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SINGULUS WKN: A1681X ISIN: DE000A1681X5 Kürzel: SNG Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

1,16 EUR
-0,85 %-0,01
19. Nov, 11:44:17 Uhr, Gettex
Kommentare 4.060
u
ulala, 06.04.2023 16:34 Uhr
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Er wird ein Insider sein…
C
Casinoroyal, 06.04.2023 16:29 Uhr
0
Einspruch. Mit der Erteilung der Testate wurde nur nachgeholt, was längst längst überfällig war. Das ist nun wirklich kein Grund für Euphorie. Und Luillion, du kannst es nicht lassen ständig Versprechungen zu machen. Ich habe noch nie und in keinem Forum so einen Puscher erlebt.
u
ulala, 06.04.2023 16:18 Uhr
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Luilion Kaufst Du nach? Ich hab jetzt Portfolio mit SNG geleveraged…!!!
L
Luilion, 06.04.2023 16:16 Uhr
0
Jetzt heißt es einsteigen solange der Kurs noch einstellig ist, bevor die Anleger und Investoren darauf aufmerksam werden. Die kommenden Meldungen von Singulus werden noch positiver ausfallen und dann sehen wir einen immensen Schub nach oben! Dabeisein ist alles. Ich freue mich für alle Investierten. Schönes Osterfest...
T
Trailhunter75, 06.04.2023 16:05 Uhr
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Jetzt geht's endlich mal nach oben und das am heutigen Tag nicht schlecht
Mountainclimber
Mountainclimber, 06.04.2023 16:00 Uhr
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Endlich! Let's go, Singulus.
ElrondMcB0ng
ElrondMcB0ng, 06.04.2023 15:46 Uhr
1
SINGULUS TECHNOLOGIES erhält Testate mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 Kahl am Main, den 6. April 2023 – Wie am 31. März 2023 von der Gesellschaft gemeldet, hat der zuständige Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft, Frankfurt („KPMG“), heute die Testate mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 erteilt. Die beiden Jahresabschlüsse werden nun unverzüglich festgestellt und danach auf der Homepage der Gesellschaft unter https://www.singulus.com/de/finanzberichte/ veröffentlicht.
u
ulala, 06.04.2023 15:39 Uhr
0
Testate sind da
L
Luilion, 05.04.2023 10:14 Uhr
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1.) Der Vorstand ist das privathaftende Organ einer juristischen Person bzw. einer AG. Sozusagen der Vormund dieser Person. Handelt der Vorstand regelwidrig bzw. fahrlässig haftet er mit einem gesamten Privatvermögen! 2.) Immobilienvermögen besonders gewerbliche Immobilien werden von den Banken nur noch bedingt als Sicherheit besonders vor einer Rezession angesehen. Ohne nachgewiesene Aufträge hätte Singulus keinen Kreditgeber gefunden. Die Geldgeber sind z.Z. in Sachen Vergabe extrem vorsichtig und geben nur noch zukunftssicheren Unternehmen etwas von dem bunt bedruckten Papier ab. Schöne Diskussion.
ElrondMcB0ng
ElrondMcB0ng, 05.04.2023 9:47 Uhr
0
Der Vorstand muss im Streitfall beweisen, dass er ordnungsgemäß gehandelt hat. Steht ausdrücklich so im Gesetz.
First401
First401, 05.04.2023 8:55 Uhr
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Das gilt dann, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen... Beweisen sie dies...
ElrondMcB0ng
ElrondMcB0ng, 05.04.2023 7:38 Uhr
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Die schreiben von "diejenigen, die mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Korrektheit dieser Meldung einstehen..." Was soll das heißen? Wir sprechen hier von einer Börsenkotierten AG, niemand steht hier mit seinem Privatvermögen. Diese Aussage ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Weiter zur Bemerkung betr. Krediten. Wenn ein Unternehmen noch eine grosse Liegenschaft besitzt, reicht dies vollends für einen mickrigen 20mil. Kredit. Da braucht es keine Aufträge, welche ja zudem nicht zählen würden, weil diese Vertraglich noch nicht bestehen. Ihre Argumentation hinkt meiner Meinung nach gewaltig...

§ 93 Abs. 2 Aktiengesetz
First401
First401, 04.04.2023 22:49 Uhr
0

Jetzt sind wir beide endlich auf einer Wellenlänge. ;-) Spaß beiseite. Schon alleine die Telefonnummern die ich mir im Laufe der vergangenen Jahre erarbeitet habe, werde ich nicht veröffentlichen. Das sieht wohl jeder ein. Wenn ich hier meine Einschätzungen zur Lage niederschreibe, erhoffe ich mir weitere Meinungen ob pro oder contra mit denen alle Leser etwas anfangen können. Wenn ulala schreibt: "Ich stimme Dir aber zu 100% zu...", dann ist das doch schon mal eine klare Meinung. Wenn dann noch der auslösende Faktor zu dieser Meinung beigefügt wird, haben wir doch alle gewonnen. Wenn Du z.B. schreiben würdest: Das sehe ich aufgrund der Tatsache X aber anders und ich widerspreche Dir zu 100%. Dann lohnt es sich doch ab und zu mal in dieses Forum zu schauen. Hier nochmal die Meldung vom Freitag!: Kahl am Main, den 31. März 2023 – Der zuständige Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt („KPMG“), hat heute die Gesellschaft darüber informiert, dass er die Testate für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 erteilen wird, sobald die beiden noch ausstehenden Finanzierungen, die aus seiner Sicht für die Fortführungsprognose der Gesellschaft erforderlich sind, der Gesellschaft zur Verfügung stehen. SINGULUS hat die entsprechenden Vereinbarungen mit den Finanzierungspartnern verbindlich abgeschlossen und erwartet deren Vollzug bis zum 6. April 2023. Nach Erteilung der Testate werden die beiden Jahresabschlüsse unverzüglich festgestellt und danach auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Eine entsprechende Hinweisbekanntmachung für die erwartete Veröffentlichung der beiden Jahresabschlüsse bis zum 20. April 2023 wurde heute gemacht. So nun nochmal meine Einschätzung nur mal auf Basis dieser VERBINDLICHEN Information der Unternehmensführung: 1.) Diejenigen, die mit Ihrem "gesamten Privatvermögen" für die Korrektheit dieser Meldung einstehen, sind besonders derzeit von beratenden Anwälten regelrecht umringt und werde einen Teufel tun sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Lest bitte nochmal diese Meldung durch und bestätigt mir doch mal bitte ob diese Testate damit verbindlich zugesagt wurden. Das wäre doch schon mal eine Basis für uns alle. 2.) Was passiert sobald die Testate (ich gehe auch von 2023 aus) erteilt werden? Erteilen die SNG-Kunden die zurückgehaltenen Aufträge? Steigt dann der Kurs der gebeutelten Singulus-Aktie?... oder verkaufen dann schlagartig alle Anleger, weil sie Angst haben das der Kurs zu hoch steigt? Gebt mir bitte mal ein ernsthaftes Feedback liebe Anlegergemeinde. Schon ein "Ich gebe Dir recht" oder "Du hast da was übersehen, denn..." wäre ein gute Diskussionsbasis.

Die schreiben von "diejenigen, die mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Korrektheit dieser Meldung einstehen..." Was soll das heißen? Wir sprechen hier von einer Börsenkotierten AG, niemand steht hier mit seinem Privatvermögen. Diese Aussage ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Weiter zur Bemerkung betr. Krediten. Wenn ein Unternehmen noch eine grosse Liegenschaft besitzt, reicht dies vollends für einen mickrigen 20mil. Kredit. Da braucht es keine Aufträge, welche ja zudem nicht zählen würden, weil diese Vertraglich noch nicht bestehen. Ihre Argumentation hinkt meiner Meinung nach gewaltig...
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Luilion, 04.04.2023 22:21 Uhr
0
Danke ulala für Deine ehrliche Einschätzung. Auch der Meldungssatz "SINGULUS hat die entsprechenden Vereinbarungen mit den Finanzierungspartnern verbindlich abgeschlossen und erwartet deren Vollzug bis zum 6. April 2023." sagt ja schon alles aus. Davon abgesehen, Finanzierungen sind seit Monaten nur noch sehr schwer und nur unter Vorlage von Sicherheiten, Aufträgen und realistischen Gewinnprognosen egal von wem zu bekommen. Der Geldgeber freut sich auch schon auf den Erfolg. Ich wünsche uns allen von Herzen den bevorstehenden Höhenflug. Schlaft gut.
u
ulala, 03.04.2023 22:49 Uhr
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Ich lese ebenso, dass man die Testate unter der Voraussetzung der Finanzierung zugesichert bekommen hat. Ich könnte mir vorstellen, dies sogar schriftlich. SNG würde sonst so was nicht schreiben. Wenn ich vergangene Meldung zu den 20 Mio lese, dann hat man da erst eine Tranche gezogen. Eventuell hat man die zweite noch gar nicht gezogen, aber man braucht die jetzt für das Testat bzw. die Fortführungsprognose. Somit fehlt am Ende nur der Geldeingang auf dem Konto von SNG und eine Bankbestätigung dazu. Das sollte ja bis Donnerstag zu schaffen sein. Sonst wird es Dienstag nach Ostern. Den Rest über zurückbehaltene Aufträge oder nicht gemeldete Aufträge, weil zu kleine, lese ich jetzt nicht in öffentlich zugänglichen Informationsquellen. Jedoch bin ich zumindest beim Punkt 2 Deiner Meinung wieder. Ich denke, SNG hat im Q1 Aufträge bekommen, die aber jeder für sich nicht adhoc pflichtig sind und deswegen nicht gemeldet worden sind. Ich hoffe, das ist so und die Meldungen werden nachgeliefert. Warten wir mal den Donnerstag ab…
L
Luilion, 03.04.2023 21:40 Uhr
0

Luillion verfügt über öffentlich zugängliche Informationsquellen, die jeder nutzen kann, die er aber nicht so einfach preisgeben will. Luillions Prognosen basieren auch auf über 40 jährige Erfahrung. Also wenn das nicht reicht dem Ruf von Luillion zu folgen.

Jetzt sind wir beide endlich auf einer Wellenlänge. ;-) Spaß beiseite. Schon alleine die Telefonnummern die ich mir im Laufe der vergangenen Jahre erarbeitet habe, werde ich nicht veröffentlichen. Das sieht wohl jeder ein. Wenn ich hier meine Einschätzungen zur Lage niederschreibe, erhoffe ich mir weitere Meinungen ob pro oder contra mit denen alle Leser etwas anfangen können. Wenn ulala schreibt: "Ich stimme Dir aber zu 100% zu...", dann ist das doch schon mal eine klare Meinung. Wenn dann noch der auslösende Faktor zu dieser Meinung beigefügt wird, haben wir doch alle gewonnen. Wenn Du z.B. schreiben würdest: Das sehe ich aufgrund der Tatsache X aber anders und ich widerspreche Dir zu 100%. Dann lohnt es sich doch ab und zu mal in dieses Forum zu schauen. Hier nochmal die Meldung vom Freitag!: Kahl am Main, den 31. März 2023 – Der zuständige Abschlussprüfer der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt („KPMG“), hat heute die Gesellschaft darüber informiert, dass er die Testate für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 erteilen wird, sobald die beiden noch ausstehenden Finanzierungen, die aus seiner Sicht für die Fortführungsprognose der Gesellschaft erforderlich sind, der Gesellschaft zur Verfügung stehen. SINGULUS hat die entsprechenden Vereinbarungen mit den Finanzierungspartnern verbindlich abgeschlossen und erwartet deren Vollzug bis zum 6. April 2023. Nach Erteilung der Testate werden die beiden Jahresabschlüsse unverzüglich festgestellt und danach auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Eine entsprechende Hinweisbekanntmachung für die erwartete Veröffentlichung der beiden Jahresabschlüsse bis zum 20. April 2023 wurde heute gemacht. So nun nochmal meine Einschätzung nur mal auf Basis dieser VERBINDLICHEN Information der Unternehmensführung: 1.) Diejenigen, die mit Ihrem "gesamten Privatvermögen" für die Korrektheit dieser Meldung einstehen, sind besonders derzeit von beratenden Anwälten regelrecht umringt und werde einen Teufel tun sich zu weit aus dem Fenster zu lehnen. Lest bitte nochmal diese Meldung durch und bestätigt mir doch mal bitte ob diese Testate damit verbindlich zugesagt wurden. Das wäre doch schon mal eine Basis für uns alle. 2.) Was passiert sobald die Testate (ich gehe auch von 2023 aus) erteilt werden? Erteilen die SNG-Kunden die zurückgehaltenen Aufträge? Steigt dann der Kurs der gebeutelten Singulus-Aktie?... oder verkaufen dann schlagartig alle Anleger, weil sie Angst haben das der Kurs zu hoch steigt? Gebt mir bitte mal ein ernsthaftes Feedback liebe Anlegergemeinde. Schon ein "Ich gebe Dir recht" oder "Du hast da was übersehen, denn..." wäre ein gute Diskussionsbasis.
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