300% Aktienanstieg:
Warum diese Kupferstory noch besser wird!
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SBERBANK WKN: A1JB8N ISIN: US80585Y3080 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 9.010
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Det123, 24.07.2023 13:47 Uhr
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Sie haben sich an mich gewandt, weil Sie weder von Ihrer depotführenden Bank noch vom Emittenten erfahren, ob die Emittentin der ADR auf die von Ihnen gehaltenen ADR auf Aktien der Sberbank of Russia PJSC tatsächlich über die Basiswerte verfügt. Sie kritisieren, dass eine Verfügung über die ADR trotz Handels der Originalaktien an der Moskauer Börse nicht möglich sei, und verlangen die Rücknahme der ADR durch JPM, bzw. die Commerz- bank AG. Der Zugang zur Börse in Moskau und damit der Verkauf der Originalaktien ist westlichen Banken aufgrund der russischen Sanktionen verwehrt. Der Handel der ADRs an Handelsplätzen in der EU ist nach wie vor eingestellt. Gleichzeitig ermöglichte Russland zeitweise Anlegern in ADR mit dem Fe- deral Law No. 319-FZ den sogenannten Zwangsumtauch in die zugrundelie- genden Originalaktien ohne direkte Beteiligung sämtlicher in der Verwah- rung der DRs eingebundenen Banken in den USA und Europa. Diese erhal- ten von russischer Seite Informationen über erfolgte Zwangsumtausche – wenn überhaupt – erst mit erheblicher Verzögerung. Zudem lassen sich an- hand der Informationen Zwangsumtausche, auf die aus den Depots der DR- Agenten Originalaktien ausgebucht wurden, die betroffenen Endkunden re- gelmäßig nicht ermitteln. Derzeit ist deshalb der korrekte Abgleich der geführten Bücher bei den amerikanischen und europäischen Zentralverwahrern erheblich gestört. Die Zentralverwahrer geben an, dass nicht sichergestellt werden könne, dass die Seite 2 von 2 verbuchten DRs noch werthaltig sind, oder diese bereits in die unterliegen- den Wertpapiere zwangsumgewandelt wurden. Aus diesem Grund könne derzeit die Integrität der Wertpapierabwicklung, d. h. die korrekte Durch- führung, nicht gewährleistet werden. Die DR-Agenten versuchen derzeit die für den Abgleich erforderlichen Informationen einzuholen, was bislang je- doch in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht gelungen ist. Um die Integrität der Wertpapieremission zu wahren (Art. 37 Verordnung (EU) Nr. 909/2014) sowie Eigentumsrechte aller Anleger so weit wie über- haupt noch möglich zu schützen, lassen die beteiligten europäischen wie internationalen Zentralverwahrer deshalb aktuell keine Verfügungen über DRs mehr zu. Eine Ausnahme gilt lediglich für die wenige Zahl an Fällen, in denen ein Abgleich durchgeführt werden konnte und der jeweilige Zentral- verwahrer entschieden hat, die Abwicklung wiederaufzunehmen. Anhaltspunkte dafür, dass schon vor dem Ukrainekrieg die Originalaktien nicht oder nicht vollständig hinterlegt waren, liegen mir nicht vor. Die JPMorgan Chase Bank, N.A. (Newark, New Jersey) unterliegt als Verwahr- stelle allerdings nicht der Aufsicht durch die BaFin, sondern durch die US- amerikanische Securities and Exchange Commission (https://www.sec.gov/). Insofern kann ich Sie wegen direkter Ansprüche aus den ADR gegenüber der JPM nur an die US-amerikanische Aufsicht verweisen. Darüber hinaus vermag ich ein Fehlverhalten der Commerzbank AG in Bezug auf die Ver- wahrung und Verwaltung Ihrer ADR nicht erkennen. Darüber hinaus kann die BaFin als Aufsichtsbehörde keine verbindliche Ent- scheidung zwischen Ihnen und den beteiligten Banken über die Frage her- beiführen, ob der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zutrifft und ob Sie ei- nen Schadenersatz haben. Das ist Aufgabe der Zivilgerichte

Vielen Dank. Das war nicht anders zu erwarten. Du hast es versucht und das zählt. Ich habe die BaFin und die SEC angeschrieben. Da wird eh nichts bei herum kommen. Vielleicht setzt sich aber in deren Köpfen die Geschichte mit den fehlenden Aktien fest. Bin einmal gespannt wem die nächsten Aktien fehlen. Nochmals vielen Dank. Gruß Detlef.
B
Brase01, 24.07.2023 13:05 Uhr
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Sie haben sich an mich gewandt, weil Sie weder von Ihrer depotführenden Bank noch vom Emittenten erfahren, ob die Emittentin der ADR auf die von Ihnen gehaltenen ADR auf Aktien der Sberbank of Russia PJSC tatsächlich über die Basiswerte verfügt. Sie kritisieren, dass eine Verfügung über die ADR trotz Handels der Originalaktien an der Moskauer Börse nicht möglich sei, und verlangen die Rücknahme der ADR durch JPM, bzw. die Commerz- bank AG. Der Zugang zur Börse in Moskau und damit der Verkauf der Originalaktien ist westlichen Banken aufgrund der russischen Sanktionen verwehrt. Der Handel der ADRs an Handelsplätzen in der EU ist nach wie vor eingestellt. Gleichzeitig ermöglichte Russland zeitweise Anlegern in ADR mit dem Fe- deral Law No. 319-FZ den sogenannten Zwangsumtauch in die zugrundelie- genden Originalaktien ohne direkte Beteiligung sämtlicher in der Verwah- rung der DRs eingebundenen Banken in den USA und Europa. Diese erhal- ten von russischer Seite Informationen über erfolgte Zwangsumtausche – wenn überhaupt – erst mit erheblicher Verzögerung. Zudem lassen sich an- hand der Informationen Zwangsumtausche, auf die aus den Depots der DR- Agenten Originalaktien ausgebucht wurden, die betroffenen Endkunden re- gelmäßig nicht ermitteln. Derzeit ist deshalb der korrekte Abgleich der geführten Bücher bei den amerikanischen und europäischen Zentralverwahrern erheblich gestört. Die Zentralverwahrer geben an, dass nicht sichergestellt werden könne, dass die Seite 2 von 2 verbuchten DRs noch werthaltig sind, oder diese bereits in die unterliegen- den Wertpapiere zwangsumgewandelt wurden. Aus diesem Grund könne derzeit die Integrität der Wertpapierabwicklung, d. h. die korrekte Durch- führung, nicht gewährleistet werden. Die DR-Agenten versuchen derzeit die für den Abgleich erforderlichen Informationen einzuholen, was bislang je- doch in der weit überwiegenden Zahl der Fälle nicht gelungen ist. Um die Integrität der Wertpapieremission zu wahren (Art. 37 Verordnung (EU) Nr. 909/2014) sowie Eigentumsrechte aller Anleger so weit wie über- haupt noch möglich zu schützen, lassen die beteiligten europäischen wie internationalen Zentralverwahrer deshalb aktuell keine Verfügungen über DRs mehr zu. Eine Ausnahme gilt lediglich für die wenige Zahl an Fällen, in denen ein Abgleich durchgeführt werden konnte und der jeweilige Zentral- verwahrer entschieden hat, die Abwicklung wiederaufzunehmen. Anhaltspunkte dafür, dass schon vor dem Ukrainekrieg die Originalaktien nicht oder nicht vollständig hinterlegt waren, liegen mir nicht vor. Die JPMorgan Chase Bank, N.A. (Newark, New Jersey) unterliegt als Verwahr- stelle allerdings nicht der Aufsicht durch die BaFin, sondern durch die US- amerikanische Securities and Exchange Commission (https://www.sec.gov/). Insofern kann ich Sie wegen direkter Ansprüche aus den ADR gegenüber der JPM nur an die US-amerikanische Aufsicht verweisen. Darüber hinaus vermag ich ein Fehlverhalten der Commerzbank AG in Bezug auf die Ver- wahrung und Verwaltung Ihrer ADR nicht erkennen. Darüber hinaus kann die BaFin als Aufsichtsbehörde keine verbindliche Ent- scheidung zwischen Ihnen und den beteiligten Banken über die Frage her- beiführen, ob der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zutrifft und ob Sie ei- nen Schadenersatz haben. Das ist Aufgabe der Zivilgerichte
D
Det123, 22.07.2023 12:44 Uhr
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Mismatch https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/mismatch-fehlanpassung-nichtuebereinstimmung-diskrepanz
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Det123, 20.07.2023 12:35 Uhr
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Fast alle deutschen Anwälte und die SDK hüllen sich in Schweigen. Ein deutscher Anwalt antwortete mir unverbindlich. Morgan Lewis, anfangs unverbindlich, als ich nach setzte kam keine Antwort mehr. Jetzt stehen noch die SEC und die BaFin aus. Mal sehen ob noch etwas kommt. Die Anfragen könnt ihr in meinem Blog nachlesen.
D
Det123, 20.07.2023 12:30 Uhr
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Man kauft als russischer Staat die eh schon tief bewertete Aktien von ausländischen Investoren zu nochmals zusätzlich 50 Prozent Discount auf und verkauft Sie dann mit Gewinn an der MOEX. Kann man sagen was man will. Das ist schon clever. Russland kann sich dank der europäischen Sanktionen mit dieser Aktion den Haushalt ordentlich sanieren.

Das sind alles nur Almosen. Wir müssen irgendwie an die ADR Ausgeber wegen Vertrags Nichterfüllung und Haftung herankommen. Spätestens wenn die Aufkaufangebote kommen, kriegen die ADR Ausgeber kalte Füße.
D
Det123, 20.07.2023 12:26 Uhr
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Russische ADR eine Analyse https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/russische-adr-eine-analyse
b
blitzi1277, 20.07.2023 9:55 Uhr
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Man kauft als russischer Staat die eh schon tief bewertete Aktien von ausländischen Investoren zu nochmals zusätzlich 50 Prozent Discount auf und verkauft Sie dann mit Gewinn an der MOEX. Kann man sagen was man will. Das ist schon clever. Russland kann sich dank der europäischen Sanktionen mit dieser Aktion den Haushalt ordentlich sanieren.
B
Brase01, 20.07.2023 9:35 Uhr
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Die russische Regierung plant, Präventivrechte für sich selbst einzuführen, um die Vermögenswerte strategischer Aktiengesellschaften und Unternehmen zu kaufen, die von Ausländern veräußern werden, die den russischen Markt verlassen, sagte eine mit der Situation vertraute Quelle gegenüber Interfax. Wie berichtet, gab es im April dieses Jahres ein Treffen über eine Strategie zur Zusammenarbeit mit den Vermögenswerten ausländischer Unternehmen und zur Verbesserung der Regulierung von Transaktionen zwischen Einwohnern und Gebietsfremden. Basierend auf den Ergebnissen des Treffens - und die Liste wurde Anfang Juni unterzeichnet - bestand eine der Anweisungen des russischen Präsidenten darin, bis zum 15. Juli einen Rahmen zu entwickeln, um der russischen Regierung über die Federal Property Management Agency (Rosimuschestvo) vorbeugende Rechte zum Kauf von Vermögenswerten zu gewähren, die von Ausländern verkauft wurden, "mit einem erheblichen Rabatt für den anschließenden Verkauf zum Marktpreis und die Übertragung der erhaltenen Mittel an den Bundeshaushalt". Laut der Quelle von Interfax hat das Finanzministerium ein Präsidialdekret zur Änderung des aktuellen Dekrets Nr. 520 vom 5. August 2022 "Über die Umsetzung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanzsektor und im Kraftstoff- und Energiesektor in Bezug auf die unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen" entworfen. Das Dokument gewährt der russischen Regierung Präventivrechte zum Kauf der Aktien von Unternehmen, die in der Liste der strategischen Unternehmen und strategischen Aktiengesellschaften aufgeführt sind, wie durch das Präsidialdekret Nr. 1009 vom 4. August 2004 genehmigt, sowie JSCs auf der Sonderliste aus dem Regierungsbeschluss Nr. 91-r vom 23. Januar 2003. Die beiden Listen überschneiden sich weitgehend, und sie umfassen fast alle großen Emittenten mit staatlicher Beteiligung. Dazu gehören 100% staatliche Unternehmen und Unternehmen, für die vorbeugende Kaufrechte von Gebietsfremden irrelevant sind, sowie Unternehmen und Banken, deren Aktien auf dem Markt gehandelt werden. Zu diesen Einheiten gehören Rosneft, Gazprom, VTB, Alrosa, Aeroflot, Transneft, Inter RAO, FGC Rosseti, Sovcomflot, Rostelecom, Novorossiysk Commercial Sea Port (NCSP), RusHydro und andere. Das Finanzministerium teilte Interfax mit, dass die Regierung den Entwurf des Dekrets genehmigt.
D
Det123, 19.07.2023 15:09 Uhr
1
Der heutige Artikel der österreichischen Zeitung bringt meiner Meinung keine Lösung für irgend etwas.
D
Det123, 19.07.2023 14:57 Uhr
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Banken dürfen Sanktionen gegen Russland brechen Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. AFP / Kolesnikova 18.07.2023 um 08:52 von Madlen Stottmeyer folgen Madlen Stottmeyer Speichern Drucken Vorlesen 3 Kommentieren Für Anleger gibt es ein kurzes Zeitfenster, ihre russischen Aktien an den Sanktionen vorbei zu verkaufen. Doch für Banken ist das kein einfaches Unterfangen. Wien. Russische Aktien versprachen einst kräftige Gewinne. Erst 2022 schüttete Gazprom eine Rekorddividende aus. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine rollten die EU, die USA, Großbritannien und Kanada jedoch die größte Sanktionswelle, die es je gegeben hat, gegen Russland aus. Russische Vermögenswerte sind seitdem eingefroren. Nach Angaben der Moskauer Börse besaßen ausländische Investoren Ende 2021 russische Aktien im Wert von rund 86 Milliarden Dollar. Die Beteiligung österreichischer Anleger an russischen Unternehmen belief sich auf rund 222 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 425 Mio. Euro, die über Aktienfonds veranlagt sind. Wird von den Europäern erwartet, dass sie einfach darauf verzichten? Bisher gibt es keine klare politische Antwort darauf. Doch das Ende Juni verabschiedete Sanktionspaket (es ist schon das elfte) schuf ein Schlupfloch, zumindest für Aktionäre. Bisher suchten Aktionäre russischer Titel verzweifelt Wege, ihre Aktien umzutauschen oder zu verkaufen. Manche versuchen ihr Glück über die Türkei, Kasachstan oder Georgien. Oft bieten auch windige Anwaltskanzleien ihre Hilfe an. Ein Börsenhandel war wegen der Sanktionen schier unmöglich. Bank muss tätig werden Das liegt nicht nur daran, dass Russland ausländische Marktteilnehmer vom Börsenhandel ausschließt. Westliche Privatanleger haben meist keine russischen Originalaktien im Depot, sondern Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an den Aktien verbriefen – sogenannte ADRs oder GDRs (American bzw. Global Depositary Receipts). Diese wurden aufgelegt, um den Handel russischer Papiere im Westen überhaupt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Auch diese Titel konnte man de facto nicht veräußern. Neben der Deutschen Bank fungierten überwiegend Finanzinstitute aus den USA wie JP Morgan & Chase, Citigroup und BNY Mellon als Depotbanken für russische DR-Programme. Die EU erlaubt nun Banken, die Sanktionen quasi zu brechen. Bis zum 25. Dezember 2023 dürfen Finanzinstitute die Aktienzertifikate umwandeln. Vorausgesetzt, sie werden verkauft oder getauscht. Das Aktienzertifikat muss zudem vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt und der Genehmigungsantrag muss bis 25. September 2023 gestellt worden sein. Die Bank muss sich also bis dahin um eine Genehmigung kümmern. Anleger sollten sich also schon weit vorher bei ihrer Depotbank melden. Russische Zentralbank NSD erlässt Gebühren „Der Umtausch von russischen ADRs in Aktien hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Broker und Depotbanken sowie den Verwahrstellen ab“, sagt Rechtsanwältin Anja Richter, Expertin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Zudem müssen die ADRs in der richtigen Verwahrart liegen und die jeweilige ADR-Emittentin muss ihre Bücher für den Tausch geöffnet haben.“ Die Grundlage, um den Umtausch vollziehen zu können, ohne gegen die Sanktionen der russischen Zentralbank zu verstoßen, schuf die Behörde selbst. „Die russische Zentralbank NSD verlängerte erneut ihren Verzicht auf Gebühren im Zusammenhang mit dem Umtausch von ADRs bis Ende 2023.“ Doch Depotbanken und Verwahrstellen würden sich verweigern. Der russische Aktienmarkt brach kurz nach Kriegsbeginn ein.

Vielen Dank.
R
Ron75, 19.07.2023 14:36 Uhr
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Der russische Aktienmarkt brach kurz nach Kriegsbeginn ein.  Anderseits werden die Banken mit dieser Verordnung ihrem Schicksal überlassen. „Österreichische Banken halten sich sehr streng an die Sanktionsbestimmungen“, sagt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, zur „Presse“. „Für Banken liegt zwischen dem Einhalten der Sanktionen und dem Finden einer kundenfreundlichen Lösung ein schwieriger Balanceakt.“ Russische Konten, russische Banken und Handel mit dem Rubel sind sanktioniert. Wie genau die Umwandlung beim Kunden passieren soll, ist schwer zu beantworten. Denn zu den Voraussetzungen für einen Umtausch zählt insbesondere ein Depot mit Zugang zur russischen Verwahrstelle. Kompletter Wertverlust droht Immerhin soll es Nornickel gelungen sein, eine Sonderbewilligung in Russland zu erwirken. Für ADR-Inhaber von Gazprom endet die Frist für den Umtausch nach dem Vertragswerk zwischen BNY Mellon und Gazprom am 3. August 2023. Gazprom ADRs, die nicht innerhalb der Frist in Aktien umgetauscht wurden, werden danach freihändig ohne weiteren Einfluss der Inhaber verkauft. Europäische Anleger haben dann das Nachsehen. Die Verbriefung könnte also komplett wertlos werden. Werden Aktionäre russischer Aktien zum Kollateralschaden der Sanktionen? Werden Aktionäre russischer Aktien zum Kollateralschaden der Sanktionen? AFP / Kolesnikova Wie ernst die Lage ist, zeigen die Probleme der Deutschen Bank. Das deutsche Finanzschwergewicht kann den Zugriff auf russische Papiere nicht mehr garantieren. Der Umtausch einiger DRs in die betreffenden Aktien sei einer Konzern-Aussendung zufolge nicht mehr möglich. Betroffen sind davon unter anderem Titel der nationalen Fluggesellschaft Aeroflot und des Bauunternehmens LSR Group sowie Papiere des Bergbau- und Stahlunternehmens Mechel und von Novolipetsk Steel. Grund für diese Entwicklung sei die Entscheidung Moskaus, Anlegern den partiellen Umtausch der DR-Bezugsrechte in lokale Aktien zu ermöglichen, ohne dass die Deutsche Bank in diese Umwandlung eingebunden wurde, oder als Aufsicht präsent war. Das habe dazu geführt, dass eine Abgleichung der Aktien mit den Hinterlegungsscheinen vereitelt wurde – ebenso wie das Zurückholen der betroffenen Papiere. Schadenersatzansprüche gegenüber Banken und Brokern Bei Untätigkeit ist unklar, was passiert. Bleiben die Aktien bei den Depotbanken, also überwiegend den Amerikanern? Oder kündigt man endgültig die Verträge und verkauft die Titel über Umwege an Oligarchen? Richter rechnet damit, dass Banken die Genehmigungen nicht oder nur zögerlich einholen werden. In Österreich sei das kein breites Thema, sagt Rudorfer. Dennoch: Betroffene sollten sich dafür einsetzen, dass ihre Bank zeitnah tätig wird, und sicherstellen, dass diese die Ausnahmegenehmigung für den Umtausch der ADRs einholen. Aktionäre als Kollateralschaden der Sanktionen zu behandeln, könnte ein Nachspiel haben. Sollten Banker und Broker nicht oder zu spät tätig werden, drohen ihnen Schadenersatzansprüche. Mehr lesen René Benko muss sein Unternehmen derzeit durch ein schwieriges Marktumfeld navigieren. Warum es Signa besser geht, als viele jetzt vermuten Archivbild. Wie sollen die Euroscheine künftig aussehen?
R
Ron75, 19.07.2023 14:35 Uhr
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Banken dürfen Sanktionen gegen Russland brechen Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. AFP / Kolesnikova 18.07.2023 um 08:52 von Madlen Stottmeyer folgen Madlen Stottmeyer Speichern Drucken Vorlesen 3 Kommentieren Für Anleger gibt es ein kurzes Zeitfenster, ihre russischen Aktien an den Sanktionen vorbei zu verkaufen. Doch für Banken ist das kein einfaches Unterfangen. Wien. Russische Aktien versprachen einst kräftige Gewinne. Erst 2022 schüttete Gazprom eine Rekorddividende aus. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine rollten die EU, die USA, Großbritannien und Kanada jedoch die größte Sanktionswelle, die es je gegeben hat, gegen Russland aus. Russische Vermögenswerte sind seitdem eingefroren. Nach Angaben der Moskauer Börse besaßen ausländische Investoren Ende 2021 russische Aktien im Wert von rund 86 Milliarden Dollar. Die Beteiligung österreichischer Anleger an russischen Unternehmen belief sich auf rund 222 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 425 Mio. Euro, die über Aktienfonds veranlagt sind. Wird von den Europäern erwartet, dass sie einfach darauf verzichten? Bisher gibt es keine klare politische Antwort darauf. Doch das Ende Juni verabschiedete Sanktionspaket (es ist schon das elfte) schuf ein Schlupfloch, zumindest für Aktionäre. Bisher suchten Aktionäre russischer Titel verzweifelt Wege, ihre Aktien umzutauschen oder zu verkaufen. Manche versuchen ihr Glück über die Türkei, Kasachstan oder Georgien. Oft bieten auch windige Anwaltskanzleien ihre Hilfe an. Ein Börsenhandel war wegen der Sanktionen schier unmöglich. Bank muss tätig werden Das liegt nicht nur daran, dass Russland ausländische Marktteilnehmer vom Börsenhandel ausschließt. Westliche Privatanleger haben meist keine russischen Originalaktien im Depot, sondern Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an den Aktien verbriefen – sogenannte ADRs oder GDRs (American bzw. Global Depositary Receipts). Diese wurden aufgelegt, um den Handel russischer Papiere im Westen überhaupt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Auch diese Titel konnte man de facto nicht veräußern. Neben der Deutschen Bank fungierten überwiegend Finanzinstitute aus den USA wie JP Morgan & Chase, Citigroup und BNY Mellon als Depotbanken für russische DR-Programme. Die EU erlaubt nun Banken, die Sanktionen quasi zu brechen. Bis zum 25. Dezember 2023 dürfen Finanzinstitute die Aktienzertifikate umwandeln. Vorausgesetzt, sie werden verkauft oder getauscht. Das Aktienzertifikat muss zudem vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt und der Genehmigungsantrag muss bis 25. September 2023 gestellt worden sein. Die Bank muss sich also bis dahin um eine Genehmigung kümmern. Anleger sollten sich also schon weit vorher bei ihrer Depotbank melden. Russische Zentralbank NSD erlässt Gebühren „Der Umtausch von russischen ADRs in Aktien hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Broker und Depotbanken sowie den Verwahrstellen ab“, sagt Rechtsanwältin Anja Richter, Expertin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Zudem müssen die ADRs in der richtigen Verwahrart liegen und die jeweilige ADR-Emittentin muss ihre Bücher für den Tausch geöffnet haben.“ Die Grundlage, um den Umtausch vollziehen zu können, ohne gegen die Sanktionen der russischen Zentralbank zu verstoßen, schuf die Behörde selbst. „Die russische Zentralbank NSD verlängerte erneut ihren Verzicht auf Gebühren im Zusammenhang mit dem Umtausch von ADRs bis Ende 2023.“ Doch Depotbanken und Verwahrstellen würden sich verweigern. Der russische Aktienmarkt brach kurz nach Kriegsbeginn ein.
B
Brase01, 19.07.2023 12:23 Uhr
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Ich komme an den Artikel irgendwie auch nicht ran das wird aber sicherlich wieder nur eine Möglichkeit sein für Titel die eh irgendwie handelbar sein sollten.
D
Det123, 19.07.2023 11:26 Uhr
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Ich glaube, dass kann nur ein Artikel sein, der nicht umsetzbar ist. Danach müssen die Banken tätig werden. Das funktioniert nur in wenigen Ausnahme Fällen bei nicht sanktionierten Werten über Euroclear und sofern die Bücher der ADR Ausgeber geöffnet haben. Alles andere geht meines Wissens nicht. Das wäre dann Aber auch nichts Neues was uns weiter hilft. Wie gesagt, ich kenne den kompletten Artikel nicht und komme an den auch nicht heran.
D
Det123, 19.07.2023 11:11 Uhr
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Ich habe heute morgen noch die SEC in den USA angeschrieben. Könnt ihr alles unter https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge nachlesen. In den letzten Tagen habe ich jetzt neben der SEC, die BaFin und 6 Anwälte und freedom 24 angeschrieben. Bislang ohne brauchbare Erfolge. Brauche jetzt eine Pause. Ich habe keinen Bock mehr jetzt auch noch dem Zeitungsartikel hinterher zu rennen. Irgendwann ist auch Schluß.
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