensteuer aus der Schweiz zurück. Dort liefert mir die ING auch alle notwendigen Unterlagen, bei Store Capital hat man jegliche Vorbereitung wohl verpennt. Danke für den Hinweis!
t
turbobay, 06.03.2023 18:55 Uhr
0
Habe irgendwo gelesen, dass die ING ggf. eine Ansässigkeitsbescheinigung hätte abgeben müssen. Kann damit jemand was anfangen?
Olli2111
Olli2111, 06.03.2023 16:35 Uhr
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Bei mir das gleiche Spiel. ING hat Quellensteuer abgezogen, bei Trade Republic ist die volle Barabfindung ohne Abzüge angekommen. Ich habe insbesondere auch einmal bei Trade Republic angefragt, wieso sie keine Quellensteuer abgeführt haben. Eine Rückmeldung steht noch aus.

Oh, bitte keine schlafende Hunde wecken 🙈 nicht das uns bei Traderepublik doch noch die Steuer abgezogen wird. Na ja jetzt zu spät. Aber interessant ist es natürlich auf jeden Fall was die dazu schreiben.
b
burnerle, 06.03.2023 12:19 Uhr
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Bei mir das gleiche Spiel. ING hat Quellensteuer abgezogen, bei Trade Republic ist die volle Barabfindung ohne Abzüge angekommen. Ich habe insbesondere auch einmal bei Trade Republic angefragt, wieso sie keine Quellensteuer abgeführt haben. Eine Rückmeldung steht noch aus.

Das wäre spannend. Danke dir.
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lw2023, 06.03.2023 10:50 Uhr
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Bei mir das gleiche Spiel. ING hat Quellensteuer abgezogen, bei Trade Republic ist die volle Barabfindung ohne Abzüge angekommen. Ich habe insbesondere auch einmal bei Trade Republic angefragt, wieso sie keine Quellensteuer abgeführt haben. Eine Rückmeldung steht noch aus.
S
Saleva, 06.03.2023 9:52 Uhr
1
Natürlich ist es aufwendig und schwierig sich zu wehren. Aber gar nichts unternehmen fördert doch nur die angesprochene Macht der Banken. Ich habe immer noch regen Schriftverkehr mit der ING. Man kann eine offizielle Beschwerde formulieren, man kann ein kostenloses Ombudsmannverfahren beim BdB eröffnen oder über die BaFin gehen. Diese Infos habe ich übrigens direkt von der ING erhalten. Dann könnte man natürlich auch einen Anwalt oder Steuerberater einschalten. Ob das alles Erfolg hat ist natürlich fraglich, aber um so mehr Betroffene einen dieser Wege gehen umso wahrscheinlicher ist eine positive Reaktion der ING. Letztendlich kann man natürlich auch noch die Beendigung der Geschäftsbeziehung gegenüber der ING ankündigen. Mit ein paar Klicks ist das komplette Depot bei der Konkurrenz. Also nicht gleich aufgeben!
t
turbobay, 05.03.2023 12:37 Uhr
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Ich gehe da von aus, dass die ING und ggf. die ein oder andere Bank ihrer Pflicht zu irgendeiner Meldung nicht nachgekommen sind. Sie nutzen nun ihre Macht aus, und ignorieren einfach alles, ggf. auch über nicht kompetente, uninformierte Sachbearbeiter. Wenn andere Banken hier keinen nachträglichen Eingriff in unser Vermögen vornehmen, wird es einen Grund geben. Ich sehe hier allerdings gar nicht, wie und gegen wen wir uns hier wehren können. Die Bank wird jede juristische Auseinandersetzung gewinnen. Und gegen wen soll man den Anspruch geltend machen.
Olli2111
Olli2111, 05.03.2023 11:43 Uhr
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Bis heute ist bei mir keine nachträgliche Quellensteuer abgebucht wurden. Kann ja eigentlich nicht sein, das es von den Banken unterschiedlich gehandhabt wird. Die Steuer wird ja von den USA überall gleich veranschlagt.
b
burnerle, 05.03.2023 10:04 Uhr
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Also bleiben wir uninformierten tatsächlich auf einem Verlust, trotz Kursgewinnen sitzen?!
Olli2111
Olli2111, 28.02.2023 21:41 Uhr
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Tut mir Leid! Ich hätte es vielleicht auch ins Dividendenforum schreiben sollen. Ich hoffe jetzt mal für dich. dass bei dir keine Nachforderungen mehr kommen!

Ja das wäre gut wenn wir solche Dinge ins Dividenden Forum rein schreiben. Dort gab es bestimmt auch einige investierte. Ich lese dort täglich jeden Beitrag.
S
Saleva, 28.02.2023 20:09 Uhr
1
Ja, habe auch ein wenig "FIRBTA" und "21%" gegoogelt. Weil es sich hier wohl um einen REIT handelt, wird der ausländische Eigentümer wie ein US-Bürger behandelt und die üblichen Quellensteuer-Regeln gelten nicht. Und es könnte sich tatsächlich um eine Art Vorauszahlung handeln von der später der Gewinn abgesetzt werden kann. Aber wenn ich das richtig verstanden habe über eine US-Steuererklärung. Aber eine interessante Formulierung in der Übersetzung lautete: "Ein ausländisches Unternehmen (ING), das eine US-Immobilienbeteiligung ausschüttet, muss eine Steuer in Höhe von 21 % des Gewinns einbehalten, den es bei der Ausschüttung an seine Anteilseigner erkennt". Hätte hier also die ING wie bei der deutschen Abgeltungssteuer nur den Veräußerungsgewinn mit 21% belasten können? Denn dies ist doch der Gewinn der zu erkennen ist und nicht der Verkaufspreis. Es wäre zwar dann weiterhin eine Doppelbesteuerung, aber diese Belastung hätte man sich im Rahmen der Steuererklärung zurückholen können. Ich weiß nicht ob ich richtig liege ist echt ne schwere Materie, aber ist mal eine Anregung. Quelle https://www.goldinglawyers.com/the-foreign-investment-in-real-property-tax-act-firpta/ .Immer noch kein Scalable Nutzer mit Store Capital Aktien mal reingeschaut hier? Wie ist es dort gelaufen?
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