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SBERBANK WKN: A1JB8N ISIN: US80585Y3080 Forum: Aktien Thema: Hauptdiskussion

Kommentare 9.010
B
Brase01, 18.07.2023 8:21 Uhr
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Nach der Aussage ist es wirklich fraglich ob der Broker überhaupt die Transaktion (Kauf) hätte abwickeln dürfen. Somit steht die Frage der Rückabwicklung finde ich auch wieder im Raum.
D
Det123, 17.07.2023 16:12 Uhr
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Thema : Nicht hinterlegte Aktien. Ich behaupte hier nicht, dass a l l e ADR Programme nicht durch Aktien hinterlegt sind. In der Vergangenheit sind jedoch verschiedene Fälle aufgetreten, dass die ADR Ausgeber nicht ordnungsgemäß mit den ADR Programmen umgegangen sind. https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/hinterlegung-von-american-depositary-receips. Ich persönlich habe meine Zweifel, dass JPMorgan beispielsweise bei sberbank 2 Milliarden Aktien hinterlegt hat. Das sind bei ca. 22 Mrd. Im Umlauf befindlichen Aktien ca. 9%.. Man kann Anstelle dieses Dauerbesitzes sich auch Aktien gegen eine Gebühr leihen. Aber das ist ein anderes Thema. Ich spreche immer nur von der Möglichkeit, daß es hier zu Abweichungen von den Regeln gekommen sein könnte. Dafür wäre dann der ADR Ausgeber haftbar, sofern man ihm das nachweisen kann.
D
Det123, 17.07.2023 15:55 Uhr
0
Nochmals zum Verständnis. Sind ADR Sondervermögen? So müssen Anleger von ADRs auch nicht befürchten, dass sie Gläubiger der ADR-ausstellenden Bank werden, wenn diese insolvent werden. Die für die ADRs hinterlegten Aktien sind kein Bestandteil der emittierenden Bank-Bilanz, sondern als Sondervermögen Eigentum der ADR-Inhaber.19.04.2023
D
Det123, 17.07.2023 15:25 Uhr
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Die Frage ist ja wer ist dafür zuständig die benötigten Stammaktien zu kaufen und zu Halten. Der jeweilige Broker bei dem ich es kaufe oder der Emittent in dem Fall JPM. Das wäre wichtig zu wissen.

Der ADR Ausgeber ist dein Partner sonst keiner. Bei der Deutschen Bank sind Aktien verloren gegangen. Sie haben signalisiert, dass sie für den Schaden aufkommen werden. Die amtliche Meldung steht noch aus.
B
Brase01, 17.07.2023 11:53 Uhr
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Die Frage ist ja wer ist dafür zuständig die benötigten Stammaktien zu kaufen und zu Halten. Der jeweilige Broker bei dem ich es kaufe oder der Emittent in dem Fall JPM. Das wäre wichtig zu wissen.
D
Det123, 17.07.2023 10:13 Uhr
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Am heutigen Tag habe ich auch die BaFin angeschrieben und auf meinen heutigen Blogbeitrag verwiesen. https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/hinterlegung-von-american-depositary-receips
D
Det123, 14.07.2023 19:57 Uhr
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Schreiben an Morgan Lewis Kanzlei New York. https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge
D
Det123, 14.07.2023 16:12 Uhr
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Habe den Sachverhalt nochmals an die BaFin gegeben wir sollten nicht müde werden den Druck zu erhöhen es wird sonst echt nichts passieren.

Danke dir...
B
Brase01, 14.07.2023 14:43 Uhr
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Habe den Sachverhalt nochmals an die BaFin gegeben wir sollten nicht müde werden den Druck zu erhöhen es wird sonst echt nichts passieren.
D
Det123, 14.07.2023 11:21 Uhr
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Schreiben an diverse Deutsche Anwälte. https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/schreiben-an-anwaelte
D
Det123, 14.07.2023 9:44 Uhr
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https://www.anatolienportal.com/blogbeitraumlge/wo-sind-denn-nur-die-aktien-geblieben
D
Det123, 14.07.2023 9:44 Uhr
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Unternehmerisch gesehen hätte ich an JPM seiner Stelle das Angebot angenommen und die fehlende Summe aus eigener Tasche gezahlt das ist sicherlich die günstigste Variante aber gut lernen aus Schmerz. Rechtlich werden Sie so einfach nicht davon kommen versprochen.

Nein, das geht gar nicht. Bei der Arroganz der Nieten in Nadelstreifen undenkbar. Sie werden sich selbst noch als Opfer russischer Machenschaften ihre Hände in Unschuld waschen...
B
Brase01, 14.07.2023 7:50 Uhr
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Unternehmerisch gesehen hätte ich an JPM seiner Stelle das Angebot angenommen und die fehlende Summe aus eigener Tasche gezahlt das ist sicherlich die günstigste Variante aber gut lernen aus Schmerz. Rechtlich werden Sie so einfach nicht davon kommen versprochen.
D
Det123, 14.07.2023 7:26 Uhr
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Ich gebe dir recht aber hier muss man auch mal eins beachten. 1. es sind sicherlich noch eine Größere Menge an Stammaktien vorhanden die bei einem Zwangsverkauf vorhanden wären. 2. bei der Magnit Aktie waren wegen fehlender Santionen auch einige Wandlungsoptionen möglich wodurch es zu diesen Problemen kommt. 3. ich gebe dir voll recht das hier der ADR Ausgeber in der Pflicht ist sicherzustellen wo die Aktien sind. 4. für ADR Besitzer bleibt der Anspruch der gleiche ADR x Stammaktien x Verkaufserlös im Mittelmaß. Wie der ADR Ausgeber dies dann finanziell macht ist seine Sache im Zweifelsfall aus eigener Tasche und er muss es sich dann in Russland erstreiten.

Die ADR Ausgeber hätten das still und leise regeln sollen. Einfach eine außerordentliche Abwicklung wie von Magnit vorgeschlagen. So zieren sie sich und versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen heute magnit, morgen Sberbank, Lukoil und andere. Im Moment schützen sie die Sanktionen und sie können es über die nicht abzugleichenden Bücher abwälzen. Es wird weitere Rücklauf Angebote der Russen geben. Billiger kommen sie nicht an unsere Aktien. Dann fliegt der ganze Schwindel auf.
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