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SLM SOLUTIONS GRP AG WKN: A11133 ISIN: DE000A111338 Kürzel: AM3D Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 3.516
calmly
calmly, 19.05.2023 16:16 Uhr
0
… seit 1 Monat erwacht der Nikon-Kurs ein wenig. Aber bei so einem großen Gemischtwarenladen, werden die Aussichten von SLM kaum Ausschläge verursachen.
calmly
calmly, 19.05.2023 16:15 Uhr
0

Da hat Nikon ja ein Schnäppchen gemacht.

… davon rede ich die ganze Zeit 🫠 Und wir sind abgespeist wurden.
elliotschmidt
elliotschmidt, 10.05.2023 14:58 Uhr
0
Da hat Nikon ja ein Schnäppchen gemacht.
elliotschmidt
elliotschmidt, 10.05.2023 14:55 Uhr
0
SLM Solutions steigert Auftragseingang um 50% und Umsatz um 47% im ersten Quartal 2023 https://www.slm-solutions.com/de/investor-relations-slm/
elliotschmidt
elliotschmidt, 28.04.2023 18:29 Uhr
0
Hab bei SLM angefragt. Hier die Antwort: „Sehr *** der nä. Schritt im Verfahren ist die Einberufung einer Hauptversammlung, um über die Durchführung des Squeeze-Out Verfahrens abzustimmen. Aktuell steht das Datum der Hauptversammlung noch nicht fest. Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen werden wir alle Anteilseigner fristgerecht hierzu einladen. Die Mitteilung hierfür werden Sie von Ihrer depotführenden Bank erhalten. Alle Mitteilungen werden zusätzlich auf unserer IR Website unter https://www.slm-solutions.com/de/investor-relations-slm/ veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen Investor Relations Team SLM Solutions Group AG Estlandring 4 23560 Lübeck Germany
D
Dibidob, 28.04.2023 10:01 Uhr
0

Post wurde gelöscht.

10. Mai ginge auch gar nicht denn: Aktiengesetz § 123 - (1) 1 Die Hauptversammlung ist mindestens dreißig Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen.
D
Dibidob, 28.04.2023 9:51 Uhr
0

Post wurde gelöscht.

Termin Q1 2023 Earnings Release ist doch nicht der Termin der HV
calmly
calmly, 26.04.2023 23:11 Uhr
1
… @Dibidob deine Arroganz kannst du dir schenken. Habe mich vor Monaten mit dem Ganzen beschäftigt. Und mir nicht alles bis ins Detail behalten. Fein, dass du jetzt auch so weit bist. Ich hatte auf Bewegungen im Kurs gehofft, weil andere mehr Ahnung haben und vielleicht spekulieren. Aber der Kurs war eher unsicher. Habe sogar die 17.40 € ausgehalten. Aber die viele Zeit kostet einfach Geld, vor allem, wenn viele Werte seit 10/22 recht ordentlich gelaufen sind. Ich war immer gut zu SLM über Jahre informiert, und es war abzusehen, dass sie jetzt gut in die Gänge kommen Und das Vertriebsnetz, einige Spezialkenntnisse und das Geld von Nikon braucht SLM fürs globale Wachstum. Schade, dass der Wert nun von der Börse verschwindet. Wollte gern bis 2030 vom Wachstum und den ersten Gewinnen profitieren.
D
Dibidob, 26.04.2023 9:21 Uhr
0
https://www.pressetext.com/news/20230210021 Hier steht auch alles zu den Abläufen. Wieso liest denn keiner die Adhocs? "... und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG beschließen zu lassen." "Die Nikon AM. AG hat sich einen Widerruf ihres Übertragungsverlangens bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Tagesordnung der Hauptversammlung der Gesellschaft hinsichtlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin vorbehalten." Kann also auch alles noch abgesagt werden.
D
Dibidob, 26.04.2023 9:15 Uhr
0

… ja, und weil die anderen das so wollten, werden sie natürlich zustimmen und DANN ist es durch.

Keine Ahnung wovon Du immer faselst. Die Zustimmung auf der HV ist natürlich nur Formsache wenn man 90,8% hat. Warten muss man auf das Ergebnis des Bewertungsgutachtens und auf die Bekanntgabe des SO-Preises. Der VWAP als Untergrenze liegt btw. bei knapp 19€. So, und nun erkläre endlich mal Deine behaupteten 95% oder wo sonst so Deine Probleme liegen!
calmly
calmly, 26.04.2023 8:48 Uhr
0

Achso. Sie brauchen 95%. Deswegen kündigen sie mit 90,8% einen verschmelzungsrechtlichen SO an. Total clever von denen! Lübeck, 10. Februar 2023 - Dem Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, " SLM Solutions" oder die " Gesellschaft") ist heute das förmliche Verlangen der Nikon AM. AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der SLM Solutions auf die Nikon AM. AG durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG beschließen zu lassen. Die Nikon AM. AG hält nach eigenen Angaben 23.375.890 Aktien entsprechend rund 90,8% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Nikon AM. AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft bzw. der Nikon AM. AG ab.

… ja, und weil die anderen das so wollten, werden sie natürlich zustimmen und DANN ist es durch.
D
Dibidob, 25.04.2023 21:27 Uhr
0

… es gab trotzdem einen speziellen Grund, weshalb die 95 brauchen. Habe es mir nicht gemerkt. Kannst aber gern gaaaaanz weit vorscrollen.

Achso. Sie brauchen 95%. Deswegen kündigen sie mit 90,8% einen verschmelzungsrechtlichen SO an. Total clever von denen! Lübeck, 10. Februar 2023 - Dem Vorstand der SLM Solutions Group AG (ISIN Aktien: DE000A111338, " SLM Solutions" oder die " Gesellschaft") ist heute das förmliche Verlangen der Nikon AM. AG nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt worden, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG in deren Eigenschaft als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der SLM Solutions auf die Nikon AM. AG durch Aufnahme (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der Gesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Nikon AM. AG beschließen zu lassen. Die Nikon AM. AG hält nach eigenen Angaben 23.375.890 Aktien entsprechend rund 90,8% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft. Die Nikon AM. AG ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG. Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft sowie der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft bzw. der Nikon AM. AG ab.
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