SLM SOLUTIONS GRP AG WKN: A11133 ISIN: DE000A111338 Kürzel: AM3D Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
Mit Schwergewicht meine ich natürlich eine Fondsgesellschaft. Insofern werden die das Gutachten überprüfen. Du kannst jetzt aber nicht behaupten, dass Nikon einen Wirtschaftsprüfer „kauft“. Spätestens seit Wirecard werden die Wirtschaftsprüfer in Deutschland kritischer beobachtet.
Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.
Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.
Die Unternehmensbewertung wird vorrangig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen, nicht von Nikon und sie muss angemessen sein. Ich glaube aber nicht, dass es Nikon auf eine Klage mit einem Schwergewicht ankommen lässt. Insofern spekuliere ich auf eine Nachbesserung. General Electric hatte übrigens 2016 38€ geboten. In der Zwischenzeit ist SLM von der Entwicklung der Produkte viel weiter.
Die Unternehmensbewertung wird vorrangig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen, nicht von Nikon und sie muss angemessen sein. Ich glaube aber nicht, dass es Nikon auf eine Klage mit einem Schwergewicht ankommen lässt. Insofern spekuliere ich auf eine Nachbesserung. General Electric hatte übrigens 2016 38€ geboten. In der Zwischenzeit ist SLM von der Entwicklung der Produkte viel weiter.
… SLM hat die letzten Jahre sehr viel investiert. Auch in gute Leute. Daher sehr hoher Verschuldungsgrad. Und so schnell wie Singer und alle Eigner hinter verschlossener Tür dem Deal zugesagt haben, war mein Fazit: die brauchen immer noch gut Geld zum Wachsen und einen starken Partner. Meine Hoffnung war, dass ein Fond trotzdem klagt und mehr fordert, da die derzeitige Positionierung von SLM im Segment, ja eben durch sie Investitionen der letzten Jahre, um einige feiner ausschaut. Und man eben den inneren Wert oder was immer mit den Zukunftsaussichten wenigstens bei 25 oder 30 € sehen kann. Und um nicht sinnlos zu prozessieren, noch einen Aufschlag gibt.
Das Ergebnis eines SO ist derselbe egal welche Form Anwendung findet. Nur die Voraussetzungen mit 90% oder 95% sind unterschiedlich. Und von ZWINGEND VWAP habe ich auch nichts geschrieben sondern von MINDESTPREIS, falls das Gutachten zu keinem HÖHEREN Ergebnis kommt. Danach ggf. Erhöhung im Spruchverfahren. So läuft das seit Jahren bei allen SO und auch bei SLM wird das nicht anders sein.
Das mit der Zwangsenteignung ist hier im Forum bekannt. Es ist aber m. M. doch ein Unterschied, ob Nikon beim SO 90% oder 95% besitzt. Beim verschmelzungsrechtlichem SO muss die Barabfindung dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen sein. Da stellt sich mir halt die Frage, ob dies zwingend der Durchschnittspreis der letzten drei Monate sein muss.
"Zumindest wird von den Experten empfohlen beim Squeeze out abzuwarten" Ein SO ist eine ZWANGSENTEIGNUNG. Das wird einfach gemacht. Da hast Du keinerlei Gewalt drüber. Also nix mit abwarten. MINDESTpreis ist der 3M VWAP. Es muss ein Gutachten geben, dass wird vom Großaktionär in Auftrag gegeben und ist natürlich biased. Dagegen gibt es dann später Spruchverfahren, also vielleicht bekommen alle in ein paar Jahren eine Nachbesserung. Da es ein verschmelzungsrechtlicher SO ist reichen Nikon auch 90%, da kann auch leine Cathy oder Mandy oder sonstwer noch was dagegen tun.
Das mit der Zwangsenteignung ist hier im Forum bekannt. Es ist aber m. M. doch ein Unterschied, ob Nikon beim SO 90% oder 95% besitzt. Beim verschmelzungsrechtlichem SO muss die Barabfindung dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen sein. Da stellt sich mir halt die Frage, ob dies zwingend der Durchschnittspreis der letzten drei Monate sein muss.
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