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STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 584
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turbobay, 05.03.2023 12:37 Uhr
0
Ich gehe da von aus, dass die ING und ggf. die ein oder andere Bank ihrer Pflicht zu irgendeiner Meldung nicht nachgekommen sind. Sie nutzen nun ihre Macht aus, und ignorieren einfach alles, ggf. auch über nicht kompetente, uninformierte Sachbearbeiter. Wenn andere Banken hier keinen nachträglichen Eingriff in unser Vermögen vornehmen, wird es einen Grund geben. Ich sehe hier allerdings gar nicht, wie und gegen wen wir uns hier wehren können. Die Bank wird jede juristische Auseinandersetzung gewinnen. Und gegen wen soll man den Anspruch geltend machen.
Olli2111
Olli2111, 05.03.2023 11:43 Uhr
0
Bis heute ist bei mir keine nachträgliche Quellensteuer abgebucht wurden. Kann ja eigentlich nicht sein, das es von den Banken unterschiedlich gehandhabt wird. Die Steuer wird ja von den USA überall gleich veranschlagt.
b
burnerle, 05.03.2023 10:04 Uhr
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Also bleiben wir uninformierten tatsächlich auf einem Verlust, trotz Kursgewinnen sitzen?!
Olli2111
Olli2111, 28.02.2023 21:41 Uhr
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Tut mir Leid! Ich hätte es vielleicht auch ins Dividendenforum schreiben sollen. Ich hoffe jetzt mal für dich. dass bei dir keine Nachforderungen mehr kommen!

Ja das wäre gut wenn wir solche Dinge ins Dividenden Forum rein schreiben. Dort gab es bestimmt auch einige investierte. Ich lese dort täglich jeden Beitrag.
S
Saleva, 28.02.2023 20:09 Uhr
1
Ja, habe auch ein wenig "FIRBTA" und "21%" gegoogelt. Weil es sich hier wohl um einen REIT handelt, wird der ausländische Eigentümer wie ein US-Bürger behandelt und die üblichen Quellensteuer-Regeln gelten nicht. Und es könnte sich tatsächlich um eine Art Vorauszahlung handeln von der später der Gewinn abgesetzt werden kann. Aber wenn ich das richtig verstanden habe über eine US-Steuererklärung. Aber eine interessante Formulierung in der Übersetzung lautete: "Ein ausländisches Unternehmen (ING), das eine US-Immobilienbeteiligung ausschüttet, muss eine Steuer in Höhe von 21 % des Gewinns einbehalten, den es bei der Ausschüttung an seine Anteilseigner erkennt". Hätte hier also die ING wie bei der deutschen Abgeltungssteuer nur den Veräußerungsgewinn mit 21% belasten können? Denn dies ist doch der Gewinn der zu erkennen ist und nicht der Verkaufspreis. Es wäre zwar dann weiterhin eine Doppelbesteuerung, aber diese Belastung hätte man sich im Rahmen der Steuererklärung zurückholen können. Ich weiß nicht ob ich richtig liege ist echt ne schwere Materie, aber ist mal eine Anregung. Quelle https://www.goldinglawyers.com/the-foreign-investment-in-real-property-tax-act-firpta/ .Immer noch kein Scalable Nutzer mit Store Capital Aktien mal reingeschaut hier? Wie ist es dort gelaufen?
Linda28
Linda28, 28.02.2023 18:55 Uhr
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Ich habe den Post von Linda zu spät gelesen. Wollte eigentlich Ende Januar verkaufen. Leider verpasst.

Tut mir Leid! Ich hätte es vielleicht auch ins Dividendenforum schreiben sollen. Ich hoffe jetzt mal für dich. dass bei dir keine Nachforderungen mehr kommen!
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turbobay, 28.02.2023 18:38 Uhr
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Also ich habe mir dieses Dokument der IRS mal versucht durchzulesen und zu verstehen. Das ist mir natürlich alles zu kompliziert. Aber mit viel Fantasie, kann man daraus lesen, dass hier eine 21% Steuer auf den Veräußerungserlös "einbehalten" wird, für mich würde ich das positiv formulieren als "Pfand". Und zwar bis der tatsächlich erzielte Gewinn feststeht, der dann der Steuer unterliegen müsste. Ob und wann hier aber tatsächlich noch eine tatsächliche Berechnung der Steuer erfolgt, und wie dieser Prozess in Gang kommt, kann ich daraus nicht lesen. In dem Dokument wird auch öfters von "gain" gesprochen, was dem gesunden Menschenverstand ja auch näher käme. Helfen tut das aber alles nichts, wenn man keinen Ahnung hat wie und gegen wen man etwaige Ansprüche geltend machen kann, da man ja gar nicht die Berechnung des hier tatsächlichen Gewinns beurteilen kann. Deutsche Fonds werden vermutlich rechtzeitig verkauft haben^^
Olli2111
Olli2111, 28.02.2023 18:06 Uhr
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Warum sollte die Lagerstelle den Betrag erstatten. Woher nehmen die denn das Geld ?
Olli2111
Olli2111, 28.02.2023 18:05 Uhr
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Die Abrechnung geht aber ja, von Gewinn aus Spekulation = Veräußerungserlös aus, ohne Differenz zu irgendwas (abgesehen von Null). Klar können wir an US-Gesetzen nichts ändern, aber das ist doch kriminell, einen Verkaufserlös steuerrechtlich als 100% Gewinn zu besteuern...

Das ist auf jeden Fall eine Art von Betrug
t
turbobay, 28.02.2023 17:51 Uhr
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Die Abrechnung geht aber ja, von Gewinn aus Spekulation = Veräußerungserlös aus, ohne Differenz zu irgendwas (abgesehen von Null). Klar können wir an US-Gesetzen nichts ändern, aber das ist doch kriminell, einen Verkaufserlös steuerrechtlich als 100% Gewinn zu besteuern...
Olli2111
Olli2111, 28.02.2023 17:47 Uhr
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Ich habe den Post von Linda zu spät gelesen. Wollte eigentlich Ende Januar verkaufen. Leider verpasst.
G
Grr12345, 28.02.2023 17:44 Uhr
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Falls sich jemand noch ein wenig einlesen möchte, gibt es hier: https://thewolfgroup.com/blog/real-estate-investment-trusts-and-firpta-withholding/ und hier: https://www2.deloitte.com/content/dam/Deloitte/us/Documents/Tax/us-tax-introduction-to-taxation-of-foreign-investment-071515.pdf noch weitere Informationen
Linda28
Linda28, 28.02.2023 17:30 Uhr
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Danke für die rechtzeitige Weitergabe dieser Information.

Ich hatte es hier in dieses Forum geschrieben. Einmal sogar noch kurz bevor die Ausbuchung fällig wurde. Die Warnung habe ich aber auch auf anderen Kanälen bekommen. Dachte eigentlich, dass es allgemein bekannt war da es auch jeweils keine Reaktion auf meinen jeweiligen Post gab. Zudem habe ich das selbst noch nicht mitgemacht und wusste auch nicht inwieweit es tatsächlich stimmt. Ich bin halt auf Nummer Sicher gegangen und habe meine Anteile verkauft. Bisher scheint das ja auch nicht alle zu betreffen.
M
MartinF75, 28.02.2023 17:01 Uhr
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Das IRS (=US-Bundesfinanzamt) hat dazu einige Erklärungen: https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/firpta-withholding
M
MartinF75, 28.02.2023 16:58 Uhr
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Nach nochmaliger Nachfrage bei ING: "Die gesetzliche Grundlage in den USA dazu ist der "Foreign Investment in Real Property Tax Act of 1980", kurz FIRPTA."

Das habe ich inzwischen auch gelesen. Und die ist wohl leider keine Quellensteuer im eigentlichen Sinne, sondern eine US-Einkommensteuer auf bestimmte Immobiliengewinne. Und damit in Deutschland nicht auf die Abgeltungssteuer anrechenbar und anscheinend wegen § 34c Abs. 6 EStG auch nicht auf die dt. reguläre Einkommensteuer (das zugrundeliegende Immo-Geschäft gleich wohl steuerlich einer dt. Immo-Transaktion die gem. § 23 EStG als Spekulationsgeschäft steuerpflichtigs sein kann. Diese Steuer fällt auch nur in bestimmten Konstellationen und nur bei ausländischen Eigentümern amerikanischer Immobilien bzw. ausländ. Aktionären von US-Reits. Daher schlägt sich das Risiko nicht im Börsenkurs nieder.
G
Grr12345, 28.02.2023 16:47 Uhr
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Nach nochmaliger Nachfrage bei ING: "Die gesetzliche Grundlage in den USA dazu ist der "Foreign Investment in Real Property Tax Act of 1980", kurz FIRPTA."
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