SHOP APOTHEKE EUROPE INH. WKN: A2AR94 ISIN: NL0012044747 Kürzel: RDC Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion
151,90 EUR
±0,00 %±0,00
16. Nov, 12:59:06 Uhr,
Lang & Schwarz
Kommentare 15.043
DaddyTrader,
26. Okt 12:05 Uhr
1
Geht um sehr viel Geld, schön das da die Juristen mitverdienen können.
Sind die Niederlande nicht mehr in der EU? Die Marktabschottungsmaßnahmen der Apotheken wird keinen Erfolg haben, langfristig wird das Arzneimittelrecht EU-weit weiter vereinheitlicht werden wie es bspw. auch schon für Medizinprodukte der Fall ist. 4-5 Jahre und Redcare ist in Frankreich, Spanien, Italien usw. unterwegs..dann sagt mir meine Glaskugel Kurse zwischen 300-500 Euro 🤑
R
Rolfus,
26. Okt 11:43 Uhr
0
… UND DER ZOFF GEHT WEITER…!😱😱😱
Rabattgutscheine
FA verklagt Doc Morris und Shop Apotheke
Die Freie Apothekerschaft (FA) geht juristisch gegen Doc Morris und Shop Apotheke vor. Der Verein hält laufende Rabattgutschein-Aktionen der Versender für rechtswidrig. Es ist nicht die erste derartige Klage.
Der TV-Moderator Günther Jauch warb für die juristisch fragwürdige Gutscheinaktion von Shop Apotheke.
Der TV-Moderator Günther Jauch warb für die juristisch fragwürdige Gutscheinaktion von Shop Apotheke.
Mit Unterstützung des Vereins Freie Apothekerschaft haben mehrere Mitglieder des Vereins die niederländischen Arzneimittelversender Doc Morris und Shop Apotheke wegen aus ihrer Sicht wettbewerbsrechtlicher Verstöße gegen das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) abgemahnt. Das teilte die FA am Freitag mit.
Die Abmahnungen richteten sich gegen teils noch laufende Rabattgutschein-Aktionen von DocMorris und Shop Apotheke, bei denen für Bestellungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung 10-Euro-Gutscheine über die eigenen Apps angeboten wurden. Diese sollten auf die gesetzliche Zuzahlung angerechnet werden. Aus Sicht der niederländischen Arzneimittelversender verstößt jedoch die entsprechende deutsche Vorschrift des § 129 Abs. 3 Satz 3 SGB V gegen EU-Recht – daher sehen sie sich nicht an sie gebunden. Aus diesem Grund wiesen sie die Abmahnungen zurück.
Die Freie Apothekerschaft lässt dies nicht gelten und sieht sich dabei durch die aktuelle Rechtsprechung des OLG München gestützt. Der Verein drängt nunmehr auf klare Verhältnisse und hat beide Versender mithilfe der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein auf Unterlassung verklagt. Hierzu erklärt Daniela Hänel, erste Vorsitzende der Freien Apothekerschaft: »Es kann nicht sein, dass die sogenannten Hollandversender jedes Schlupfloch ausprobieren und damit auch noch durchkommen. Der Schaden für die Vor-Ort-Apotheken in Deutschland ist immens. Wir bleiben jetzt konsequent und sind zuversichtlich, dass die Gerichte die unverfrorene Feigenblatt-Argumentation der Versender zurückweisen werden.«
Es ist nicht das erste Mal, dass die FA mit juristischen Mitteln gegen die Versandhändler vorgeht. Aktuell versucht der Verein das Bundesgesundheitsministerium mit einer Klage dazu zu zwingen, die Niederlande von der sogenannten »Länderliste« zu streichen. Nur EU-Länder auf dieser Liste dürfen nach Deutschland versenden, weil ihnen mit Deutschland vergleichbare Sicherheitsstandards im Arzneimittelrecht attestiert werden. Sollte die FA mit der Klage erfolgreich sein, wären die in den Niederlanden ansässigen Versender vom deutschen Markt ausgeschlossen.
A
DaddyTrader,
25. Okt 10:37 Uhr
0
Egal, wenn der so weitermacht hat er bald gar keine Unterhosen mehr 🤪. 153 neuer Widerstand 👌🏻
R
Arpino,
25. Okt 8:54 Uhr
0
Benjamin2021: Ja, der könnte tatsächlich in Kürze wieder kommen? Doch langsam glaube ich, dass Onkel Sebastian nicht mehr so ernst genommen wird, wie auch schon. Der wechselt seine Analysen, wie wir unsere Unterwäsche wechseln..! Aber, er wird nicht aufgeben, da bin ich mir sicher….! Schauen wir mal…..
Denkfehler, wer zieht jeden Tag dieselbe Unterhose an, das Kursziel bleibt ja immer gleich niedrig :-)
Rolfus,
25. Okt 7:20 Uhr
0
Benjamin2021: Ja, der könnte tatsächlich in Kürze wieder kommen? Doch langsam glaube ich, dass Onkel Sebastian nicht mehr so ernst genommen wird, wie auch schon. Der wechselt seine Analysen, wie wir unsere Unterwäsche wechseln..! Aber, er wird nicht aufgeben, da bin ich mir sicher….! Schauen wir mal…..
Benjamin2021,
24. Okt 23:56 Uhr
0
Wann meldet sich der De.pp von UBS wieder, hab ihn schon fast vermisst 😂
Sith,
24. Okt 18:13 Uhr
1
Das Analysehaus Jefferies hat Redcare Pharmacy auf "Buy" mit einem Kursziel von 170 Euro belassen. Analyst Martin Comtesse verwies in einer am Donnerstag vorliegenden Studie auf das Grundsatzverfahren um Preisnachlässe auf verschreibungspflichtige Medikamente. Ein Generalanwalt habe in dem Verfahren, in dem DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein antrete, eine abschließende Stellungnahme abgegeben. Diese spreche sehr deutlich für Boni auf verschreibungspflichtige Medikamente. Laut Comtesse dürfte das finale Ergebnis einen bedeutenden Einfluss auf das zukünftige Wachstum von Online-Apotheken haben. Das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird dem Experten zufolge in den nächsten zwei bis drei Monaten erwartet./tih/ajx/he Veröffentlichung der Original-Studie: 24.10.2024
A
Arpino,
24. Okt 17:20 Uhr
0
Für Redcare gut, wurde ja kürzlich erst abgemahnt.
R
Buddy1402,
24. Okt 16:54 Uhr
0
hört sich ja gut an
R
Rolfus,
24. Okt 15:39 Uhr
2
DocMorris nach Einschätzung durch Generalanwalt zu Rechtsstreit im Plus
24 Okt 2024 02:10
Zürich (awp) - Die Aktien von DocMorris legen am Donnerstagnachmittag deutlich zu. Der Grund dafür dürfte eine für die Online-Apotheke günstige Einschätzung eines Generalanwalts zum Rechtstreit mit der Apothekerkammer Nordrhein sein. Dabei geht es letztlich um die Grundsatzfrage, ob Versandapotheken in Deutschland rezeptpflichtige Medikamente mit Preisnachlässen bewerben dürfen.
Bis um 14.20 Uhr notieren DocMorris 10,1 Prozent höher auf 34,18 Franken, während der Gesamtmarkt (SPI) 0,3 Prozent im Plus steht. Die Papiere haben im laufenden Jahr bis dato allerdings fast 58 Prozent verloren.
Anlässlich einer Klage der Apothekerkammer Nordrhein hatte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) DocMorris im Frühjahr 2022 gemassregelt. Er entschied, dass Apotheken ihre Kunden nicht mit einem Gewinnspiel dazu verlocken dürfen, ihr Rezept bei ihnen statt bei der Konkurrenz einzulösen. Doch DocMorris akzeptierte das Urteil nicht und zog es an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Der Konzern fordert 18,5 Millionen Euro Schadensersatz zuzüglich Zinsen und die Feststellung der Haftung der Apothekerkammer für weitere Schäden.
Der Schlussantrag des Generalanwalts falle nun eindeutig zugunsten von Rabatten auf E-Rezepte aus und könne einen bedeutenden Einfluss auf das zukünftige E-Rezeptwachstum von DocMorris und dem Konkurrenten Redcare Pharmacy in Deutschland haben, kommentiert der zuständige Analyst der US-Bank Jefferies, Martin Comtesse. Das endgültige Urteil des werde in zwei bis drei Monaten erwartet, heisst es in einem Kommentar der US-Bank Jefferies.
In der überwiegenden Mehrheit folgt der EuGH den Vorschlägen des Generalanwalts.
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