300% Aktienanstieg:
Warum diese Kupferstory noch besser wird!
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SLM SOLUTIONS GRP AG WKN: A11133 ISIN: DE000A111338 Kürzel: AM3D Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 3.516
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 10:51 Uhr
0

Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.

Mit Schwergewicht meine ich natürlich eine Fondsgesellschaft. Insofern werden die das Gutachten überprüfen. Du kannst jetzt aber nicht behaupten, dass Nikon einen Wirtschaftsprüfer „kauft“. Spätestens seit Wirecard werden die Wirtschaftsprüfer in Deutschland kritischer beobachtet.
calmly
calmly, 13.02.2023 10:10 Uhr
0

Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.

… wenn Wenige auf besseres Angebot spekulieren, steht halt der Kurs da, wo er steht. Sprich bewegt sich kaum. Und das Geld liegt nur rum. 🥴
D
Dibidob, 13.02.2023 10:04 Uhr
0

Die Unternehmensbewertung wird vorrangig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen, nicht von Nikon und sie muss angemessen sein. Ich glaube aber nicht, dass es Nikon auf eine Klage mit einem Schwergewicht ankommen lässt. Insofern spekuliere ich auf eine Nachbesserung. General Electric hatte übrigens 2016 38€ geboten. In der Zwischenzeit ist SLM von der Entwicklung der Produkte viel weiter.

Keine Ahnung wovon Du sprichst. "Klage mit Schwergewicht". Nikon wird SICHERLICH erstmal NICHT zu viel zahlen, und das Gutachten wird von NIKON beauftragt. Da werden die Parameter sicherlich schon vorab in die gewünschte Richtung kommuniziert. NACH dem SO gibt es dann ein SPRUCHVERFAHREN ob der Angemessenheit. Das Ergebnis gilt dann für ALLE Minderheitsaktionäre. Das dauert aber meist Jahre. Das ist ein übliches Verfahren, eine "Klage mit Schwergewicht" gibt es nicht.
calmly
calmly, 13.02.2023 10:02 Uhr
0

Hab ich doch eindeutig geschrieben: "Es muss ein Gutachten geben, dass wird vom Großaktionär in Auftrag gegeben und ist natürlich biased."

… yes Chef ! Biased. Danke ☺️
D
Dibidob, 13.02.2023 9:59 Uhr
0

… wer erstellt die Gutachten?

Hab ich doch eindeutig geschrieben: "Es muss ein Gutachten geben, dass wird vom Großaktionär in Auftrag gegeben und ist natürlich biased."
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 9:57 Uhr
1

… ja @elliotschmidt das mit den 38 € spukte mir auch schon öfter im Kopf herum. Und das SLM inzwischen viel weiter und besser positioniert ist, da bin ich ganz deiner Meinung.

Nikon hat das geschickt eingefädelt. In einer Krise mit hohen Zinsen bieten sich halt diese Möglichkeiten für große Unternehmen. Ärgerlich für die Kleinaktionäre, die schon bei 40€ dabei sind.
calmly
calmly, 13.02.2023 9:53 Uhr
0
… also wird alles nich dauern.
calmly
calmly, 13.02.2023 9:53 Uhr
0

Die Unternehmensbewertung wird vorrangig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen, nicht von Nikon und sie muss angemessen sein. Ich glaube aber nicht, dass es Nikon auf eine Klage mit einem Schwergewicht ankommen lässt. Insofern spekuliere ich auf eine Nachbesserung. General Electric hatte übrigens 2016 38€ geboten. In der Zwischenzeit ist SLM von der Entwicklung der Produkte viel weiter.

… ja @elliotschmidt das mit den 38 € spukte mir auch schon öfter im Kopf herum. Und das SLM inzwischen viel weiter und besser positioniert ist, da bin ich ganz deiner Meinung.
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 9:44 Uhr
2

… SLM hat die letzten Jahre sehr viel investiert. Auch in gute Leute. Daher sehr hoher Verschuldungsgrad. Und so schnell wie Singer und alle Eigner hinter verschlossener Tür dem Deal zugesagt haben, war mein Fazit: die brauchen immer noch gut Geld zum Wachsen und einen starken Partner. Meine Hoffnung war, dass ein Fond trotzdem klagt und mehr fordert, da die derzeitige Positionierung von SLM im Segment, ja eben durch sie Investitionen der letzten Jahre, um einige feiner ausschaut. Und man eben den inneren Wert oder was immer mit den Zukunftsaussichten wenigstens bei 25 oder 30 € sehen kann. Und um nicht sinnlos zu prozessieren, noch einen Aufschlag gibt.

Die Unternehmensbewertung wird vorrangig von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgenommen, nicht von Nikon und sie muss angemessen sein. Ich glaube aber nicht, dass es Nikon auf eine Klage mit einem Schwergewicht ankommen lässt. Insofern spekuliere ich auf eine Nachbesserung. General Electric hatte übrigens 2016 38€ geboten. In der Zwischenzeit ist SLM von der Entwicklung der Produkte viel weiter.
calmly
calmly, 13.02.2023 9:41 Uhr
0
… gleich nach Bekanntgabe verkaufen und das Geld inzwischen solide arbeiten lassen. Wäre wohl gescheit gewesen. Aber 90,8 % bei Nikon - da hat ka nicht viel gefehlt und der Wert würde weiter fein an der Börse laufen. Wäre zumindest meine bescheidene Hoffnung gewesen. Aber das Angebot kam sehr clever in düsterem Börsenjahr. Da nehmen die Leute, was sie sicher bekommen können.
calmly
calmly, 13.02.2023 9:37 Uhr
0

Das Ergebnis eines SO ist derselbe egal welche Form Anwendung findet. Nur die Voraussetzungen mit 90% oder 95% sind unterschiedlich. Und von ZWINGEND VWAP habe ich auch nichts geschrieben sondern von MINDESTPREIS, falls das Gutachten zu keinem HÖHEREN Ergebnis kommt. Danach ggf. Erhöhung im Spruchverfahren. So läuft das seit Jahren bei allen SO und auch bei SLM wird das nicht anders sein.

… wer erstellt die Gutachten?
calmly
calmly, 13.02.2023 9:36 Uhr
0

Das mit der Zwangsenteignung ist hier im Forum bekannt. Es ist aber m. M. doch ein Unterschied, ob Nikon beim SO 90% oder 95% besitzt. Beim verschmelzungsrechtlichem SO muss die Barabfindung dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen sein. Da stellt sich mir halt die Frage, ob dies zwingend der Durchschnittspreis der letzten drei Monate sein muss.

… SLM hat die letzten Jahre sehr viel investiert. Auch in gute Leute. Daher sehr hoher Verschuldungsgrad. Und so schnell wie Singer und alle Eigner hinter verschlossener Tür dem Deal zugesagt haben, war mein Fazit: die brauchen immer noch gut Geld zum Wachsen und einen starken Partner. Meine Hoffnung war, dass ein Fond trotzdem klagt und mehr fordert, da die derzeitige Positionierung von SLM im Segment, ja eben durch sie Investitionen der letzten Jahre, um einige feiner ausschaut. Und man eben den inneren Wert oder was immer mit den Zukunftsaussichten wenigstens bei 25 oder 30 € sehen kann. Und um nicht sinnlos zu prozessieren, noch einen Aufschlag gibt.
calmly
calmly, 13.02.2023 9:30 Uhr
0

"Zumindest wird von den Experten empfohlen beim Squeeze out abzuwarten" Ein SO ist eine ZWANGSENTEIGNUNG. Das wird einfach gemacht. Da hast Du keinerlei Gewalt drüber. Also nix mit abwarten. MINDESTpreis ist der 3M VWAP. Es muss ein Gutachten geben, dass wird vom Großaktionär in Auftrag gegeben und ist natürlich biased. Dagegen gibt es dann später Spruchverfahren, also vielleicht bekommen alle in ein paar Jahren eine Nachbesserung. Da es ein verschmelzungsrechtlicher SO ist reichen Nikon auch 90%, da kann auch leine Cathy oder Mandy oder sonstwer noch was dagegen tun.

… so habe ich das auch verstanden. Nikon hat es in der Hand. Und die werden sicher nix verschenken.
D
Dibidob, 13.02.2023 9:27 Uhr
0

Das mit der Zwangsenteignung ist hier im Forum bekannt. Es ist aber m. M. doch ein Unterschied, ob Nikon beim SO 90% oder 95% besitzt. Beim verschmelzungsrechtlichem SO muss die Barabfindung dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen sein. Da stellt sich mir halt die Frage, ob dies zwingend der Durchschnittspreis der letzten drei Monate sein muss.

"Zumindest wird von den Experten empfohlen beim Squeeze out abzuwarten" Und wenn ZWANGSenteignung angeblich bekannt ist, inwiefern kann man denn dann beim SO etwas abwarten???
D
Dibidob, 13.02.2023 9:25 Uhr
1

Das mit der Zwangsenteignung ist hier im Forum bekannt. Es ist aber m. M. doch ein Unterschied, ob Nikon beim SO 90% oder 95% besitzt. Beim verschmelzungsrechtlichem SO muss die Barabfindung dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen sein. Da stellt sich mir halt die Frage, ob dies zwingend der Durchschnittspreis der letzten drei Monate sein muss.

Das Ergebnis eines SO ist derselbe egal welche Form Anwendung findet. Nur die Voraussetzungen mit 90% oder 95% sind unterschiedlich. Und von ZWINGEND VWAP habe ich auch nichts geschrieben sondern von MINDESTPREIS, falls das Gutachten zu keinem HÖHEREN Ergebnis kommt. Danach ggf. Erhöhung im Spruchverfahren. So läuft das seit Jahren bei allen SO und auch bei SLM wird das nicht anders sein.
elliotschmidt
elliotschmidt, 13.02.2023 9:10 Uhr
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"Zumindest wird von den Experten empfohlen beim Squeeze out abzuwarten" Ein SO ist eine ZWANGSENTEIGNUNG. Das wird einfach gemacht. Da hast Du keinerlei Gewalt drüber. Also nix mit abwarten. MINDESTpreis ist der 3M VWAP. Es muss ein Gutachten geben, dass wird vom Großaktionär in Auftrag gegeben und ist natürlich biased. Dagegen gibt es dann später Spruchverfahren, also vielleicht bekommen alle in ein paar Jahren eine Nachbesserung. Da es ein verschmelzungsrechtlicher SO ist reichen Nikon auch 90%, da kann auch leine Cathy oder Mandy oder sonstwer noch was dagegen tun.

Das mit der Zwangsenteignung ist hier im Forum bekannt. Es ist aber m. M. doch ein Unterschied, ob Nikon beim SO 90% oder 95% besitzt. Beim verschmelzungsrechtlichem SO muss die Barabfindung dem Unternehmenswert und Aktienkurs angemessen sein. Da stellt sich mir halt die Frage, ob dies zwingend der Durchschnittspreis der letzten drei Monate sein muss.
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