STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 WKN: A14XB9 ISIN: NL0011375019 Kürzel: SNH Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
diejenigen Aktionäre, die noch zum Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft Aktionär waren, sich in das CVR-Register eintragen lassen. Wir haben weiterhin viele Fragen nach der Werthaltigkeit der CVRs erhalten. Auch wir können natürlich nicht in die Zukunft sehen. Und auch wenn sich vor allem die Tochtergesellschaft Pepco aktuell sehr gut entwickelt, halten wir es für unwahr- scheinlich, dass sich die Werte der Beteiligungen in Zukunft so positiv entwickeln, dass der Wert aller Beteiligungen über der zukünftigen Verschuldung des Unter- nehmens liegen wird. Somit gehen wir aktuell nicht von einem Wert der CVRs aus. Aber natürlich könnten außerordentlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Verzicht auf Rückzahlung oder Verzinsung der Finanzverbindlichkeiten vonseiten der Gläubiger, was wir nicht für wahrscheinlich halten, die Situation noch einmal deutlich ändern. Klagevorbereitung Wie berichtet, werden wir in einem Musterverfahren die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der aus unserer Sicht fehlenden Ad-hoc- Mitteilung, wonach die Banken nicht bereit sind, die Laufzeit der Verbindlichkeiten über den 30.6.2023 hinaus zu verlängern, verfolgen. Für das Musterverfahren holen wir aktuell noch ein Rechtsgutachten ein und wir werden uns zeitnah auf einen Musterkläger verständigen, der die Aktien im Zeitraum vom 1.9.2022 bis 14.12.2022 gekauft hatte. Dies schließt jedoch nicht diejenigen aus, die bereits vor dem 1.9.2022 Aktionär der Gesellschaft waren. Die Chancen auf Schadensersatz dürften jedoch umso höher sein, je näher der Kaufzeitpunkt am 15.12.2022 lag. Daher wollen wir das Musterverfahren zunächst mit einem Aktionär führen, der nahe am 15.12.2022 gekauft hatte. Weiteres Vorgehen Uns liegt leider aktuell immer noch keine Abrechnung der Gerichtskosten vor. Sobald diese vorliegt, werden wir Ihnen sämtliche Rechnungen und auch einen Rechenschaftsbericht über die bisher erbrachten Tätigkeiten vorlegen. Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung. München, den 31.07.2023 SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!
Newsletter 32 | Steinhoff International Holdings N.V. Auflösung der Gesellschaft beschlossen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute in Sachen Steinhoff über die Ergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung informieren. Ferner möchten wir Ihnen weitere Informationen über das von uns derzeit in Planung befindliche Vorgehen informieren. Außerordentliche Hauptversammlung Die außerordentliche Hauptversammlung der Steinhoff International Holdings N.V. vom 26. Juli 2023 hat allen Beschlussgegenständen nahezu einstimmig zugestimmt. Es wurde wie erwartet die Auflösung der Steinhoff International Holdings NV beschlossen. Ferner wurde die Steinhoff Topco B.V. als Verwahrer der Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Datenträger der Gesellschaft mit Wirkung ab der Auflösung der Steinhoff International Holdings NV bestellt. Beiden Tagesordnungspunkten wurde mit rund 99 % zugestimmt. Die hohe Zustimmung ist darauf zurückzuführen, dass die fünf Stiftungen, welche Gesellschafter der Steinhoff Topco BV sind, zuvor gemäß dem Restrukturierungsplan eine Kapitalerhöhung um rund 4,3 Mrd. Aktien zeichnen konnten, womit diese nun 50,1 % der Aktien der Steinhoff International Holdings NV halten. Somit war die Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten sicher. Auf der Hauptversammlung haben wir einige Fragen gestellt, die zumindest teilweise beantwortet wurden. Demnach erhalten die beiden Vorstände, die nun auch zukünftig die Steinhoff-Gruppe als Geschäftsführer der Steinhoff Topco BV führen sollen, keinen weiteren Erfolgsbonus für die erfolgreiche Umsetzung des Restrukturie- rungsplans. Die Steinhoff Topco beabsichtigt, weiterhin Investor Relations zu betreiben, um die Inhaber der CVRs über die wirtschaftliche Entwicklung der Steinhoff-Gruppe informiert zu halten. Für die CVRs entstehen laut Aussage des Vorstands keinerlei Kosten vonseiten der Gesellschaft, die über eventuell anfallende Kosten Dritter wie der eigenen Depotbank anfallen. Eine Sammelverwahrung der CVRs ist nicht vorgesehen, CVR-Inhaber können Ihren Bestand über einen Auszug aus dem bei der Gesellschaft in Südafrika geführten CVR-Register nachweisen. Regulatorische Gründe, detaillierter wurde dies nicht erläutert, seien ausschlaggebend, dass das CVR-Register nicht in England geführt werden dürfe. Die von der Südafrikanischen Notenbank im Mai 2023 eingefrorenen Gelder bei Tochterunternehmen von Steinhoff seien nicht extra im Restrukturierungsplan aufzuführen gewesen, da die Gelder weiterhin auf den Konten der Tochtergesellschaften lägen und nur der Zugriff darauf temporär beschränkt sei. Weitere von uns gestellte Fragen nach Mattress Firm wurden nicht beantwortet, da dies nicht Gegenstand der Tagesordnung sei. Wir gehen davon aus, dass nun zeitnah die Auflösung der Gesellschaft erfolgen wird. Spätestens dann wird auch der Handel mit den Aktien enden. Anschließend k
Newsletter 32 | Steinhoff International Holdings N.V. Auflösung der Gesellschaft beschlossen Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie heute in Sachen Steinhoff über die Ergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung informieren. Ferner möchten wir Ihnen weitere Informationen über das von uns derzeit in Planung befindliche Vorgehen informieren. Außerordentliche Hauptversammlung Die außerordentliche Hauptversammlung der Steinhoff International Holdings N.V. vom 26. Juli 2023 hat allen Beschlussgegenständen nahezu einstimmig zugestimmt. Es wurde wie erwartet die Auflösung der Steinhoff International Holdings NV beschlossen. Ferner wurde die Steinhoff Topco B.V. als Verwahrer der Bücher, Aufzeichnungen und sonstigen Datenträger der Gesellschaft mit Wirkung ab der Auflösung der Steinhoff International Holdings NV bestellt. Beiden Tagesordnungspunkten wurde mit rund 99 % zugestimmt. Die hohe Zustimmung ist darauf zurückzuführen, dass die fünf Stiftungen, welche Gesellschafter der Steinhoff Topco BV sind, zuvor gemäß dem Restrukturierungsplan eine Kapitalerhöhung um rund 4,3 Mrd. Aktien zeichnen konnten, womit diese nun 50,1 % der Aktien der Steinhoff International Holdings NV halten. Somit war die Zustimmung zu den Tagesordnungspunkten sicher. Auf der Hauptversammlung haben wir einige Fragen gestellt, die zumindest teilweise beantwortet wurden. Demnach erhalten die beiden Vorstände, die nun auch zukünftig die Steinhoff-Gruppe als Geschäftsführer der Steinhoff Topco BV führen sollen, keinen weiteren Erfolgsbonus für die erfolgreiche Umsetzung des Restrukturie- rungsplans. Die Steinhoff Topco beabsichtigt, weiterhin Investor Relations zu betreiben, um die Inhaber der CVRs über die wirtschaftliche Entwicklung der Steinhoff-Gruppe informiert zu halten. Für die CVRs entstehen laut Aussage des Vorstands keinerlei Kosten vonseiten der Gesellschaft, die über eventuell anfallende Kosten Dritter wie der eigenen Depotbank anfallen. Eine Sammelverwahrung der CVRs ist nicht vorgesehen, CVR-Inhaber können Ihren Bestand über einen Auszug aus dem bei der Gesellschaft in Südafrika geführten CVR-Register nachweisen. Regulatorische Gründe, detaillierter wurde dies nicht erläutert, seien ausschlaggebend, dass das CVR-Register nicht in England geführt werden dürfe. Die von der Südafrikanischen Notenbank im Mai 2023 eingefrorenen Gelder bei Tochterunternehmen von Steinhoff seien nicht extra im Restrukturierungsplan aufzuführen gewesen, da die Gelder weiterhin auf den Konten der Tochtergesellschaften lägen und nur der Zugriff darauf temporär beschränkt sei. Weitere von uns gestellte Fragen nach Mattress Firm wurden nicht beantwortet, da dies nicht Gegenstand der Tagesordnung sei. Wir gehen davon aus, dass nun zeitnah die Auflösung der Gesellschaft erfolgen wird. Spätestens dann wird auch der Handel mit den Aktien enden. Anschließend k
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