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SBERBANK WKN: A1JB8N ISIN: US80585Y3080 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 9.029
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blitzi1277, 20.07.2023 9:55 Uhr
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Man kauft als russischer Staat die eh schon tief bewertete Aktien von ausländischen Investoren zu nochmals zusätzlich 50 Prozent Discount auf und verkauft Sie dann mit Gewinn an der MOEX. Kann man sagen was man will. Das ist schon clever. Russland kann sich dank der europäischen Sanktionen mit dieser Aktion den Haushalt ordentlich sanieren.
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Brase01, 20.07.2023 9:35 Uhr
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Die russische Regierung plant, Präventivrechte für sich selbst einzuführen, um die Vermögenswerte strategischer Aktiengesellschaften und Unternehmen zu kaufen, die von Ausländern veräußern werden, die den russischen Markt verlassen, sagte eine mit der Situation vertraute Quelle gegenüber Interfax. Wie berichtet, gab es im April dieses Jahres ein Treffen über eine Strategie zur Zusammenarbeit mit den Vermögenswerten ausländischer Unternehmen und zur Verbesserung der Regulierung von Transaktionen zwischen Einwohnern und Gebietsfremden. Basierend auf den Ergebnissen des Treffens - und die Liste wurde Anfang Juni unterzeichnet - bestand eine der Anweisungen des russischen Präsidenten darin, bis zum 15. Juli einen Rahmen zu entwickeln, um der russischen Regierung über die Federal Property Management Agency (Rosimuschestvo) vorbeugende Rechte zum Kauf von Vermögenswerten zu gewähren, die von Ausländern verkauft wurden, "mit einem erheblichen Rabatt für den anschließenden Verkauf zum Marktpreis und die Übertragung der erhaltenen Mittel an den Bundeshaushalt". Laut der Quelle von Interfax hat das Finanzministerium ein Präsidialdekret zur Änderung des aktuellen Dekrets Nr. 520 vom 5. August 2022 "Über die Umsetzung besonderer wirtschaftlicher Maßnahmen im Finanzsektor und im Kraftstoff- und Energiesektor in Bezug auf die unfreundlichen Handlungen bestimmter ausländischer Staaten und internationaler Organisationen" entworfen. Das Dokument gewährt der russischen Regierung Präventivrechte zum Kauf der Aktien von Unternehmen, die in der Liste der strategischen Unternehmen und strategischen Aktiengesellschaften aufgeführt sind, wie durch das Präsidialdekret Nr. 1009 vom 4. August 2004 genehmigt, sowie JSCs auf der Sonderliste aus dem Regierungsbeschluss Nr. 91-r vom 23. Januar 2003. Die beiden Listen überschneiden sich weitgehend, und sie umfassen fast alle großen Emittenten mit staatlicher Beteiligung. Dazu gehören 100% staatliche Unternehmen und Unternehmen, für die vorbeugende Kaufrechte von Gebietsfremden irrelevant sind, sowie Unternehmen und Banken, deren Aktien auf dem Markt gehandelt werden. Zu diesen Einheiten gehören Rosneft, Gazprom, VTB, Alrosa, Aeroflot, Transneft, Inter RAO, FGC Rosseti, Sovcomflot, Rostelecom, Novorossiysk Commercial Sea Port (NCSP), RusHydro und andere. Das Finanzministerium teilte Interfax mit, dass die Regierung den Entwurf des Dekrets genehmigt.
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Det123, 19.07.2023 15:09 Uhr
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Der heutige Artikel der österreichischen Zeitung bringt meiner Meinung keine Lösung für irgend etwas.
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Det123, 19.07.2023 14:57 Uhr
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Banken dürfen Sanktionen gegen Russland brechen Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. AFP / Kolesnikova 18.07.2023 um 08:52 von Madlen Stottmeyer folgen Madlen Stottmeyer Speichern Drucken Vorlesen 3 Kommentieren Für Anleger gibt es ein kurzes Zeitfenster, ihre russischen Aktien an den Sanktionen vorbei zu verkaufen. Doch für Banken ist das kein einfaches Unterfangen. Wien. Russische Aktien versprachen einst kräftige Gewinne. Erst 2022 schüttete Gazprom eine Rekorddividende aus. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine rollten die EU, die USA, Großbritannien und Kanada jedoch die größte Sanktionswelle, die es je gegeben hat, gegen Russland aus. Russische Vermögenswerte sind seitdem eingefroren. Nach Angaben der Moskauer Börse besaßen ausländische Investoren Ende 2021 russische Aktien im Wert von rund 86 Milliarden Dollar. Die Beteiligung österreichischer Anleger an russischen Unternehmen belief sich auf rund 222 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 425 Mio. Euro, die über Aktienfonds veranlagt sind. Wird von den Europäern erwartet, dass sie einfach darauf verzichten? Bisher gibt es keine klare politische Antwort darauf. Doch das Ende Juni verabschiedete Sanktionspaket (es ist schon das elfte) schuf ein Schlupfloch, zumindest für Aktionäre. Bisher suchten Aktionäre russischer Titel verzweifelt Wege, ihre Aktien umzutauschen oder zu verkaufen. Manche versuchen ihr Glück über die Türkei, Kasachstan oder Georgien. Oft bieten auch windige Anwaltskanzleien ihre Hilfe an. Ein Börsenhandel war wegen der Sanktionen schier unmöglich. Bank muss tätig werden Das liegt nicht nur daran, dass Russland ausländische Marktteilnehmer vom Börsenhandel ausschließt. Westliche Privatanleger haben meist keine russischen Originalaktien im Depot, sondern Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an den Aktien verbriefen – sogenannte ADRs oder GDRs (American bzw. Global Depositary Receipts). Diese wurden aufgelegt, um den Handel russischer Papiere im Westen überhaupt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Auch diese Titel konnte man de facto nicht veräußern. Neben der Deutschen Bank fungierten überwiegend Finanzinstitute aus den USA wie JP Morgan & Chase, Citigroup und BNY Mellon als Depotbanken für russische DR-Programme. Die EU erlaubt nun Banken, die Sanktionen quasi zu brechen. Bis zum 25. Dezember 2023 dürfen Finanzinstitute die Aktienzertifikate umwandeln. Vorausgesetzt, sie werden verkauft oder getauscht. Das Aktienzertifikat muss zudem vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt und der Genehmigungsantrag muss bis 25. September 2023 gestellt worden sein. Die Bank muss sich also bis dahin um eine Genehmigung kümmern. Anleger sollten sich also schon weit vorher bei ihrer Depotbank melden. Russische Zentralbank NSD erlässt Gebühren „Der Umtausch von russischen ADRs in Aktien hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Broker und Depotbanken sowie den Verwahrstellen ab“, sagt Rechtsanwältin Anja Richter, Expertin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Zudem müssen die ADRs in der richtigen Verwahrart liegen und die jeweilige ADR-Emittentin muss ihre Bücher für den Tausch geöffnet haben.“ Die Grundlage, um den Umtausch vollziehen zu können, ohne gegen die Sanktionen der russischen Zentralbank zu verstoßen, schuf die Behörde selbst. „Die russische Zentralbank NSD verlängerte erneut ihren Verzicht auf Gebühren im Zusammenhang mit dem Umtausch von ADRs bis Ende 2023.“ Doch Depotbanken und Verwahrstellen würden sich verweigern. Der russische Aktienmarkt brach kurz nach Kriegsbeginn ein.

Vielen Dank.
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Ron75, 19.07.2023 14:36 Uhr
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Der russische Aktienmarkt brach kurz nach Kriegsbeginn ein.  Anderseits werden die Banken mit dieser Verordnung ihrem Schicksal überlassen. „Österreichische Banken halten sich sehr streng an die Sanktionsbestimmungen“, sagt Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich, zur „Presse“. „Für Banken liegt zwischen dem Einhalten der Sanktionen und dem Finden einer kundenfreundlichen Lösung ein schwieriger Balanceakt.“ Russische Konten, russische Banken und Handel mit dem Rubel sind sanktioniert. Wie genau die Umwandlung beim Kunden passieren soll, ist schwer zu beantworten. Denn zu den Voraussetzungen für einen Umtausch zählt insbesondere ein Depot mit Zugang zur russischen Verwahrstelle. Kompletter Wertverlust droht Immerhin soll es Nornickel gelungen sein, eine Sonderbewilligung in Russland zu erwirken. Für ADR-Inhaber von Gazprom endet die Frist für den Umtausch nach dem Vertragswerk zwischen BNY Mellon und Gazprom am 3. August 2023. Gazprom ADRs, die nicht innerhalb der Frist in Aktien umgetauscht wurden, werden danach freihändig ohne weiteren Einfluss der Inhaber verkauft. Europäische Anleger haben dann das Nachsehen. Die Verbriefung könnte also komplett wertlos werden. Werden Aktionäre russischer Aktien zum Kollateralschaden der Sanktionen? Werden Aktionäre russischer Aktien zum Kollateralschaden der Sanktionen? AFP / Kolesnikova Wie ernst die Lage ist, zeigen die Probleme der Deutschen Bank. Das deutsche Finanzschwergewicht kann den Zugriff auf russische Papiere nicht mehr garantieren. Der Umtausch einiger DRs in die betreffenden Aktien sei einer Konzern-Aussendung zufolge nicht mehr möglich. Betroffen sind davon unter anderem Titel der nationalen Fluggesellschaft Aeroflot und des Bauunternehmens LSR Group sowie Papiere des Bergbau- und Stahlunternehmens Mechel und von Novolipetsk Steel. Grund für diese Entwicklung sei die Entscheidung Moskaus, Anlegern den partiellen Umtausch der DR-Bezugsrechte in lokale Aktien zu ermöglichen, ohne dass die Deutsche Bank in diese Umwandlung eingebunden wurde, oder als Aufsicht präsent war. Das habe dazu geführt, dass eine Abgleichung der Aktien mit den Hinterlegungsscheinen vereitelt wurde – ebenso wie das Zurückholen der betroffenen Papiere. Schadenersatzansprüche gegenüber Banken und Brokern Bei Untätigkeit ist unklar, was passiert. Bleiben die Aktien bei den Depotbanken, also überwiegend den Amerikanern? Oder kündigt man endgültig die Verträge und verkauft die Titel über Umwege an Oligarchen? Richter rechnet damit, dass Banken die Genehmigungen nicht oder nur zögerlich einholen werden. In Österreich sei das kein breites Thema, sagt Rudorfer. Dennoch: Betroffene sollten sich dafür einsetzen, dass ihre Bank zeitnah tätig wird, und sicherstellen, dass diese die Ausnahmegenehmigung für den Umtausch der ADRs einholen. Aktionäre als Kollateralschaden der Sanktionen zu behandeln, könnte ein Nachspiel haben. Sollten Banker und Broker nicht oder zu spät tätig werden, drohen ihnen Schadenersatzansprüche. Mehr lesen René Benko muss sein Unternehmen derzeit durch ein schwieriges Marktumfeld navigieren. Warum es Signa besser geht, als viele jetzt vermuten Archivbild. Wie sollen die Euroscheine künftig aussehen?
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Ron75, 19.07.2023 14:35 Uhr
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Banken dürfen Sanktionen gegen Russland brechen Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. Österreicher halten Millionen an russischen Unternehmen in Aktien. AFP / Kolesnikova 18.07.2023 um 08:52 von Madlen Stottmeyer folgen Madlen Stottmeyer Speichern Drucken Vorlesen 3 Kommentieren Für Anleger gibt es ein kurzes Zeitfenster, ihre russischen Aktien an den Sanktionen vorbei zu verkaufen. Doch für Banken ist das kein einfaches Unterfangen. Wien. Russische Aktien versprachen einst kräftige Gewinne. Erst 2022 schüttete Gazprom eine Rekorddividende aus. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine rollten die EU, die USA, Großbritannien und Kanada jedoch die größte Sanktionswelle, die es je gegeben hat, gegen Russland aus. Russische Vermögenswerte sind seitdem eingefroren. Nach Angaben der Moskauer Börse besaßen ausländische Investoren Ende 2021 russische Aktien im Wert von rund 86 Milliarden Dollar. Die Beteiligung österreichischer Anleger an russischen Unternehmen belief sich auf rund 222 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere 425 Mio. Euro, die über Aktienfonds veranlagt sind. Wird von den Europäern erwartet, dass sie einfach darauf verzichten? Bisher gibt es keine klare politische Antwort darauf. Doch das Ende Juni verabschiedete Sanktionspaket (es ist schon das elfte) schuf ein Schlupfloch, zumindest für Aktionäre. Bisher suchten Aktionäre russischer Titel verzweifelt Wege, ihre Aktien umzutauschen oder zu verkaufen. Manche versuchen ihr Glück über die Türkei, Kasachstan oder Georgien. Oft bieten auch windige Anwaltskanzleien ihre Hilfe an. Ein Börsenhandel war wegen der Sanktionen schier unmöglich. Bank muss tätig werden Das liegt nicht nur daran, dass Russland ausländische Marktteilnehmer vom Börsenhandel ausschließt. Westliche Privatanleger haben meist keine russischen Originalaktien im Depot, sondern Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an den Aktien verbriefen – sogenannte ADRs oder GDRs (American bzw. Global Depositary Receipts). Diese wurden aufgelegt, um den Handel russischer Papiere im Westen überhaupt zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Auch diese Titel konnte man de facto nicht veräußern. Neben der Deutschen Bank fungierten überwiegend Finanzinstitute aus den USA wie JP Morgan & Chase, Citigroup und BNY Mellon als Depotbanken für russische DR-Programme. Die EU erlaubt nun Banken, die Sanktionen quasi zu brechen. Bis zum 25. Dezember 2023 dürfen Finanzinstitute die Aktienzertifikate umwandeln. Vorausgesetzt, sie werden verkauft oder getauscht. Das Aktienzertifikat muss zudem vor dem 3. Juni 2022 ausgestellt und der Genehmigungsantrag muss bis 25. September 2023 gestellt worden sein. Die Bank muss sich also bis dahin um eine Genehmigung kümmern. Anleger sollten sich also schon weit vorher bei ihrer Depotbank melden. Russische Zentralbank NSD erlässt Gebühren „Der Umtausch von russischen ADRs in Aktien hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Broker und Depotbanken sowie den Verwahrstellen ab“, sagt Rechtsanwältin Anja Richter, Expertin für Bank- und Kapitalmarktrecht. „Zudem müssen die ADRs in der richtigen Verwahrart liegen und die jeweilige ADR-Emittentin muss ihre Bücher für den Tausch geöffnet haben.“ Die Grundlage, um den Umtausch vollziehen zu können, ohne gegen die Sanktionen der russischen Zentralbank zu verstoßen, schuf die Behörde selbst. „Die russische Zentralbank NSD verlängerte erneut ihren Verzicht auf Gebühren im Zusammenhang mit dem Umtausch von ADRs bis Ende 2023.“ Doch Depotbanken und Verwahrstellen würden sich verweigern. Der russische Aktienmarkt brach kurz nach Kriegsbeginn ein.
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Brase01, 19.07.2023 12:23 Uhr
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Ich komme an den Artikel irgendwie auch nicht ran das wird aber sicherlich wieder nur eine Möglichkeit sein für Titel die eh irgendwie handelbar sein sollten.
D
Det123, 19.07.2023 11:26 Uhr
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Ich glaube, dass kann nur ein Artikel sein, der nicht umsetzbar ist. Danach müssen die Banken tätig werden. Das funktioniert nur in wenigen Ausnahme Fällen bei nicht sanktionierten Werten über Euroclear und sofern die Bücher der ADR Ausgeber geöffnet haben. Alles andere geht meines Wissens nicht. Das wäre dann Aber auch nichts Neues was uns weiter hilft. Wie gesagt, ich kenne den kompletten Artikel nicht und komme an den auch nicht heran.
D
Det123, 19.07.2023 11:11 Uhr
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Ich habe heute morgen noch die SEC in den USA angeschrieben. Könnt ihr alles unter https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge nachlesen. In den letzten Tagen habe ich jetzt neben der SEC, die BaFin und 6 Anwälte und freedom 24 angeschrieben. Bislang ohne brauchbare Erfolge. Brauche jetzt eine Pause. Ich habe keinen Bock mehr jetzt auch noch dem Zeitungsartikel hinterher zu rennen. Irgendwann ist auch Schluß.
D
Det123, 19.07.2023 11:06 Uhr
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https://www.diepresse.com/13446534/banken-duerfen-sanktionen-gegen-russland-brechen?from=rss

Ich suche heute morgen Hände ringend den kompletten Artikel. Dieser Ausschnitt hilft nicht weiter. Kann den jemand besorgen??? Ich komme da nicht dran. Wenn man googelt kann man auch eine Einzel Ausgabe für 2,49 kaufen. Bei mir klappt das nicht. Ich hatte heute schon einen stressigen Tag. Habe bald keine Lust mehr mich um alles zu kümmern.
B
Brase01, 19.07.2023 11:03 Uhr
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https://www.diepresse.com/13446534/banken-duerfen-sanktionen-gegen-russland-brechen?from=rss
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Det123, 18.07.2023 15:54 Uhr
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Wir sollten egal wie nicht müde werden alle Beteiligten mit vor den Karren zu spannen. Im Grundsatz hat ein Broker ebenfalls eine Fürsorgepflicht und muss prüfen ob das was er zum Verkauf anbietet überhaupt rechtens ist. Sollte dies nicht der Fall sein darf dieses Wertpapier nicht verkauft werden. Das ein Broker oder Bank auch auf die Information vom Emittenten angewiesen ist sicherlich klar allerdings müssen die auch versuchen alle Möglichkeiten auszuschöpfen um ein Handel wieder sicherzustellen. Ich sehe ähnlich wie Det den Emittenten in der Schuld aus verschiedenen Gründen. 1. sind überhaupt ausreichende Aktien zur Auflegung der ADR gekauft wurden (sicherlich nicht) 2. Hätte die Rückgabe der Zertifikate an JPM überhaupt ausgesetzt werden dürfen?

Dein Vertragspartner ist der ADR Ausgeber. Solange ein Wert zum Börsenhandel zugelassen ist, muss jeder davon ausgehen, dass die wesentlichen Voraussetzungen für einen Handel vorliegen. Wenn der ADR Ausgeber oder ein Aktien Unternehmen täuscht kannst du nur das Unternehmen in Regress nehmen. Wirecard ist da ein gutes Beispiel. Die haben betrogen, die Aufsicht versagt. Da kannst du deinen Broker nicht haftbar machen. Wenn ein Unternehmen an die Börse geht durchläuft es strengen Prüfungen. Bilanz Genehmigung durch Prüfungsgesellschaften. Steuerprüfung etc.. Dann prüft auch die Börse ob die eingereichten Unterlagen zum Börsenhandel plausibel und rechtlich einwandfrei sind. Mehr geht nicht.
D
Det123, 18.07.2023 15:36 Uhr
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Ein aussetzen des Zertifikates ist nur erlaubt wenn durch eine Sperre der Aktie kein Kurs gebildet werden kann. Da aber die Moskauer Börse den Handel wieder aufgenommen hat und somit auch ein offizieller Kurs besteht ist meiner Meinung nach die Aussetzung vom Handel schon nicht legal da bei der Rückgabe kein Verkauf der russischen Aktie verlangt wird laut ADR Vertrag. Somit kein Verstoß gegen Sanktionen oder sonst irgendwas. Das ist alleine Risiko von JPM die das Zertifikat aufgelegt haben und nur weil die das Risiko nicht mehr abschätzen können dürfen die noch lange nicht einfach den Handel aussetzen.

Die Deutsche Börse hatte in 2022 nach dem Einmarsch der Russen den Handel von ADR russischer Aktien zum Schutz der Anleger ausgesetzt. Im Grunde lag hier wegen der Unvorhersehbarkeit des Ereignisses höhere Gewalt vor. Wenn es keine geordneten Markt Verhältnisse gibt obliegt es der Börse den Handel auszusetzen. Da geht Börsen recht wahrscheinlich vor Vertragsrecht. Mit Kündigung der ADR und die Streichung der ADR an den westlichen Börsen wurde deren Handelbarkeit begraben. Es bleibt nur noch der Wandlungsanspruch aus den ADR Verträgen, der Zwangsverkauf durch den ADR Ausgeber oder der freiwillige Rückkauf wie bei magnit. Sollte Russland ein Dekret erlassen, dass die Handelbarkeit von ADR wieder zulässt müsste auch der Westen und die Börsen des Westens mitspielen. Das wird nicht passieren. Hinzu kommt. Keiner weiß mehr wer, ob und wann ggf. ADR getauscht wurden. Daran scheitert schon alles. Es kann nicht gewollt sein dass Anleger, die getauscht haben und Aktien besitzen ihre nicht ausgebuchten ADR auch noch verkaufen können.
B
Brase01, 18.07.2023 14:32 Uhr
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Ein aussetzen des Zertifikates ist nur erlaubt wenn durch eine Sperre der Aktie kein Kurs gebildet werden kann. Da aber die Moskauer Börse den Handel wieder aufgenommen hat und somit auch ein offizieller Kurs besteht ist meiner Meinung nach die Aussetzung vom Handel schon nicht legal da bei der Rückgabe kein Verkauf der russischen Aktie verlangt wird laut ADR Vertrag. Somit kein Verstoß gegen Sanktionen oder sonst irgendwas. Das ist alleine Risiko von JPM die das Zertifikat aufgelegt haben und nur weil die das Risiko nicht mehr abschätzen können dürfen die noch lange nicht einfach den Handel aussetzen.
B
Brase01, 18.07.2023 14:28 Uhr
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Wir sollten egal wie nicht müde werden alle Beteiligten mit vor den Karren zu spannen. Im Grundsatz hat ein Broker ebenfalls eine Fürsorgepflicht und muss prüfen ob das was er zum Verkauf anbietet überhaupt rechtens ist. Sollte dies nicht der Fall sein darf dieses Wertpapier nicht verkauft werden. Das ein Broker oder Bank auch auf die Information vom Emittenten angewiesen ist sicherlich klar allerdings müssen die auch versuchen alle Möglichkeiten auszuschöpfen um ein Handel wieder sicherzustellen. Ich sehe ähnlich wie Det den Emittenten in der Schuld aus verschiedenen Gründen. 1. sind überhaupt ausreichende Aktien zur Auflegung der ADR gekauft wurden (sicherlich nicht) 2. Hätte die Rückgabe der Zertifikate an JPM überhaupt ausgesetzt werden dürfen?
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