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STORE CAPITAL WKN: A12CRU ISIN: US8621211007 Kürzel: STOR Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Kommentare 584
s
superbender,
28.02.2023 6:55 Uhr
0
Mir ist das auch bei der ING passiert. Automatischer Verkauf und Einbuchung am 07.02 und dabei Wertung als Verkauf sowie Versteuerung Gewinn. Am 24.02 kam dann die 21% Steuern. Erste Antwort von der Ing war, dass diese Steuer nach Section 302 in den USA korrekt sind. Nach dem Motto, „steht da doch lieber Kunde, lies doch mal richtig“.Kein Lösungsvorschlag, kein Service.
In ähnlichen Fällen z.B. Viatris/Mylan (https://www.ing.de/binaries/content/assets/pdf/wertpapiere/kapitalveraenderungen/us-quellensteuer-mylan-n.v.-viatris-inc.-.pdf/) wurden entsprechend Forumlare bereitgestellt. Da sieht es aus, als würde das auch nach der Barabfindung erst übersendet worden sein. Allerdings war das Zeitfenster jedes Mal ungefähr 6 Wochen nach der Transaktion. Die Zeit scheint zu rennen.
Olli2111,
27.02.2023 22:38 Uhr
0
Wurde die Quellensteuer bei euch einfach so im Nachhinein abgezogen?
Bei mir wurde Store am 8.02 als Fond lequidiert und ausbezahlt ohne US Quellensteuer. Wäre natürlich möglich das mir noch was im Nachhinein abgezogen wird.
w
wriesi,
27.02.2023 20:31 Uhr
0
Ich hab jetzt mal den Beleg von nem Freund dazu gesehen… auch wenn da irgendwas von wegen Section 302 erwähnt wird, dürfte es nicht darum gehen. Das müsste sich um FIRPTA Withholding Tax handeln, das würde zumindest die ungewöhnlichen 21% Steuern erklären und macht im Zusammenhang mit einem REIT irgendwie Sinn.
K
Kani89,
27.02.2023 18:01 Uhr
0
Mir hat die ING folgendes geantwortet: „Es handelt sich bei der Buchung um die nachträgliche Belastung von 21% US-Quellensteuer zu der Barabfindung der Store Capital Corporation (US8621211007), die auf den kompletten Verkaufserlös anfällt. Eine Anrechnung der Quellensteuer über die ING ist nicht möglich. Evtl. erfolgt noch eine automatische Erstattung der Quellensteuer durch die Lagerstelle. Das ist aber noch in Klärung.“ Meint ihr, dass mit etwas Positivem seitens der Lagerstelle zu rechnen ist? Bin am Überlegen das meinem Anwalt zu geben. Die 150 € Eigenbeteiligung wären es mit wert.
t
turbobay,
27.02.2023 17:12 Uhr
0
Ich gehe davon aus, dass die Bank das Formular 302 hätte einreichen müssen, denn vermutlich kann man nur damit vorab die Besteuerung verhindern. Da die Bank das wissentlich oder unwissentlich versäumt hat, wälzt sie dann den Schaden auf die Kunden ab. Wie kann man aber als Anleger überhaupt gegen die US Steuerbehörde einen Anspruch nachträglich geltend machen? Die Bank hat ja 2x abgerechnet, denen ist es ja auch egal ob man mehr als sein investiertes Vermögen jetzt an Steuern abgezogen bekommen hat.
S
Saleva,
27.02.2023 17:11 Uhr
0
Eine weitere unseriöse Mail der ING. Der Informationsfluss intern scheint hervorragend zu laufen.
G
Grr12345,
27.02.2023 16:09 Uhr
0
Ich habe jetzt folgende Mail von der ING erhalten :
"Die Barabfindung von Store Capital mit der ISIN US8621211007 ist in den USA steuerlich wirksam. Deshalb wurde dort noch nachträglich 21% Quellensteuer veranschlagt, die leider nicht auf die deutsche Kapitalertragsteuer anrechenbar ist.
Auch eine Erstattung über ein besonderes Formular von uns wie bei anderen US-Quellensteuern ist hier nicht möglich - schade.
Einen Hinweis zur Steuerpflicht finden Sie auch auf dem Beleg vom 24.02.2023. Der liegt online in Ihrer Post-Box."
w
wriesi,
27.02.2023 15:55 Uhr
0
Das Problem ist, dass ihr mit der Barabfindung unter zwei unterschiedliche Steuerregime fallt, was die ING hier umgesetzt hat: Die Barabfindung ist in Deutschland ein Veräußerungsgewinn, der unter die KapSt fällt, in den USA eine Dividende (oder zumindest Dividenden-ähnlich) und wird dort entsprechend behandelt. Wenn die Infos dazu der ING selbst nicht bekannt waren, konnten die auch nicht vorab informieren. Das selbe Problem ist mindestens auch bei Flatex aufgetreten, also ist fast davon auszugehen, dass andere Banken auch noch nachziehen werden.
t
turbobay,
27.02.2023 15:00 Uhr
0
Die Frage die sich dabei doch stellt ist, ob es nun ein Verkauf ist, und somit ein etwaiger Kursgewinn versteuert wird, wozu es von der ING ja eine Verkaufsabrechnung gab. Oder ob es eine als Dividende anzusehende Ausschüttung ist. Die ING hat beides gemacht, Verkauf zum vollen Abfindungskurs, inkl. Gewinnbesteuerung. Und zusätzlich eine Abrechnung, so als wäre es eine Bardividende gewesen. Beides kann ja nur schwerlich gleichzeitig der Fall sein. Bei einer Behandlung als Dividende, müsste man zumindest als Verkaufserlös 0 Euro annehmen und einen Verlustvortrag erhalten. Das ist aber ja nur durch die ING möglich, die ja diese Abrechnungen ohne unsere Einflussnahme vornimmt
z
zrx1200,
27.02.2023 13:59 Uhr
0
Dafür können sie natürlich nichts, aber zumindest könnten die Banken die Anleger über die evtl. Auswirkungen einer Barabfindung informieren und nicht nur Gebühren kassieren!
Die Banken wissen wer solche Papiere im Depot hat und wissen AUCH welche Auswirkungen so etwas hat. Aber ja, schöne neue Online-Welt.
Sicher, vieles ist einfacher und günstiger, aber der zuständige Kundenberater bei der Bank hätte einem das früher im Vorfeld mitgeteilt (wenn es ein guter war)....
t
turbobay,
27.02.2023 13:32 Uhr
0
Hallo Zusammen, ich finde auch keine generellen Infos zu 21% tax bei Store Capital. Mal im Ernst, die Aktie wurde bis zu letzte nahe dem Barabfindungskurs gehandelt, kein Lebewesen in diesem Universum würde die Aktie bei dem Kurs paar Tage vor dem Termin kaufen, wenn dann plötzlich innerhalb dieser paar tage 21% Steuern weg sind. Und noch dazu haben wir ggf. auf erzielte Gewinne vorab schon eine Steuer bezahlt. Das würde doch bedeuten, dass NIEMAND die Aktie am Ende haben will, wenn das Angebot ausgeführt wird, denn wer die Aktie dann hat, dem werden 21% enteignet? Also müsste jeder die Aktie vorher verkaufen um dem vorzubeugen, das kann es nicht sein.
S
Saleva,
27.02.2023 13:25 Uhr
1
Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die ING hier etwas verpennt hat und eine Belastung im Vorwege hätte verhindern können. Schließlich scheint es ja einige Broker zu geben bei denen das Problem gar nicht erst entstanden ist. Und man findet im Netz nicht viele Einträge zu dieser Problematik bei Fusionen obwohl es ja zahlreiche Beispiele in der Vergangenheit gab. Warten wir mal die Klärung bei der ING ab.
S
Saleva,
27.02.2023 13:14 Uhr
0
In 2 von 3 Antwortschreiben stand bei mir auch dieser Textbaustein der überhaupt nicht auf die Frage der Erstattungsmöglichkeit etc. eingeht.
G
Grr12345,
27.02.2023 13:02 Uhr
0
Es gäbe noch dieses Verfahren, wobei die Depotbank eine US-Steuerbescheinigung ausstellen müsste (Formular 1042-S), hat jemand Erfahrung damit?
https://www.boerse-online.de/nachrichten/aktien/us-quellensteuer-so-koennen-zu-viel-gezahlte-abgaben-zurueckgeholt-werden-20313213.html
z
zrx1200,
27.02.2023 12:46 Uhr
0
Leider ist es mir ebenso ergangen.... Es ist einfach sehr, sehr ärgerlich. Was mich auch ärgert ist, dass man permanent liest, was man an doch am besten mit den Aktien macht, halten oder verkaufen, noch mal Dividende kassieren... Was aber niemand geschrieben hat ist, dass man auf die ganze Summe der Barabfindung zusätzlich auch noch Quellensteuer in den USA zahlen muss...
Ich finde es ungeheuerlich, dass ich für mein eigenes investiertes Geld, was immerhin fast 80% der Barabfindung ausmachte, Steuern zahlen muss und in "D" nichts angerechnet wird.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktientausch-steuerfalle-barabfindung-ist-rechtmaessig/
Keine Info von der Bank, wie z.B. "Achtung, bitte aufpassen, es könnte eine Steuerzahlung auf sie zukommen".. Nein, einfach nichts...
Der kleine Anleger zahlt auch noch für sein eigenes Geld Steuern in den USA.
Wieder was gelernt, leider hat der Lerneffekt fast 1.000 Euro gekostet. :-(
Besteht denn Hoffnung, die Steuern irgendwie zurück zu bekommen?
G
Grr12345,
27.02.2023 12:26 Uhr
0
Ich habe nur eine Standardantwort von der ING erhalten:
"gern haben wir nachgesehen.
Es ist folgendes passiert:
Verkauf aus einer Kapitalmaßnahme = Obligatorische Barabfindung
Die Store Capital Corporation hat in die Ivory REIT LLC fusioniert. Ihre Aktien wurden deshalb ohne Wahlrecht für Sie bar abgefunden.
Die übliche Vorgehensweise bei US-Quellensteuer ist in diesem Fall nicht gegeben. Denn die Barabfindung unterlag 21% US-Quellensteuer, eine Anrechenbarkeit ist nicht möglich."
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