Globale Banken schlagen Kupfer-Alarm
Warum die 4,6 Milliarden Pfund dieses Juniors jetzt wichtig sind
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STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50 WKN: A14XB9 ISIN: NL0011375019 Kürzel: SNH Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 288.463
D
Demokrator, 22.12.2022 10:07 Uhr
0

Das ändert aber nichts an der Situation, dass das Unternehmen mit 9,534 Mrd. € an Schulden hat und somit finanziell gegen die Wand gefahren wurde.

Natürlich nicht, das hätte nur Einfluss auf die Börsennotierung und damit auf den gesamten Handel.
J
JohnWick2, 22.12.2022 10:02 Uhr
0

Falls erneut Stimmrechtsmeldungen verschleppt werden, könnte das die Börsennotierung gem. §25 Börsengesetz wg. Beeinträchtigung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels gefährden.

Das ändert aber nichts an der Situation, dass das Unternehmen mit 9,534 Mrd. € an Schulden hat und somit finanziell gegen die Wand gefahren wurde.
7FÜR7.
7FÜR7., 22.12.2022 10:01 Uhr
0
Ich erlaube mir mal “oh rot”
Landvogt
Landvogt, 22.12.2022 10:00 Uhr
0

Leute, falls ihr von den jetzt in der Sanierung von Steinhoff relevanten Gesetzen und Rechtsverordnungen keine Ahnung habt und euer Einsatz mehr als ein Taschengeld ausmacht, dann ist spätestens JETZT der richtige Zeitpunkt gekommen, sich von einem Juristen beraten zu lassen ! Kein Scherz.

Du hast uns jetzt 100 mal gewarnt,, ich glaube jeder hat deine posts gelesen..
D
Demokrator, 22.12.2022 10:00 Uhr
0
Fehlt eigentlich nur noch, dass die Steinhoff-GL den nächsten Finanzbericht verschleppt, was man ihnen nur sehr spät wird nachweisen können...nämlich erst nach dem 30.6.2023...
D
Demokrator, 22.12.2022 9:55 Uhr
1
Leute, falls ihr von den jetzt in der Sanierung von Steinhoff relevanten Gesetzen und Rechtsverordnungen keine Ahnung habt und euer Einsatz mehr als ein Taschengeld ausmacht, dann ist spätestens JETZT der richtige Zeitpunkt gekommen, sich von einem Juristen beraten zu lassen ! Kein Scherz.
D
Demokrator, 22.12.2022 9:53 Uhr
0

das ist aber ein alter Hut . und damit abgegolten und erledigt Aufwärts todamoon

Du hast ja gar keine Ahnung, frag mal einen Juristen, welche Bedeutung das auch heute noch hat. Steinhoff ist keine Anfängeraktie, daher Totalverlustrisiko bedenken.
Landvogt
Landvogt, 22.12.2022 9:52 Uhr
0

Letzte Meldung nach WpHG seitens der Bafin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_neu_124_WpHG/meldung_220713_steinhoff_international_holdings_nv_geldbussen.html

Altes ding
Worden
Worden, 22.12.2022 9:52 Uhr
0
sorry. ich möchte mich nicht in die Diskussion einmischen
D
Demokrator, 22.12.2022 9:51 Uhr
1
Falls erneut Stimmrechtsmeldungen verschleppt werden, könnte das die Börsennotierung gem. §25 Börsengesetz wg. Beeinträchtigung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels gefährden.
Worden
Worden, 22.12.2022 9:51 Uhr
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Letzte Meldung nach WpHG seitens der Bafin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_neu_124_WpHG/meldung_220713_steinhoff_international_holdings_nv_geldbussen.html

das ist aber ein alter Hut . und damit abgegolten und erledigt Aufwärts todamoon
D
Demokrator, 22.12.2022 9:49 Uhr
0
Letzte Meldung nach WpHG seitens der Bafin: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Massnahmen/40c_neu_124_WpHG/meldung_220713_steinhoff_international_holdings_nv_geldbussen.html
Worden
Worden, 22.12.2022 9:49 Uhr
0
ich denke, dass Ding läuft noch weitere Jahre an der Börse handelbar. Einfach traden und versuchen etwas Kohle zu machen.
KnightTrader
KnightTrader, 22.12.2022 9:49 Uhr
0

Siehe §30/40 WpHG, auch Aufstockungen unterliegen Schwellenwerten, z.B. 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% etc. Dann kommt sogar das WpÜG dazu.

Das mag die Theorie sein. Aber in der Praxis gibts keine Info laut ad-hoc.
D
Demokrator, 22.12.2022 9:47 Uhr
0

Das es keine Schwellenüber - bzw. unterschreitung gibt ist tatsächlich sehr merkwürdig. denke eher, dass Großaktionäre mit > 3% Anteilen aufgestockt haben bei dem Schnäppchenpreis. 😁 Aber ich lasse mich gerne auch eines besseren belehren wenn sie von z.B. 4% auf 2% runtergestockt haben. Aber selbst wenn dies so ist, hat jemand anders ordentlich aufgestockt.

Siehe §30/40 WpHG, auch Aufstockungen unterliegen Schwellenwerten, z.B. 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% etc. Dann kommt sogar das WpÜG dazu.
r
ratschi, 22.12.2022 9:46 Uhr
0
ich möchte jetzt auch grossaktionär werden ..gibts da irgendwo weiterbildungen die ich besuchen kann ?
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