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Wie Trumps Aussagen die Krypto-Landschaft verändern könnten
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SMA SOLAR WKN: A0DJ6J ISIN: DE000A0DJ6J9 Kürzel: S92 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
14,09 EUR
+0,64 %+0,09
27. Dec, 20:25:00 Uhr,
L&S Exchange
Kommentare 18.512
l
luiGER,
3. Dez 11:39 Uhr
1
Ja, das stimmt, die letzten Jahre inkl. Corona waren schlecht gemanagt.
Solange large scale so gut läuft bleibe ich optimistisch, EK 16
Börsenparkettpolierer,
3. Dez 11:27 Uhr
1
In Deutschland hat man mit Steuergelderzuschüssen geforscht und entwickelt. Dann hat man sich das gute Produkt von den Chinesen wegnehmen lassen, dank dummer Politik. Wenn man hier in Deutschland nicht mehr Konkurrenz fähig produzieren kann ,weil man keine bezahlbare Energie zur Verfügung stellt, dann ist man da wo man heute ist. Schlusslicht in der Wirtschaft, im Wirtschaftswachstum innerhalb Europas. Die deutsche Politik hat versagt.
Börsenparkettpolierer,
3. Dez 11:21 Uhr
0
Die Solarbranche hat doch keine Zukunft ausserhalb Chinas.
C
C
CAP1,
2. Dez 16:39 Uhr
0
Es läuft noch das Restrukturierungsprogrogramm oder? Ich beobachte noch, hatte mich für Jinko entschieden, war erstmal richtig 😁
C
C
CAP1,
2. Dez 15:40 Uhr
0
Hmmm... Traut sich noch keiner zu kaufen 🤷🏻♀️
Ich auch noch nicht...
Kris4,
2. Dez 13:47 Uhr
0
Wer auf so einem Niveau Gewinne mitnimmt ist selbst schuld. Wette wir schließen heute noch grün. 🤞
N
m
marcel234,
29. Nov 18:58 Uhr
0
https://jungefreiheit.de/wirtschaft/2024/ueberwachung-von-lieferketten-wird-zur-zerreissprobe/
Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Januar 2023 wurden deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern verpflichtet, die Einhaltung von Arbeits- und Umweltschutzstandards in ihren Lieferketten umfassend zu überwachen. Seit Anfang dieses Jahres gilt die Verpflichtung nun auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Das Gesetz ist verbunden mit Dokumentationsanforderungen und verpflichtet Unternehmen, nicht nur ihre eigenen Geschäftspraktiken, sondern auch die ihrer Zulieferer genauestens zu überprüfen. Dazu müssen Unternehmen strikte Vorgaben befolgen.
Laut Paragraph 3 des LkSG müssen Unternehmen ein Risikomanagement einrichten, betriebsinterne Zuständigkeiten festlegen, regelmäßige Risikoanalysen durchführen, eine Grundsatzerklärung einreichen und ein Beschwerdeverfahren einrichten.
K
Kohlmeise3,
29. Nov 13:46 Uhr
1
Nixblicker dein Foto von dem Typ sagt alles über dich aus. 😅😂🤣
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