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SLM SOLUTIONS GRP AG WKN: A11133 ISIN: DE000A111338 Kürzel: AM3D Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 3.516
Tipitop
Tipitop, 18.02.2023 15:15 Uhr
0
Übrigens scheint mein Namensvetter, er hat meinen Usernamen auch schon nachgeäfft, langsam pathologische Züge anzunehmen.
Tipitop
Tipitop, 18.02.2023 15:12 Uhr
0

Lies den va-q-tec Thread. Da schreibt er den Steuerunsinn seit vielen Wochen und geht aber nicht darauf ein, was anders sein soll als bei SLM. Und hier wurde ja auch schon mehrfach erklärt, dass die Abfindung als ganz normaler VERKAUF versteuert wurde. Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit ständigen Wiederholungen! Wenn jemand etwas nicht glauben möchte, ist er eben selbst Schuld.

Eine sachliche Antwort: Ein Bescheid über die tatsächliche Versteuerung der vorgesehenen Bargeldleistung kann definitiv erst nach deren vollzogenen Auszahlung erfolgen. Meine Frage richtete sich an damit bereits gemachte Erfahrungen bei früheren, gleichartig erfolgten Übernahmen mit Bargeldzahlung. Der Feststellung, dass Du Dich hier zum Affen machst, möchte ich hinzufügen, dass Dieses im Va-Q-Tec Forum bereits ebenfalls deutlich wurde.
D
Dibidob, 16.02.2023 10:27 Uhr
1

@Ape58 Wenn du „Hr PippiPop“ schreibst, dann machst du dich zum Affen. Eine „normale“ Antwort hätte in diesem Fall schon gereicht.

Lies den va-q-tec Thread. Da schreibt er den Steuerunsinn seit vielen Wochen und geht aber nicht darauf ein, was anders sein soll als bei SLM. Und hier wurde ja auch schon mehrfach erklärt, dass die Abfindung als ganz normaler VERKAUF versteuert wurde. Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit ständigen Wiederholungen! Wenn jemand etwas nicht glauben möchte, ist er eben selbst Schuld.
elliotschmidt
elliotschmidt, 16.02.2023 10:18 Uhr
0

Was genau ist denn hier nicht zu verstehen Hr PippiPop. GANZ NORMAL VERSTEUERT. Wurde Dir schon vor über 2 Wochen mitgeteilt!

@Ape58 Wenn du „Hr PippiPop“ schreibst, dann machst du dich zum Affen. Eine „normale“ Antwort hätte in diesem Fall schon gereicht.
D
Dibidob, 16.02.2023 8:48 Uhr
1

Und: wurde ganz normal versteuert.

Was genau ist denn hier nicht zu verstehen Hr PippiPop. GANZ NORMAL VERSTEUERT. Wurde Dir schon vor über 2 Wochen mitgeteilt!
Tipitop
Tipitop, 15.02.2023 14:30 Uhr
0
Hallo, bin bei Va-Q-Tec investiert. Im Prinzip dieselbe Situation wie bei SLM. Morgen läuft die Angebotsfrist für eine Barabfindung ab. Habe nach eigener Recherche die Befürchtung, dass die Bank vom ausgezahlten Geldbetrag direkt die Ertragsteuer abführt. Wie sind denn Eure Erfahrungen??
calmly
calmly, 14.02.2023 10:41 Uhr
0
… @elliotschmidt wer bis hierher nicht verkauft hat, wird es die Tage eher auch nicht tun. Daher wohl der stabile Kurs?!
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 12:47 Uhr
0

Abwarten, mir kommt es vor als ob hier einige eine Glaskugel zu Hause rumliegen haben. ☕

Das tun wir doch. Es gibt nur unterschiedliche Ansichten wie es ausgehen könnte.
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 12:45 Uhr
0

Das Gutachten überprüft ein Gericht in einem Spruchverfahren. Das kann jeder einleiten, auch Du mit 1 Aktie. Das Ergebnis zählt dann für alle Minderheitsaktionäre.

Ich will damit sagen: Die Qualität eines Gutachtens über den Wert der Aktie kann ich nicht überprüfen, dass kann nur ein/e Fachmann*frau. Insofern ist meine Hoffnung nur, dass es unter den Minderheitsaktionären Fachleute gibt, die dazu in der Lage nicht. Das ist der Grund warum ich die Aktien gehalten habe. Wenn ich Pech hab bekomme ich halt nur den 3M VWAP und gehe mit kleinem Gewinn raus. Ich erhoffe mir etwas mehr.
Semnon
Semnon, 13.02.2023 12:30 Uhr
0
Abwarten, mir kommt es vor als ob hier einige eine Glaskugel zu Hause rumliegen haben. ☕
D
Dibidob, 13.02.2023 12:15 Uhr
0

Mit Schwergewicht meine ich natürlich eine Fondsgesellschaft. Insofern werden die das Gutachten überprüfen. Du kannst jetzt aber nicht behaupten, dass Nikon einen Wirtschaftsprüfer „kauft“. Spätestens seit Wirecard werden die Wirtschaftsprüfer in Deutschland kritischer beobachtet.

Das Gutachten überprüft ein Gericht in einem Spruchverfahren. Das kann jeder einleiten, auch Du mit 1 Aktie. Das Ergebnis zählt dann für alle Minderheitsaktionäre.
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 10:53 Uhr
0

… wenn Wenige auf besseres Angebot spekulieren, steht halt der Kurs da, wo er steht. Sprich bewegt sich kaum. Und das Geld liegt nur rum. 🥴

Zumindest ist es ziemlich sicher. Wo ist das im Moment an der Börse gegeben? 😂
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 10:51 Uhr
0

Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.

Mit Schwergewicht meine ich natürlich eine Fondsgesellschaft. Insofern werden die das Gutachten überprüfen. Du kannst jetzt aber nicht behaupten, dass Nikon einen Wirtschaftsprüfer „kauft“. Spätestens seit Wirecard werden die Wirtschaftsprüfer in Deutschland kritischer beobachtet.
calmly
calmly, 13.02.2023 10:10 Uhr
0

Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.

… wenn Wenige auf besseres Angebot spekulieren, steht halt der Kurs da, wo er steht. Sprich bewegt sich kaum. Und das Geld liegt nur rum. 🥴
D
Dibidob, 13.02.2023 10:04 Uhr
0

Die Unternehmensbewertung wird vorrangig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen, nicht von Nikon und sie muss angemessen sein. Ich glaube aber nicht, dass es Nikon auf eine Klage mit einem Schwergewicht ankommen lässt. Insofern spekuliere ich auf eine Nachbesserung. General Electric hatte übrigens 2016 38€ geboten. In der Zwischenzeit ist SLM von der Entwicklung der Produkte viel weiter.

Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.
calmly
calmly, 13.02.2023 10:02 Uhr
0

Hab ich doch eindeutig geschrieben: "Es muss ein Gutachten geben, dass wird vom Großaktionär in Auftrag gegeben und ist natürlich biased."

… yes Chef ! Biased. Danke ☺️
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