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SLM SOLUTIONS GRP AG WKN: A11133 ISIN: DE000A111338 Kürzel: AM3D Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 3.516
calmly
calmly, 21.04.2023 9:47 Uhr
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Das sieht alles nach abgekarteten Spiel aus.

… natürlich sind die Leute von Nikon UND SLM schlau. Und die Aussichten für den Umsatz und weniger Verlust waren schon vor dem Deal absehbar. Aber Singer und das Management haben die letzten Jahre viel Geld in diesen Fortschritt gesteckt und brauchen für Vertrieb und Fortschritt einen starken globale Partner. Und Nikon hat noch Geld aus seinen fetten Jahren, aber denen ist auch viel Geschäft weggebrochen. Eine feine Symbiose. Nikon hat Geld, Optik und globales Vertriebsnetz. SLM die superfeine Innovation.
elliotschmidt
elliotschmidt, 20.04.2023 18:11 Uhr
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Das sieht alles nach abgekarteten Spiel aus.
elliotschmidt
elliotschmidt, 20.04.2023 18:10 Uhr
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Der Laden ist verkauft und schon lassen sie die Katze aus dem Sack. Bin gespannt mit welchem angemessenen Angebot die feinen Herren und vielleicht auch Damen um die Ecke kommen.
elliotschmidt
elliotschmidt, 20.04.2023 18:07 Uhr
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https://3druck.com/industrie/solukon-liefert-passendes-postprocessing-system-fuer-slm-solutions-53117382/ „Die NXG XII 600 ist das Maß aller Dinge im industriellen 3D-Druck“
elliotschmidt
elliotschmidt, 20.04.2023 18:06 Uhr
1
Der Laden brummt und Nikon hat ein Schnäppchen gemacht.
elliotschmidt
elliotschmidt, 20.04.2023 18:05 Uhr
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Ich hab nur das gefunden: „SLM Solutions erzielte 41% Umsatzwachstum im Jahr 2022“ https://3druck.com/industrie/slm-solutions-erzielte-41-umsatzwachstum-im-jahr-2022-46116737/
P
Panache, 15.04.2023 12:29 Uhr
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Weiß jemand, wie es jetzt hier weitergeht? Man liest und hört ja so gar nichts mehr zum Squeeze-Out
elliotschmidt
elliotschmidt, 24.02.2023 15:10 Uhr
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… dafür gibt es einfach zu viele gute Werte, die seit Jahresbeginn 50 % und mehr eingefahren haben. Und sie Inflation schleckert an dem Geld hier auch noch.

Als wenn man die guten Werte immer erwischen würde.
Semnon
Semnon, 24.02.2023 8:37 Uhr
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Abwarten
calmly
calmly, 24.02.2023 0:01 Uhr
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…eher eine sichere Geldanlage, wo Nikon noch was raufpacken muss. Wo gibt es das im Moment.

… muss Nikon?
calmly
calmly, 24.02.2023 0:00 Uhr
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…eher eine sichere Geldanlage, wo Nikon noch was raufpacken muss. Wo gibt es das im Moment.

… dafür gibt es einfach zu viele gute Werte, die seit Jahresbeginn 50 % und mehr eingefahren haben. Und sie Inflation schleckert an dem Geld hier auch noch.
elliotschmidt
elliotschmidt, 23.02.2023 17:56 Uhr
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… alles nur noch geparktes Geld hier derzeit. 🥴

…eher eine sichere Geldanlage, wo Nikon noch was raufpacken muss. Wo gibt es das im Moment.
calmly
calmly, 22.02.2023 8:13 Uhr
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… alles nur noch geparktes Geld hier derzeit. 🥴
D
Dibidob, 20.02.2023 9:53 Uhr
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Eine sachliche Antwort: Ein Bescheid über die tatsächliche Versteuerung der vorgesehenen Bargeldleistung kann definitiv erst nach deren vollzogenen Auszahlung erfolgen. Meine Frage richtete sich an damit bereits gemachte Erfahrungen bei früheren, gleichartig erfolgten Übernahmen mit Bargeldzahlung. Der Feststellung, dass Du Dich hier zum Affen machst, möchte ich hinzufügen, dass Dieses im Va-Q-Tec Forum bereits ebenfalls deutlich wurde.

"Ein Bescheid über die tatsächliche Versteuerung der vorgesehenen Bargeldleistung kann definitiv erst nach deren vollzogenen Auszahlung erfolgen." SLM ist seit MEHREREN Wochen als ganz normaler VERKAUF abgerechnet und VERSTEUERT. WAS GENAU VERSTEHST DU DARAN NICHT???
Tipitop
Tipitop, 18.02.2023 15:15 Uhr
0
Übrigens scheint mein Namensvetter, er hat meinen Usernamen auch schon nachgeäfft, langsam pathologische Züge anzunehmen.
Tipitop
Tipitop, 18.02.2023 15:12 Uhr
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Lies den va-q-tec Thread. Da schreibt er den Steuerunsinn seit vielen Wochen und geht aber nicht darauf ein, was anders sein soll als bei SLM. Und hier wurde ja auch schon mehrfach erklärt, dass die Abfindung als ganz normaler VERKAUF versteuert wurde. Irgendwann muss auch mal Schluss sein mit ständigen Wiederholungen! Wenn jemand etwas nicht glauben möchte, ist er eben selbst Schuld.

Eine sachliche Antwort: Ein Bescheid über die tatsächliche Versteuerung der vorgesehenen Bargeldleistung kann definitiv erst nach deren vollzogenen Auszahlung erfolgen. Meine Frage richtete sich an damit bereits gemachte Erfahrungen bei früheren, gleichartig erfolgten Übernahmen mit Bargeldzahlung. Der Feststellung, dass Du Dich hier zum Affen machst, möchte ich hinzufügen, dass Dieses im Va-Q-Tec Forum bereits ebenfalls deutlich wurde.
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